Also das Aktenzeichen ist für ein Betreuungsverfahren, da hat die Staatsanwaltschaft aber nix mit zu tun. Dass jemand sein Bundesland nicht verlassen darf, halte ich auch für ein Gerücht. Aufenthaltsbeschränkungen gibt es für Personen, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen sind oder denen eine Duldung erteilt wurde. Weiterhin gibt es in den Polizeigesetzen der Länder die Möglichkeit, für einen Zeitraum Meldeauflagen zu erteilen. Hier geht es um die Verhinderung von Straftaten, zB wenn verhindert werden soll, dass ein stadtbekannter Hooligan zu einem Problemspiel fährt. Ansonsten gibt es zB im Rahmen von Bewährungsauflagen die Verpflichtung, Änderungen des Wohnsitzes mitzuteilen, aber eine Verpflichtung in seinem Bundesland zu bleiben, ergibt sich daraus nicht.
Wenn solche Dinge in dem Brief nicht stimmen, dann würde ich auch den Rest erst einmal anzweifeln. Vor allen frage ich mich, wo die 4.000 Anhänger herkommen sollen. Das wären ja noch größere Dimensionen als bei Fitzek.