Autor Thema: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte  (Gelesen 329687 mal)

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Offline Landgraf

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #810 am: 15. Juli 2017, 10:22:38 »
Die zentrale Text-Passage (aus dem Spoiler) lautet:
Zitat
Selim sucht sich gezielt Menschen aus, die er einfach kontrollieren bzw. manipulieren kann. Er hat eine Art, sich mit viel Geschick das Vertrauen zu erschleichen um dann heimtückisch den Mitgliedern das Gehirn zu waschen – es hat schon leichte Züge sektenähnlicher Methoden. Wenn man sich dann nicht mehr auf Ihn einlässt, wird man schnell ein "V-Mann", "Dieb" oder "JUDAS". Ab dann beginnt der Terror gegen denjenigen. Ich habe es oft beobachten können und habe es nun selbst einmal erlebt!
Ob sich das vor Gericht so beweisen lässt, dass es für eine Einweisung in eine Geschlossene reicht? Ähnliches wird oft von Sekten und "Freikirchen" behauptet; die Behörden tun sich hier aber trotz entsprechender Aussagen geschädigter ehemaliger Sektenmitglieder schwer, etwas gegen die Verantwortlichen zu unternehmen. Außerdem wird Sürmeli sich mit seinem "Können" im Umgang mit Behörden und Gerichten entsprechend zur Wehr zu setzten wissen.

So zumindest meine perönliche Einschätzung. Eher denke ich, dass Selim durch seine (Herz-)Krankheit lahm gelegt wird.
2 Dinge sind unendlich: das Universum und die Dummheit der Reichsbürger und Selbstverwalter. Beim Universum bin ich mir aber nicht ganz sicher. (frei nach Einstein)
 

Offline echt?

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #811 am: 15. Juli 2017, 11:17:17 »
Da scheint mir nix Strafbares bei zu sein. Was soll die Staatsanwaltschaft damit? Und, dass er anbietet illegal kopierte Sachen zu übergeben? Das würde ich lieber lassen.
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #812 am: 15. Juli 2017, 11:28:15 »
Die zentrale Text-Passage (aus dem Spoiler) lautet:
Zitat
Selim sucht sich gezielt Menschen aus, die er einfach kontrollieren bzw. manipulieren kann. Er hat eine Art, sich mit viel Geschick das Vertrauen zu erschleichen um dann heimtückisch den Mitgliedern das Gehirn zu waschen – es hat schon leichte Züge sektenähnlicher Methoden. Wenn man sich dann nicht mehr auf Ihn einlässt, wird man schnell ein "V-Mann", "Dieb" oder "JUDAS". Ab dann beginnt der Terror gegen denjenigen. Ich habe es oft beobachten können und habe es nun selbst einmal erlebt!
Ob sich das vor Gericht so beweisen lässt, dass es für eine Einweisung in eine Geschlossene reicht? Ähnliches wird oft von Sekten und "Freikirchen" behauptet; die Behörden tun sich hier aber trotz entsprechender Aussagen geschädigter ehemaliger Sektenmitglieder schwer, etwas gegen die Verantwortlichen zu unternehmen. Außerdem wird Sürmeli sich mit seinem "Können" im Umgang mit Behörden und Gerichten entsprechend zur Wehr zu setzten wissen.

So zumindest meine perönliche Einschätzung. Eher denke ich, dass Selim durch seine (Herz-)Krankheit lahm gelegt wird.

Amtsrichter müssen zu dem Ergebnis kommen, der zu Beurteilende sei entweder für sich und/oder für andere eine Gefahr. Und diese Gefahr muss schon einigermaßen konkret sein.

In dem Text oben ist das noch nicht so ganz dringender Handlungsbedarf, denke ich, aber natürlich kommt es auch immer auf den individuellen Richter an, denke ich. Ich möchte mal einen Vergleich ziehen: Es wird bei Alkoholkrankheit auch meist irgendwann, wenn es lebensbedrohlich wird, auf Einweisung zur Entgiftung und anschließender stationärer, geschlossener Therapie entschieden. Aber da muss die Alkoholkrankheit auch schon sehr, sehr weit fortgeschritten sein. Und Selim funktioniert ganz äußerlich ja noch gut, nur seine Amtsanmaßungen, seine Machtfantasien und so, die sind weit fortgeschritten. Falls er nun selber zusammenzubrechen droht, vielleicht kann nun ein Richter etwas machen.
 
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #813 am: 15. Juli 2017, 11:56:25 »
Ob sich das vor Gericht so beweisen lässt, dass es für eine Einweisung in eine Geschlossene reicht? ...

Betreuung und Geschlossene ist ja noch ein Unterschied. Wobei man vermuten könnte, daß er schon eine hat, sonst würde er sich für seine Spendenkonten nicht immer wieder Strohmänner suchen, die ihm dann mit der Kohle durchbrennen.

Da scheint mir nix Strafbares bei zu sein.

§ 266a StGB, § 378 AO - es findet sich sicher im Dunstkreis der Aktion noch mehr (Fahren ohne Führerschein, Verleumdung, u. a.). Auch wenn man Sürmeli dafür vielleicht nicht strafrechtlich belangen will, ist das noch kein Grund, das Beitreiben der Beitrags- und Steuerschulden zu unterlassen.
« Letzte Änderung: 15. Juli 2017, 12:02:52 von dtx »
 

Offline echt?

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #814 am: 15. Juli 2017, 12:24:36 »
Du hast recht, da wurde etwas Strafbares angedeutet. Der Autor müsste dann aber mal konkreter werden, z. B. wann fuhr das Sürmel mit dem Auto? Ich glaube nicht, dass ein Staatsanwalt auf dieser Grundlage wirksam wird. Und man sollte auch so alberne Anschuldigungen mit den Blondinen und den zugehörigen Geräuschen raus nehmen.

Wenn es dem Schreiber wirklich ernst sein sollte, würde ich eine Beratung bei einem Anwalt seines Vertrauen vorschlagen, sonst wird das vermutlich nix.
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #815 am: 15. Juli 2017, 13:52:38 »
Wenn es dem Schreiber wirklich ernst sein sollte, würde ich eine Beratung bei einem Anwalt seines Vertrauen vorschlagen, sonst wird das vermutlich nix.

Wenn man den Tipp weiterreicht, wäre vielleicht noch der Hinweis angebracht, daß er sich beim Amtsgericht um einen Beratungshilfeschein bemühen sollte. Einen Arbeitsvertrag geht man mit Sürmel nicht ein, ohne das Geld nötig zu haben.
 

Offline Aloysius

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #816 am: 15. Juli 2017, 20:17:30 »
Aus eigener Erfahrung mit Personen im Umfeld, die auf eine mögliche vom Amtsrichter zu beschließende Einweisung zusteuerten:

Da ist es absolut wichtig, sämtliche für den Beschluss notwendig zu dokumentierenden Taten auch stets der Polizei anzuzeigen, damit diese in den Akten sind.

Kann schon eine undankbare, jahrelange Tätigkeit sein, die dir niemand entlohnt, du hast hinterher lediglich einen Menschen vor sich und andere vor ihm gerettet.
 

Müll Mann

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #817 am: 15. Juli 2017, 21:08:10 »
Also das Aktenzeichen ist für ein Betreuungsverfahren, da hat die Staatsanwaltschaft aber nix mit zu tun. Dass jemand sein Bundesland nicht verlassen darf, halte ich auch für ein Gerücht. Aufenthaltsbeschränkungen gibt es für Personen, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen sind oder denen eine Duldung erteilt wurde. Weiterhin gibt es in den Polizeigesetzen der Länder die Möglichkeit, für einen Zeitraum Meldeauflagen zu erteilen. Hier geht es um die Verhinderung von Straftaten, zB wenn verhindert werden soll, dass ein stadtbekannter Hooligan zu einem Problemspiel fährt. Ansonsten gibt es zB im Rahmen von Bewährungsauflagen die Verpflichtung, Änderungen des Wohnsitzes mitzuteilen, aber eine Verpflichtung in seinem Bundesland zu bleiben, ergibt sich daraus nicht.

Wenn solche Dinge in dem Brief nicht stimmen, dann würde ich auch den Rest erst einmal anzweifeln. Vor allen frage ich mich, wo die 4.000 Anhänger herkommen sollen. Das wären ja noch größere Dimensionen als bei Fitzek.
 
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Offline kairo

Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #818 am: 15. Juli 2017, 21:21:42 »
Für einen Einweisungsbeschluss nach PsychKG reicht das auf keinen Fall. Für ein Strafverfahren wegen Betrugs schon eher. Aber da braucht man natürlich einen Geschädigten, der mitmacht.
 
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #819 am: 15. Juli 2017, 21:23:09 »
... Vor allen frage ich mich, wo die 4.000 Anhänger herkommen sollen. Das wären ja noch größere Dimensionen als bei Fitzek.

Wenn ich mir die Zahlen anschaue, die manchmal in der Presse auftauchen, frage ich mich das auch. Aber hier kann man dem Text schon entnehmen, daß es sich um 4.000 Datenbankeinträge handelt - ob da wirklich in jedem Fall auch eine Person bzw. ein Mensch dahintersteckt, kann er nach Lage der Dinge nicht wissen. Es mag da zwar ein paar Ungereimtheiten geben, aber insgesamt ist nicht zu sehen, weshalb die Schilderung unglaubwürdig sein soll.

@Müll Mann
« Letzte Änderung: 15. Juli 2017, 22:13:16 von dtx »
 

Müll Mann

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #820 am: 15. Juli 2017, 21:25:34 »
Für einen Einweisungsbeschluss nach PsychKG reicht das auf keinen Fall. Für ein Strafverfahren wegen Betrugs schon eher. Aber da braucht man natürlich einen Geschädigten, der mitmacht.

Und einen Beschuldigten, der nicht schuldunfähig ist.
 
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #821 am: 15. Juli 2017, 21:28:41 »
(...) Dass jemand sein Bundesland nicht verlassen darf, halte ich auch für ein Gerücht. (...)

Ich glaube da hat jemand einfach zuviele amerikanische Krimis angeschaut und sich dann was für Deutschland zusammengeschwurbelt. Bei uns ist es ja nicht wie in Amerika, dass z.B. ein Haftbefehl nur im Bundesland in dem er ausgestellt wurde auch vollstreckt werden kann.
In Amerika kann man sich dagegen durchaus in einem gewissen Maßstab durch die Flucht in ein anderes Bundesland der Verfolgung entziehen (zumindest bei Vergehen welche die Bundesbehörden nicht interessieren), daher gibt es dort durchaus derartige Auflagen.
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #822 am: 15. Juli 2017, 21:36:40 »
Der Mann ist Hartz4-Empfänger, das steht doch nun eindeutig da. Es mag zwar sein, daß Ihr die Hartz-Gesetze für Grimms Märchen haltet, ändert aber nichts an den Tatsachen.

§ 7 Abs. 4a Satz 1 SGB II
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten keine Leistungen, wenn sie sich ohne Zustimmung des zuständigen Trägers nach diesem Buch außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs aufhalten und deshalb nicht für die Eingliederung in Arbeit zur Verfügung stehen.

Das bedeutet konkret, daß der Mann permanent postalisch erreichbar sein muß. Er kann sich also nicht weiter als eine Tagesreise von seinem Wohnort entfernen. "Ortsabwesenheiten" können für drei Wochen im Jahr genehmigt werden, sofern dem im Einzelfall aus Sicht des JobCenters nichts entgegensteht.
« Letzte Änderung: 15. Juli 2017, 22:18:47 von dtx »
 
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #823 am: 15. Juli 2017, 22:27:43 »
@dtx - danke du bist der Beste! #dasIstKeinSarkasmus :) damit kapier ich auch warum das hier vermutlich so ist!  8)

Interessant, dass es so etwas gibt, das macht in einem gewissen Rahmen sogar Sinn. Selbst wenn es wie so viele deutschen Regelungen eben nicht moderene Kommunikationsmethoden berücksichtigt. Man könnte durchaus eine allgemeine und keine postialische Erreichbarkeit hier nutzen. EMails kann man ja sogar weltweit empfangen! :o

Ich gestehe ein ich kenne mich in der Sozialgesetzgebung nicht aus, da ich damit bisher nicht in Kontakt gekommen bin. Was ich regelmäßige beruflich brauche ist Foderungsmanagment und das teils damit verbundene Vertrags- Zivil- und Strafrecht. Ich hoffe du siehst mir also nach wenn ich ab und an etwas übersehe. ;)
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*mMn - meiner (ganz persönlichen) Meinung nach
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dtx

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #824 am: 15. Juli 2017, 22:55:05 »
Off-Topic:
Postalisch heißt Schneckenpost, Briefkasten an der Gartenpforte. Und wer wiederholt behauptet, Briefe vom Amt nicht erhalten zu haben, bekommt sie dann eben im gelben Umschlag.

Heutzutage weiß eigentlich keiner, den man irgendwo abhängig beschäftigt, ob er nicht gerade selbst nur noch dreizehn oder meinetwegen fünfzehn Monate vom Hartzer-Dasein entfernt ist. Wenn der blaue Brief einmal auf dem Tisch lag, der letzte Arbeitstag Geschichte ist und am Alter vorn eine Vier steht, wird es für viele von Tag zu Tag schwerer, wieder ins Geschäft zu kommen. Wer sich dann nicht rechtzeitig mit dem auseinandersetzt, was mit dem Wechsel vom SGB III zum SGB II auf ihn zukommt, wird zwangsläufig recht hart auf die Nase fallen. Hier laufen fast täglich Räumungsverfahren gegen Leistungsempfänger.

Das nur mal, damit ihr seht, wie weit dem Sürmel die Probleme seiner Leute am Allerwertesten vorbei gehen.
« Letzte Änderung: 15. Juli 2017, 22:58:21 von dtx »
 
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