Erfahrungsgemäß eher nicht. Die Erhöhung der Einsatzstrafe für die Gesamtstrafe wird moderat bleiben und viele der neuen Anzeigen werden wohl eingestellt, weil die paar zusätzlichen Monate zur schon verhängten Strafe und den noch laufenden Verfahren nicht mehr ins Gewicht fallen. Würde mich natürlich gerne von einem anderen Verlauf positiv überraschen lassen, rechtssicher begründbar wäre es bestimmt.
Allerdings muss man auch bedenken, dass Vollpension hinter schwedischen Gardinen den Staat teuer zu stehen kommt und unser Budget für bezahlte Trollereien zuverlässig auf 0 hält. Da er ja inzwischen eigentlich nur noch denen schadet, die es offenbar voll drauf anlegen, ist es wohl auch nicht so wichtig, den überlange in die Obhut des Anstalts-HNO-Arztes zu übergeben. Unerlässlich wäre halt nur, ihn von der Versorgung mit fahrbaren Untersätzen abzuschneiden, zum Beispiel über die hier schon mehrfach geforderte strafrechtliche Bearbeitung der Fahrzeugüberlasser. Denn die von ihm im Zweifelsfall überfahrenen Unschuldigen sind keine freiwilligen Königspudel.