Autor Thema: Ein Unfall in Wittenberg  (Gelesen 22208 mal)

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Offline Königlicher Hofnarr

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Re: Ein Unfall in Wittenberg
« Antwort #135 am: 21. September 2015, 00:59:41 »
Bevor ich die Quelle studiert hatte, dachte ich noch, sowas wie "Freie Fahrt A" kannst du dir nur  ausgedacht haben.

Zitat
Das Königreich Deutschland betrachtet sich an die Vorschriften des Kapitel II in folgenden
Punkten als nicht gebunden:

Der königliche Hofnarr betrachtet sich an das Kriegswaffenkontrollgesetz in folgenden Punkten als nicht gebunden, bzw ergänzt die einschlägigen Vorschriften wie folgt:

"Wird ein ex-Videothekar, ex-Hosenverkäufer und ex-Koch in schwafelndem Zustand auf offener Straße angetroffen, und trägt die ihn antreffende Wesenheit eine siebeneckige Dienstmarke unter der Schuhsohle,
so darf der ex-Hosenverkäufer ohne vorherige Kriegserklärung und unbeachtlich etwaiger Dehnübungen mit Tomaten und Eiern beworfen werden."
« Letzte Änderung: 21. September 2015, 01:17:55 von Königlicher Hofnarr »
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 
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Re: Ein Unfall in Wittenberg
« Antwort #136 am: 21. September 2015, 01:24:25 »
P.S.: Rechtsnormen außerhalb des Reichsdunstkreises verschwinden nicht so schnell aus dem Netz, die muß man wirklich nicht auf den Server hochladen ...
Das KRD wurde zwischenzeitlich anerkannt ?  :scratch:
Die Mainstreampresse lügt immer. Das Königreich Deutschland und auch alles, was aus dem Königreich kommt und mit ihm zu tun hat, ist wahrhaftig. (KRD Website)
 

Offline Königlicher Hofnarr

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Re: Ein Unfall in Wittenberg
« Antwort #137 am: 21. September 2015, 02:05:41 »
Von den "neuen vereinten Nationen" schon  :rabbit:

Und danke für das Hochladen!
« Letzte Änderung: 21. September 2015, 02:14:33 von Königlicher Hofnarr »
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Offline Wittenberger

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Re: Ein Unfall in Wittenberg
« Antwort #138 am: 21. September 2015, 02:33:02 »
Nach geltendem Recht im echten Deutschland muß man zur Ausübung von Sonderrechten (also das Übertreten so ziemlich aller StVO-Vorschriften, solange die öffentliche Sicherheit und Ordnung gebührend beachtet wird) kein Lichtlein anmachen, solange kein Wegerecht geltend gemacht wird.

Das ist für Zivilfahnder in Zivilfahrzeugen gedacht.

Bevor ich die Quelle studiert hatte, dachte ich noch, sowas wie "Freie Fahrt A" kannst du dir nur  ausgedacht haben.

Dieses Modell kannte die DDR. Die postkartengroße Karte "Freie Fahrt" in verschiedenen Ausführungen berechtigte zur Übertretung der Regeln der StVO. Wegen des generellen Tempolimits 100 war das nur für die Geschwindigkeit interessant. Diese Karte hatten nur gehobene Funktionsträger, eigentlich auch nur für dienstliche Aufgaben. Bis heute ist das wenig bekannt.
 

Offline Anti Reisdepp

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Re: Ein Unfall in Wittenberg
« Antwort #139 am: 21. September 2015, 02:51:54 »
Ich vermisse wie immer die Logik. Angenommen der Fantasiestaat des bezopften Autobummsers (im Sinne von verunfallen :naughty:) ist ein Staat(haha :))). Warum sollte dann der "grüne Führerschein" in der BRD gelten? Er befindet sich dann im Ausland und dort gelten die Verkehrsregeln der BRD und die sehen weder sowas wie einen "grünen" Führerschein vor, noch gibt es irgendwelche Abkommen. Wo ist da die gesetzliche Grundlage, die sonst von allen Reichsdeppen von der BRD immer verlangt wird? Das ist doch absolutes Kindergartenrecht, ich mach mir die Welt, widewide wie sie mir gefällt.
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Re: Ein Unfall in Wittenberg
« Antwort #140 am: 21. September 2015, 05:28:20 »
Schuld ist die Stadt Wittenberg. :facepalm:


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Re: Ein Unfall in Wittenberg
« Antwort #141 am: 21. September 2015, 06:26:43 »
Immer diese manipulierende Lügenpresse XD
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Offline Anti Reisdepp

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Re: Ein Unfall in Wittenberg
« Antwort #142 am: 21. September 2015, 06:35:09 »
Ja klar, die Stadt fährt sein Auto, wenn er hinter dem Steuer hockt, deswegen baut die auch Unfälle.  :facepalm:

Aber mal im Ernst, der erste Teil des Satzes stimmt teilweise. Ich würde der Stadt schon eine Teilschuld geben. In einer westdeutschen Stadt wäre Fitzek schon lange Fußgänger, aber das Stadtfest....ach lassen wir das......
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Re: Ein Unfall in Wittenberg
« Antwort #143 am: 21. September 2015, 06:46:08 »
Ich sehe schon, wie PIF die Stadt Wittenberg wegen Verletzung der Amtspflicht verklagt. Nichts ist zu schade, um einen neuen Prozess vom Zaune zu brechen.

6.000,-€ Schaden am Transporter. Da muss Peterle ja recht schnell unterwegs gewesen sein, insbesondere weil in dem Bereich eine relativ stabile Fahrzeugstruktur zu vermuten sein dürfte. Mit einem Hineintasten in den Kreuzungsbereich bei Sichtbehinderungen hat das wohl nichts zu tun.
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Ein Unfall in Wittenberg
« Antwort #144 am: 21. September 2015, 06:55:02 »
Da war das "Bild" mal schneller...
Hier ein neueres Foto, den Schaden kann man auf dem Foto aber leider nur erahnen, daher auch die Verzögerung des Uploads hier.

"Das ist alles legal, sonst säße ich schon längst im Knast!" Peter Fitzek, rechtskräftig verurteilt und eingeknastet.
 

Offline simplicius simplicissimus

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Re: Ein Unfall in Wittenberg
« Antwort #145 am: 21. September 2015, 07:21:40 »
Ich bin zwar kein Unfallanalytiker, aber irgendwie geben die Schäden zu denken - Transporter hinten rechts und PKW vorne links.

Wenn man die Fahrzeuge so zusammenstellt, ergibt das einen recht stumpfen Kollisionswinkel. Danach müsste PIF, um in die Kollisionsposition zu kommen, nach rechts gelenkt und beschleunigt haben. Bei einem Bremsvorgang wäre das jedenfalls wohl nicht zu schaffen gewesen.

Wäre da nicht das verletzte Kind, würde ich als Versicherungssachbearbeiter mal darüber nachdenken, ob der Unfall nicht eventuell gestellt war.
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Re: Ein Unfall in Wittenberg
« Antwort #146 am: 21. September 2015, 08:09:52 »
Zitat
Bleibt zu hoffen, dass der König zu seinem Wort steht und den Schaden reguliert.

Auweia... ::)
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Re: Ein Unfall in Wittenberg
« Antwort #147 am: 21. September 2015, 08:59:46 »
Sehr schön. Mittwoch bin ich wieder auf der Arbeit und schicke zwei nette Briefe an Frau Kolb und Herrn Stahlknecht.
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Re: Ein Unfall in Wittenberg
« Antwort #148 am: 21. September 2015, 11:17:22 »
Zitat
Bleibt zu hoffen, dass der König zu seinem Wort steht und den Schaden reguliert.

Auweia... ::)

Anscheinend schafft er es, die ihm Hörigen mit Stempeln in selbstgebastelten German Empire Fantasiedokumenten, mit absurden freestyle - Interpretationen von Gerichtsurteilen, gewürzt mit offensichtlichen Unwahrheiten und Auslassungen von Fakten, zu beeindrucken.
Was spricht also dagegen seinen Jüngern den Unfall als einen wichtigen Schritt zur Anerkennung des KRD zu verkaufen, um dann die Schadenssumme von ihnen zu erbetteln ?
Die Tatsache, daß eine Verschwörung von Banken- und Agrarmafia die Kreuzung auf unnatürliche Weise zuwuchern ließ, dürfte seine Anhängerschaft überzeugen und von unwichtigen Details wie Geschwindigkeit, Aufprallwinkel sowie Geisteszustand seiner Bleifüßigkeit ablenken. :D
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Re: Ein Unfall in Wittenberg
« Antwort #149 am: 21. September 2015, 11:39:08 »
Der Unfall war eigentlich ein Mordanschlag.
Die Stadt und Monsanto wollten den Zopfkönig per Autounfall beseitigen.
Mahatma Gandhi hatte mal gesagt: „Wer Unrecht duldet, ohne sich dagegen zu wehren, macht sich mitschuldig“.
 
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