NSAfDeppen goes Reichsdeppen!
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Bundeswahlgesetz § 12 Wahlrecht
(1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage
1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
3. nicht nach § 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Art 116 Grundgesetz
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
Ich sehe da nix von einem gelben Schein! Brauche ich eine Brille?
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Oder nur eine Lobotomie mit einem Presslufthammer?
P.S.:
Dass die NSAfDeppen nur von ca. 15 % gewählt wird, kann nur daran liegen, dass 85 % der Wähler keine "aufgereckten Toitschen" sind!
Wenn ENDLICH nur noch mit dem Nachweis der Toitschen
Reichs äääh Staatsangehörigkeit gewählt werden darf, kommt endlich auch das RECHTE Wahlergebnis zustande!
Und damit auch die dümmste "Bio"-Kartoffel es nicht "falsch" macht, kann man ja die alten Vorlagen zur Schulung nutzen:
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Ich bin ziemlich sicher, dass das eine oder andere Mitglied der NSAfDeppen die nur aus der Schublade ziehen muss!