Autor Thema: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"  (Gelesen 34108 mal)

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Offline Helvetia

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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #75 am: 25. September 2021, 07:33:21 »
Der Richter, der damals das Verfahren durchführen wollte, der ist längst im Ruhestand, den braucht man also nicht zu informieren.
Und Jens Gnisa, der Pöterchen vor Gericht sehen wollte, ist nicht mehr Präsident des Deutschen Richterbunds und scheint sich ins Privatleben zurückgezogen zu haben.

Diese Tatsachen spielen nun absolut gar keine Rolle für die Frage, ob Pöter wegen seiner mutmasslichen Straftaten (versuchte Nötigung eines Finanzbeamten und Verleumdung zum Nachteil von Jens Gnisa), die in Rheda-Wiedenbrück angeklagt sind, weiterhin verfolgt wird oder nicht.

Die Spatzen pfeifen vom Dach meiner Lieblings-Alphütte, dass man in Rheda-Wiedenbrück durchaus schon über Pöters liechtensteinisches Missgeschick Bescheid weiss.

Vergessen wir aber auch nicht, dass unserem Pöter in Rheda-Wiedenbrück von vornherein kein ernsthaftes Übel drohen würde. Im Strafbefehl geht es lediglich um eine Geldstrafe. Es wäre zudem unterhaltsam gewesen, Pöter einmal vor Gericht zu sehen, und noch unterhaltsamer wäre es gewesen, wenn der Vorführhaftbefehl gegen ihn vollstreckt und er von den Schergen des Systems ins AG Rheda-Wiedenbrück verschleppt worden wäre.

Im Vergleich zu dem, was in Österreich nun wahrscheinlich ansteht, sind das aber Kinkerlitzchen. Österreich ist sozusagen die XXL-Variante von alledem und unser Pöter könnte von der dortigen BAR für JAHRE aus dem Verkehr gezogen werden!

Da bin ich nicht einmal unglücklich darüber, wenn das Verfahren in Rheda-Wiedenbrück der Einfachheit halber eingestellt wird, wie @Rechtsfinder voraussagt.
« Letzte Änderung: 25. September 2021, 08:38:24 von Helvetia »
"Ich gebe der ganzen Thematik noch maximal zwei Jahre, dann werden Elemente rechtlich abkassiert, die hätten nie geglaubt, dass das passieren wird." - Carl-Peter Hofmann (2018)
 

Offline Helvetia

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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #76 am: 28. September 2021, 22:56:18 »
Auch der Deppenkanal "Rhein TV" hat von dem "Menschenauflauf" (klingt adrenochromelig lecker!) beim "Rössle" in Ruggell FL noch ein Video hochgeladen, das ich mir der Vollständigkeit halber angesehen habe.



Spoiler: Die awesome Szene mit Pöters Festnahme ist nicht dabei. Dafür sieht man meinen Lieblingsreichsbürger gleich zu Beginn links im Hintergrund nochmals frei herumlaufen. Ein Anblick, den wir uns möglicherweise für  die nächsten Jahre abgewöhnen dürfen.
Währenddessen versucht die Schlaftablette von Moderator zu erklären, was hier los sei.

Nach einer Minute stehen wir dann plötzlich auf der Terrasse des Restaurants "Rössle", wo ein zwar wenig vertrauenerweckender, aber um so selbstbewusster auftretender Typ eine Rede hält und den Deppen erst mal den sehr wichtigen Unterschied zwischen Mensch und Person erklärt. Vom Rhein-TV-Moderator wird der Typ dann später als "David" angesprochen.
Ich werde vor allem aus Davids Sprache nicht gänzlich schlau; ein klar alemannisches, aber nicht schweizerdeutsches Idiom scheint die Grundlage zu bilden, Elemente aus anderen Varietäten treten aber auch deutlich hervor, sodass ich nicht sicher bin, ob es sich noch um einen Liechtensteiner oder doch z.B. um einen Vorarlberger Dialekt handelt.
David erzählt uns auch, "dass jeder geimpfte Mensch ab sofort Staatseigentum wird", das hat nämlich der Supreme Court in den USA so entschieden. Deshalb muss David leider jeden Tag kämpfen, damit er und seine Tochter (oje, die Ärmste!) kein Staatseigentum werden.
David weist dann noch auf einen unter den anwesenden Deppen kursierenden Wisch hin, den er "Befehl" nennt und mit dem man von den liechtensteinischen Behörden verlangen will, dass die Verordnung (sicher ist die Grundlage der Corona-Massnahmen gemeint) sofort aufgehoben wird!
Derlei Grössenwahn kann fast nur von Pöter und seinem GCCL stammen, ganz klare Handschrift.

An dieser Stelle wird David von der Wirtin unterbrochen, die auf der Suche nach Paul ist. Paul ist der Filmer des Livestreams (auf dem später Pöters Festnahme zu sehen war). Zu diesem Zeitpunkt war der Livestream jedoch unterbrochen, und so hat ein besorgter Livestream-Zuschauer im Rössle angerufen und die Wirtin hinausgeschickt, sie solle Paul dazu bewegen, den Stream wieder einzurichten. Nicht dass die externen Zuschauer am Ende noch eine tolle Szene verpassen
:whistle:
An dieser Stelle daher danke an den mysteriösen Anrufer.  :)

Nun bedankt sich David noch bei CP, und hierzu muss man wissen: CP ist der aktuelle Kosename der GCCL-Zombies für Carl-Pöter. David lobt CP sehr für seine fundierte Rechtskenntnis und für alles, was er für die Deppen getan hat (ja, einen traditionsreichen Landgasthof weiter in Richtung Schliessung getrieben, zum Beispiel). Die Deppen spenden einen warmen Applaus; Pöter ist während dieser Szene übrigens nicht zu sehen.

Ab 9:20 wird David dann vom Rhein-TV-Typen interviewt. Verordnungen gelten nur für Personen, aber nicht für die Menschen. David erklärt nochmals den Unterschied. Ansonsten ist das Interview ziemlich langweilig.

Ab 13:30 gibt dann eine Frau ein Interview; sie ist eine alte Freundin der Wirtin, seit sie während ihrer Ausbildung mal im "Rössle" gejobbt hat. Sie entpuppt sich als Schwurblerin, "I khum us am Gsundheitswese, i waass, vo was i red", und findet, die Regierung hätte all das Geld besser in Vitamin D und Vitamin C investieren sollen als in die Corona-Massnahmen. Das erklärt dann wohl, warum sie als "Freundin" der Wirtin diese trotzdem nicht von ihrer fatalen Schiene abzubringen versucht hat, die zur Schliessung des "Rössle" führen musste.

Ab 16:30 dann Bilder vom Einsatz der Wortmarke; der Rhein-TV-Typ sagt, es sei nun 15 Uhr. Pöter wurde bereits ca. eine Viertelstunde vorher entführt, das scheint den Rhein-TV-Typen aber nicht interessiert zu haben oder ihm entgangen zu sein. Vielmehr wundert er sich darüber, dass noch ca. acht Angehörige des schweizerischen Grenzwachtkorps den Einsatz der liechtensteinischen Landespolizei unterstützen. Die Deppen werden in grosser Zahl kontrolliert.

Es folgen Bilder von der Räumung und Schliessung des Rössle durch die Wortmarke und dann vom geschlossenen und versiegelten "Rössle", untermalt von melancholischer Musik. Zum Schluss noch eine Art Abmoderation in der gewohnt langweiligen Art dieses Moderators.
« Letzte Änderung: 28. September 2021, 23:03:33 von Helvetia »
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Offline kairo

Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #77 am: 29. September 2021, 09:18:56 »
Vom Rhein-TV-Moderator wird der Typ dann später als "David" angesprochen.

Der uns gut bekannte Affe David kann es wohl nicht gewesen sein? Angeschaut habe ich es mir nicht.
 
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Offline Helvetia

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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #78 am: 29. September 2021, 10:09:09 »
Affe passt tatsächlich in Anbetracht dessen, was er verzapft.

Ist der echte Affe David am Ende ein Liechtensteiner?  :o

Dieses kleine, souveräne (!) Fleckchen Erde hier im Südsonnenstaatland wird viel zu oft unterschätzt und vernachlässigt.  :dance:
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Offline Krawutzi Kaputzi

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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #79 am: 29. September 2021, 11:33:21 »
Lieber David rede nicht sooooo einen SHIT daher, das AMS sperrt für 6 Wochen nicht 6 Monate.
Ich habe mein zweites ich Fleckis Hauspersonal entdeckt
 
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Offline Helvetia

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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #80 am: 6. Oktober 2021, 21:34:43 »
Heute hat es mich mal Wunder genommen, wie es um den Landgasthof Rössle in Ruggell eigentlich jetzt steht. Aktuelle News findet man dazu nicht, aber einen Artikel vom 25. September in der liechtensteinischen Zeitung "Vaterland"

Spoiler
Zitat

Amt für Volkswirtschaft: «Wir prüfen Konsequenzen»


Auch das Amt für Volkswirtschaft schaut sich den Fall «Rössle» genauer an. Bis auf Weiteres bleibt der Gasthof amtlich versiegelt

Am Donnerstag ging es vor dem «Rössle» turbulent zu und her: Trotz der behördlichen Schliessung fanden sich Dutzende Menschen aus massnahmenskeptischen Gruppierungen beim Gasthof ein. Das Ganze endete schliesslich in einem grösseren Polizeieinsatz.
Rund um den Gasthof sollte es also jetzt erst einmal still sein. Ob und wann das «Rössle» wieder aufmachen kann, steht noch in den Sternen. Die schlimmste Konsequenz, die der Eigentümerin drohen könnte, wäre der Entzug der Gewerbebewilligung. Anders gesagt: Dass sie nicht mehr wirten dürfte. Zuständig für die entsprechende Bewilligung ist das Amt für Volkswirtschaft. Dort hat man Kenntnis vom «Fall Rössle». Man werde nun die Konsequenzen für die Gewerbeberechtigung des Betriebs prüfen, heisst es auf Anfrage.

Eigentümerin kann sich rechtlich wehren

Eine Gewerbeberechtigung kann in Liechtenstein aus verschiedenen Gründen entzogen werden. Einer davon ist laut dem Gewerbegesetz, wenn eine «wiederholte Gefährdung der Sicherheit und Gesundheit der Belegschaft oder anderer Personen in Zusammenhang mit der Ausübung der Tätigkeit» zu befürchten ist.
Sollte es tatsächlich zur schlimmstmöglichen Konsequenz für die Eigentümerin des Gasthofs Rössle kommen, dürfte dies wohl die Gesetzespassage sein, mit der der Entzug der Bewilligung begründet wird. Auch bei einer weiteren Behörde geht von Neuem die Arbeit los: Die Landespolizei hat die «Rössle»-Eigentümerin beim Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen (ALKVW) verzeigt. Dort muss man den Fall nun neu beurteilen. Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, geht diese Beurteilung an die nächsthöhere Instanz weiter – im konkreten Fall ist das die Regierung. Diese könnte dann den Entscheid des ALKVW für die Betriebsschliessung stützen – sie könnte aber auch über eine Aufhebung der aktuellen Verfügung entscheiden.
Derweil hat auch die Eigentümerin des Gasthofes die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen und sich so gegen die Schliessung zu wehren. «Wenn ein von einer Schliessung betroffener Betrieb die Verfügung nicht akzeptiert, kann er mittels Rekurs dagegen vorgehen und damit an die Regierung gelangen», erklärt Werner Brunhart vom ALKVW.

Gasthof ist seit Donnerstag amtlich versiegelt

Die letzte Instanz in Liechtenstein wäre der Verwaltungsgerichtshof. «Rössle»-Wirtin Do­ris Öhri hat gegenüber dem «Volksblatt» derweil angekündigt, vor den Internationalen Strafgerichtshof (ICC) ziehen zu wollen. Ihr Gasthof in Ruggell ist seit Donnerstag amtlich versiegelt – will heissen: Die Türen dürfen nicht mehr geöffnet und die Räumlichkeiten nicht mehr gastronomisch genutzt werden.
[close]

Lustigerweise wird der Pöter in keinem Wort erwähnt. Oooh, das ist bitter, selbst in Liechtenstein unter "ferner liefen" .....  ;D

Auffallend folgende Passage:

Zitat
«Rössle»-Wirtin Do­ris Öhri hat gegenüber dem «Volksblatt» derweil angekündigt, vor den Internationalen Strafgerichtshof (ICC) ziehen zu wollen.

Und das, obwohl ihr im Zeitungsartikel sogar noch ausführlich erklärt wird, welche echten Rechtsmittel ihr zur Verfügung stünden.
Dreimal dürft ihr raten, aus welcher Richtung die depperte Wirtin solche fatalen Tipps bezieht - natürlich vom GCCL, der in Liechtenstein auch einige frei herumlaufende Mitglieder hat. Dem Entzug der Gewerbeberechtigung steht dann wohl nicht mehr viel im Wege.
Schade um den Gasthof.

Wenn man sich diese Verblendung so besieht - "vor den ICC ziehen" statt echte, in dieser Situation vorgesehene Rechtsmittel nutzen - dann kann man sich ungefähr vorstellen, was sich die GCCL-Deppen gerade für dämliche Ideen ausdenken, um ihren GröFraZ (grössten Fantasierichter aller Zeiten) aus dem liechtensteinischen Ausschaffungsknast freizubekommen.
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #81 am: 6. Oktober 2021, 21:48:24 »
Immerhin möchte sie vor ein bestehendes Gericht ziehen und nicht vor den GCCL.
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #82 am: 6. Oktober 2021, 22:04:24 »
Der GCCL müsste ja zugeben, dass es derzeit aufgrund feindseliger hoheitlicher Maßnahmen eines fremden Staates nicht ordentlich besetzt werden kann.  ;D
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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« Antwort #83 am: 6. Oktober 2021, 22:10:27 »
Immerhin möchte sie vor ein bestehendes Gericht ziehen und nicht vor den GCCL.

Naja: Aus Sicht der GCCL-Deppen schliesst das eine das andere im Prinzip nicht aus. Pöters aktuelle Masche, seine Anhänger bei der Stange zu halten, bestand darin, ihnen die "Strafverfolgung" unliebsamer Zeitgenossen parallel durch mehrere Gerichte zu versprechen, darunter auch den GCCL und was die Deppen sonst noch so für Gerichte halten (zum Beispiel sind sie völlig unfähig, den Europarat, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und den EuGH auseinanderzuhalten).

Zur Anklage vor dem GCCL wird es allerdings tatsächlich so schnell nicht kommen, da der GCCL nun wahrlich andere Sorgen hat  :dance:

Leider befürchte ich aus ebendiesem Grund auch, dass es nichts mehr wird mit der Verleihung der höchsten Punktezahl im GPORD an meine Wenigkeit  :'( :'(

Edith bemerkt:

Der GCCL müsste ja zugeben, dass es derzeit aufgrund feindseliger hoheitlicher Maßnahmen eines fremden Staates nicht ordentlich besetzt werden kann.  ;D

@Sandmännchen: Wie ich den GCCL kenne,

  • ist Liechtenstein weder ein Staat,
  • noch hat irgendjemand in Liechtenstein hoheitliche Rechte
  • geschweige denn handelt es sich um "feindselige hoheitliche Massnahmen"; statt dessen ist es schlicht ein Kriegsverbrechen und der Hochverrat und darauf steht beim Militärgericht übrigens die Todesstrafe.
« Letzte Änderung: 6. Oktober 2021, 22:15:23 von Helvetia »
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #84 am: 6. Oktober 2021, 22:29:58 »
Wie kann es ein Kriegsverbrechen sein, wenn Liechtenstein kein Staat ist?  :scratch:
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« Antwort #85 am: 6. Oktober 2021, 22:40:07 »
Krieg herrscht generell überall, und angebliche Polizisten sind in Wirklichkeit Söldner. Alles, was die ohne Erlaubnis oder gar gegen den Willen der lebenden Männer und Weiber tun, ist grundsätzlich ein Kriegsverbrechen. So.

Den Verfassungsrichter des GCCL am hellichten Tag zu entführen und ins Gefängnis zu stecken - ja, das dürfte dann ein Kriegsverbrechen in der zehnten Potenz sein. Allermindestens. Möglicherweise muss der GCCL da noch ein neues Fantasiedelikt dazuerfinden, um diese Schandtat gebührend zu würdigen.
« Letzte Änderung: 6. Oktober 2021, 22:41:48 von Helvetia »
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #86 am: 7. Oktober 2021, 11:50:35 »
Wie kann es ein Kriegsverbrechen sein, wenn Liechtenstein kein Staat ist?  :scratch:

Kriegsverbrechen setzen gem. Art. 8 Abs. 2 IStGH-Statut lediglich einen bewaffneten Konflikt voraus. Das kann, ibid Abs. 2 lit. a), c), e), auch ein nichtinternationaler bewaffneter Konflikt sein. Dieser setzt, gem. Art. 3 Genfer Abkommen (GA) 1-4, im Grundsatz keine Beteiligung einer staatlichen Partei voraus sondern kann, entsprechende Intensität vorausgesetzt, auch zwischen zwei nicht-staatlichen Akteuren stattfinden.

Einziges Problem in diesem Zusammenhang stellte die Voraussetzung statt, dass nichtinternationale bewaffnete Konflikte dem Wortlaut der Konvention(en) zufolge lediglich "auf ihrem Staatsgebiet" entstehen(sic) können, um in den Anwendungsbereich der "Mini-Konvention" innerhalb der GA zu fallen. Unterstellte man (was abwegig ist) tatsächlich, dass Liechtenstein kein Staat sei und unterstellte man weiter, dass der entsprechende Teil der Erdoberfläche keinem staatlichen Besitzanspruch unterliege (terra nullius), so stünde man in der Tat vor dem (rein akademischen) Problem, dass über dieses Territorium keine Unterwerfung unter die Genfer Abkommen (und damit das auf diese verweisende IStGH-Statut) erfolgen könnte. Hier könnte wohl nur gewohnheitsrechtliches Völkerrecht weiterhelfen. Aber die Chancen stünden nicht schlecht, dass es das täte.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 

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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #87 am: 11. Oktober 2021, 21:25:52 »
...
Kriegsverbrechen setzen gem. Art. 8 Abs. 2 IStGH-Statut lediglich einen bewaffneten Konflikt voraus. Das kann, ibid Abs. 2 lit. a), c), e), auch ein nichtinternationaler bewaffneter Konflikt sein. Dieser setzt, gem. Art. 3 Genfer Abkommen (GA) 1-4, im Grundsatz keine Beteiligung einer staatlichen Partei voraus sondern kann, entsprechende Intensität vorausgesetzt, auch zwischen zwei nicht-staatlichen Akteuren stattfinden.

...

Verfeindete Rockerbanden, Familienclans, Phantasiegerichte? Gut, den Sürmelijüngern fehlt es schlicht am nötigen Kleingeld, um mehr als ein paar Lausbuben-Steinschleudern aufzubieten. Dennoch stellt sich die Frage, wie man die Intensität von Streitigkeiten bemißt, um des Pöters These, wonach sich immer und überall jemand wegen der Kehrwoche zoffe, zu widerlegen bzw. zu untermauern.
 
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #88 am: 12. Oktober 2021, 12:45:46 »
Off-Topic:
Das ist eine der schwierigeren Fragen des humanitären Völkerrechts. Die Faustformel in der Kurzfassung lautet: "bewaffneter Konflikt" ist es, wenn Polizeikräfte nicht ausreichen, um der Intensität Herr zu werden.

In der Langfassung braucht man deutlich mehr Worte und ist differenzierter, es läuft aber am Ende auf denselben Gedanken hinaus.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #89 am: 12. Oktober 2021, 13:13:50 »
Wann geht denn nun endlich das Seminar zur Einführung ins Völkerrecht los?  :D
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