Autor Thema: Ein Unfall in Wittenberg  (Gelesen 22211 mal)

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Offline dieda

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Re: Ein Unfall in Wittenberg
« Antwort #105 am: 17. September 2015, 13:26:03 »
@be-eh sach ich ja. War ja auch Stöckels auf "privat" gestellte "Partylocation" für seine "Freunde aus alten Zeiten", über die der Dorftratsch hier noch so einiges flüstert und wo eines Tages auch der Zopf aufkreuzte und dann die Idee des KRD geboren ward.
Gugg mal in den Thread zur "Ur- und Frühgeschichte".
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Offline echt?

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Re: Ein Unfall in Wittenberg
« Antwort #106 am: 17. September 2015, 13:37:37 »
Ok - ich den Vorgang abgeschlossen und archiviert (VR 234/15 - WB).

Gruß echt?
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Offline kairo

Re: Ein Unfall in Wittenberg
« Antwort #107 am: 18. September 2015, 10:45:49 »
Vermutlich besteht das Problem nicht bei den Polizeikräften.

Dienstaufsichtsbeschwerde

Ansatzpunkt könnten das Innen- oder Justizministerium sein (wobei der Plöngler letzteres empfiehlt, da der Haken bei dem Gemüse der zuständigen StA zu liegen scheint).

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde muss immer beim Vorgesetzten des betreffenden Bediensteten eingereicht werden. Und da ist dann auch oft das Ende der Fahnenstange erreicht.

Wenn du das an den Innenminister schickst, delegiert der es auch nur runter. Was immerhin den Effekt hat, dass auf dem Dienstweg allerlei Leute davon Kenntnis nehmen.
 

Offline Der Plöngler

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Re: Ein Unfall in Wittenberg
« Antwort #108 am: 18. September 2015, 11:11:42 »
....
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde muss immer beim Vorgesetzten des betreffenden Bediensteten eingereicht werden.

Wo steht das?

Zitat
Wenn du das an den Innenminister schickst, delegiert der es auch nur runter. Was immerhin den Effekt hat, dass auf dem Dienstweg allerlei Leute davon Kenntnis nehmen.

Ebend!
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Offline tobias-vom-rias

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Re: Ein Unfall in Wittenberg
« Antwort #109 am: 18. September 2015, 11:27:27 »
Mal eine frage eines Juristichen Laien,
das Fahren ohne Fahrerlaubnis bedingt den Verlust des Versicherungsschutzes, auch des Haftpflichtschutzes richtig?
Das Führen von Fahrzeugen ohne (Haftpflicht)Versicherungsschutzes ist untersagt. Richtig?
Wird eine Person bei einem Verkehrsunfall verletzt, besteht ein öffentliches Interesse an der Aufklärung und Strafverfolgung?
Wird die zuständige Staatsanwalt nicht tätig, könnte man dann nicht, auch als nicht betroffener, eine Dienstaufsichtsbeschwerde und untätigkeitsklage gegen die Staatsanwaltschaft anstreben?, um so ein wenig Würze und schnelligkeit in die Verfahren zu bekommen?
Immerhin geht eine Gefahr für die Öffentliche Sicherheit aus den vergangen, aktuellen und zukünftig zu erwartenden Delikten hervor.
Oder stell ich mir das zu einfach vor?
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Offline simplicius simplicissimus

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Re: Ein Unfall in Wittenberg
« Antwort #110 am: 18. September 2015, 11:43:14 »
...
Wird eine Person bei einem Verkehrsunfall verletzt, besteht ein öffentliches Interesse an der Aufklärung und Strafverfolgung?
...

Regelmäßig läuft das unter fahrlässiger Körperverletzung. Eine Verfolgung findet dann nur statt, wenn der Geschädigte Strafantrag stellt oder ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt. Letzteres wird regelmäßig von der Staatsanwaltschaft verneint und als OWi weitergeführt, wenn die Verletzungen gering sind. Zu den gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Kindes ist ja nichts weiter bekannt.
Da es hier aber mit § 21 StVG zusammenfällt, wäre wohl das öffentliche Interesse zu bejahen.
Wenn der zuständige Staatsanwalt gut drauf ist, könnte er ja auch § 315c StGB prüfen.
Wenn ich einen Altstoffhandel eröffne, betreibe ich dann automatisch eine Engel-Akzeptanzstelle?
 

Offline tobias-vom-rias

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Re: Ein Unfall in Wittenberg
« Antwort #111 am: 18. September 2015, 11:53:04 »
...
Wird eine Person bei einem Verkehrsunfall verletzt, besteht ein öffentliches Interesse an der Aufklärung und Strafverfolgung?
...

Regelmäßig läuft das unter fahrlässiger Körperverletzung. Eine Verfolgung findet dann nur statt, wenn der Geschädigte Strafantrag stellt oder ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt. Letzteres wird regelmäßig von der Staatsanwaltschaft verneint und als OWi weitergeführt, wenn die Verletzungen gering sind. Zu den gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Kindes ist ja nichts weiter bekannt.
Da es hier aber mit § 21 StVG zusammenfällt, wäre wohl das öffentliche Interesse zu bejahen.
Wenn der zuständige Staatsanwalt gut drauf ist, könnte er ja auch § 315c StGB prüfen.

Naja aber wie wir Wissen ist die Staatsanwaltschaft ja ehr von der Marke "So wenig Arbeit wie möglich, wenn es ein querulant ist lass ich es lieber". Daher zielte ja mein Post er darauf ab gegen die zuständigen Behörden zu schiessen, da sie diese von dir genannten Maßnahmen eben nicht ergreifen.
Sie also ein wenig "zwingen" Ihrern PoPo zu bewegen.
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Offline simplicius simplicissimus

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Re: Ein Unfall in Wittenberg
« Antwort #112 am: 18. September 2015, 12:15:08 »
Die Untätigkeitsklage stammt aus dem Verwaltungsrecht. Der Geschädigte einer Straftat kann Beschwerde gegen einen Einstellungsbeschluss der Staatsanwaltschaft einlegen.
Als Außenstehender kann man allenfalls mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde liebäugeln.

Um Druck auszuüben wäre es angebracht, wenn sich die "vierte Gewalt" des Vorfalles annehmen würde.

Ich glaube nicht, dass sich ein Staatsanwalt angesichts der Entscheidung des VG Halle noch schwer tun wird, das Komplettpaket anzuklagen. Die Tatbestände sind überschaubar, das Geschwurbel kommt erst in der Hauptverhandlung und dort sitzt dann auch nicht der bearbeitende Staatsanwalt, sondern regelmäßig ein Sitzungsvertreter.

Abgesehen davon dürfte bei der Staatsanwaltschaft Dessau wegen der Geschichte mit der Krankenkasse schon ein Fitzek-Foto auf der Darts Scheibe pinnen.
« Letzte Änderung: 18. September 2015, 12:33:50 von simplicius simplicissimus »
Wenn ich einen Altstoffhandel eröffne, betreibe ich dann automatisch eine Engel-Akzeptanzstelle?
 

Offline Sandmännchen

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Re: Ein Unfall in Wittenberg
« Antwort #113 am: 18. September 2015, 12:48:08 »
Mal eine frage eines Juristichen Laien,
das Fahren ohne Fahrerlaubnis bedingt den Verlust des Versicherungsschutzes, auch des Haftpflichtschutzes richtig?

Nein, das ist falsch, und damit die ganze Kette.

Die Versicherung verlangt Regreß, aber das ist nur im Innenverhältnis relevant. Nach außen besteht normaler Versicherungsschutz.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Offline tobias-vom-rias

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Re: Ein Unfall in Wittenberg
« Antwort #114 am: 18. September 2015, 12:49:04 »
Ok dann ist meine Kette ohne bestand :/
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Offline be-eh

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Re: Ein Unfall in Wittenberg
« Antwort #115 am: 18. September 2015, 14:44:24 »
Abgesehen davon dürfte bei der Staatsanwaltschaft Dessau wegen der Geschichte mit der Krankenkasse schon ein Fitzek-Foto auf der Darts Scheibe pinnen.

Genau das glaube ich nicht. Ich glaube, die interessieren sich einen Sch31ß dafür. Die sind schon mit den Vorbereitungen für das Jubiläum der städtischsten Weltschönheit der KleinTM beschäftigt. So wie alle anderen wichtigen Institutionen in Wittenberg (Ordnungsamt, Gewerbeamt, Amtsgericht, Müllabfuhr, Kinderkrippe, Stadtteilbibliotheken und Grünflächenamt) auch. Da muss alles andere zurückstehen.
« Letzte Änderung: 18. September 2015, 14:51:42 von be-eh »
 
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Re: Ein Unfall in Wittenberg
« Antwort #116 am: 18. September 2015, 15:27:14 »
Die Staatsanwaltschaft Dessau hat doch nichts mit der Stadtverwaltung Wittenberg zu tun. Den Juristen geht das Fest beruflich doch sonstwo vorbei.

Wie gesagt; wenn Druck nötig erscheint, dann die "vierte Gewalt" einschalten.
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Offline kairo

Re: Ein Unfall in Wittenberg
« Antwort #117 am: 18. September 2015, 15:36:43 »
....
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde muss immer beim Vorgesetzten des betreffenden Bediensteten eingereicht werden.

Wo steht das?

Jedenfalls da, wo die Dienstaufsicht geführt wird, sonst hätte das ja keinen Sinn. Wikipedia sagt:

Zitat
Der Adressat einer Dienstaufsichtsbeschwerde ist entweder:
    1. die Dienstaufsichtsbehörde
    2. die Behördenleitung
    3. Vorgesetzter

Dann heißt es aber auch:

Zitat
Es empfiehlt sich, die Dienstaufsichtsbeschwerde zunächst an den Vorgesetzten, bei Nichtreaktion an den nächsten Vorgesetzten zu senden usw. Nur so kann der Schuldige enttarnt werden. Die Übersendung einer Dienstaufsichtsbeschwerde gleich an die Dienstaufsichtsbehörde oder gar an eine oberste Dienstbehörde, z. B. das entsprechende Ministerium, führt i.a. nur dazu, dass die Beantwortung der Beschwerde wieder nach unten delegiert wird. Dies führt meist zu einer zeitlichen Verzögerung der Bearbeitung.
 

Offline be-eh

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Re: Ein Unfall in Wittenberg
« Antwort #118 am: 18. September 2015, 15:49:23 »
Die Staatsanwaltschaft Dessau hat doch nichts mit der Stadtverwaltung Wittenberg zu tun. Den Juristen geht das Fest beruflich doch sonstwo vorbei.

Ja, in der Theorie. In der Praxis ist in Wittenberg alles "on hold". Das liest man hier jedenfalls des Öfteren.
 

Offline Der Plöngler

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Re: Ein Unfall in Wittenberg
« Antwort #119 am: 18. September 2015, 16:01:54 »
....
Jedenfalls da, wo die Dienstaufsicht geführt wird, sonst hätte das ja keinen Sinn.
......


Lieber, geschätzter kairo. Alles richtig! Aber Du warst schon mal weiter in Deiner Erkenntnis:

...
Wenn du das an den Innenminister schickst, delegiert der es auch nur runter. Was immerhin den Effekt hat, dass auf dem Dienstweg allerlei Leute davon Kenntnis nehmen.
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