Autor Thema: Fitzeks Prozess-Festspiele  (Gelesen 69714 mal)

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Offline DinoVolare

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #735 am: 14. April 2016, 09:14:29 »
Da sind sie ja, die chlorbleichen Sieben.

Danke dir.
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Offline Sandmännchen

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #736 am: 14. April 2016, 09:29:22 »
Na hoffentlich waren die nicht am Krieg um Fitzek beteiligt und wurden aufgelöst.
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Offline Oberstes_souterrain

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #737 am: 14. April 2016, 11:17:13 »
Da sind sie ja, die chlorbleichen Sieben.


MMS-Opfer...
 
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Offline Tonto

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #738 am: 18. April 2016, 11:45:30 »
Hier kam ein "Reichsbürger" in den USA wegen eines Verkehrsdeliktes mit der ganzen Härte des Gesetzes in Berührung:

http://justillon.de/2016/04/us-richter-laesst-angeklagten-gerichtssaal-foltern/

Nicht zur Nachahmung empfohlen, bei endlos langem letzten Wort aber sicherlich die Fantasie anregend...



Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann.
 

Offline physik durch wollen

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #739 am: 18. April 2016, 13:12:36 »
Hier kam ein "Reichsbürger" in den USA wegen eines Verkehrsdeliktes mit der ganzen Härte des Gesetzes in Berührung:

http://justillon.de/2016/04/us-richter-laesst-angeklagten-gerichtssaal-foltern/

Nicht zur Nachahmung empfohlen, bei endlos langem letzten Wort aber sicherlich die Fantasie anregend...
Checkliste ob die USA ein Staat sind:
Staatsgebiet

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Staatsgewalt

Angst und Unmöglichkeit sind aus meinem Wortschatz gestrichen
 

Offline Noldor

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #740 am: 18. April 2016, 13:21:08 »
So ist reichsdeppisch richtig.

Checkliste ob die USA ein Staat sind:
Staatsgebiet

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Offline kairo

Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #741 am: 18. April 2016, 13:34:37 »
Staatsgewalt schon - aber Staatsgebiet? Zählt das, was sie den Indianern weggenommen haben? Und den Mexikanern? Und der Louisiana Purchase - wer hatte denn Napoleon gewählt? Alles ungültig!
 

Offline Sandmännchen

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #742 am: 18. April 2016, 13:48:44 »
Besonders gut an dem Beispiel gefällt mir, daß Richter verknackt wurde. Bedenklich ist dagegen, daß dessen Anordnung überhaupt vollzogen wurde.

Reichsdepp hin, Reichsdepp her, tasern wegen Filibustertaktik ist nicht. Schon gar nicht in einem Land, bei dem das eine traditionelle Veranstaltung in der Legislative ist.
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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #743 am: 18. April 2016, 13:50:15 »
Die USA sind nun mal das Land der begrenzten Unmöglichkeiten.
Wenn ich einen Altstoffhandel eröffne, betreibe ich dann automatisch eine Engel-Akzeptanzstelle?
 
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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #744 am: 18. April 2016, 17:22:37 »
Hier kam ein "Reichsbürger" in den USA wegen eines Verkehrsdeliktes mit der ganzen Härte des Gesetzes in Berührung:

http://justillon.de/2016/04/us-richter-laesst-angeklagten-gerichtssaal-foltern/

Das ist nicht die "Härte des Gesetzes", sondern die Härte eines Kriminellen.

Besonders gut an dem Beispiel gefällt mir, daß Richter verknackt wurde. Bedenklich ist dagegen, daß dessen Anordnung überhaupt vollzogen wurde.

Ganz genau.
 

Offline Flux W. WIld

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #745 am: 18. April 2016, 18:02:21 »
Besonders gut an dem Beispiel gefällt mir, daß Richter verknackt wurde. Bedenklich ist dagegen, daß dessen Anordnung überhaupt vollzogen wurde.
Wobei ich die Strafe für einen Witz halte. Das wäre nach deutschem recht die allerunterste mögliche Strafe bei gefährlicher Körperverletzung, und in diesem Fall gibt es eigentlich keine Grund am unterer Rand des Strafrahmens zu bleiben. Es geht hier schließlich nicht um eine Wirtshausschlägerrei sondern um einen Richter und einen Sheriff die gemeinsam einen arg- und wehrlosen Mann angreifen.
 

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #746 am: 18. April 2016, 18:18:31 »
Besonders gut an dem Beispiel gefällt mir, daß Richter verknackt wurde. Bedenklich ist dagegen, daß dessen Anordnung überhaupt vollzogen wurde.
Wobei ich die Strafe für einen Witz halte. Das wäre nach deutschem recht die allerunterste mögliche Strafe bei gefährlicher Körperverletzung, und in diesem Fall gibt es eigentlich keine Grund am unterer Rand des Strafrahmens zu bleiben. Es geht hier schließlich nicht um eine Wirtshausschlägerrei sondern um einen Richter und einen Sheriff die gemeinsam einen arg- und wehrlosen Mann angreifen.

Wäre ein Taser-Einsatz nach deutschem Recht wirklich "gefährliche Körperverletzung"? Der Taser würde dann vermutlich als "Waffe" im Sinne des §224 angesehen, nehme ich an?
 

Offline Tuska

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #747 am: 18. April 2016, 18:27:57 »
Besonders gut an dem Beispiel gefällt mir, daß Richter verknackt wurde. Bedenklich ist dagegen, daß dessen Anordnung überhaupt vollzogen wurde.
Wobei ich die Strafe für einen Witz halte. Das wäre nach deutschem recht die allerunterste mögliche Strafe bei gefährlicher Körperverletzung, und in diesem Fall gibt es eigentlich keine Grund am unterer Rand des Strafrahmens zu bleiben. Es geht hier schließlich nicht um eine Wirtshausschlägerrei sondern um einen Richter und einen Sheriff die gemeinsam einen arg- und wehrlosen Mann angreifen.

Wäre ein Taser-Einsatz nach deutschem Recht wirklich "gefährliche Körperverletzung"? Der Taser würde dann vermutlich als "Waffe" im Sinne des §224 angesehen, nehme ich an?

Ja. Taser unterliegen den Verbotsbestimmungen des WaffG. Allerdings wäre hier evtl. auch § 224 Abs. 1 Nr. 5 ("(...)das Leben gefährdenden Behandlung") in Betracht zu ziehen.
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #748 am: 18. April 2016, 18:29:28 »
Ja. Und das ganze wäre eine gefährliche Körperverletzung im Amt nach § 224 i.V.m. § 340 und § 357 StGB.
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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #749 am: 18. April 2016, 19:47:14 »
Besonders gut an dem Beispiel gefällt mir, daß Richter verknackt wurde. Bedenklich ist dagegen, daß dessen Anordnung überhaupt vollzogen wurde.
Wobei ich die Strafe für einen Witz halte. Das wäre nach deutschem recht die allerunterste mögliche Strafe bei gefährlicher Körperverletzung, und in diesem Fall gibt es eigentlich keine Grund am unterer Rand des Strafrahmens zu bleiben. Es geht hier schließlich nicht um eine Wirtshausschlägerrei sondern um einen Richter und einen Sheriff die gemeinsam einen arg- und wehrlosen Mann angreifen.
Wäre ein Taser-Einsatz nach deutschem Recht wirklich "gefährliche Körperverletzung"? Der Taser würde dann vermutlich als "Waffe" im Sinne des §224 angesehen, nehme ich an?
Hier kommt fast alles zusammen, was eine gefährliche Körperverletzung ausmacht:
die Körperverletzung erfolgt mit einer Waffe, sie wird gemeinschaftlich begangen, da schon Leute durch Taser gestorben sind, könnte man auch eine das Leben gefährdenden Behandlung unterstellen und da der Angeklagte nicht damit rechnen muss, von einem Richter und einem Sheriff vor Gericht überfallen zu werden, könnte man auch in Richtung Hinterlist argumentieren. Das einzige Merkmal das definitiv ausfällt ist das erste Merkmal, "durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen".