Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264426 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2625 am: 6. Januar 2018, 14:33:07 »
Gibt es über diesen Zeitgenossen schon was im Forum:
http://www.tagesspiegel.de/berlin/vineta-grundschule-in-wedding-berliner-grundschullehrer-predigt-verschwoerungstheorien/20818682.html
Ein Reichsbürger als Grundschullehrer ist schon eine besonders erschreckende Vorstellung. Bei dem kommst scheinbar alles zusammen, Reichsbürger, Mondlandungslüge, Jüdische Weltverschwörung, 9/11 Unsinn... Dazu kommt noch eine, für Reichsbürger ja typische, Unfähigkeit sich selbst zu kontrollieren und auszurasten und gewalttätig zu werden, wenn er mit seinen Argumenten nicht weiterkommt. Besonders schlimm ist, dass seine mangelnde Selbstkontrolle auch seine Schüler gefährdet:
Zitat
N. sagt, er werde nicht nur auf Veranstaltungen so wütend, dies passiere ihm auch in der Schule: „Manchmal raste ich da aus und werde laut und brülle.“
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2626 am: 6. Januar 2018, 17:28:17 »
Nicht direkt zur Kundschaft gehörig, das kann sich aber vielleicht sehr bald ändern: Carolin Matthie.

Die gute liebt es nämlich gar nicht, wenn man in der FB-Waffenlobby etwas gegen RD sagt
Rüdi und seine Zombies kennt sie "vom Vorbeifahren", aber sie schätzt es, daß RD "anders denken".

Ob sie abdriftet, kann man derzeit nicht sagen, aber hier ist sie jedenfalls unter Beobachtung.

Diese Woche war wohl nix los pressemäßig, daher hat die Systempresse sie wieder aus der Versenkung geholt (frühere Anlässe waren im Sommer ("Saure-Gurken-Zeit") und die IWA in Kassel im Dezember.

Bei der (allerdings nicht sehr erfolgreichen) GRA ist sie natürlich auch aktiv.

Als "Poster-Girl" und Model wird sie herumgereicht:

Jouwatch gefällt das:
http://www.journalistenwatch.com/2018/01/06/das-motto-einer-berliner-studentin-lade-ziele-schiesse/

https://www.bz-berlin.de/berlin/diese-berliner-studentin-geht-nur-noch-mit-schusswaffe-vor-die-tuer

https://www.derwesten.de/panorama/uebertrieben-berliner-studentin-geht-nicht-mehr-ohne-waffe-aus-dem-haus-id213011111.html

https://www.berliner-kurier.de/berlin/kiez---stadt/unter-beschuss-das-maedchen-mit-der-waffe-29433942

https://www.jetzt.de/politik/carolin-matthie-das-postergirl-der-waffenlobby

http://www.spiegel.de/spiegel/unispiegel/carolin-matthie-aushaengeschild-der-deutschen-waffenlobby-a-1184032.html


Sie hat auch einen eigenen YT-Kanal:
https://youtu.be/X4qieAqx82s
https://www.youtube.com/channel/UCHNVmVDguYH5EiKdC_EFcDQ

Ursprünglich hatte sie aber einen anderen Kanal, dessen Name mir allerdings nicht mehr einfällt. Der neue scheint erst seit einem Monat aktiv zu sein.
Außerdem:
https://youtu.be/lBmAoyplptk
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2627 am: 6. Januar 2018, 19:28:47 »
Die GRA ist die deutsche Waffenlobby? Ich dachte bisher, die deutsche Waffenlobby treibt sich in der Nähe deutscher Spitzenpolitiker herum und versucht Exportgenehmigungen für schweres Gerät zu erlangen. Tja, so kann man sich irren!

Die ach so bitterböse schiesswütigen Lobbyisten der GRA:

https://german-rifle-association.de/team/
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2628 am: 6. Januar 2018, 20:16:47 »
Die GRA ist die deutsche Waffenlobby? ...

Sagen wir mal: Sie fühlt sich so.

Das Schaf im Wolfspelz!  ;)

Man sieht auf dem Bild auch Katja Triebel, die ein bißchen die Betreuerin von Frau Matthie spielt.
(Frau Triebel ist "bekannt aus Funk und Fernsehen", sie war bereits bei Lanz und bei Maischberger, hierzu evtl YT bemühen.)

Begonnen hat Frau Triebel mit ihrer Öffentlichkeitsarbeit bei Wikipedia, wo sie ziemlich schnell zur Admin aufstieg. Allerdings mußte sie bald feststellen, daß man in Wiki durchaus seriöse Infos z.B. zum Waffenmißbrauch einstellen kann, jedoch jede Form der Propaganda unterbunden wird. Auch bei Admins.

So eröffente sie dann bei blogspot ihr eigenes Blog, wo sie durchaus interessante Informationen  aus seriösen Quellen anbieten konnte.

Was genau vorgefallen ist, weiß ich nicht, aber seit einiger Zeit ist sie dort nicht mehr, sondern hat ihren eigenen Webspace:

https://katjatriebel.com/page/2/

Das ist praktisch für sie, denn da bekommt sie keinen Widerspruch.
Denn als böser Reptiloide und Verfechter der NWO habe ich ihr auf der Waffenlobby schwer widersprochen, als sie das Vorgehen gegen RD in waffenrechtlicher Hinsicht kritisiert hat. Anhand von Karl Detttmer (und der ist ja nun wirklich gut in öffentlich zugänglichen Quellen dokumentiert) habe ich ihr bewiesen, daß sie ziemlich schief liegt.

Irgendwann hat sie dann den ganzen Post gelöscht. Paßte wohl nicht ins Programm.
So freiheitlich soll's dann wohl doch nicht zugehen, daß man mit Widerspruch leben könnte. Hätte ich das vorher gewußt, so hätte ich Screens gemacht.

Ihr ursprünglicher Text ist unter
https://katjatriebel.com/2017/08/06/reichsbuerger-ein-aufgebauschtes-problem/
zu finden.

Nicht lange danach gab es von ihrer Seite ein Mimimi über die Verurteilung von Zakrajsek wegen Verhetzung:
https://katjatriebel.com/2017/08/13/iwoe-hat-zakrajsek-ausgeschlossen/

Im Gegensatz zu ihrer Auffassung ist die Rechtsprechung sehr wohl verständlich.
Es wundert sogar, warum der nicht schon längst wegen Verhetzung dran war.
Wer bei ihm reinschauen will:
https://www.querschuesse.at/

Immerhin ist selbst der IWÖ seine Hetze zu heftig geworden.

Nach Frau Triebel denken RD "freiheitlich" und "hinterfragen das System".

Mehr dürfte sie sich als Waffenhändlerin auch wohl nicht erlauben.

Sonst ist die Waffenhandelslizenz furt.

Und damit die Existenzgrundlage.

;)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2629 am: 6. Januar 2018, 20:37:41 »
Zitat
Sagen wir mal: Sie fühlt sich so.

Nein, tut sie nicht:



Man darf sich das Video gerne auch dann anschauen, wenn einem das Thema Waffenrecht am Allerwertesten vorbei geht. Es enthält interessante Aussagen zu den Themen Gruppendynamik und Selbstüberschätzung.
« Letzte Änderung: 6. Januar 2018, 21:05:56 von Gast aus dem Off »
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2630 am: 6. Januar 2018, 22:02:20 »
Auch in Sachsen-Anhalt gibt es jetzt Überlegungen, für abgegebene Ausweise Aufbewahrungsgebühren zu erheben:


Zitat
"Klares Zeichen"
SPD will Reichsbürger zur Kasse bitten

Sie kennen die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland nicht an, verweigern Steuerzahlungen und geben in vielen Fällen ihre amtlichen Ausweispapiere ab: Die Rede ist von sogenannten Reichsbürgern. Wenn es nach der SPD-Landtagsfraktion geht, sollen Reichsbürger künftig zahlen. Das Innenministerium will das "ergebnisoffen" prüfen.



Spoiler
Der innenpolitische Sprecher der SPD im Landtag, Rüdiger Erben, will Reichsbürger in Sachsen-Anhalt künftig zur Kasse bitten. Das soll diejenigen betreffen, die ihren Ausweis oder Reisepass bei Behörden abgeben. Erben sagte MDR SACHSEN-ANHALT, man sollte sich ein Beispiel an anderen Bundesländern wie Schleswig-Holstein oder Thüringen nehmen – und eine Aufbewahrungsgebühr für amtliche Dokumente erheben.

Dabei brachte Erben die Summe von fünf Euro pro Tag ins Gespräch. Er sagte: "Das ist ein klares Zeichen gegenüber den Reichsbürgern, die meinen, dass sie den Staat nicht akzeptieren müssen." Aus Sachsen-Anhalts Innenministerium hieß es zu dem Vorstoß, man prüfe eine solche Gebühr für die Verwahrung von Pässen und Personalausweisen ergebnisoffen.

"Die Sachlage ist ziemlich klar"

Im Jahr 2016 hatten in Sachsen-Anhalt 25 sogenannte Reichsbürger ihre Ausweispapiere bei den Meldebehörden abgegeben. Im vergangenen Jahr gab es zehn solcher Fälle, die meisten im Landkreis Stendal (drei Fälle). Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage Erbens hervor. Wer seiner Ausweispflicht nicht nachkommt, kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro belangt werden.

2016 kassierten die Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt noch in sieben Fällen Bußgelder von Reichsbürgern, die ihrer Ausweispflicht nicht nachkamen – 2017 dagegen in keinem Fall. Erben kann das nicht nachvollziehen: "Die Sachlage ist ziemlich klar. Jeder von uns hat eine Ausweispflicht, also er muss einen Personalausweis oder ersatzweise einen Reisepass haben". Er wünsche sich, dass die Meldebehörden nach dem Abgeben der Dokumente mit Bußgeldern vorgingen.
[close]

https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/landespolitik/reichsbuerger-zur-kasse-bitten-100.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2631 am: 7. Januar 2018, 11:38:25 »
Gibt es über diesen Zeitgenossen schon was im Forum:
http://www.tagesspiegel.de/berlin/vineta-grundschule-in-wedding-berliner-grundschullehrer-predigt-verschwoerungstheorien/20818682.html
Ein Reichsbürger als Grundschullehrer ist schon eine besonders erschreckende Vorstellung. Bei dem kommst scheinbar alles zusammen, Reichsbürger, Mondlandungslüge, Jüdische Weltverschwörung, 9/11 Unsinn... Dazu kommt noch eine, für Reichsbürger ja typische, Unfähigkeit sich selbst zu kontrollieren und auszurasten und gewalttätig zu werden, wenn er mit seinen Argumenten nicht weiterkommt. Besonders schlimm ist, dass seine mangelnde Selbstkontrolle auch seine Schüler gefährdet:
Zitat
N. sagt, er werde nicht nur auf Veranstaltungen so wütend, dies passiere ihm auch in der Schule: „Manchmal raste ich da aus und werde laut und brülle.“

Es gibt Neues in der Sache:

Zitat
Vineta-Grundschule in Gesundbrunnen
Berliner Senatsverwaltung zeigt „Volkslehrer“ an

Der Fall des umstrittenen Lehrers Nikolai N. provoziert Fragen – und eine Strafanzeige. Politiker fordern Konsequenzen. Doch so einfach ist das nicht. HELENA WITTLICH
Spoiler
Die Senatsverwaltung für Bildung hat gegen den umstrittenen Berliner Lehrer Nikolai N., der im Internet Verschwörungstheorien verbreitet und gegen Juden hetzt, Strafanzeige gestellt, zudem habe die Verwaltung eine „Reichsbürgermeldung“ an die Innenverwaltung übermittelt. Das sagte die bildungspolitische Sprecherin der Berliner SPD, Maja Lasic, dem Tagesspiegel am Sonnabend. Nun gehe es darum, ob der Lehrer beurlaubt werden könne, bis sich die Vorwürfe geklärt haben. Das will Lasic in der kommenden Woche klären

Regina Kittler, bildungspolitische Sprecherin der Linken, fordert eine sofortige, vorläufige Suspendierung des Mannes. „Das ist Volksverhetzung, was er da macht.“ Auch sie prüft, ob Strafanzeige gestellt werden kann. Nikolai N. verbreitet wie berichtet seine Ansichten auf Youtube – und unterrichtet in Gesundbrunnen Grundschüler in Englisch, Sport und Musik. Mehr als 2000 Abonnenten hat der Youtube-Kanal des „Volkslehrers“, wie sich N. im Netz nennt. Dass er – wie am Sonnabend im Tagesspiegel berichtet – noch unterrichten darf, wurde von vielen Beobachtern mit Entsetzen aufgenommen.

Es gilt freie Meinungsäußerung

Der „Volkslehrer“ stellt in seinen Videos das Grundgesetz in Frage, provoziert bei politischen Veranstaltungen. Doch dienstrechtlich konnte er bisher dafür nicht belangt werden. Das geht nur, wenn er diese Äußerungen im Klassenzimmer wiederholt. Es gilt die freie Meinungsäußerung, solange diese nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Und Beschwerden seitens der Vineta-Grundschule, an der Nikolai N. Unterrichtet, hat es wohl nicht gegeben. Auch deshalb sei es schwierig, ihm vom Schuldienst zu entfernen, erklärt Tom Erdmann, Landesvorsitzender der Lehrergewerkschaft GEW.

Sollten Ermittlungen gegen Nikolai N. aufgenommen werden, ergäbe sich eine neue Rechtsgrundlage. Das wird nun die Staatsanwaltschaft prüfen. Sollte sich bestätigen, dass N. mit seinen Schülern über seinen Kanal spricht, könnte das ausreichen, um arbeitsrechtliche Konsequenzen zu ziehen. „Wenn ein Lehrer auf einem You-Tube- Kanal hetzt, dann ist das nichts Privates“, sagt Hildegard Bentele, bildungspolitische Sprecherin der CDU. „Ich verstehe nicht, dass Schulleitung und Schulaufsicht nicht schon längst aktiv geworden sind und dieser Lehrer verwarnt und kontrolliert wird.“

"Die Schulleitung sollte sich der Verantwortung bewusst sein"

Auch Kittler sieht das kritisch. „Wenn Schüler den Kanal kennen, ist das eine mittelbare Beeinflussung.“ Über die Gesinnung von Lehrern gibt es immer wieder Diskussionen. 2016 hatte ein Gymnasium einen Lehrer in der Probezeit entlassen, begründet wurde die Entscheidung mit erheblichen Zweifeln an seiner pädagogischen Eignung. Es sei Aufgabe des Schulleiters, diese Eignung in der Probezeit festzustellen, heißt es bei der GEW. Verhält er sich da korrekt, wird es schwer. Im aktuellen Fall ist die Rolle des Schulleiters unklar. Der kommissarische Leiter der Schule wusste zwar von N.s Aktivitäten. Ob er mit ihm darüber sprach oder ihn näher beobachtete, ist nicht bekannt. „Die Schulleitung sollte sich ihrer Verantwortung, auch gegenüber den Schülern, bewusst sein, und gerade die Lehrer stärken, die dem widersprechen“, sagt Erdmann.

Maja Lasic kennt die Vineta-Grundschule, die liegt in ihrem Wahlkreis. An sie wurden bisher keine Beschwerden herangetragen, weder von Eltern noch von Lehrerkollegen. Dass die ehemalige Schulleiterin N.s Verhalten einfach geduldet haben soll, kann sie sich nur schwer vorstellen, fragt sich aber trotzdem: „Hätte man als Schule nicht die Verwaltung darauf aufmerksam machen müssen?“ Denn diese könne eingreifen. Spätestens dann, als N. sich weiter radikalisiert habe. Wie lange Senat und Schulaufsicht genau von N. und seinem Youtube-Kanal wussten, weiß keiner. Unklar ist auch, warum N. die beiden anderen Schulen verlassen musste.
[close]

http://www.tagesspiegel.de/berlin/vineta-grundschule-in-gesundbrunnen-berliner-senatsverwaltung-zeigt-volkslehrer-an/20819676.html
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Offline Arno

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2632 am: 7. Januar 2018, 16:29:00 »
Laut Suchfunktion noch nicht hier?
Kurzer Artikel gestern bei Fucus online:

Zitat
Reichsbürger: Wer sie sind, was sie wollen
[...]
Spätestens seit den tödlichen Schüssen eines sogenannten Reichsbürgers auf einen jungen Polizisten im mittelfränkischen Georgensgmünd ist die Gruppe in aller Munde. Doch wer sind diese Reichsbürger und was genau wollen sie? FOCUS Online erklärt es Ihnen.
[...]

https://www.focus.de/politik/praxistipps/reichsbuerger-reichsbuerger-wer-sie-sind-was-sie-wollen_id_8221367.html
„Die Forderung einer großen Mehrheit der Bürger dieser Vereinigten Staaten vorwegnehmend, ernenne ich, Joshua Norton, [...] mich selbst zum Kaiser dieser Vereinigten Staaten." 17.09.1859
 

Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2633 am: 9. Januar 2018, 06:07:49 »
Statt 1,25 Milliarden aufs Konto gibt es eine Geldtrafe von 120 Tagessätzen á 15 Euro, alternativ darf er auch in Dollar zahlen.  ;D
Spoiler
Königsteiner Amtsgericht Mann wollte von der Oberfinanzdirektion 1,25 Milliarden US-Dollar
09.01.2018
Von ALEXANDER SCHNEIDER Bis zu 1,25 Milliarden US-Dollar sollte der Präsident der Oberfinanzdirektion Frankfurt zahlen, sollte er nicht binnen 72 Stunden das Hofheimer Finanzamt anweisen, den Bußgeldbescheid gegen einen Kelkheimer wegen Nichtabgebens einer Steuererklärung zu kassieren.

 Top-Themen: Frankfurter Stadtteil-Serie,  Kriminalprozesse in Hessen,  Testen Sie Ihr Wissen,  Bundesliga-Managerspiel,  Bundestagswahl 2017,
Königsteiner Amtsgericht Mann wollte von der Oberfinanzdirektion 1,25 Milliarden US-Dollar
09.01.2018
Von ALEXANDER SCHNEIDER Bis zu 1,25 Milliarden US-Dollar sollte der Präsident der Oberfinanzdirektion Frankfurt zahlen, sollte er nicht binnen 72 Stunden das Hofheimer Finanzamt anweisen, den Bußgeldbescheid gegen einen Kelkheimer wegen Nichtabgebens einer Steuererklärung zu kassieren.

Kelkheim/Königstein.

In der Regel nehmen Angeklagte vor deutschen Gerichten auf den für sie reservierten Möbeln Platz. Anders der 52-jährige Kelkheimer, der am Donnerstag in Saal 102 des Königsteiner Amtsgerichtes für großes Kino gesorgt und sogar sein eigenes Publikum mitgebracht hatte: Er blieb während des Prozesses stehen oder wanderte im Saal umher, wie man das von amerikanischen Anklägern im Fernsehen kennt. Der Staatsanwalt sprach von „Tribunal-Charakter“, was den Kelkheimer jedoch weder dazu veranlasste, seine Wanderschaft zu beenden, noch nur zu reden, wenn er an der Reihe war. Immer wieder fiel er der Richterin und auch dem Staatsanwalt ungefragt dozierend und mit abstrusen Erläuterungen ins Wort. So sei er nicht die angeklagte Person, sondern nur deren „Repräsentant“, bzw. der „einzig wahre Begünstigte in diesem Verfahren“. Den Staatsanwalt nannte er „Exekutor“, die Richterin „Treuhänderin“.

Nicht nur die Regie der Sitzung war anders als an anderen Tagen, auch die Summe, um die es ging, sprengte alle Vorstellungskraft: Bis zu 1,25 Milliarden US-Dollar sollte der Präsident der Oberfinanzdirektion Frankfurt für den Fall zahlen, dass er nicht binnen 72 Stunden das Hofheimer Finanzamt anweist, die gegen den Kelkheimer erhobene bußgeldbewehrte Forderung nach Abgabe einer Steuererklärung zurückzuziehen. Der Euro als amtliches Zahlungsmittel kam für den Angeklagten nicht in Frage. Er bezichtigte den Empfänger in dem Brief unter anderem des „Treuhandbruchs“, der „Amtsanmaßung“ und der „Urkundenfälschung“.

Angeklagt war der Kelkheimer deshalb der versuchten Erpressung sowie der Beleidigung. Die Richterin lehnte er ab, da es sich um eine andere handele, als die, die den Prozess terminiert habe. Er sehe sich so in der Vorbereitung auf das Verfahren in seinen Rechten beschnitten. Auch die Richterin, die über den Befangenheitsantrag zu befinden und diesen abgewiesen hatte, lehnte der Angeklagte als befangen ab, sie sei keine Strafrichterin. Den entsprechenden Antrag hatte er in weiser Voraussicht bereits dabei und setzte nur noch handschriftlich den Namen der Richterin ein. Auch der fiel durch.

Vor der Verhandlung hatte der Angeklagte 22 Anträge eingereicht und deren Nichtbeachtung als „Rechtsmittelentzug“ moniert, wobei er sich auf keinen Geringeren als US-Präsident Donald Trump und die Uno-Resolution 217a III (Erklärung der Menschenrechte) berief.
Angeklagter drohte

Mehrfach im Laufe des Prozesses verwahrte sich der Angeklagte dagegen, als „Reichsbürger“ bezeichnet zu werden. Die Richterin hatte, wie sie dem verwunderten Verteidiger im nächsten Fall erläuterte, „wegen des Reichsbürgerprozesses“ die Mobiltelefone der Besucher kassieren lassen. Dem Vertreter dieser Zeitung drohte der Mann mit hohen Haftungsansprüchen für den Fall, dass er, der Angeklagte, der Zugehörigkeit zur „Reichsbürger-Szene“ oder gar „rechtsradikaler Gesinnung“ geziehen werde. Das trug ihm die Warnung des Staatsanwaltes ein, zur Vermeidung eines Verfahrens wegen Bedrohung nun besser den Mund zu halten.

Dabei hatte auch der OFD-Präsident erklärt, Diktion, Forderungsbegründung sowie die exorbitant hohen Haftungssummen deuteten auf die „Reichsbürger-Szene“ hin. In der Tat findet sich der „modus operandi“ bundesweit in Berichten über „Reichsbürger“-Prozesse.

Er habe den Brief ernstgenommen und Konsequenzen gegen sich selbst, aber auch gegen seine Kollegen in den Finanzämtern befürchtet. Auch habe er sich in seiner Ehre als Vertreter des deutschen Staates und seiner verfassungsrechtlichen Organe beleidigt gefühlt.
„Von Mann zu Mann“

Immerhin: Der Mann hatte sich zu Beginn in einer dreimal wortgleich vorgetragenen Erklärung dafür entschuldigt, wenn er jemanden „entehrt“ oder „entwürdigt“ haben sollte. Später im Prozess wiederholte er das gegenüber dem Zeugen „von Mann zu Mann“ und nannte seine Wortwahl eine „Entgleisung“, die sich nicht wiederholen werde.

Die Strafe für die dennoch nachgewiesene versuchte Erpressung sowie die diversen Beleidigungen fiel deshalb für den nicht vorbestraften Mann glimpflich aus: 120 Tagessätze à 15 Euro, macht zusammen 1800 Euro. Oder eben 2170 US-Dollar, je nach dem, in welcher Währung er für den Fall der Rechtskraft zahlen wird.
[close]
http://www.fnp.de/lokales/main-taunus-kreis/Mann-wollte-von-der-Oberfinanzdirektion-1-25-Milliarden-US-Dollar;art676,2873428

"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2634 am: 9. Januar 2018, 13:15:46 »
Ja, ich weiß, die "Pastafari" gehören nicht zu unserer Klientel...eher gehören wir zu den "Pastafaris". Ich finde den Prozessbericht trotzdem genial. Sollte man lesen.  ;)

https://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/5349637/Pastafari-ringen-vor-Gericht-um-Anerkennung

Spoiler
"Pastafari" ringen vor Gericht um Anerkennung

Beim Bundesverwaltungsgericht wird der Antrag der "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters" auf Rechtspersönlichkeit als religiöse Bekenntnisgemeinschaft behandelt.

Am Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ist am Montag die Verhandlung über den Antrag der "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters" (KdFSM) auf Anerkennung als Bekenntnisgemeinschaft aufgenommen worden. Nach zahlreichen vorangegangenen Anträgen, Rückweisungen und Kompetenzdiskussionen wird die Causa nun am BVwG entschieden. Die Entscheidung könnte sich über mehrere Monate hinziehen.

Der Verhandlungsweg war schon bisher ein langer: Bereits im April 2014 hatten die Initiatoren des heimischen Zweigs der internationalen Satire-Religion beim zuständigen Kultusamt einen Antrag auf offizielle Anerkennung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft in Österreich gestellt. Das Kultusamt lehnte dies mit Verweis auf die Verfehlung formaler Kriterien ab; so habe etwa der Bezug zur (im Bekenntnisgemeinschaftsgesetz geforderten) religiösen Lehre gefehlt, da sich die KdFSM selbst als ironisch-kritische Bewegung verstehe, hieß es in der Begründung.

Nach einer Beschwerde der Initiatoren beim Bundesverwaltungsgericht kam es zu weiteren Anträgen und Abweisungen und schlussendlich zu Kompetenzstreitigkeiten der Gerichte. Der Verfassungsgerichtshof erklärte dann Ende 2017 das Bundesverwaltungsgericht für zuständig. In dem seit Montag laufenden Verfahren vor dem BVwG ist nun eine inhaltliche Entscheidung zu erwarten, ob die "Pastafari" eine Bekenntnisgemeinschaft sein dürfen oder nicht. Theoretisch möglich - aber praktisch nahezu ausgeschlossen - ist auch eine Rückweisung der Causa an das Kultusamt; allerdings nur dann, wenn ein mangelhaftes Ermittlungsverfahren bei dieser Behörde festgestellt werden sollte.
Keine rasche Entscheidung zu erwarten

Rasch dürfte die nun anstehende Entscheidung am BVwG jedenfalls nicht über die Bühne gehen. "Wir werden einige Male verhandeln müssen", stellte der Richter gleich zu Beginn der Verhandlung am Montag fest. Er wolle zahlreiche Zeugen - nämlich bis zu 300 - hören, sagte er. Sie sollen u.a. zu ihrer religiösen Praxis des "Pastafarismus" befragt werden. Ziel dürfte sein, festzustellen, ob es die für die Anerkennung notwendige Zahl von mindestens 300 Gläubigen in Österreich auch tatsächlich gibt.

Zeit hat das Gericht für seine Urteilsfindung bis zum Frühsommer: Spätestens sechs Monate nach dem Verfassungsgerichtshof-Entscheid vom November 2017, das die Zuständigkeit des BVwGs festlegte, muss ein Ergebnis vorliegen. Aber auch dann ist noch nicht gesichert, dass die Sache endgültig beendet ist: Sowohl die Initiatoren wie auch das Kultusamt könnten noch Revision gegen das Urteil des BVwG einlegen.

Die Verhandlung selbst war am Montag von dem Bemühen des Richters geprägt, die Gläubigkeit der als Zeugen geladenen Anhänger des Fliegenden Spaghettimonsters zu überprüfen, was auch durchaus für Heiterkeit aller Beteiligten sorgte. "Glauben sie an das Spaghettimonster?", so eine immer wieder gestellte Frage des Richters an die Zeugen. Einer der Befragten brachte eine Stoff-Puppe des Spaghettimonsters mit in den Verhandlungssaal. "Zeuge zeigt Plüschversion des fliegenden Spaghettimonsters vor", diktierte der Richter daraufhin der Stenografin für das Protokoll.

Auf die Frage nach seinem Glauben meinte der Zeuge: "Ich glaube durchaus, dass das fliegende Spaghettimonster die Menschen erschaffen hat" - und zwar genauso wie andere es glauben, dass Gott unglaubliche Dinge gemacht habe.

Recht einig waren sich die am Vormittag befragten Gläubigen, was die Glaubensgrundsätze angeht: Es gebe "nur ein einziges Dogma" in der Lehre: "Nämlich, dass es kein Dogma gibt", so die Antwort eines Zeugen. Nicht ganz einig waren sich die Befragten, ob es denn Gottesdienste gebe oder nicht. Der Anwalt der "Pastafari" klärte diese Frage dann auf: Gottesdienste gibt es bei der KdFSM nicht, man bekenne sich lediglich zu seinem Glauben. Einzelne Zeugen verwiesen auf ihre religiösen Rituale: Man komme im Familien- oder Freundeskreis zusammen und esse - etwa Nudeln. Dann denke man an seine Religion und an das Spaghettimonster.

Gefragt nach ihren Beweggründen, der Religion anzugehören, nannten einige "Pastafari" auch die Offenheit der Glaubensrichtung. "Ich esse lieber Reis", gestand etwa ein Zeuge. Dies sei aber "kein Problem", denn das Spaghettimonster sei ja nicht dogmatisch. Mitgebracht hatte der Zeuge, ein Beamter, ein aufklappbares Nudelsieb, das er zu Demonstrationszwecken aus seiner Aktentasche hervorzauberte.
Niko Alm zuversichtlich

Der ehemalige Neos-Abgeordnete und Unterstützer der Gruppierung Niko Alm zeigte sich am Nachmittag in einer Verhandlungspause gegenüber der Austria Presseagentur zuversichtlich, was die Chancen der Anerkennung betrifft. Alm war es auch, der den "Pastafarismus" in Österreich zu einer gewissen Bekanntheit verholfen hatte: Er hatte es geschafft, ein Nudelsieb auf seinem Führerscheinfoto tragen zu dürfen und erreichte damit auch weltweite mediale Aufmerksamkeit.

Sollte das Bestreben der KdFSM nach Anerkennung als Bekenntnisgemeinschaft schlussendlich von Erfolg getragen sein, dann ist der Weg zur Anerkennung als Religionsgemeinschaft dennoch noch ein weiter: Erst bei einer Mitgliederzahl von mindestens 2 Promille (0,2 Prozent) der Bevölkerung (ca. 17.000 Menschen) und einer Bestehensdauer der Gemeinschaft von 20 Jahren im Inland kann ein dementsprechender Antrag gestellt werden.

Die Verhandlung vor dem BVwG war am Montag bis zum Abend angesetzt, geplant war die Hörung weiterer Zeugen.

(APA)
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2635 am: 9. Januar 2018, 16:14:37 »
 

Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2636 am: 10. Januar 2018, 22:43:06 »
"Reichsbürger" in BaWü, da fängt man jetzt sogar an eine eigene "Reichsbürgerstatistik" zu führen.

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10.01.2018
Katja Korf
Reichsbürger sollen mehr bezahlen
Landeskriminalamt fürchtet weiteren Zulauf für Szene – 62 politische Straftaten in 2017

Stuttgart sz Sie lehnen den deutschen Staat ab und verursachen seinen Behörden absichtlich Aufwand: Angehörige der Reichsbürger-Bewegung. Baden-Württembergs CDU-Generalsekretär Manuel Hagel fordert deshalb, die „Reichsbürger“ stärker zur Kasse zu bitten. Im Jahr 2017 registrierte das Innenministerium im Land 62 politisch motivierte Straftaten von „Reichsbürgern“, davon elf Gewaltdelikte.

Seit 2015 haben in Baden-Württemberg rund 270 „Reichsbürger“ Pass, Personalausweis oder beides bei Meldeämtern zurückgegeben. Das geht aus einer Stellungnahme des Innenministeriums auf eine Anfrage Hagels hervor. Die „Reichsbürger“ tun das, weil sie Deutschland nicht als legitimen Staat anerkennen und sich seinen Autoritäten nicht unterwerfen wollen. Die Behörden dürfen die Dokumente jedoch nicht vernichten, sondern müssen sie sicher aufbewahren. Schleswig-Holstein erhebt dafür seit 2017 Gebühren. Fünf Euro pro angefangenen Tag berechnen die Ämter dafür.

„Missachtung der Demokratie“

Anders als die Kollegen aus Kiel kann Baden-Württembergs Innenministerium dieses Vorgehen nicht anordnen. Im Südwesten entscheiden Städte und Gemeinden selbst, wofür sie welche Gebühren verlangen. Hagel rät den Kommunen dazu. „Seine Ausweisdokumente zurückzugeben ist ein Akt der Missachtung unserer Demokratie und unseres Gemeinwesens. Ich würde so etwas gerne sanktioniert sehen. Ich kann nur empfehlen, eine Verwahrungsgebühr bei der Abgabe von Ausweisdokumenten zu erheben“, sagte er der „Schwäbischen Zeitung“.

In Deutschland herrscht eine Ausweispflicht. Allerdings muss deshalb nicht jeder Bürger ständig Ausweis oder Pass dabei haben. Doch er muss auf Verlangen von Polizei oder Ordnungsbehörden ein solches Dokument zeigen oder nachreichen können. Wenn ein Reichsbürger seine Papiere abgibt, sind die Behörden gehalten, ein Ordungswidrigkeitsverfahren einzuleiten. Das kann mit Strafen von bis zu 5000 Euro enden.

Seit 2016 beobachtet der Verfassungsschutz die Reichsbürger-Szene. Grund: Im Oktober 2016 erschoss ein „Reichsbürger“ in Bayern einen Polizisten. Derzeit geht das Landesinnenministerium davon aus, dass in Baden-Württemberg rund 2000 Menschen den „Reichsbürgern“ angehören. „Die Zahlen steigen. Das liegt aber weniger daran, dass die Szene Zulauf hat, sondern vor allem daran, dass Polizei und Verfassungsschutz derzeit intensiv ermitteln und immer neue Mitgliedschaften nachweisen“, so der Sprecher.

Mittlerweile werden Straftaten, die „Reichsbürger“ begehen, gesondert in der Polizeistatistik erfasst. 2017 waren laut Innenministerium Angehörige der Szene in 62 Fällen tatverdächtig. Ermittler verweisen jedoch darauf, dass das nur jene Taten sind, bei denen eindeutig das politische Motiv – also die Ablehnung des deutschen Staates – im Vordergrund stehen. Das lässt sich nicht immer nachweisen. „Von einigen Dingen bekommt die Polizei auch zunächst nichts mit – etwa, wenn „Reichsbürger“ die Ausweise ihrer kompletten Familien an die Meldebehörden schicken, um sie zurückzugeben“, sagt Andreas Taube, Inspektionsleiter beim Landeskriminalamt (LKA).

Seit einigen Jahren sorgen Aktivitäten der „Reichsbürger“ vermehrt für Ärger. So zahlen Anhänger der Szene keine Bußgelder und tun alles, um die darauf folgenden Gerichtsprozesse zu stören und zu verzögern. Das gilt auch für viele Verwaltungen. Besonders häufig nutzen sie die so genannte „Malta-Masche“. Die funktioniert so: Ein Reichsbürger wird zum Beispiel von der Stadt aufgefordert, Müllgebühren zu zahlen. Er weigert sich. Als Reaktion nutzt er ein in den USA betriebenen Online-Register, um dort eine vermeintliche Geldforderungen gegen den Mitarbeiter der Stadt oder die gesamte Behörde einzutragen. Ob die Ansprüche zu recht erhoben werden, prüft aber niemand nach. So erscheinen diese zunächst legitim. Über Inkasso-Unternehmen in Malta versuchen die „Reichsbürger“ dann, die Fantasiesummen einzutreiben.

„Es kommt auch vor, dass ,Reichsbürger’ in Büros von Behördenmitarbeitern auftauchen und randalieren, um ihren vermeintlichen Forderungen Nachdruck zu verleihen“, so LKA-Mann Tauber. Er glaubt, dass die Szene weiter Zulauf hat – auch, weil sich die Ideen über das Internet und die Sozialen Medien rasch ausbreiten.
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http://www.schwaebische.de/region/baden-wuerttemberg_artikel,-Reichsbuerger-sollen-mehr-bezahlen-_arid,10800093.html
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In Potsdam hat die Polizei einen "Reichsbürger" schlafend in seinem Auto gefunden und ihn für die nächste Zeit gleich mal warm und trocken untergebracht.  ;D

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Potsdam
Polizei nimmt Reichsbürger fest
von Roberto Jurkschat

Bei einer Fahrzeugkontrolle in Potsdam hat die Polizei einen Reichsbürger festgenommen. Wegen Volksverhetzung hatte die Staatsanwaltschaft in Cottbus einen Haftbefehl gegen den 36-Jährigen erlassen.

Potsdam - Bei einer Fahrzeugkontrolle im Potsdamer Ortsteil Drewitz hat die Polizei in der Nacht zu Mittwoch einen sogenannten Reichsbürger festgenommen. Laut Polizei fanden die Beamten den 36-Jährigen um 3 Uhr schlafend in einem Firmenfahrzeug an der Straße Zum Kirchsteigfeld. Bei der Überprüfung zeigte sich, dass der Mann kein unbeschriebenes Blatt ist: Wegen Volksverhetzung hatte die Staatsanwaltschaft Cottbus einen Haftbefehl gegen ihn erlassen.

Die Geldsumme, die zur Aussetzung der Ersatzfreiheitsstrafe festgeschrieben wurde, konnte der 36-Jährige nicht zahlen. Die Polizei nahm den Mann fest und überstellte ihn in eine nahegelegene Justizvollzugsanstalt.
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http://www.pnn.de/potsdam/1248288/
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In Saterland gibt es noch einen (anscheinend ein "Bürger" des Königreichs des Fusselzaren) der unbedingt Bürgermeister werden will und sich deshalb -erst mal- von den "Reichsbürgern" lossagt.

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Bürgermeisterwahl
Kandidat suchte Nähe zu „Reichsbürgern“

Carsten Bickschlag   

Der Sedelsberger trat immer wieder bei der Vereinigung in Erscheinung. Damit habe er abgeschlossen, sagt der 58-Jährige.

Sedelsberg Eine eigene Sprache hat das Saterland ja schon. Könnte sich die Kommune jetzt auch noch zu einem Königreich emporschwingen. Geht es nach der Vereinigung „Königreich Deutschland“, die einen selbst ernannten König an der Spitze hat, ist das kein Problem. Der Wechsel einer Gemeinde in die Rechtsordnung des „Königreiches Deutschland“ sei vollkommen legal und für alle Menschen der Gemeinde in jeder Hinsicht ein großer Gewinn. Schließlich sei in der Bundesrepublik die Gemeinde „nichts weiter als ein Handlanger höher geordneter Stellen“, heißt es auf dessen Homepage. Die Gesetze und Anweisungen, die von „oben“ kommen, würden nicht den Menschen der Gemeinde, sondern in erster Linie den „Konzernen und Banken und der dahinter stehenden Herrscherkaste dienen“. Nein, das ist kein Witz. Diese Vereinigung gibt es wirklich. Und sie meint es sehr ernst.

•  Als „Bürger“ gelistet

Anhänger dieser Gruppe war bis vor Kurzem noch Heinrich Müller aus Sedelsberg. Das wäre bei erster Betrachtung nicht weiter wichtig. Doch Heinrich Müller ist aktueller Bürgermeisterkandidat in der Gemeinde Saterland. Er tritt am 25. Februar als parteiunabhängiger Bewerber mit Unterstützung der UWG Saterland an.

2014 wurde Müller noch als „Bürger“ des Königreichs gelistet und findet sich mit Bild auf einer Internetseite mit „König“ Peter Fitzek wieder. Außerdem nahm er zum Beispiel 2017 an mehreren Laufveranstaltungen – unter anderem am Küstenkanallauf in Kampe und am Volkslauf rund um die Talsperre – teil. Während die anderen Läufer für ihren Sportverein antraten, trat Müller für „Königreich Deutschland“ an. Und auch in Fernsehbeiträgen über den selbst ernannten „König von Deutschland“ Fitzek tauchte Müller immer wieder auf. Mal klatschend in der ersten Reihe, als Fitzek eine Bühne betritt, mal als Prozessbeobachter, als Fitzek vor Gericht stand.

Da muss man dann doch schon genauer hinschauen, wer und was hinter „Königreich Deutschland“ steckt und welche Rolle der Bürgermeisterkandidat Heinrich Müller dabei spielt.

Das 2012 gegründete „Königreich Deutschland“ hält sich für einen souveränen Staat und hält den Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland für nicht existent. Es gibt unter anderem eine eigene Bank, eigene Währung, eigene Krankenkasse und eigene Papiere.

Das Territorium des Fantasiestaates bildete bis 2017 ein ehemaliges Krankenhausgelände in der Nähe von Wittenberg. Dieses wurde aber vor einigen Monaten zwangsgeräumt. Mehr noch: Der „Imperator“, wie sich Fitzek gerne selbst bezeichnet, sitzt derzeit wegen des Verdachts der Veruntreuung von Geldern in Millionenhöhe in der Justizvollzugsanstalt Halle ein.

•  Das sagt Müller

„Das alles ist für mich nicht mehr relevant. Das ist seit ein, zwei Jahren abgeschlossen“, sagte Heinrich Müller am Mittwoch im Gespräch mit der NWZ. Es sei Teil einer neuen Lebenserfahrung gewesen. „Ich habe meine Rechte in Anspruch genommen, Erfahrungen zu sammeln“, sagte Müller. Mehr nicht.

Er respektiere den Rechtsstaat und besitze auch gültige Papiere. In seine Bürgermeisterambitionen spiele das Kapitel „Königreich Deutschland“ nicht hinein, so der 58-Jährige. •

•  Unter Beobachtung

•  Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat das „Königreich Deutschland“ längst auf ihrem Radar und ordnet diese Gruppierung der „Reichsbürger“-Szene zu. „Reichsbürger“ berufen sich nach Auskunft des Bundesamtes „auf eine Vielzahl pseudojuristischer Erwägungen und Verschwörungstheorien“. Die Bundesrepublik Deutschland sei für sie ein „Besatzungskonstrukt“, nicht existent, nicht souverän oder lediglich eine „Firma“ („BRD-GmbH“). Die Verfassungsschutzbehörden gehen deutschlandweit von rund 15 000 Personen in der „Reichsbürger“- und „Selbstverwalter“-Szene aus.
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https://www.nwzonline.de/cloppenburg/politik/sedelsberg-buergermeisterwahl_a_50,0,2497903697.html

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In Friedberg gab es ein Jahr auf Bewährung für eine holocaustleugnende "Gelber-Schein-"Inhaberin, wobei vermutlich der Ehemann die treibende Kraft hinter dem Ganzen ist.

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Justiz
Reichsbürgerin vor Gericht

Eine 69-Jährige teilt rechtsradikale Beiträge. Nun wird sie wegen Volksverhetzung zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Im Landkreis sorgen Anhänger der Bewegung immer wieder für Schlagzeilen. Von Felicitas Lachmayr

Sie hetzte gegen Flüchtlinge, teilte Bilder mit Hakenkreuzen und bezeichnete den Holocaust als „eine der dreckigsten Lügen in der Geschichte“. Dafür musste sich nun eine Frau aus dem Landkreis-Süden vor dem Aichacher Amtsgericht verantworten, nachdem sie zum Verhandlungstermin im Dezember nicht erschien.

Der Vorwurf lautet: Volksverhetzung in sieben Fällen sowie die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in zwei Fällen. Ihre Ansichten verbreitete die Angeklagte über Facebook. Dort teilte oder kommentierte sie Artikel, Bilder und Videos rechtsradikaler Seiten. Ein Nutzer aus Berlin erstattete Anzeige. Laut Zeugenaussage des Polizisten, der sich mit dem Fall befasste, steht die Frau der Reichbürger-Bewegung nahe. „Bei einem Besuch haben wir sie mit ihren strafbaren Aktivitäten auf Facebook konfrontiert, aber es kam zu keinem fruchtbaren Gespräch“, betonte der Polizist. Die 69-Jährige habe keinerlei Unrechtsbewusstsein gezeigt und die Beamten aufgefordert, die Wohnung zu verlassen.

Nähe zur Reichsbürger-Bewegung

Die Angeklagte räumte einen, einen „gelben Schein“, einen Ausweis nach dem veralteten Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz beantragt zu haben. Immer wieder fallen Anhänger der rechten Bewegung dadurch auf, dass sie ihren Personalausweis abgeben. Denn sie erkennen weder die Bundesrepublik noch die Polizei als vollziehende Ordnungsmacht an. Zudem ignorieren sie Bescheide von Ämtern und Gerichtsurteile oder zahlen keine Steuern.

Nach Angaben des Landratsamtes Aichach-Friedberg gab es 2016 rund 40 Personen, die der Szene zugeordnet werden. Immer wieder kommt es zu Vorfällen mit sogenannten Reichsbürgern. Erst im Dezember wurde ein 51-Jähriger festgenommen. Ihm wird vorgeworfen, mehrere Menschen in Briefen mit Hinrichtung bedroht zu haben, darunter Mitarbeiter des Landratsamtes Aichach-Friedberg und Landrat Klaus Metzger. Ein anderer Mann, der der Polizei bereits als Reichsbürger bekannt war, fiel im Dezember auf, weil er seine Ex-Frau in Mering bedrohte.

In der 69-jährigen Angeklagten sah Richter Walter Hell allerdings keine überzeugte Anhängerin der Bewegung. Im Gegensatz zu manch anderem Mitglied mache sie einen friedlichen Eindruck, so der Richter. Vielmehr stehe ihr Ehemann im Verdacht, an den Kommentaren auf Facebook mitgewirkt zu haben. Verteidiger Reinhard Baade erklärte zu Beginn der Verhandlung, die Formulierungen stammten nicht von der Angeklagten. Diese gab an, nicht genau zu wissen, was der Holocaust ist. „Ich kenne mich gar nicht aus und sehe das Gesamtbild nicht“, betonte die Angeklagte. Sie habe nicht gewusst, dass die Inhalte extrem seien und dass man sie nicht teilen dürfe. „Ich dachte, das Profil wird gesperrt, wenn man falsche Sachen schreibt.“ Richter Hell erklärte, das sei wie mit Rauschgift, wenn man es weitergebe, sei es strafbar.

Ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung

Die 69-Jährige wand ein, es gebe einen Unterschied, denn die Geschichte sei doch nun schon seit 70 Jahren vorbei. Die gelernte Schneiderin und Fußpflegerin gab an, 27 Jahre lang Mitglied bei den Zeugen Jehovas gewesen zu sein. „Da mussten wir unser Hirn ausschalten und durften nichts Politisches äußern“, so die 69-Jährige. Zu ihren Aktivitäten auf Facebook sagte sie: „Jeder macht mal einen Fehler, es wird nicht wieder vorkommen.“ Der Polizist, der als Zeuge aussagte, betonte, die 69-Jährige habe seit längerem nur noch verschwörungstheoretische, aber keine strafbaren Inhalte mehr verbreitet.

Staatsanwalt Sebastian Konrad forderte eine Strafe von einem Jahr und drei Monaten Gefängnis. Die Angeklagte habe keine Vorstrafen und sei geständig gewesen. Es seien keine weiteren Straftaten von ihr zu erwarten. Dennoch zeige sie eine Nähe zur Reichsbürger-Bewegung. Am Ende lautete das Urteil: ein Jahr auf Bewährung. Richter Hell sagte, für Bildung sei es auch mit 69 Jahren nicht zu spät und empfahl der Angeklagten, das Internet besser dafür zu nutzen, sich mit der eigenen Geschichte auseinanderzusetzen.
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Reichsbürgerin vor Gericht - weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de/friedberg/Reichsbuergerin-vor-Gericht-id43790826.html

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2637 am: 10. Januar 2018, 23:29:12 »
Zitat
Rollstuhlunfall in Osnabrück
Veröffentlicht am 9. Januar 2018 von beamtendumm

Gestern gab es einen Unfall in Osnabrück. Habe mir an beiden Füßen den großen Zeh gebrochen. Vielleicht ist das im Normalfall keine ganz große Sache, aber wenn man schon 100% gehbehindert ist erschwert das die Situation zusätzlich.
 

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2638 am: 11. Januar 2018, 00:28:49 »
Zitat
...  aber wenn man schon 100% gehbehindert ist erschwert das die Situation zusätzlich.

120%?
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2639 am: 11. Januar 2018, 06:40:53 »
So sieht wohl die "indigene Frauen- und Tierhaltung" aus:
Spoiler
Prozess am Amtsgericht Frau und Hunde im Keller eingesperrt
11.01.2018
Von WALTER SCHEELE Das Verfahren gegen zwei Frauen, die fünf Hunde „gerettet“ haben wollen, wurde eingestellt. Der ursprüngliche Besitzer der fünf Tiere erschien nicht zur Verhandlung, seine Adresse konnte nicht festgestellt werden.

Langen.

„Im Tierschutz herrscht oft ein rauer Ton“, räumte gestern vor dem Amtsgericht Langen eine Angeklagte (54) ein. Ihre Mitbeschuldigte (42) war sich genau so wenig einer Schuld bewusst. Mit Hilfe der „Tierrettung Dreieich“ sollen sie fünf ungarische Vorstehhunde ihrem rechtmäßigen Besitzer unterschlagen haben. „Ganz falsch“, behaupteten die Angeklagten vor Amtsgerichtsdirektor Volker Horn. Vielmehr hätten sie die völlig verstörten und heruntergekommenen Hunde gerettet. Jetzt seien sie in Familien, wo sie auch nach drei Jahren noch immer massive Verhaltensstörungen zeigten. Die seien auf die nicht artgerechte Haltung der Hunde in einem Keller zurückzuführen.

Was am Mittwoch vor dem Amtsgericht in Langen verhandelt wurde, ist bereits die zweite Welle juristischer Auseinandersetzung um die fünf Hunde, einen Rüden, eine Hündin und drei Welpen. Die gehörten anfangs, das ist unstrittig, einem Mann, der ursprünglich mal in Rödermark-Urberach gewohnt hat.
Im Auto gehaust

Der Hundebesitzer ist der Justiz kein Unbekannter. Bereits 21 Mal kam er mit dem Gesetz in Konflikte, wurde am Rande des Prozesses bekannt. Er gehört den „Reichsbürgern“ im Kreis Offenbach an. Sie erkennen die Bundesrepublik nicht an und beschäftigen immer wieder die Gerichte, so auch das Amtsgericht in Langen.

Zu dem Termin um die angeblich ihm gehörenden Hunde erschien er erst gar nicht. Er sei krank, ließ er sich von einem Arzt bescheinigen. Auf dem Fax an das Gericht war seine Anschrift geschwärzt, so dass auch nicht ermittelt werden konnte, wo er wirklich lebt.

„Der hat zumindest zeitweise in seinem Auto gehaust, als er die Hunde wiederhaben wollte“, sagte die 54-Jährige vor Gericht. „Es war deshalb nicht zu verantworten, ihm die Hunde zurückzugeben.“ Die von zahlreichen Tierschutzvereinen als Sachverständige für die Beurteilung von Hunden gefragte 54-jährige gelernte Bürokauffrau gilt als Expertin für große Hunde. Zu denen gehören auch die ungarischen Vorstehhunde, um die es in diesem Verfahren ging. Die schreibtischhohen Jagdhunde gelten als ruhig und von freundlichem Wesen. Wovon in diesem Fall nicht die Rede sein konnte. „Die verkrochen sich sofort, wenn sie eine Männerstimme hörten, scheuten das Tageslicht.“
Termine platzen gelassen

Nach Wissen der 54-Jährigen waren die Hunde im Keller eines Hauses, zusammen mit der Ehefrau des Besitzers, längere Zeit eingesperrt. Die Frau kam in ein Frauenhaus, die Hunde waren weg, als die Polizei die Ehefrau befreite. So die Angaben gestern bei Gericht.

Wo die Hunde waren, berichtete die 42-jährige Angeklagte. Die An-gestellte beim Kreis Offenbach und Hundenärrin hatte den Hundebesitzer beim Gassi gehen kennengelernt. Vor drei Jahren fragte er sie plötzlich, ob sie kurzfristig seine Hunde, insgesamt zwei erwachsene Tiere und drei Welpen aufnehmen könnte. Sie konnte und nach Rücksprache mit den Tierschützern in Dreieich kamen die Hunde zunächst zu ihr. Dort konnten sie aber wegen ihres gestörten Verhaltens nicht bleiben.

Unter Mithilfe der „Tierhilfe ak-tiv“ in Dreieich kamen sie zu der 54-Jährigen. Aber erst, nachdem für jedes der Tiere einer der im Tierschutz üblichen Verträge abgeschlossen worden war. Danach sollten die Tiere nach sechs Monaten an interessierte und qualifizierte Hundefreunde abgegeben werden können – gegen eine Schutzgebühr.

Darüber sei mit dem eigentlichen Besitzer mehrfach gesprochen worden. Als er die Tiere zurückverlangte, machten die beiden angeklagten Frauen Termine mit ihm aus, die der ursprüngliche Besitzer immer wieder wegen „Auslandsaufenthalten“ oder ähnlichen „wichtigen Terminen“ platzen ließ.

Amtsgerichtsdirektor Volker Horn konnte im Verhalten der bei-den angeklagten Frauen keine straf-bare Handlung sehen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde das Verfahren eingestellt. Allerdings muss die 54-Jährige eine Geldbuße von 250 Euro an den Kinderschutzbund im Kreis Offenbach zahlen – wegen des rauen Tons im Tierschutz.
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http://sdp.fnp.de/lokales/kreise_of_gross-gerau/Frau-und-Hunde-im-Keller-eingesperrt;art688,2875395
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