In dem von
@Gerntroll genannten ersten Video Fitzeks als Reaktion auf die Razzia hält er verschiedene Dokumente in die Kamera und mokiert sich darüber, daß sie nicht von einem Richter eigenhändig unterschrieben wurden, sondern nur von der Geschäftsstelle beglaubigt sind. Er sieht das als Beleg dafür, daß niemand Verantwortung übernehmen will.
Ulkigerweise bedient sich der selbstgemachte „Oberste Souverän“ selbst dieser Methoden.
Auf der Homepage des KRD gibt es eine Rubrik, die den Veröffentlichungen in seinem „Reichsgesetzblatt“ gewidmet sind (
https://koenigreichdeutschland.org/de/reichsgesetzblatt.html)
Hier sind 28 Dokumente (Verfassungsänderungen, Gesetze, Beitritte zu internationalen Konventionen usw.) veröffentlich, die er unterschrieben haben will.
Sie tragen alle keine eigenhändige Unterschrift, sondern Signaturen wie
Peter gewählter Oberster Souverän des Königreiches Deutschland
(Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland.
https://koenigreichdeutschland.org/files/01%20-%20KoenigreichDeutschland/07%20-%20Rechtliches/05%20-%20)
oder
Peter gewählter Oberster Souverän des Königreiches Deutschland Imperator Fiduziar
(Gesetz zur Verkündung der Nationalhymne des Königreiches Deutschland.
https://koenigreichdeutschland.org/files/01%20-%20KoenigreichDeutschland/07%20-%20Rechtliches/05%20-%20Reichsgesetzblatt%20%26%20Reichsanzeiger/Reichsgesetzblatt/RGB-2013-07.pdf)
oder
Peter Menschensohn der Erika und des Horst, aus dem Hause Fitzek Imperator Fiduziar Königreich Deutschland
(Gesetz über die Einführung eines Staatswappens im Staat Königreich Deutschland – Wappengesetz (WapG).
https://koenigreichdeutschland.org/files/01%20-%20KoenigreichDeutschland/07%20-%20Rechtliches/05%20-%20Reichsgesetzblatt%20%26%20Reichsanzeiger/01%20-%20Gesetze/200423-gesetz-zur-einfu%CC%88hrung-eines-wappens-im-ko%CC%88nigreich%20Deutschland.pdf)
Beglaubigt ist hier nichts. Es findet sich nicht einmal die Kennzeichnung f.d.R mit einer Unterschrift, z. B. von „Amtmann“ Marco.
Dieses „Reichsgesetzblatt“ ist eine interessante Lektüre, zeigt es doch, daß der angebliche „Oberste Souverän“ seinen Pflichten nicht nachkommt, nämlich Schaden vom KRD abzuwenden.
Die nach KRD-Recht, genauer gesagt, dem
Gesetz über die Errichtung eines Reichsstandgerichtes vom 09.04.2013
(
https://koenigreichdeutschland.org/files/01%20-%20KoenigreichDeutschland/07%20-%20Rechtliches/05%20-%20Reichsgesetzblatt%20%26%20Reichsanzeiger/Reichsgesetzblatt/RGB-2013-03.pdf)
korrekte Antwort auf die schändlichen Belästigungen vom Mittwoch wäre die sofortige Anrufung dieses Standgerichts gewesen und nicht ein tölpelhafter Aufruf, Papiere zu versenden. Daran ist nicht zu zweifeln.
Art. 1 (1) Es wird ein Reichsstandgericht nach Artikel 42 Absatz 2 Satz 2 der Verfassung des Königreiches Deutschland gebildet. (2) Ziel des Reichsstandgerichtes ist es bei besonderer Eilbedürftigkeit alle erforderlichen Maßnahmen treffen zu können, um legal eine Bedrohung für das Königreich Deutschland oder den Staatsapparat zu eleminieren, wenn die Handlung einer Person oder Personengruppe durch strafbare Handlungen den Staat in seinem Bestand oder seine Reputation gefährdet. Täter sollen ad hoc zur gerechten Verantwortung für ihre Taten gezogen werden oder an der weiteren Ausführung von Straftaten durch sofortige Maßnahmen gehindert werden.
(...).
Art. 4 Das Standgericht ist für alle Straftaten zuständig.
(ebenda)
Falls ein solches „Reichsstandgericht“ nicht existieren sollte, liegt der Schwarze Peter ganz eindeutig bei Fitzek.
Art. 3 Der Oberste Souverän ernennt die Mitglieder des Gerichts und bestimmt einen Staatsanwalt als Anklagevertreter. Ist kein Staatsanwalt benannt oder zur Stelle so kann der Vorsitzende des Standgerichtes die erhobene Beschuldigung dem Angeschuldigten kundtun und darüber verhandeln.
(ebenda)
Das Fehlen dieses wichtigen Organs der Rechtspflege ist zweifellos der Grund dafür, daß die Büttel der BRD-GmbH, ob mit oder ohne Schalldämpfer, impertinent werden und sich Dinge herausnehmen, für die man in Großbritannien ganz bestimmt im Tower von London landen würde.