Autor Thema: Die AfD hat sich endgültig für eine Aufnahme in unseren Kundenkreis qualifiziert  (Gelesen 411993 mal)

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hemmes

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@BlueOcean:

Ich will diese Dinge, die du aufzählst nicht und bin AfD-Wähler. Was den Begriff Patriotismus angeht, wenn man den übersetzt mit "zu der eigenen kulturellen Herkunft stehen und die Gesellschaftsordnung verteidigen", habe ich daran nichts auszusetzen und finde ihn sogar wichtig, weil er eine Orientierung für das politische Handeln ist. Mann kann es auch Konservatismus nennen, das ist mir eigentlich egal.
Von irgendwelchen kollektivistischen Volksgemeinschaftsphantasien bin ich weit entfernt.
Den dritten Teil des ersten Satzes hättest Du nicht schreiben brauchen, weil Du es durch das vergessene Komma zwischen dem zweiten und dem dritten Teil beweist. Und warum kann es Mann Konservatismus nennen? Eine Frau kann das nicht? Oder ist das dem, eurer Gesinnung typischen, sehr freien Umgang mit unserer deutschen Sprache zu verdanken?
Wenn Du Begriffe übersetzt, dann solltest Du sie nicht so übersetzen, wie Du sie in einer Idealisierung der AFD gerne sehen würdest, sondern so, wie ihn eure Parteigranden denken und verwenden.
 

Offline Reichskasper Adulf Titler

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AfD und Gesellschaftsordnung ... pfffft! Ausgerechnet diese Typen bringen doch Unruhe und Durcheinander und schädigen die Gesellschaftsordnung durch radikale und extremistische Ideologie, Hetze und Hass.
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
(Psychiaterin und Gerichtsgutachterin Heidi Kastner)
 
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Offline theodoravontane

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Was den Begriff Patriotismus angeht, wenn man den übersetzt mit "zu der eigenen kulturellen Herkunft stehen und die Gesellschaftsordnung verteidigen", habe ich daran nichts auszusetzen […]
Die eigene kulturelle Herkunft … das könnte spannend werden.
Wieweit zurückzugehen bist Du bereit, um die kulturelle Herkunft zu definieren?
Bis zur Wiege der Menschheit wohl nicht, die liegt nämlich mitnichten in Deutschland.
Bis zur Völkerwanderung? Sicher auch nicht, dabei könnte nämlich herauskommen, daß Deine ganz persönliche kulturelle Herkunft in einem Land liegt, dessen Bewohner Du heute nicht ins Land lassen möchtest.
Lass mich raten, Deine kulturelle Herkunft siehst Du in einem großen und bedeutenden Deutschen Reich.

Wer von der Erhaltung der kulturellen Herkunft spricht sollte zumindest wissen, daß es schon immer Wanderungsbewegungen gab und die Kultur, die Du so dringend erhalten willst die Kultur ist, zu der auch Migranten beigetragen haben.

Selbst die AfD "profitiert" von der Migration, ohne die gäbe es nämlich solche "Politiker" wie den Herrn Dubravko Mandic nicht hier im Land. Daß die AfD ihn als "Wirtschaftsflüchtling" an der Grenze hätte abschieben oder gleich erschießen lassen, ist dabei besonders komisch …
« Letzte Änderung: 24. Juli 2018, 11:43:28 von theodoravontane »
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bißchen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

Marlene Dietrich
 
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Offline hair mess

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Die besten Deutschen waren schon immer die zugewanderten.
Die Rumänendeutschen schnitten im nun erreichten Wohlstand Ende der 90er Jahre Rasen und Hecke vom Reihenhäuschen mit der Nagelschere.
Und wehe es hielt einer die Ruhezeiten nicht ein.
Und die Russlanddeutschen ersehnen sich "als Deutsche" die Ruhe, die die Ordnung (durch ständige Gängelung) Russlands damals in Russland brachte, und wählen AfD.
Die Freiheit und Sicherheit, die wir Deutschen (und dazu zähle ich mich als Kind von Flüchtlingen, dessen schlesischer Vater in den siebzigern in seiner Doppelhaushälfte die Blumen in Dreierreihen ausgerichtet hatte) in den 80er hatten, werden wir nicht mehr leicht bekommen.
Auch wenn es sich nur langsam eingeschlichen hat. Es hat sich eingeschlichen. Das ungute Gefühl des Hasses, des Neids und der Missgunst.
Hört endlich auf Deutsch zu sein, werdet Menschen, worauf Ihr doch immer soviel Wert legt.

@ unseren Gast hemmes: das hätte wirklich von mir seine können. Gut getroffen. Und da nicht nur meinen Stil, sondern auch diesen Ralf Ladig.
« Letzte Änderung: 24. Juli 2018, 11:52:23 von hair mess »
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline mork77

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Immerhin bezogen auf Gaststätten gibt es das ja schon...

Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
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Wir erinnern uns: In Dorfen hatten Besorgte Bürger die Plätze in einem Gasthaus besetzt und den afd-Rednern die Rote Karte gezeigt.

Als die afd einen Boykott gegen doe Süddeutsche verkündete, wies das LRA darauf hin, man werde dann der afd jedesmal ein Bußgeld in Höhe von 2500 € in Rechnung sellen wegen Behinderung der Pressearbeit.

Nun dies:

Zitat
Streit nach freier Meinungsäußerung
Dorfener wegen Anti-AfD-Plakat vor Gericht

Ein Mann aus Dorfen (Lkr. Erding) hatte sich während einer AfD-Versammlung nahe dem Versammlungslokal mit einem handgeschriebenen Plakat platziert und auch mit jemandem unterhalten. Jetzt hat das Ganze ein juristisches Nachspiel.

Von: Birgit Grundner

Stand: 24.07.2018

Das Plakat zeigte den Text: "Auch damals dachten viele: 'So schlimm wird's schon nicht werden.'" Als er sich gerade mit einem Passanten unterhielt, erfuhr er nach eigenen Angaben von drei Polizisten, "dass ich aufgrund der zweiten Person eine unangemeldete Versammlung abhielte".

Dorfener wollte frei seine Meinung äußern
Vom Landratsamt Erding bekam der demonstrationserfahrene Mann darauf einen Bußgeldbescheid über 253 Euro, gegen den er Einspruch erhob. "Ich hatte nicht die Absicht, eine Versammlung abzuhalten", beteuert der Dorfener: "Ich wollte vielmehr von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen."

Demokratisches Bekenntnis löst "behördliche Verfolgung" aus
Mittlerweile wurde ihm aber vom Amtsgericht ein Verhandlungstermin mitgeteilt. Der Dorfener zeigt sich "tief betroffen, wie heute mit dem Grundrecht der Meinungsäußerung umgegangen wird". Nie hätte er es für möglich gehalten, dass "ein solches bescheidenes, demokratisches Bekenntnis derartige behördliche Verfolgung auslöst".

Arbeitsüberlastung der Gerichte: Neonazis auf freiem Fuß
Gleichzeitig habe er erfahren, dass die Bamberger Justiz vier Neonazis wieder laufen lassen musste, "weil sich die zuständige Strafkammer wegen Arbeitsüberlastung nicht in der Lage sah, den Fall vor Gericht zu bringen".

https://www.br.de/nachrichten/oberbayern/inhalt/dorfener-wegen-anti-afd-plakat-vor-gericht-100.html
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Offline Stief

Ist das dieselbe Justiz, die sich gerne über eine angebliche Überlastung beschwert, Sachen von echten Verbrechen ewig liegen lässt und immer mehr Ressourcen fordert? So schlimm kann es offenbar nicht sein.
 
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Seite 3, Punkt 6...
Die haben die Frage wirklich gestellt

http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/029/1902937.pdf
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Ist das dieselbe Justiz,

Nein, das

Zitat
Landratsamt Erding

hat mit der Justiz nichts zu tun. Die Justiz muß sich est mit der Sache beschäftigen, wenn er dagegen vorgeht.
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Seite 3, Punkt 6...
Die haben die Frage wirklich gestellt
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/029/1902937.pdf

Da wird es doch Zeit, endlich das Mutterkreuz wieder einzuführen, damit einem künftigen Föööhrer wieder viele kleine Soldaten geboren werden!
Hatten wir ja lange nicht mehr.
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=9uZLrHiCMhQ
 

Offline Stief

Die Justiz muß sich est mit der Sache beschäftigen, wenn er dagegen vorgeht.

Die Justiz könnte das Verfahren aber auch einstellen, anstatt einen Verhandlungstermin anzuberaumen.
 
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Die Justiz könnte das Verfahren aber auch einstellen, anstatt einen Verhandlungstermin anzuberaumen.

Nein keineswegs!

Legt er Widerspruch ein, muß zwingend vor dem VG verhandelt werden, ob der Bescheid des LRA rechtmäßig ist.

Alles andere wäre nicht rechtsstaatlich.

Eine andere Sache ist ärgerlicher: Bis vor einigen Jahren gab es in Bayern das Widerspruchsverfahren, d.h. eine höhere Stelle im LRA hat sich das nochmal vorgenommen und evtl. abgeändert.

Stoiber hat das - eigentlich bürgerfreundliche und effektive Verfahren - abgeschafft, seitdem muß vor dem VG geklagt werden, wenn man mit einem Bescheid nicht einverstanden ist.
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Müll Mann

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Legt er Widerspruch ein, muß zwingend vor dem VG verhandelt werden, ob der Bescheid des LRA rechtmäßig ist.

Nein, ein Bußgeldbescheid ist zwar ein Verwaltungsakt, aber das weitere Verfahren richtet sich nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz und der StPO (§ 46 Abs. 1 OWiG). Daher gibt es auch nicht den Widerspruch sondern den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid (§ 67 OWiG). Zuständig ist dann das Amtsgericht und nicht das Verwaltungsgericht (§ 68 Abs. 1 OWiG). Das Gericht kann aber nur bei nicht hinreichendem Tatverdacht einstellen. Im Rahmen der Hauptverhandlung ist dann auch eine Einstellung aus Opportunitätsgründen möglich. Bis zur Abgabe ans Gericht steht im Ordnungswidrigkeitenverfahren diese Möglichkeit der Verwaltungsbehörde zu. Anders als im Strafrecht gilt im Ordnungswidrigkeitenrecht das Opportunitätsprinzip, die Behörde kann von der Verfolgung absehen.

Deswegen sind die Reichsbürger ja erst so stark geworden, weil sich die Sachbearbeiter oft gesagt haben, dass sie das 15 EUR Knöllchen lieber einstellen als sich damit zu befassen, ob Dschämes Bäcker das Grundgesetz nun aus Versehen abgeschafft hat oder nicht.
« Letzte Änderung: 24. Juli 2018, 20:13:05 von Müll Mann »
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Zuständig ist dann das Amtsgericht und nicht das Verwaltungsgericht (

Gut, das kann sein.

Wichtiger ist aber in diesem Zusammenhang, daß Stoiber nicht nur 900 Planstellen bei der Polizei eingespart hat, sondern auch viele Stellen für Richter und Staatsanwälte.

So schleppen sich die Verfahren natürlich übergebührlich lange hin.
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