Autor Thema: Königreich Neudeutschland - "Akutelle Neuigkeiten"  (Gelesen 153260 mal)

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Offline Ferkel

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Re: Königreich Neudeutschland - "Akutelle Neuigkeiten"
« Antwort #180 am: 23. Oktober 2014, 14:03:16 »
Tja also wird das Verfahren eingestellt und Peter wird sich vor seinem ♥♥♥envolk als der große Sieger darstellen. Komisch, dass den zuständigen Stellen erst 1 Tag vor dem Verfahren einfällt, mal zu prüfen, ob Peter denn nun wirklich eine Fahrerlaubnis hat oder nicht.
Und ich mache NEUE EIGENE Regeln. Und da ist mir alles alte ♥♥♥GAL, denn es gilt für mich nicht. ICH bin ein göttliches Wesen, handle NUR im Naturrecht und ich passe MIR die WELT an so wie es mir gefällt und es mein göttlicher Auftrag ist. - Peter Fitzek, König von Deutschland, geistig gesund?
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Königreich Neudeutschland - "Akutelle Neuigkeiten"
« Antwort #181 am: 23. Oktober 2014, 14:23:11 »
Von Einstellung steht dort nichts, das Verfahren wurde lediglich ausgesetzt, weil man die Entscheidung des Verwaltungsgerichts abwarten will, was ja auch Sinn ergibt. Man kann Pluralpeter schlecht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestrafen, solange nicht geklärt ist, ob die Fahrerlaubnis zu Recht entzogen wurde.
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
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Offline vollstrecker

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Re: Königreich Neudeutschland - "Akutelle Neuigkeiten"
« Antwort #182 am: 23. Oktober 2014, 14:50:16 »
So ist es. Ich gehe davon aus, dass das Verwaltungsgericht nicht in Peters Sinn entscheidet.
 

Offline Oberstes_souterrain

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Re: Königreich Neudeutschland - "Akutelle Neuigkeiten"
« Antwort #183 am: 23. Oktober 2014, 16:59:21 »
Seine Großkotzigkeit gibt hiermit klein bei. :dance: :dance: :dance: :dance: :dance: :dance:
Hurrah!


Aus sicherer Quelle:

Zitat
Merke er auf, dämlicher KRD-Würmling, wir, oberster Souverän des Königreichs Deutschland, erklären was folgt:

Die BRD ist ein souveränder Staat, Sie erteilt hier die Fahrerlaubnisse für die öffentlichen Straßen auf ihrem Territorium.

Daher haben wir auch um folgendes gebettelt:
Wir haben lediglich die (nicht unterschriebene!)  Urkunde zurückgegeben, nicht aber  auf die Fahrerlaubis der großmütigen BRD verzichtet.
Daher möge uns die BRD, lang lebe sie, nicht wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis einsperren. Bitte.

Da wir um die Fahrerlaubnis der großen BRD betteln umd nicht von selbiger inhaftiert zu werden, anstatt standhaft auf
der  Immunität unseres Staatsoberhauptes zu beharren sind wir  eines Staatsoberhauptes unwürdig auf alle Zeiten.

Wir danken daher ab.

Als Nachfolger bestimmen Wir:

Den würdigsten und fähigsten unter den Verbliebenen meiner Anhänger.

Einfach nur Peter,ambitionierter Koch, gescheiterter Videothekar, ehemals Imperator fiduziar





« Letzte Änderung: 23. Oktober 2014, 17:13:51 von Oberstes_souterrain »
 
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Müllmann

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Re: Königreich Neudeutschland - "Akutelle Neuigkeiten"
« Antwort #184 am: 23. Oktober 2014, 17:42:56 »
Zur Inobhutnahme kann es auch kommen, wenn das räumliche Umfeld nicht Kindergerecht ist. Kein Strom oder fliessendes Wasser können auch Gründe sein, drohende oder bereits eingetretene Obdachlosigkeit und und und...
Bei den fundamentalistisch-christlichen Sekten wurden die Kinder erst rausgeholt, als die Prügel bekannt wurden.
Hier in der Schweiz kann ein Sassek das sogar offen propagieren, ohne dass es Konsequenzen gibt...

Letztlich braucht es jemand engagierten beim zuständigen Jugendamt, der sich dahinter hängt

In Bayern wurde in einer ähnlichen Konstellation jetzt hart durchgegriffen:

http://beck-aktuell.beck.de/news/ag-ansbach-entzieht-mitgliedern-der-religionsgemeinschaft-zw-lf-st-mme-sorgerecht-f-r-ihre

Zitat
AG Ansbach entzieht Mitgliedern der Religionsgemeinschaft «Zwölf Stämme» Sorgerecht für ihre Kinder
zu AG Ansbach, Urteil vom 21.10.2014.

Das Amtsgericht Ansbach hat am 21.10.2014 in den drei noch offenen Sorgerechtsverfahren mit Kindern von Mitgliedern der Religionsgemeinschaft «Zwölf Stämme» den Eltern auf Antrag des Jugendamts das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Recht zur Regelung der schulischen Belange, der medizinischen Versorgung und von Jugendhilfemaßnahmen für insgesamt sechs Kinder im Alter zwischen ein und sechs Jahren entzogen und das Jugendamt als Ergänzungspfleger bestellt.

Hohe rechtliche Hürden für Entziehung

Zu der Entscheidung kam das Gericht jeweils nach mehrfacher Anhörung der Kinder, der Eltern, der Einholung eines familienpsychologischen Sachverständigengutachtens und der Vernehmung von zahlreichen Zeugen. Eine Entziehung des Sorgerechts ist nach § 1666 BGB nur möglich, wenn eine Gefährdung des Kindeswohls festgestellt werden kann. Das Amtsgericht Ansbach hatte dabei auch die hohen rechtlichen Hürden zu prüfen, die die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für derartige Entscheidungen verlangt. Danach muss eine Kindeswohlgefährdung konkret, gegenwärtig und nachhaltig sein. Dies erachtete das Gericht aufgrund der durchgeführten Beweiserhebung für sechs Kinder als festgestellt. In dem Fall eines siebten Kindes im Alter von 1,5 Jahren konnte die Gegenwärtigkeit der Gefährdung nicht bewiesen werden. Dieses Kind war aufgrund einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg bereits im Dezember 2013 an die Eltern herausgegeben worden.

Kindeswohlgefährdung wegen Erziehungskonzept bejaht

Konkret bestand laut Gericht die Kindeswohlgefährdung in dem Erziehungskonzept der Eltern, das körperliche Züchtigungen der Kinder einschließt, wovon sich die Eltern auch auf Nachfrage nicht überzeugend distanziert haben. Durch die familienpsychologischen Sachverständigengutachten wurde herausgearbeitet, dass regelmäßige körperliche Züchtigungen zu psychischen Schäden und Einschränkungen in der Autonomieentwicklung von Kindern führen. Weiterhin sah das Gericht eine Kindeswohlgefährdung in der ablehnenden Haltung der Eltern gegenüber dem staatlichen Schulsystem und Lehrplan, ferner gegenüber geforderten amtsärztlichen Untersuchungen und Vorsorgeuntersuchungen der Kinder.

Abwägung von Grundrechten geht zu Lasten der Eltern aus

Die Eltern hatten sich in den Verfahren zwar auf ihre Grundrechte, insbesondere auf ihre Religionsfreiheit (Art. 4 GG) und den Schutz der Familie (Art. 6 GG) berufen. Diese waren aber abzuwägen gegen die Grundrechte der Kinder auf freie Persönlichkeitsentfaltung (Art. 6 Abs. 1 GG) und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG). Zudem erachtet das Gericht die körperlichen Züchtigungen als Verletzung der menschschlichen Würde (Art. 1 GG), die auch durch eine Abwägung mit anderen Grundrechten nicht gerechtfertigt werden könne.

Entziehung des Sorgerechts auch verhältnismäßig

Eine Entziehung des Sorgerechts müsse darüber hinaus immer auch verhältnismäßig sein, so das AG weiter. Das ist sie nicht, wenn mildere Maßnahmen zum Schutz der Kinder auch ausreichen. Hierüber war zuletzt mit den Eltern verhandelt worden, wie das Gericht mitteilte. Die Bedingungen des Jugendamts (u.a. Verbleib in Deutschland unter Aufsicht des Jugendamts, Anmeldung der Kinder zu staatlichen Schulen und zu einer Spieltherapie) seien durch die Eltern jedoch abgelehnt worden. Sie wollten mit den Kindern nach kurzer Übergangszeit das Land verlassen dürfen und haben eine staatliche Beschulung abgelehnt. Das Gericht befand, dass daher bei Ablehnung dieser Bedingungen mildere Maßnahmen zum Schutz der Kinder nicht ausreichen.

Mal sehen, was die nächste Instanz dazu sagt.
 

Offline Sandmännchen

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Re: Königreich Neudeutschland - "Akutelle Neuigkeiten"
« Antwort #185 am: 23. Oktober 2014, 18:31:43 »
Wie kommt eigentlich das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht zustande? Mir das vollkommen neu, ich habe das gestern noch mit der Berufung vom AG Neustadt am Rübenberge verwechselt.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Re: Königreich Neudeutschland - "Akutelle Neuigkeiten"
« Antwort #186 am: 23. Oktober 2014, 18:32:52 »
Na, das nenne ich doch mal Fortschritt!!!

Denn so lange ist es noch nicht her, dass CDU-Politiker und anderen Granden den Untergang des Abendlandes vorhergesagt haben, wenn man die körperliche Züchtigung abschaffen würde. So wie auch Jahre später wieder bei der Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe.

Und dass die Schweizer bei den Themen noch gestriger ist als die Briten, hat mich immer schon gewundert.
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Offline Resting Bench

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Re: Königreich Neudeutschland - "Akutelle Neuigkeiten"
« Antwort #187 am: 23. Oktober 2014, 18:39:40 »
 MDR SACHSEN-ANHALT HEUTE | 23.10.2014 | 19:00 Uhr
+++ Neues vom "Möchtegern-König": Die dubiosen Finanzgeschäfte des Peter Fitzek +++
 
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Offline BlueOcean

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Re: Königreich Neudeutschland - "Akutelle Neuigkeiten"
« Antwort #188 am: 23. Oktober 2014, 18:42:04 »
Wie kommt eigentlich das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht zustande? Mir das vollkommen neu, ich habe das gestern noch mit der Berufung vom AG Neustadt am Rübenberge verwechselt.

Vermutlich vom 'Lokal Hero' aus Wittenberg eingeleitet. Nach dem Verfahren in Rübenberge vielleicht/vermutlich einen Widerspruch gegen die Entscheidung der Behörde eingelegt und nach abschlägigen Bescheid dann Klage dagegen vor dem Verwaltungsgericht.

Warum das alles aber so lange gedauert haben soll und warum er gerade jetzt damit um die Ecke kommt... könnte durchaus bewusstes Timing gewesen sein. Wobei nachvollziehbar ist, dass er sich nicht damit rühmen wollte. Er als BRD-Deutscher klagt jetzt gegen eine BRD-Entscheidung über seine BRD-Fahrerlaubnis, LOL. Souverän hab ich mir irgendwie anders vorgestellt.
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Offline Sandmännchen

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Re: Königreich Neudeutschland - "Akutelle Neuigkeiten"
« Antwort #189 am: 23. Oktober 2014, 18:48:08 »
OK, wenn das kurzfristig war, erklärt das natürlich die kurzfristige Verschiebung des Termins in Dessau.

Wenn Fitzek dann gegen Halle in Berufung geht, kann sich das Verfahren noch ziemlich lange hinziehen.
« Letzte Änderung: 23. Oktober 2014, 18:50:18 von Sandmännchen »
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Re: Königreich Neudeutschland - "Akutelle Neuigkeiten"
« Antwort #190 am: 23. Oktober 2014, 18:58:10 »
Aber ist er nicht auch während eines Fahrverbots gefahren? Dieser Fall ist ja wohl eindeutig, und seine sinnlosen Winkelzüge dürften ihm auch nichts bringen. Dass man nicht seinen Führerschein abgeben und trotzdem weiter fahren kann, dürfte schon aus praktischen Erwägungen jedem Richter einleuchten.

Das Verfahren in Halle kommt ungefähr so überraschend wie Weihnachten, da bricht natürlich Hektik aus.

Ich mach mal in Deppenlogik:

Sicherlich wird das Datum des Weihnachtsfests nicht gerade spontan festgelegt**, ABER ich habe mehrfach erlebt, dass die Zeit im Dezember einfach schneller verflog als in anderen Monaten. Ursache dafür dürfte sein, dass Außerirdische die Drehung unseres schönen Planeten im Dezember beschleunigt haben. Ich guck mal ein bisschen, ob ich im Internet "Beweise" für meine These finde. Falls nicht, schreibe ich selbst welche  ;D

** Wiese zum Henker darf ein mündiger Bürger in dieser wichtigen Frage [Termin von Weihnachten] nicht mitentscheiden? Wenn Deutschland eine echte Demokratie wäre, würde man solchen Entscheidungen nicht den Freimaurer-Logen und der Familie Rothschild überlassen! Basta!
« Letzte Änderung: 23. Oktober 2014, 19:15:47 von Königlicher Hofnarr »
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 
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Re: Königreich Neudeutschland - "Akutelle Neuigkeiten"
« Antwort #191 am: 23. Oktober 2014, 19:14:27 »
MDR SACHSEN-ANHALT HEUTE | 23.10.2014 | 19:00 Uhr
+++ Neues vom "Möchtegern-König": Die dubiosen Finanzgeschäfte des Peter Fitzek +++

Wer es nicht gesehen hat, hat nix verpasst. Lohnt gar nicht drüber zu reden.
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Re: Königreich Neudeutschland - "Akutelle Neuigkeiten"
« Antwort #192 am: 23. Oktober 2014, 19:15:19 »
MDR SACHSEN-ANHALT HEUTE | 23.10.2014 | 19:00 Uhr
+++ Neues vom "Möchtegern-König": Die dubiosen Finanzgeschäfte des Peter Fitzek +++

unten rechts im Filmbeitrag: "Quelle: Sonnenstaatland"
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 

Offline Wittenberger

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Re: Königreich Neudeutschland - "Akutelle Neuigkeiten"
« Antwort #193 am: 23. Oktober 2014, 19:24:32 »
Die heutige Lokalausgabe Wittenberg/Gräfenhainichen der Mitteldeutschen Zeitung hat einen Vierspalter mit dem Titel '"Sohn des Horst" steht vor Gericht'. Im wesentlichen ist das die Zusammenfassung der bekannten Dinge für die örtliche Leserschaft. Neu ist, dass am Montag (gemeint ist wohl: 27.10.) ein Gerichtstermin beim Amtsgericht Wittenberg ansteht. An der Stelle ist der Artikel unklar, vermutlich auch wegen fahren ohne Führerschein. Der Artikel wußte noch nicht, dass der Dessauer Termin verschoben ist.

Ich nehme an, dass jemand anders den Scan nachreichen wird.
 

Offline BlueOcean

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Re: Königreich Neudeutschland - "Akutelle Neuigkeiten"
« Antwort #194 am: 23. Oktober 2014, 19:25:18 »
MDR SACHSEN-ANHALT HEUTE | 23.10.2014 | 19:00 Uhr
+++ Neues vom "Möchtegern-König": Die dubiosen Finanzgeschäfte des Peter Fitzek +++

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