Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264439 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2791 am: 18. Februar 2018, 15:34:46 »
Na, ja, das Übliche eben.

Man war wieder sehr erfolgreich und hat 60 Tagessätze mitgenommen. Neu ist nur, daß es gegen die Telekom geht ... aber eigentlich auch nicht wirklich ...


Zitat
Nördlingen
Skurriler Rechtsstreit um eine Reichsbürgerin

Eine Reichsbürgerin aus dem Ries erscheint nicht zu ihrer Verhandlung in Nördlingen, erregt allerdings Aufsehen, weil sie eine kuriose Gesetzeslücke ausnutzen will. Von Ronald Hummel
Spoiler
Es fing eher harmlos an: Eine „Reichsbürgerin“ aus dem Ries weigerte sich, Gebühren für die Telekom Deutschland zu bezahlen. Es kam zum Versuch der Pfändung durch einen Gerichtsvollzieher, den sie abwies. Und nicht nur das: Gegen den Gerichtsvollzieher und einen weiteren Justizbeamten, der ein an sie gerichtetes Schriftstück unterzeichnet hatte, drohte sie mit einem Verfahren, in dem gegen beide Beamte eine Pfändung von 500.000 Euro erwirkt werden solle. Bezahlten sie diese Summe nicht, sollten sie in ein Schuldnerverzeichnis eingetragen werden.

Nun folgt der wohl skurrilste Aspekt des Falles: Solch ein willkürlicher Eintrag in ein Schuldnerverzeichnis ist derzeit rechtlich vom Ausland aus durchaus möglich. Der Nördlinger Amtsrichter Gerhard Schamann erklärte gegenüber unserer Zeitung, es handele sich um eine Gesetzeslücke, an deren Schließung aber derzeit gearbeitet werde. Die Bundesregierung bezeichnet das Vorgehen der Reichsbürger als „Bluff“, da es keine rechtliche Handhabe gebe, die Forderungen hierzulande einzutreiben. Auf Antrag übergeordneter Behörden werden solche Einträge bei Beamten sofort gelöscht; die Bundesregierung hatte in sämtlichen bisher bekannt gewordenen Fällen sofort die Löschungen veranlasst.

Gleichwohl hatte die Drohung der Reichsbürgerin gegen die Justizbeamte Konsequenzen – per schriftlichem Strafbefehl wurde sie informiert, dass sie wegen versuchter Nötigung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt wurde, also 2400 Euro. Gegen diesen Strafbefehl erhob sie Einspruch, worauf sie zu einer Verhandlung am Nördlinger Amtsgericht unter dem Vorsitz von Richter Gerhard Schamann geladen wurde. Daraufhin erklärte sie dem Gericht schriftlich, sie werde nicht zur Verhandlung erscheinen, da gemäß Haager Landkriegs-Ordnung (HLKO) von 1907 (Ergänzung des Haager Abkommens von 1899) Richter Schamann nicht zuständig sei, über sie zu urteilen. Gemäß der Gesetze, die er für gültig hält, wies Richter Schamann den Einspruch der Reichsbürgerin gegen den Strafbefehl zurück, sodass dieser weiterhin Gültigkeit habe.

Sollte sich die Reichsbürgerin weiterhin gegen eine erneute Pfändung durch den Gerichtsvollzieher zur Wehr setzen, könnte sie laut Gerhard Schamann theoretisch zu einer „Ersatzfreiheitsstrafe“ verurteilt werden. Das heißt, die fällige Geldstrafe wird in eine Gefängnisstrafe umgewandelt und sie müsste pro Tagessatz einen Tag hinter Gitter, in ihrem Fall also für 60 Tage. Wie berichtet, sind Bayerns Gefängnisse aufgrund konsequent angewandter Ersatzfreiheitsstrafe derzeit voll bis zum Anschlag. Deshalb gebe es noch das Programm „Schwitzen statt sitzen“, mit dem die Gefängnisstrafen in gemeinnützige Arbeit umgewandelt werden können.
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http://www.augsburger-allgemeine.de/noerdlingen/Skurriler-Rechtsstreit-um-eine-Reichsbuergerin-id44255156.html

Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2792 am: 19. Februar 2018, 08:18:05 »
Verurteilte noch immer auf freiem Fuß
In den Reichsbürger-Prozessen gab es vor zwei Jahren harte Urteile. Doch kein Einziger musste die Strafe bisher verbüßen.

Spoiler
    Prozessauftakt am Meißner Amtsgericht gegen Reichsbürger, die einen Gerichtsvollzieher in Bärwalde festsetzten, um eine Zwangsvollstreckung zu verhindern.  In Peritz bei Riesa gab es erst vor ein paar Tagen eine Durchsuchung bei einem Reichsbürger. Akribische Einlasskontrollen wie hier in Meißen gibt es auch in anderen Gerichten bei Verfahren gegen Reichsbürger.
Meißen. Diese Prozesse vor rund zwei Jahren am Amtsgericht Meißen erregten deutschlandweit Aufsehen. In mehreren Hauptverhandlungen mussten sich insgesamt 14 Personen, die der Reichsbürgerszene angehören oder zumindest nahe stehen, verantworten. Sie wurden ausschließlich zu Haftstrafen verurteilt. Mit einer einzigen Ausnahme wurden diese Gefängnisstrafen nicht zur Bewährung ausgesetzt. Doch bis heute hat kein Einziger der Verurteilten seine Strafe angetreten.

Die Angeklagten hatten am 23. November 2012 einen Gerichtsvollzieher des Amtsgerichtes Meißen auf einem Grundstück im Radeburger Ortsteil Bärwalde gegen dessen Willen fast eine Stunde lang festgehalten, um eine Zwangsvollstreckung zu verhindern. Der Mann leidet seit dem Vorfall an einer posttraumatischen Störung, war monatelang in stationärer Behandlung und fast ein Jahr krank. Organisiert wurde die Aktion vom sogenannten Deutschen Polizeihilfswerk (DPHW). Der Anführer und selbst ernannte General Volker Schöne wurde wegen gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Beihilfe zum Missbrauch von Uniformen zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt.

Der Meißner Richter sprach in seiner Urteilsbegründung von einem Tabubruch, einem gezielten Angriff auf den Rechtsstaat und einer feigen Tat. Doch Schöne und alle anderen Verurteilten legten – mit einer Ausnahme – Berufung gegen die Urteile ein. Schöne hatte damit vor dem Landgericht Dresden Erfolg. Das änderte die Strafe ab auf ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung. Fast vier Jahre nach der Tat müsse man kein Exempel mehr statuieren, begründete der Vorsitzende Richter Walter Voigt. Der Angeklagte verließ das Gericht als freier Mann.

Jetzt legte die Staatsanwaltschaft Revision ein. Und hatte ihrerseits Erfolg. Das Oberlandesgericht Dresden hob die Entscheidung auf, verwies die Sache zurück ans Landgericht Dresden. Nun muss sich eine andere Kammer damit beschäftigen. Das war im April vorigen Jahres. Seitdem hat es noch keine neue Verhandlung gegeben. Auch die anderen Berufungen wurden noch nicht terminiert. Das bestätigt Thomas Ziegler, Pressesprecher des Landgerichtes Dresden: „Die Akten befinden sich derzeit bei einem Sachverständigen. Bevor dieser seine Gutachten nicht erstattet hat, was aber in den nächsten Monaten zu erwarten ist, können die Verfahren nicht fortgesetzt werden“, teilt er mit.

Noch kein Schadenersatz
Eine Antwort, die Rechtsanwalt Markus Haselier, der den Geschädigten als Nebenkläger vor Gericht vertrat, nicht befriedigt. „Bisher wurde nichts weiter verhandelt. Ich wünschte mir schon, dass man da mit etwas mehr Dampf herangeht, weiß aber auch über die personelle Besetzung im Landgericht“, sagt er. Als Nebenkläger habe er jedenfalls keine Möglichkeit, Einfluss auf eine Beschleunigung der Verfahren zu nehmen. Haselier hatte namens seines Mandanten auch gegen alle Verurteilten Schadensersatzforderungen gestellt. Auch hier ist noch kein einziger Cent geflossen.

Die Verfahren standen unter keinem guten Stern. Sie wurden erst mehr als drei Jahre nach der Tat eröffnet, weil die Staatsanwaltschaft auch wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelte. Dieser Tatvorwurf bestätigte sich nicht, diese Ermittlungen wurden eingestellt. Dann gab es Kompetenzschwierigkeiten zwischen Amtsgericht Meißen und Landgericht Dresden. Das Amtsgericht hielt sich wegen der zu erwartenden Strafen nicht mehr für zuständig, gab die Sachen an das Landgericht ab. Dieses wies sie zurück nach Meißen. Durch die Berufungen muss sich nun doch das Landgericht damit befassen.

Was lange währt, wird nicht immer gut
Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik, ihre Institutionen, Schreiben und Vertreter nicht an. In der Vergangenheit war es mehrfach auch zu gewaltsamen Übergriffen auf Amtsmitarbeiter und Polizisten gekommen. Dabei wurde 2016 in Bayern ein Polizist von einem Reichsbürger erschossen. Trotz der harten Verurteilungen in Meißen ist die Reichsbürgerszene auch im Landkreis Meißen weiterhin aktiv. Erst vor einigen Tagen gab es in Peritz bei Riesa eine Polizeirazzia. Rund 30 Polizisten waren an einem Dreiseithof im Ort angerückt. Hintergrund war ein Antrag des Finanzamtes auf Amtshilfe: Bei dem Besitzer des Grundstückes handelt es sich um einen Reichsbürger. Bei der Durchsuchung des Grundstückes fanden die Beamten auch scharfe Munition und weiteten die Suche aus. Bis auf eine Gasdruckpistole wurden aber keine Waffen gefunden.

Beleidigt und bedroht
Zunehmend beschäftigen Reichsbürger aber auch die Sozialgerichte. Wie das Landessozialgericht Chemnitz mitteilt, wurden allein in den vergangenen sechs Monaten zwölf Personen gemeldet, bei denen wegen beleidigender und bedrohlicher Äußerungen besondere Vorkehrungen in den Hauptverhandlungen getroffen wurden. So wird insbesondere die Legitimation von Richterinnen und Richtern infrage gestellt.

Vorkehrungen gab es damals auch in Meißen. So wurden alle Prozessbeteiligten und auch alle Besucher einer Leibesvisitation unterzogen. Handys mussten abgegeben werden. Den Saal durfte nur betreten, wer einen gültigen Bundespersonalausweis vorlegen konnte.

Die lange Dauer der Berufungen kommt den in Meißen verurteilten Angeklagten zugute. Je länger eine Tat zurückliegt, desto mehr wird das im Strafmaß berücksichtigt. Diese Taten sind nun schon fünfeinhalb Jahre her.

Für Nebenklagevertreter Markus Haselier gibt es inzwischen einen kleinen Hoffnungsschimmer. Nicht im Strafrecht, sondern im Zivilstreit um Schmerzensgeld und Schadensersatz gibt es jetzt einen ersten Termin. Am 7. September. Dieses Jahres. Immerhin   
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:scratch: :scratch: :scratch: :facepalm: :facepalm: :facepalm:

http://www.sz-online.de/nachrichten/verurteilte-noch-immer-auf-freiem-fuss-3881638.html
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Offline dieda

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2793 am: 19. Februar 2018, 13:43:41 »
Der Weg der Fake- News oder wie aus dem schreienden Holocaustleugner Ittner plötzlich ein armer "friedlicher Rentner" wird, der in Berlin beim Frauenmarsch von der Polizei schlecht behandelt und für "politische Zwecke" eingespannt wird:
 :facepalm:

www.sz-online.de/nachrichten/wie-fake-news-entstehen-3881996.html


Spoiler
Montag, 19.02.2018
Wie Fake News entstehen
Ein Video aus Dresden taucht unkommentiert auf Facebook auf – und landet prompt auf rechten Hetz-Seiten. Nur: Plötzlich spielt es in Berlin.

Gerhart Ittner, der „friedliche Rentner“ auf dem illegal kopierten Video

Dresden. Einmal mehr hat Dresden am Wochenende eine Kundgebung von Neonazis erlebt. Am Samstag hatte der verurteilte Volksverhetzer Gerhard Ittner zur Demonstration gerufen, die Polizei brach die Veranstaltung schließlich ab. Mehrere, vor allem lokale, Medien waren vor Ort, berichteten in Wort und Bild über die Geschehnisse auf dem Postplatz.

Auch sz-online veröffentlichte dabei Videos auf Twitter, Youtube und im eigenen Online-Bericht. Eines davon zeigt, wie Gerhard Ittners Veranstaltung durch sächsische Polizeibeamte abgebrochen wird, nachdem Redner dort den Holocaust geleugnet hatten. Es ist auch jetzt noch online – auf Twitter und Youtube.

Stunden später wird eine illegale Kopie des kurzen Films von einem Nutzer aus dem rechten Spektrum, der sich Dieter Strom nennt, stillschweigend und ohne Nennung einer Quelle auf Facebook veröffentlicht. Es wird ohne jeden Kontext gezeigt. Lediglich „Deutschland heute“ schreibt Strom über das Video. Das findet Anklang: Es wird Tausende Male geteilt, Nutzer bringen den Beamten ihre Verachtung entgegen, es gibt Gewaltaufrufe gegen die Polizei.

Auch rechte Hetzportale wie „Opposition24“ oder „Die Unbestechlichen“, die sich auch dem Gebiet der „Grenzwissenschaften“ verschrieben haben, werden auf das Video von sz-online aufmerksam. Weil dort aber offenbar weder Ittner noch eine Demonstration in Dresden bekannt sind, verortet man das Geschehen kurzerhand zum (eher männlich geprägten) sogenannten „Frauenmarsch“. Dieser fand richtigerweise ebenfalls am Samstag stattfand – nur eben rund 200 Kilometer weiter nördlich in Berlin. Ein unbestechlicher „Redakteur“ wirft der Hauptstadt-Polizei noch vor, sich schändlich für politische Zwecke einspannen zu lassen – und bezeichnet den Holocaustleugner als „friedlichen Rentner.“

Und Facebook? Das Netzwerk prüft seit Sonntag, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. (mja)
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links im Original hinterlegt.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2794 am: 19. Februar 2018, 13:53:35 »
Schön zu sehen wie angepisst die Nazis von der AfD wegen Samstag sind, sie schießen Fake-News aus allen Rohren.
Die Anti-Antifa will ja jetzt auch die Namen der Blockierer anhand der Fotos ermitteln und dann alle anzeigen.  :facepalm:  :doh:
 
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Offline kairo

Re: Presseschnipsel
« Antwort #2795 am: 19. Februar 2018, 14:23:53 »
Die Anti-Antifa will ja jetzt auch die Namen der Blockierer anhand der Fotos ermitteln und dann alle anzeigen. 

Wo denn - bei der Polizei??
 

Müll Mann

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2796 am: 19. Februar 2018, 14:53:34 »
Wo denn - bei der Polizei??
Ja, aber vermutlich eher bei der Reichspolizei. Die Polizei selber wollen sie ja auch anzeigen, weil die nicht geräumt haben.

Die armen Touristen die dann Post bekommen. Die haben sich so gefreut mal Kreuzberger Randale mitzubekommen. O-Ton einer Touristin:

Zitat
Guck mal, der zieht sich einen schwarzen Kapuzenpulli an

Wahrscheinlich war die ganze demo eh eine PR-Aktion von Berlin Marketing. Motto: Autonome zum Anfassen.
Deswegen haben die Typen in den aliierten Uniformen auch so böse geguckt, die kriegen jetzt Konkurrenz. Statt Foto mit Soldaten in Uniform gibts dann Foto mit Schwarzvermummten mit Molli in der Hand.
 
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Offline Pantotheus

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2797 am: 19. Februar 2018, 17:23:05 »
Statt Foto mit Soldaten in Uniform gibts dann Foto mit Schwarzvermummten mit Molli in der Hand.
War da nicht was von wegen Molli? So Brandflaschenverbot oder sowas?  :scratch:
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Offline dieda

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2798 am: 19. Februar 2018, 18:13:08 »
So, jetzt auch Ermittlungen gegen Ittner selbst:

http://www.sz-online.de/sachsen/dresden/ermittlungen-gegen-ittner-3882258.html

Spoiler

Montag, 19.02.2018
Ermittlungen gegen Ittner


Schon vor Beginn der Kundgebung am Postplatz diskutierte Ittner wegen den Auflagen mit der Polizei.

© Benno Löffler

Dresden. Nach seinem Auftritt bei der von ihm angemeldeten Neonazi-Demonstration am vergangenen Samstag wird nun auch gegen den Holocaustleugner Gerhard Ittner ermittelt.

Die Polizei hatte die Veranstaltung vorzeitig aufgelöst, weil zwei Redner sich volksverhetzend geäußert hatten. Ittner selbst hätte gar nicht reden dürfen, die Versammlungsbehörde hatte ihm zwar die Demonstration am Postplatz gestattet, nicht aber einen Wortbeitrag. Gesprochen hat er dennoch - mit und ohne Mikrofon.

Das jähe Ende der Kundgebung brachte Ittner derart in Rage, dass gegen ihn nun nicht nur wegen seiner Reden, sondern auch wegen Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt wird.

Gerhard Ittner in Rage:

Im Internet wurde Ittner derweil unfreiwillig zum „friedlichen Rentner“, der in Berlin der Willkür von Polizeibeamten ausgesetzt gewesen sei. Mehr dazu lesen Sie hier: Wie Fake News entstehen Dabei griffen Hetzseiten auf das unten stehende sz-online-Video vom Dresdner Postplatz zurück - und verlegten den Handlungsort einfach nach Berlin. (mja)

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dtx

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2799 am: 19. Februar 2018, 21:34:17 »
https://www.tag24.de/nachrichten/riesa-peritz-razzia-bei-rechtem-reichsbuerger-polizei-entdeckte-munition-und-pistole-thomas-geithner-441869

Zitat
Riesa - Ein Großaufgebot an Polizei durchsuchte Dienstagfrüh ab 7.30 Uhr den Dreiseitenhof des Reichsbürgers Volkmar N. im Wülknitzer Ortsteil Peritz bei Riesa. Eigentlich hatte das Landesamt für Steuern und Finanzen die Durchsuchung beantragt, doch während der Razzia machten die Polizisten noch weitere Funde …

Und wieder ein voller Erfolg:
Ein angeblicher Jurist zerschießt seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl über 750 Euro
https://www.tag24.de/nachrichten/dresden-reichsbuerger-prozess-amtsgericht-strafgeld-750-euro-qi-gong-jurist-425669
« Letzte Änderung: 19. Februar 2018, 22:22:54 von dtx »
 
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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2800 am: 20. Februar 2018, 04:47:50 »
@dtx

Beide Artikel hatten wir schon, sind ja auch ein paar (viele) Tag alt.

https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg149964#msg149964
____________

4 Reichsbürgerpolizisten sollen entlassen werden

Spoiler
Reichsbürger
Polizisten sollen entlassen werden
20.02.2018

 Drei Beamte des Stendaler Polizeireviers sind als Reichsbürger auffällig geworden. Gerichte beschäftigen sich mit den Vorfällen.
Von Bernd-Volker Brahms ›

Stendal/Magdeburg l Sie sollen eigentlich den deutschen Staat und ihre Bürger verteidigen, doch vier Polizisten aus Sachsen-Anhalt lehnen stattdessen den Rechtsstaat ab und entziehen sich ihren Verpflichtungen. Sie sind der sogenannten Reichsbürgerszene zuzuordnen. Wohlgemerkt es geht um Beamte. Drei von ihnen kommen aus der Polizeidirektion Stendal und einer aus Magdeburg. Sie wurden vom Dienst suspendiert. Das Land hat ihnen gekündigt und will sie loswerden. Doch sie versuchen über Klagen beim Verwaltungsgericht das zu verhindern. Die Verfahren ziehen sich teils seit mehr als zwei Jahren hin. Im Oktober 2016 hieß es vom Innenministerium in Magdeburg noch, es gebe „vier Verdachtsfälle“, es seien Disziplinarverfahren gegen die Polizeibeamten eingeleitet worden.
Disziplinarverfahren wurden eröffnet

Bei den vier Polizisten aus Sachsen-Anhalt geht es um Vorfälle aus den Jahren 2014 bis 2016. „Alle vier Disziplinarverfahren sind noch offen“, sagt Stefan Brodtrück, Pressesprecher im Innenministeriums, auf Nachfrage. Die drei Stendaler Polizisten seien suspendiert und Verfahren bei Gericht anhängig.

Immerhin hat das Verwaltungsgericht in Magdeburg am 30. März 2017 ein Urteil gefällt und ein Polizisten-Ehepaar verurteilt. Das Gericht hatte Dienstpflichtsverletzungen gesehen und die Entfernung aus dem Staatsdienst für rechtlich einwandfrei erklärt, wie Gerichtssprecher Lars Bechler bestätigte. Mit „typischen Argumenten der Reichsbürger“ habe das Ehepaar die Zahlung von Elternunterhalt abgelehnt. Es geht dabei um Unterhaltszahlungen, zu denen Kinder für ihre Eltern verpflichtet sind, sofern diese ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Gegen das Urteil beim Verwaltungsgericht hat das Ehepaar Berufung eingelegt. Nun muss das Oberverwaltungsgericht eine Entscheidung treffen.

Bei dem dritten Beamten aus dem Bereich des Stendaler Polizeireviers muss erst noch ein Urteil beim Verwaltungsgericht erfolgen. Das Verfahren ist dort seit Sommer 2017 anhängig, wie Gerichtssprecher Christoph Ziger der Volksstimme bestätigte.

Einen weiteren Fall – den des Magdeburger Polizisten – kann er dagegen nicht bestätigen. Ziegler kann auch inhaltlich nichts zu dem Stendaler Fall sagen, in wiefern sich dieser Beamte disqualifizierte und eine Entlassung provoziert habe.

Während die einen Polizisten den deutschen Staat negieren, setzen andere ihr Leben für dessen Verteidigung aufs Spiel. Zeitgleich mit dem Bekanntwerden der vier Fälle aus Magdeburg und Stendal war in Bayern im Oktober 2016 der 32 Jahre alte Polizist Daniel E. von einem Reichsbürger bei einem Einsatz erschossen worden. Und in Salzwedel schmiss - ebenfalls im Oktober 2016 - ein Mann aus der Reichsbürgerszene mit einem Beil nach einem SEK-Beamten. Zur Prozesseröffnung in der vergangenen Woche am Stendaler Landgericht erschien der Täter und auch dessen Frau nicht.
450 Personen werden Szene zugeordnet

Das Innenministerium in Magdeburg geht im Übrigen davon aus, dass es in Sachsen-Anhalt rund 450 Personen gibt, die der Reichsbürgerszene angehören, die Zahl ist steigend. Prominenteste Beispiele sind Peter Fitzek, der sich selbst „König von Deutschland“ nannte und ein altes Krankenhaus in Wittenberg als sein Reich besiedelte, sowie der ehemalige Mister Germany Adrian Ursache, dessen Grundstück in Elsteraue (Burgenlandkreis) im August 2016 von der Polizei geräumt wurde. Er hatte dort den Scheinstaat „Ur“ etabliert. Gegen beide Männer laufen juristische Verfahren.

Das Thema „Reichsbürger bei der Polizei“ wurde im Sommer 2016 auch im Bundestag thematisiert, als mehrere Abgeordnete der Fraktion Die Linke eine Anfrage an die Bundesregierung richtete. Demnach wusste die Regierung zu dem Zeitpunkt von zwei Fällen, bei denen Bundespolizisten dem Reichsbürgerspektrum zuzurechnen seien und gegen die Disziplinarverfahren liefen.

Aus einem Beitrag des Magazins Der Spiegel aus Oktober 2016 geht hervor, dass es neben Sachsen Anhalt auch in Bayern, in Berlin, in Nordrhein-Westfalen sowie Sachsen zumindest Verdachtsfälle von Polizeibeamten mit Reichsbürgergedankengut gegeben hat.
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https://www.volksstimme.de/lokal/stendal/reichsbuerger-polizisten-sollen-entlassen-werden

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und in Zwickau gibt es die meisten bewaffneten Reichsbürger.

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Bewaffnete Reichsbürger: Zwickau auf Spitzenplatz
Nirgendwo in Sachsen haben mehr Szene-Angehörige eine Waffenbesitzkarte als im Landkreis. Umstritten ist, welche Gefahr davon ausgeht.

Von Michael Stellner
erschienen am 20.02.2018

Zwickau. Die Anzahl der sogenannten Reichsbürger und Selbstverwalter, die offiziell eine Waffe besitzen dürfen, ist im Landkreis Zwickau höher als in allen anderen Kreisen und kreisfreien Städten Sachsens. Das geht aus einer Antwort des sächsischen Innenministeriums auf eine Anfrage der Landtagsabgeordneten Kerstin Köditz (Die Linke) hervor. Demnach haben 16 hiesige Szene-Angehörige eine Besitzkarte. Damit halten Zwickauer fast jede vierte im Freistaat auf einen Reichsbürger ausgestellte waffenrechtliche Erlaubnis. Landesweit gibt es 68 dieser Scheine, die Voraussetzung für legalen Waffenbesitz sind.

Zudem geht aus anderen Antworten des Ministeriums hervor, dass sich die Behörden mit der Entwaffnung der Szene mitunter schwertun.

Demnach verlor im Landkreis Zwickau in den ersten drei Quartalen des Jahres 2017 ein einziger Reichsbürger das Recht, Waffen zu besitzen. Das Bundesverwaltungsamt widerrief seine zwei Besitzkarten aufgrund fehlender Zuverlässigkeit. Insgesamt gab es in Sachsen im kompletten vergangenen Jahr 149 Überprüfungen, die zu 40 Widerrufen führten.

Für Kerstin Köditz viel zu wenig. Die Maßnahmen würden nicht genügen, um den legalen Waffenbesitz einzudämmen. Zudem geht sie in der Reichsbürger-Szene von einer hohen Dunkelziffer aus. Köditz bezeichnet die sächsischen Reichsbürger als "auffällig waffenaffin". Immerhin hätten fünf Prozent der 1327 Personen, die von den Behörden derzeit zur Szene gerechnet werden, eine entsprechende Erlaubnis. Der Schein alleine sagt aber wenig darüber aus, wie viele Reichsbürger registrierte Schusswaffen besitzen. Insgesamt gibt es im Landkreis Zwickau 3273 Personen mit einer Waffenbesitzkarte, aber nur 2095 registrierte Schusswaffenbesitzer. Bei der absoluten Anzahl der Waffenbesitzer rangiert Zwickau auf einem Mittelfeldplatz.

Entsprechend warnt der Zwickauer Landtagsabgeordnete Gerald Otto (CDU) vor Panikmache. "Die prozentual hohe Zahl von Waffenbesitzkarten hat keine Aussagekraft über ein Gefährdungspotenzial", sagt er. Dennoch plädiert er für eine enge Zusammenarbeit zwischen Verfassungsschutz und den Waffenbehörden, um regelmäßig die Zuverlässigkeit zu überprüfen. "Ich halte Reichsbürger für meist systemmüde Querulanten, die in mehrere Strömungen zerfallen und teilweise extremistisch sind", sagt Otto. Deshalb müsse der Verfassungsschutz weiter ein Auge auf die Szene haben.
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https://www.freiepresse.de/LOKALES/ZWICKAU/HOHENSTEIN-ERNSTTHAL/Bewaffnete-Reichsbuerger-Zwickau-auf-Spitzenplatz-artikel10136059.php
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2801 am: 20. Februar 2018, 09:13:28 »
Auch in Günzburg schafft man es locker, aus 15 Tagessätzen 90 zu machen:



Zitat
Günzburg
Amtsgerichtsdirektor sollte Viertelmillion Euro zahlen

Eine 33-Jährige musste sich wegen Erpressung und Nötigung verantworten. Sie steht der Reichsbürger-Szene nahe.

Spoiler
Immer wenn es um Gerichtsverfahren gegen so genannte Reichsbürger geht, läuten bei der Justiz die Alarmglocken. Für die gestrige Verhandlung gegen eine 33-Jährige, die zumindest als Sympathisantin der Szene gilt, waren die zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen jedoch entbehrlich – es blieb alles ruhig im Amtsgericht. Die eher unscheinbar wirkende Frau hatte sich in mehreren Briefen mit Walter Henle, dem Chef des Günzburger Amtsgerichts, angelegt.

Aber der Reihe nach: Die 33-Jährige hatte sich eine Geldstrafe über 15 Tagessätze zu 40 Euro, also 600 Euro eingehandelt. Den Strafbefehl bekam sie wegen Hausfriedensbruchs an ihrem früheren Wohnsitz in Günzburg. Doch statt den Betrag fristgerecht zu bezahlen, machte die Frau ihre eigene „Rechnung“ auf. Sie wolle die Geldstrafe nur akzeptieren, wenn die Justizbehörde ihren Bedingungen folge. In mehreren Schreiben forderte sie, Direktor Henle solle ihr gegenüber eine amtliche Legitimation nachweisen und zugleich einen Scheck oder Bargeld in Höhe von 250 000 Euro abliefern. Käme der Behördenchef den finanziellen Forderungen nicht nach, würden entsprechende Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Dieser Aufforderung kam Henle jedoch nicht nach. Die Frau untermauerte ihre Ansprüche in einem weiteren Brief im August vergangenen Jahres, in dem sie dem Amtsgerichtsdirektor „Treuhandbruch“ und „Unterschlagung von Wertpapieren“ vorwarf. Für die Erfüllung ihrer abstrusen Forderungen setzte die 33-Jährige eine Frist von 72 Stunden. Dies brachte der Frau den Vorwurf der Erpressung und Nötigung ein.

Der Strafbefehl sei ungerechtfertigt, fand die Frau, sie habe keinen Hausfriedensbruch begangen und dafür Zeugen. Die Geldstrafe empfand sie als ungerecht, sie kenne sich mit juristischen Sachen nicht aus, versuchte sie vor Richter Daniel Theurer die Schriftsätze zu entschuldigen: „Ich bin keine Verbrecherin.“ Ihr damaliger Lebensgefährte habe die Schreiben aufgesetzt, die sie unterzeichnete. Der Ex-Partner wird zur hartnäckigen Reichsbürger-Szene gerechnet. Er wurde bereits zu mehreren Geldstrafen verurteilt, wie der Richter anmerkte, und sitzt derzeit sogar in Untersuchungshaft. Die Angeklagte erhoffte mit ihrem Einspruch gegen den Strafbefehl über 2800 Euro wegen der Erpressung und Nötigung einen günstigeren Ausgang des Verfahrens. Als selbstständige Gastronomin habe sie lediglich 300 bis 400 Euro pro Monat übrig und noch circa 5000 Euro Schulden.

Richter Theurer hielt der Angeklagten zu Gute, dass sie ein Teilgeständnis abgelegt habe. Er reduzierte die Geldstrafe auf 90 Tagessätze zu 13 Euro, wie von der Staatsanwältin beantragt. Bevor sie das neue Urteil annehme, wolle sie sich erst mit ihrem Rechtsbeistand beraten, erklärte die jetzt im Hohenlohe-Kreis wohnende Reichsbürger-Sympathisantin. wk
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http://www.augsburger-allgemeine.de/krumbach/Amtsgerichtsdirektor-sollte-Viertelmillion-Euro-zahlen-id44269086.html


https://www.swr.de/swraktuell/bw/ulm/guenzburg-1/-/id=1612/did=21198616/nid=1612/1213gs3/index.html
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2802 am: 20. Februar 2018, 10:05:03 »
Auch in Günzburg schafft man es locker, aus 15 Tagessätzen 90 zu machen:
...

Wenn die beim Gericht nur nicht so geizig wären. Einer geht immer noch.
 

Offline Arno

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2803 am: 20. Februar 2018, 22:48:45 »
Zitat
Steuerhinterziehung: Ex-Reichsbürger kann in Berufung mit Bewährung rechnen [...] Ein Landwirt aus dem Hochschwarzwald hat eingestanden, zwischen 2006 und 2010 Steuern in einer Höhe von 373.128 Euro hinterzogen zu haben. [...] Die Verfahren in erster Instanz hatten für Aufsehen gesorgt, weil sich der Angeklagte zeitweise hatte von Leuten beraten lassen, die zu den sogenannten Reichsbürgern gehören. Dass er damit schlecht beraten war, hat er nach eigenen Angaben inzwischen eingesehen und sich vollkommen dem Einfluss dieser Leute entzogen.
https://www.badische-zeitung.de/kreis-breisgau-hochschwarzwald/steuerhinterziehung-ex-reichsbuerger-kann-in-berufung-mit-bewaehrung-rechnen--149563881.html
„Die Forderung einer großen Mehrheit der Bürger dieser Vereinigten Staaten vorwegnehmend, ernenne ich, Joshua Norton, [...] mich selbst zum Kaiser dieser Vereinigten Staaten." 17.09.1859
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2804 am: 21. Februar 2018, 13:07:51 »
Zitat
Waffenbesitz: Reichsbürger in Marsberg verurteilt [...] Wegen unerlaubten Waffenbesitzes wurde ein 65-jähriger Marsberger zu 1000 Euro Geldstrafe verurteilt. Er wird als „Reichsbürger“ eingestuft.

„Ich bin kein Reichsbürger. Definieren Sie mir den Begriff Reichsbürger“, forderte der 65-jährige Angeklagte gestern immer wieder den Amtsrichter, die Amtsanwältin und die Zeugen auf.

Während der zweistündigen Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht in Marsberg blieb er stehen, setzte sich nicht einmal auf dem Stuhl für die Angeklagten. Mit hochrotem Kopf verteidigte er sich selber. Ein Polizeibeamter der Wache Marsberg beobachtete die Verhandlung. [...]
 Er wurde zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt, zu zahlen in 50 Tagessätzen à 20 Euro.

Doppelpunkt bei Unterschrift zwischen Vor- und Nachnamen [...]

Spoiler
Prozess
Waffenbesitz: Reichsbürger in Marsberg verurteilt

Von Annette Dülme
21.02.2018 - 08:00 Uhr

Marsberg.   Wegen unerlaubten Waffenbesitzes wurde ein 65-jähriger Marsberger zu 1000 Euro Geldstrafe verurteilt. Er wird als „Reichsbürger“ eingestuft.

„Ich bin kein Reichsbürger. Definieren Sie mir den Begriff Reichsbürger“, forderte der 65-jährige Angeklagte gestern immer wieder den Amtsrichter, die Amtsanwältin und die Zeugen auf.

Während der zweistündigen Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht in Marsberg blieb er stehen, setzte sich nicht einmal auf dem Stuhl für die Angeklagten. Mit hochrotem Kopf verteidigte er sich selber. Ein Polizeibeamter der Wache Marsberg beobachtete die Verhandlung.
Zu Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt

Die Staatsanwaltschaft Arnsberg warf dem Rentner von September bis Dezember 2017 unerlaubten Waffenbesitz vor. Zuvor war ihm die Waffenbesitzkarte entzogen worden. Der Angeklagte hielt sich bis zuletzt für unschuldig. Amtsanwältin und Amtsrichter aber nicht. Er wurde zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt, zu zahlen in 50 Tagessätzen à 20 Euro.
Doppelpunkt bei Unterschrift zwischen Vor- und Nachnamen

Wie die Sachbearbeiterin der Kreispolizeibehörde Meschede als Zeugin aussagte, handelte es sich um eine Kleinkaliberwaffe sechs Millimeter. Vor längerer Zeit sei der Behörde schon mitgeteilt worden, dass sich der Angeklagte als Bürger des preußischen Reiches bezeichne. Deshalb sei ihm auch der Pass und der Reisepass entzogen worden. Ein weiteres Indiz dafür sei, dass er bei seiner Unterschrift zwischen Vor- und Nachnamen einen Doppelpunkt setze.
Kein Widerspruch eingelegt

Seit 2016 würde Reichsbürgern die erforderliche Zuverlässigkeit, eine Waffe zu besitzen, laut Waffengesetz abgesprochen. Der Angeklagte sei weder zur Anhörung erschienen, noch habe er Klage dagegen erhoben. Deshalb habe das Verwaltungsgericht Arnsberg Strafanzeige erstattet. Auch dagegen hatte der Angeklagte keine Rechtsmittel eingelegt. Der Widerruf der Waffenbesitzkarte wurde damit rechtskräftig. Er hätte seine Waffe abgeben oder eine Unbrauchbarmachung nachweisen müssen. Hat er aber nicht. Deshalb ordnete das Verwaltungsgericht eine Hausdurchsuchung an.

Er sei kein Reichsbürger und deshalb bräuchte er seine Waffe auch nicht abzugeben, argumentierte der Angeklagte ohne Unterlass. „Ob Sie Reichsbürger sind oder nicht, ist nicht Gegenstand dieser Verhandlung“, wies ihn Amtsrichter Eberhard Fisch zurecht. „Hier geht es darum, dass Sie die Waffe nicht abgegeben haben.“ Der Angeklagte stellte den Antrag, die Sachbearbeiterin der Kreispolizeibehörde zu vereidigen. Dem gingen Amtsrichter und Amtsanwältin nicht nach.
Hausdurchsuchung: Waffe nicht gefunden

Bei der Hausdurchsuchung Mitte November wurde die Waffe nicht gefunden. Der Angeklagte habe ausgesagt, sie zwar zu haben, aber nicht im Haus, sondern an einem sicheren Ort und gebe sie nicht raus, sagte ein Polizist als Zeuge aus, der zweite Polizist äußerte sich ähnlich. „Ich habe die Waffe nicht mehr. Sagen Sie mir den Paragraf, dass ich Mördern eine Waffe geben muss.“ Der Angeklagte verlangte wieder eine Vereidigung der Polizisten. Auch diesmal lehnten Richter und Amtsanwältin ab.
Amtsrichter Eberhard Fisch: Sie sind unbelehrbar

Er hätte der Kreispolizeibehörde ein psychologisches Gutachten vorgelegt, das ihm die Fähigkeit zuspreche, eine Waffe besitzen zu dürfen. Das Gutachten sei nicht gewertet worden, verteidigte sich der Angeklagte zuletzt, ebenso sein Einspruch gegen die Bescheide. Der Angeklagte: „Bitte verifizieren Sie mir den Begriff Reichsbürger.“

Amtsrichter Eberhard Fisch bezeichnete ihn in seiner Urteilsverkündung als „völlig unbelehrbar“. Der Angeklagte trägt die Kosten den Verfahrens. Er kündigte an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.
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https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/waffenbesitz-reichsbuerger-in-marsberg-verurteilt-id213500663.html

Zitat
Hohe Waffenquote bei „Reichsbürgern“ in Thüringen [...] Die Waffenquote liege bei zehn Prozent, sagte der Chef des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz, Stefan Kramer, in einem TLZ-Gespräch. Sein eindringlicher Appell: „Wir müssen hier besonders aktiv werden.“ [...]

https://www.tlz.de/web/zgt/politik/detail/-/specific/Hohe-Waffenquote-bei-Reichsbuergern-in-Thueringen-1659257118


« Letzte Änderung: 21. Februar 2018, 13:58:36 von Gutemine »
„Die Forderung einer großen Mehrheit der Bürger dieser Vereinigten Staaten vorwegnehmend, ernenne ich, Joshua Norton, [...] mich selbst zum Kaiser dieser Vereinigten Staaten." 17.09.1859
 
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