Wie das genau ist, kann ich dir nicht sagen. Bin auch nur ein Ausgewanderter
.
Ich war mal als Zeuge am Landesstrafgericht in Wien. Und die haben in dem Gebäude noch ein angegliedertes "Gefangenenhaus". Kann also durchaus sein, dass sie insbesondere dort diese Aufgaben auch mit übernehmen wenn nicht generell.
Dort ist im Übrigen auch eine ständige Sicherheitskontrolle eingerichtet, also wie am Flughafen. Weiß nicht, ob das an Landgerichten Standard ist. Ich war auf jeden Fall erstaunt.
Historisch betrachtet war die Justizwache wohl ausschließlich für die Bewachung der Gerichte zuständig. Die Aufgaben in den Justizvollzugsanstalten kamen erst später dazu.
Die Urahnen der heutigen Justizwache sind die Polizei und Militärwache, die 1851 in k.k. Militärpolizeiwachkorps umbenannt wurden. Als direkter Vorläufer gilt aber das am 29. Juli1869 aufgestellte Militärwachkorps für die k.k. Zivilgerichte, gemeinhin schon in kurzer Zeit als "Justizwache" im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet.
Dieses Militärwachkorps war ausschließlich für die Bewachung der k.k. Zivilgerichte zuständig.
http://www.justizwache-info.at/justizwache/geschichte/EDIT: laut §3 GOG "Sicherheitskontrolle" ist nur von Unternehmen die Rede.
(1) Personen, die ein Gerichtsgebäude betreten oder sich in einem solchen aufhalten, haben sich auf Aufforderung eines Kontrollorgans einer Kontrolle zu unterziehen, ob sie eine Waffe bei sich haben (Sicherheitskontrolle). Kontrollorgane sind die von Sicherheitsunternehmern (§ 9 Abs. 1) mit der Vornahme der Sicherheitskontrollen Beauftragten sowie die vom Verwalter eines Gerichtsgebäudes hiezu bestimmten Gerichtsbediensteten.
http://www.jusline.at/3_Sicherheitskontrolle_GOG.html§9 Abs. 1 sagt
(1) Die Präsidenten der Oberlandesgerichte sind befugt, die Durchführung von Sicherheitskontrollen hiefür geeigneten Unternehmern vertraglich zu übertragen (Sicherheitsunternehmer); ein solcher Vertrag bedarf der Genehmigung des Bundesministers für Justiz.