Autor Thema: Ein Unfall in Wittenberg  (Gelesen 22210 mal)

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Offline simplicius simplicissimus

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Re: Ein Unfall in Wittenberg
« Antwort #120 am: 18. September 2015, 16:15:29 »
Die Mühlen der Justiz mahlen langsam aber stetig.
Der Unfall ist zwei Wochen her. Das ist ungefähr der Zeitraum, in dem die Akte angelegt und allen Beteiligten ein Brief mit der Bitte um Stellungnahme zugesandt wird. Dann kommen noch zwei bis drei Wochen, bevor die Antworten zurückkommen oder von einer Nichtäußerung ausgegangen wird. Als nächstes sind dann ein bis zwei Wochen für den Abschlussbericht anzusetzen, bevor die Akte an die Staatsanwaltschaft geht. Also ist selbst im Normalfall nicht damit zu rechnen, dass sich etwas vor Ende Oktober rührt.
Für die Geschädigten mag das misslich sein, dennoch müssen sie ihre Ansprüche bei der Schädigerversicherung selbst verfolgen.
Es mag zwar komisch klingen, aber noch habe ich Vertrauen in unseren Rechtsstaat.
Wenn ich einen Altstoffhandel eröffne, betreibe ich dann automatisch eine Engel-Akzeptanzstelle?
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Ein Unfall in Wittenberg
« Antwort #121 am: 18. September 2015, 19:25:38 »
Der Rechtstaat darf ja langsam sein, die Exekutive muß aber handeln, wenn Gefahr besteht. Und normalerweise ist die auch recht flott, wenn Gefahr besteht, erst recht im Straßenverkehr.

Der Rechtstaat besteht dann darin, daß der Eigentümer des Autos nachträglich sein Auto zurückklagen kann, und nicht umgekehrt.

Letztlich ist sowas eine Frage der Verhältnismäßigkeit, aber die ist bei der Menge an Rechtsbrüchen und dem selbstausgestellten Führerschein mit dem "Fahren nach eigenem Ermessen" ausgesprochen leicht zu beantworten.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Ein Unfall in Wittenberg
« Antwort #122 am: 19. September 2015, 16:11:35 »
Mal eine frage eines Juristichen Laien,
das Fahren ohne Fahrerlaubnis bedingt den Verlust des Versicherungsschutzes, auch des Haftpflichtschutzes richtig?
Nein, das ist falsch, und damit die ganze Kette.
Die Versicherung verlangt Regreß, aber das ist nur im Innenverhältnis relevant. Nach außen besteht normaler Versicherungsschutz.

Aber nur im Bereich der Haftpflichtversicherung. Die Kasko zahlt nix. Fitzelmamas Schrunz-Focus bekommt also keine neue Stoßstange auf Kosten der Versichertengemeinschaft.
Das ist allerdings eine rein theoretische Annahme, denn diese Gurke im ähnlichen Alter wie die Fahrzeugflotte der Staatsflotte hat sicherlich keine Vollkasko mehr.


A propos Stoßstange: übelwollende Besucher oder Anwohner der verkacktesten blablablub könnten einen unauffälligen Blick auf das Fitzelmamamobil werfen - und eventuell vorhandene Beschädigungen, die als Gefährdung Dritter definiert werden könnten, der zuständigen Ordnungsmacht melden. Wenn die Staatsmacht ebenso übelwollend wäre, dann könnte sie unter Umständen schon wegen einer schiefen Stoßstangenverkleidung, die eine hervorstehende scharfe Ecke aufweist, ds Fahrzeug stillegen*.

Aber das ist leider auch nur eine theoretische Annahme - denn ist ist ja bekannt, wo sich all diese, durchaus beider- und mehrseitigen, Erbärmlich- und Unfähigkeiten abspielen  ::)


*@die Reichsbedenkenträger hier: ja, sowas geht. Wenn es denn gewollt wird.
Nach einem Vierteljahrhundert in der Altautoszene sind mir mehr als genug entsprechende Histörchen untergekommen. Sogar selbst erlebte. 
 

Offline Autsch !

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Re: Ein Unfall in Wittenberg
« Antwort #123 am: 19. September 2015, 17:10:53 »
Der Vater eines Schulfreundes war Angehöriger der Wortmarke Polizei mit Revier im ländlichen Raum. Seine Dienstzeiten machten unter der Dorfjugend immer schnell die Runde. Frisierte Mopeds standen dann in der Scheune, PKW- Ausflüge von 16jährigen über Feldwege unterblieben, Kneipenbesucher nahmen bereitwillig ein Taxi. Er kannte und reizte seine Befugnisse immer voll aus, was besonders für die bereits auffällig gewordenen, in Zeiten nicht- elektronischer Datenübermittlung, gehörige Wartezeiten bedeuten konnte. Bis sämtliche Daten festgestellt und abgeglichen waren, konnte ein unangenehmes Weilchen vergehen. Es blieb währenddessen viel Zeit sich Fahrzeug und Fahrer genauer anzuschauen. Auch wenn sich sein (dienstlicher) Beliebtheitsgrad in Grenzen hielt, die Statistik gab seiner Vorgehensweise recht.
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Offline DerDude

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Re: Ein Unfall in Wittenberg
« Antwort #124 am: 19. September 2015, 20:53:55 »
Auch wenn sich sein (dienstlicher) Beliebtheitsgrad in Grenzen hielt, die Statistik gab seiner Vorgehensweise recht.

Der gute Mann musste aber bestimmt kein Dorffest vorbereiten.
That rug really tied the room together.
Achtung, dass ist ein Spaß muss sein ich schmeiß mich weg Holla die Bolla jetzt habe ich mich eingenässt© Satire-Account!
 
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Offline hair mess

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Re: Ein Unfall in Wittenberg
« Antwort #125 am: 20. September 2015, 08:00:12 »
Auch wenn sich sein (dienstlicher) Beliebtheitsgrad in Grenzen hielt, die Statistik gab seiner Vorgehensweise recht.

Der gute Mann musste aber bestimmt kein Dorffest vorbereiten.
Gib mir die Statistik - und sie gibt jeder Vorgehensweise recht.
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Offline SanktHubertus

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Re: Ein Unfall in Wittenberg
« Antwort #126 am: 20. September 2015, 17:15:21 »
Spoiler
Wenn Schantale (zum Beispiel) den blaßblauen Führerschein hat, darf sie sich die Nägel nicht auf der Überholspur machen. Hätte sie den karierten Führerschein, wäre das selbstverständlich kein Thema.
Rüdiger hat das auch noch nicht begriffen: Sein Fahrverhalten ist völlig unlogisch. Neulich blieb er nachts an einer roten Ampel stehen obwohl zwischen der Oma und dem Besoffski noch Platz für einen kompletten Konvoi gewesen wäre.
" Meine Termine konnte ich abhacken - und Rüdiger das KRD: Wer nicht fahren kann ist
[close]

Nanü!?
Während ich diesen Post in den frühen Morgenstunden am tippen war, hat mein Läppi plötzlich die Grätsche gemacht und sich selbst abgeschaltet. Geh schlafen dachte ich mir, Morgen ist auch noch ein Tag. Ich nahm an, der halbfertige, unkorrigierte Kommentar sei im digitalen Nirvana gelandet. Wie ich jetzt sehe, ist dem nicht so  :scratch:

Also hier nun der korrigierte und vollständige Beitrag:

Bezugnehmend auf des rasenden Monarchens Erläuterungen
Zitat
Zitat
:fitzek:
Der gelbe Führerschein erlaubt beispielsweise dem René über einen Standstreifen zu fahren und den Stau einfach in dieser Weise zu umfahren das er einfach wenn er niemanden behindert, niemanden gefährdet auf der rechten Seite vorbei fährt, sich dort einordnet um den Termin den wir im öffentlich rechtlichen jetze zu tun haben äh auch wahrnehmen zu können.
Beim grünen Führerschein ist es so das fahren nach freiem Ermessen möglich ist.

Wenn also Schantale (zum Beispiel) den blaßblauen Führerschein hat, darf sie sich die Nägel nicht auf der Überholspur machen. Hätte sie den grün-karierten Führerschein, wäre das selbstverständlich kein Thema.
Weil da keine Sau mehr durchblickt, machen Wir Uns jetzt eine Standarte an den Wagen und dann nimmt Uns keiner mehr ungestraft von rechts die Vorfahrt - Regeln sind Regeln und weil Wir das so beschlossen haben haltet ihr euch auch daran - sonst kracht's!

 
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Offline dillgurke

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Re: Ein Unfall in Wittenberg
« Antwort #127 am: 20. September 2015, 18:15:03 »
Frage an den großen Zopf: Wie soll den jetzt ein Autofahrer, der jetzt an der Kreuzung denkt, er hat normal Vorfahrt wegen Ampel, Zeichen oder rechts-vor-links, erkennen das der andere Autofahrer spezielle Sonderrechte hat, weil der Fahrer nämlich den "Freie Fahrt Fitzek Grünen  Führerschein" hat?

Da finde ich ja das BRD-Konzept besser, wo Polizisten, Rettunsfahrer etc. auf ihrer ganz eigenen, normale Führerschein fahren, aber halt dann mit Blaulicht und Martinshorn Sonderrechte signalisiert werden.  :think:
Ich hab nur am Rande erfahren, dass es Probleme mit einer Kettensäge gegeben hat. (Uwe Knietsch über König Stefan I.)
 

Offline Zartbitterschokolade

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Re: Ein Unfall in Wittenberg
« Antwort #128 am: 20. September 2015, 18:36:41 »
Frage an den großen Zopf: Wie soll den jetzt ein Autofahrer, der jetzt an der Kreuzung denkt, er hat normal Vorfahrt wegen Ampel, Zeichen oder rechts-vor-links, erkennen das der andere Autofahrer spezielle Sonderrechte hat, weil der Fahrer nämlich den "Freie Fahrt Fitzek Grünen  Führerschein" hat?

Da finde ich ja das BRD-Konzept besser, wo Polizisten, Rettunsfahrer etc. auf ihrer ganz eigenen, normale Führerschein fahren, aber halt dann mit Blaulicht und Martinshorn Sonderrechte signalisiert werden.  :think:

Dazu hatte Fitzelchen ein grünes Blinklicht (weil blau benutzt ja die böse Wortmarke der nicht existierenden BRiD GmbH) in einem seiner besseren BMWs mitgeführt. Einem von denen, die ihm gezockt wurden, weil er ohne Lappen rumgefahren ist.
Mahatma Gandhi hatte mal gesagt: „Wer Unrecht duldet, ohne sich dagegen zu wehren, macht sich mitschuldig“.
 

Offline Königlicher Hofnarr

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Re: Ein Unfall in Wittenberg
« Antwort #129 am: 20. September 2015, 23:26:01 »
Wenn ich recht informiert bin, sind solche Mach-mich-wichtig-Lämpchen während der Fahrt nicht nur peinlich, sondern auch unzulässig, oder?
« Letzte Änderung: 20. September 2015, 23:38:42 von Königlicher Hofnarr »
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 

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Re: Ein Unfall in Wittenberg
« Antwort #130 am: 20. September 2015, 23:34:55 »
Wenn ich recht informiert bin, sind solche Mach-mich-wichtig-Lämpchen während der Fahrt nicht nur peinlich, sondern auch unzulässig, oder?

Richtig: https://de.wikipedia.org/wiki/Rundumkennleuchte#Gr.C3.BCn
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Re: Ein Unfall in Wittenberg
« Antwort #131 am: 20. September 2015, 23:40:14 »
Das wär doch eine zuverlässige Methode, die Aufmerksamkeit der blauen Leuchtenbesitzer auf sich zu lenken.
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 
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Re: Ein Unfall in Wittenberg
« Antwort #132 am: 20. September 2015, 23:54:28 »
Ja, aber benutzt er das Teil denn noch? Nach meiner Erinnerung ist das lange her. Die Frage geht dann auch an die Mäuschen spielenden aus und um Wittenberg, ergo an @Wittenberger, @Otto Normal und speziell @BlueOcean und seine zwitschernden Vögelchen.
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Re: Ein Unfall in Wittenberg
« Antwort #133 am: 21. September 2015, 00:12:41 »
In dem einseitigen und auf Empfängerseite wohl nie wahrgenommenen :D Beitritt zum Wiener Verkehrsabkommen, wieder ein misslungener Versuch einer Anerkennung, hat Fitze ja die ihm genehmen Änderungen festgehalten.
Wenn ich es richtig verstehe, benötigt er mit seinem Führerschein keine grüne Leuchte sondern lediglich ein gelbes oder grünes Siebeneck im Kennzeichen.  ;D
Lustig, wenn sich Vorstadtrowdys ihre eigenenVerkehrsregeln zusammenbasteln...

Ich habe jetzt keine Muße nachzuschauen ob es der Möchtegernbeitrittsschwachsinn auch auf die aktuelle Homepage geschafft hat und ob die darin enthaltene Abschrift des Abkommens dem Original entspricht.
Zitat einer am 30.03.15 heruntergeladenen Version. " Bekanntmachung betreffend des Beitritts zu dem in Wien...", KRD 2013

Der Abschnitte des originalen Wiener Verkehrsabkommens
Zitat
Art. 34 Ausnahmen
1. Sobald das Herannahen eines bevorrechtigten Fahrzeugs durch die besonderen optischen und akustischen Warnvorrichtungen angekündigt wird, muß jeder Verkehrsteilnehmer die Durchfahrt auf der Fahrbahn freigeben und notfalls anhalten.
2. Die innerstaatlichen Rechtsvorschriften können vorsehen, daß die Führer von bevorrechtigten Fahrzeugen alle oder einen Teil der Bestimmungen dieses Kapitels 11 außer denen in Artikel 6 Absatz 2 nicht zu beachten brauchen, wenn sie ihre Fahrt mit den besonderen Warnvorrichtungen des Fahrzeugs ankündigen, und unter der Voraussetzung, daß sie die anderen Verkehrsteilnehmer nicht gefährden.
...


Und was Fitze für sich daraus gerne gemacht hätte :
Zitat
Art. 32 Regeln für die Benutzung von Beleuchtungseinrichtungen
Die Fahrzeuge der Inhaber des Führerscheins “Freie Fahrt A” und “Freie Fahrt B” gelten aufgrund innerstaatlicher Rechtsvorschriften als den bevorrechtigten Fahrzeugen vergleichbare Fahrzeuge. Die Führer dieser Fahrzeuge haben die unter Ziffer 14. a) und b) beschriebenen Vorschriften nur in der Weise zu beachten, daß Sie selbst auf dem Gebiete des Deutschen Staates gemäß dem geltenden Völkerrecht das Recht haben, eigenmächtig ihr Fahrzeug temporär mit einer besonderen grünen (Freie Fahrt A) oder gelben (Freie Fahrt B) Warnleuchte zu bestücken, auch wenn ihr Fahrzeug sonst tatsächlich nicht für besondere Aufgaben eingesetzt wird oder das Fahrzeug nicht in dringendem Auftrag unterwegs ist.

Art. 34 Ausnahmen
Die Fahrzeuge der Inhaber des Führerscheins “Freie Fahrt A” und “Freie Fahrt B” gelten aufgrund innerstaatlicher Rechtsvorschriften als den bevorrechtigten Fahrzeugen vergleichbare Fahrzeuge. Die Führer dieser Fahrzeuge haben die unter Ziffer 34 beschriebenen Vorschriften nur in der Weise zu beachten, daß Sie selbst auf dem Gebiete des Deutschen Staates gemäß dem geltenden Völkerrecht das Recht haben, alle oder einen Teil der Bestimmungen des Kapitels II, außer denen in Artikel 6 Abs.2, auch ohne eine Ankündigung durch eine besondere Warnvorrichtung außer Acht lassen zu können, wenn durch das gelbe oder grüne Siebeneck im Kennzeichen des von ihnen verwendeten Fahrzeuges dieses als ein bevorrechtigtes Fahrzeug zu erkennen ist.
[/b]

Wie verhält sich jetzt der VolksKRD- Gerichtshof, falls Fitze Muttis Kennzeichen nicht mit Siebenecken verziert hat? Gemeinschaftsschutzgericht?  :o Zöpfchen in Personalunion als Angeklagter, Richter, Verteidiger und Staatsanwalt, der sich mit jeweils 300 seitigen Mimimi- Fleißausätzen endlich einmal nur selber nervt ?



P.S.Kann das ganze Ding hier nicht hochgeladen, zu groß.
Scheint doch zu funktionieren :cyclops:
« Letzte Änderung: 21. September 2015, 00:21:26 von Autsch ! »
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Re: Ein Unfall in Wittenberg
« Antwort #134 am: 21. September 2015, 00:57:08 »
Witzig, insofern bricht auch Deutschland das Übereinkommen.

Nach geltendem Recht im echten Deutschland muß man zur Ausübung von Sonderrechten (also das Übertreten so ziemlich aller StVO-Vorschriften, solange die öffentliche Sicherheit und Ordnung gebührend beachtet wird) kein Lichtlein anmachen, solange kein Wegerecht geltend gemacht wird. Davon macht z.B. die Polizei auch rege Gebrauch, wenn sie z.B. auf dem Radweg parkt, um die Erhaltung der Einsatzfähigkeit der Beamten durch eine Stärkung in der Pommesbude zu sichern ...

P.S.: Rechtsnormen außerhalb des Reichsdunstkreises verschwinden nicht so schnell aus dem Netz, die muß man wirklich nicht auf den Server hochladen ...
« Letzte Änderung: 21. September 2015, 00:58:39 von Sandmännchen »
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