Autor Thema: Fitzeks Prozess-Festspiele  (Gelesen 69741 mal)

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Offline Sandmännchen

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #525 am: 30. März 2016, 14:50:09 »
Das kann man einfach auf Wikipedia nachschlagen. Das KRD steht nicht drauf.

 8)
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 

Offline physik durch wollen

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #526 am: 30. März 2016, 15:01:49 »
Hm, eine Verurteilung wäre kein Beweis, dass Peter der kleine Nasenbär seine PIFigkeit (=peinlicher impertinenter Fitzek) kein Repräsentant eines anderen Staates sein kann:
Lex Honecker
Zitat
§ 20 GVG
Die deutsche Gerichtsbarkeit erstreckt sich auch nicht auf Repräsentanten anderer Staaten und deren Begleitung, die sich auf amtliche Einladung der Bundesrepublik Deutschland im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten. (...)
Ich gehe mal davon aus, dass niemand Fot.zek eingeladen hat, oder? Halt! Ein Vor-ladung vor Gericht ist ja sowas wie eine Ein-ladung, damit kann Fitzi nicht verurteilt werden, ach alles unlogisch!
« Letzte Änderung: 30. März 2016, 15:03:38 von physik durch wollen »
Angst und Unmöglichkeit sind aus meinem Wortschatz gestrichen
 

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #527 am: 30. März 2016, 15:39:51 »
Die Mainstreampresse lügt immer. Das Königreich Deutschland und auch alles, was aus dem Königreich kommt und mit ihm zu tun hat, ist wahrhaftig. (KRD Website)
 

Offline Oberstes_souterrain

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #528 am: 30. März 2016, 15:51:48 »
Seit ihr nicht etwas vorschnell? Das Berufungsgericht muss doch erst mal klären, ob das KRD ein Staat ist...

 ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D

 

Offline Gutemine

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #529 am: 30. März 2016, 16:05:07 »
Ich bitte euch jetzt mal um einen klitzekleinen Moment Besinnung!!!!11111

Stellt euch doch mal wirklich vor, seine Merkwürdigkeit würde in den Knast wandern. Gut, er wird dann seine Memoiren "Fitzeks Kampf" schreiben - aber, was wird aus den 7 Zwergen?

Sie werden vollkommen heimatlos sein. Keiner mehr, der ihnen sagt was zu tun und zu denken ist. Keiner mehr, der ihnen ihr täglich Toastbrot kauft, keiner mehr, der mit ihnen hübsche, männliche Köperertüchtigungsspielchen spielt und sie trainiert, keiner mehr, der ihnen Briefe diktiert, keiner mehr der sie die Regenrinne reinigen lässt, keiner mehr, der ihrem erbärmlichen Dasein so etwas wie einen "sinnlosen Sinn" gibt.

Die 7 Zwerge wären allein, kein Schneewitchen in Sicht, kein Berg in welchem man Edelsteine fördern könnte (man kann höchstens den Salpeter von den Wänden im Keller abkratzen), kein "Erlöser" in sicht.

7 Zwerge lost in Wittenberg.

Die einzge Perspektive die sie hätten: Zu Prinzessin Wuki und Prinz Joe ins "Erlöstereich" wandern. Aber, ob sie den Weg finden ohne den großen "Führer Peter"?  :scratch:
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Offline Anti Reisdepp

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #530 am: 30. März 2016, 16:09:39 »
Hab gehört, dass im Fall der Fälle Martins Opa das Zepter übernimmt. Der kennt sich schließlich aus mit dem Führerprinzip und weiß, dass einer das Sagen haben muss und sagt wo es lang geht. :liar:
In einem sozialen Umfeld in dem der Wahnsinn regiert, ist der Irrsinn Norm.
 
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Offline hair mess

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #531 am: 30. März 2016, 16:20:17 »
Schade nur, dass er die Einstellung der Verfahren, weil sie bei Gesamtstrafenbildung nicht mehr ins Gewicht fallen, als Sieg darstellen wird, dahingehend, der Staat habe endlich eingesehen, dass Fitze fahren darf, wann und wo er will.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline Pantotheus

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #532 am: 30. März 2016, 16:49:44 »
Mal eine ganz andere Frage: Dem Vernehmen nach sind ja so ca. 50 Anzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Arbeit. Bisher in erster Instanz erledigt sind erst zwei Fälle, einer folgt nächste Woche, ein paar Verfahren sind eingestellt worden, weil die zu erwartenden Strafen voraussichtlich nicht ins Gewicht fallen werden.
Wäre es nach deutschem Recht nicht möglich, die verschiedenen Verfahren zusammenzulegen und vor einem einzigen Gericht zu verhandeln?
Natürlich ist mir bekannt, dass üblicherweise das Tatort-Prinzip gilt, nach dem das Gericht am Tatort bzw. Begehungsort einer Straftat zuständig ist. Jedenfalls in meiner Heimat ist es aber möglich, eine Reihe gleicher oder gleichartiger Straftaten am Gerichtsstand des Tatortes, an dem die schwerste Strafe zu erwarten ist, an dem die Mehrzahl der Einzeltaten verübt wurde oder einfach wo der Täter sich aufhält, zusammenzulegen und gleichsam "in einem Aufwasch" zu erledigen, statt für jede einzelne Tat jedes Gericht an einem der Tatorte zu bemühen. "Prozessökonomie" nennt sich das.
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Offline Namastor

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #533 am: 30. März 2016, 17:04:46 »
Ich fände es wäre nur logisch, wenn der König klassisch seine Strafe erhalten würde. Sein Königreich hat er ja bereits verloren und die Geschichte hat doch prima aufgezeigt, was dann mit Monarchen geschieht: Enthauptung !
 

Offline simplicius simplicissimus

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #534 am: 30. März 2016, 17:08:19 »
Nein, Enthaarung wäre besser!

@Pantotheus
Die Zuständigkeit der Gerichte regelt sich, abgesehen von einigen Sonderzuständigkeiten, allein nach dem Tatortprinzip. Da lässt sich nichts bündeln. Schließlich hat der König einen Anspruch auf seinen gesetzlichen Richter. Anderenfalls kommt Peter dann gleich wieder mit seiner Sprungrevision (natürlich nicht ungedehnt).
« Letzte Änderung: 30. März 2016, 17:11:55 von simplicius simplicissimus »
Wenn ich einen Altstoffhandel eröffne, betreibe ich dann automatisch eine Engel-Akzeptanzstelle?
 
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Offline Tuska

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #535 am: 30. März 2016, 17:08:58 »
Mal eine ganz andere Frage: Dem Vernehmen nach sind ja so ca. 50 Anzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Arbeit. Bisher in erster Instanz erledigt sind erst zwei Fälle, einer folgt nächste Woche, ein paar Verfahren sind eingestellt worden, weil die zu erwartenden Strafen voraussichtlich nicht ins Gewicht fallen werden.
Wäre es nach deutschem Recht nicht möglich, die verschiedenen Verfahren zusammenzulegen und vor einem einzigen Gericht zu verhandeln?

Ja, siehe §§ 3, 4 & 237 StPO.
Hierbei müsste aber jeweils schon Anklage erhoben sein.

Wie das bei noch laufenden Ermittlungen aussieht, da bin ich mir nicht sicher. Da spielt aber vmtl. 154 StPO die erste Geige.

@simplicius simplicissimus: Vgl §13 StPO

Viele Grüße

Edit: Ich habe mal die Rechtssprechung grob angeschaut. Hier gibt es ja viele interessante rechtswissenschaftliche Fragestellungen. Kann man eine Berufungsverhandlung mit einem erstinstanzlichen Zwischenverfahren zusammenlegen? Etc. Das geht alles bis nach Karlsruhe.

Hierbei fällt aber wirklich auf: Unser Strafprozessrecht ist überhaupt nicht für uneinsichtige Dauerstraftäter im Bereich kleinerer Kriminalität ausgelegt. Mir tun an dieser Stelle die Staatsanwaltschaft und die ermittelnden Wortmarkenmenschen schon etwas leid...
« Letzte Änderung: 30. März 2016, 17:29:05 von Tuska »
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #536 am: 30. März 2016, 17:23:34 »
Wenn ich es richtig verstehe, dann wäre eine Zusammenlegung mehrerer Prozesse grundsätzlich möglich?

Allerdings scheint mir hier das Problem zu sein, dass Fatzke ja andauernd weiter fährt (und das im buchstäblichen Sinne). Wenn man also sagen wir die ersten zehn Fälle aufgearbeitet und die Anklagen erhoben hat, dann sind sicher die nächsten zehn oder zwanzig Anzeigen wegen erneuten Fahrens eingegangen.

Wäre ich eine Märchen-Fee, würde ich den Raser-König in einen Leitpfosten mitten auf dem meist befahrenen Autobahnkreuz Deutschlands verwandeln. 
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Offline Tuska

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #537 am: 30. März 2016, 17:26:44 »
Ja, grundsätzlich schon. Diese strafprozessliche "Erleichterung" (u.a. des Steuerzahlers) ist aber nicht vom Gesetzgeber für solche Leute wie Fitzek geschaffen worden. Siehe meinen Edit im vorherigen Beitrag.
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 

Offline Pantotheus

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #538 am: 30. März 2016, 17:43:40 »
Vor allem stellt sich aber, wie bereits mehrfach diskutiert, die Frage, wie weiteres Fahren seiner Fatzkität verhindert werden kann. Druck auf die Fahrzeughalter auszuüben, wurde schon erwähnt. Auch über Untersuchungs- oder Sicherungshaft wurde schon gesprochen. Die neuerliche Anzeige gestern in Hof ist wohl ebenfalls einer Fahrtätigkeit zuzuschreiben, darf man vermuten.
Aber Anzeigen sammeln und erstinstanzliche Urteile aussprechen, die durch Berufung gleich wieder aufgeschoben werden, verhindert alles ja nicht das weitere Fahren.
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Offline Tuska

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #539 am: 30. März 2016, 18:04:03 »
Vor allem stellt sich aber, wie bereits mehrfach diskutiert, die Frage, wie weiteres Fahren seiner Fatzkität verhindert werden kann.

Garnicht. Es gibt natürlich zahlreiche Möglichkeiten: Gefährderansprache, Erkennungsdienstliche Behandlung usw. Das zielt aber alles darauf ab, auf den Gefährder/Beschuldigten präventiv einzuwirken. Ein Mittel gegen uneinsichtige Arschlöcher, die vorsätzlich immer wieder Straftaten - im Bereich kleinerer Kriminalität - begehen gibt es nicht. Solche ♥♥♥e selbst gibt es ebenfalls nicht oft. Wenn gegen jemanden ein Ermittlungsverfahren läuft ist das oftmals eine extrem hohe Belastung für den Betroffenen. Allein das führ - gerade bei Unschuldigen - dazu, dass man sich teils nichtmehr traut falsch zu parken.

Nicht so seine Majestät, dem ist ja alles egal.

Was die Fahrzeughalter angeht: Nach bspw. § 21 Abs. 3 StVG können denen die Fahrzeuge durchaus unterm Hintern eingezogen werden. Wird aber nicht gemacht. Man lässt sich lieber weiterhin von Fitzek und vor der Bevölkerung lächerlich machen.

Edit:

Für eine Inhaftierung wegen Wiederholungsgefahr stellt die StPO und vor allem das den Fitzeln so verhasste GG extrem hohe Hürden.

112a StPO:

"(...) wiederholt oder fortgesetzt eine die Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigende Straftat nach (...)"
« Letzte Änderung: 30. März 2016, 18:15:59 von Tuska »
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