Autor Thema: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"  (Gelesen 34132 mal)

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Offline Helvetia

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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #255 am: 21. Dezember 2021, 21:46:34 »
Liechtensteinisches Recht ist anscheinend über weite Strecken mit dem österreichischen praktisch identisch.

Deshalb dürfen wir uns wahrscheinlich auch nach erfolgter Auslieferung des GröFraZ noch auf unterhaltsame News aus dem Zwergstaat freuen. Nämlich dann, wenn es darum geht, dass der GCCL auch in Liechtenstein als "staatsfeindliche Verbindung" erkannt und ausgeschaltet wird.
« Letzte Änderung: 21. Dezember 2021, 21:48:22 von Helvetia »
"Ich gebe der ganzen Thematik noch maximal zwei Jahre, dann werden Elemente rechtlich abkassiert, die hätten nie geglaubt, dass das passieren wird." - Carl-Peter Hofmann (2018)
 
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #256 am: 21. Dezember 2021, 23:27:36 »
Schon der große Philosoph und Denker Ingo Insterburg sprach dereinst die weißen Worte:
"Wanderer kommst du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mitten rein!"
 
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #257 am: 21. Dezember 2021, 23:29:25 »
Ja, aber weiß waren die nie, nur weise.
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #258 am: 21. Dezember 2021, 23:45:21 »
Ja, aber weiß waren die nie, nur weise.
stimmt, wie beinlich
 
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Offline Helvetia

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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #259 am: 23. Dezember 2021, 14:09:47 »
Nämlich dann, wenn es darum geht, dass der GCCL auch in Liechtenstein als "staatsfeindliche Verbindung" erkannt und ausgeschaltet wird.

Ich sehe gerade, anscheinend ist es noch nicht so weit:

Spoiler
Zitat
Neues vom «GCCL»
Ermittlungen gegen Liechtensteiner «Reichsbürger» eingestellt


Die Staatsanwaltschaft teilt mit, dass sich der Verdacht auf Betätigung in einer staatsfeindlichen Bewegung nicht erhärtet habe.

Wie stark ist die «Reichsbürgerbewegung» in Liechtenstein? Diese Frage interessierte den Landtag im Rahmen der November-Session. Damals erklärte Innenministerin Sabine Monauni, dass derzeit Ermittlungen gegen einen in Land wohnhaften Liechtensteiner Staatsbürger laufen. Grund: Verdacht auf Betätigung in einer staatsfeindlichen Bewegung. Nun teilt die Liechtensteiner Staatsanwaltschaft auf Anfrage mit, dass die Vorerhebungen Ende November eingestellt wurden. «Der Verdacht auf Betätigung in einer staatsfeindlichen Bewegung hat sich nicht erhärtet», so die Staatsanwaltschaft.

Auslieferung von GCCL-Gründer: Entscheid am 15. Dezember

Anstoss für die Vorerhebungen gegen den Liechtensteiner Staatsbürger war die Anwesenheit von Carl-Peter Hofmann im Fürstentum. Der 61-jährige Deutsche versteht sich als Gründer des Pseudogerichtshofs «Global Court of the Common Law» – kurz GCCL. Die Anhänger des GCCL werden als Teil der Staatsverweigerer- bzw. «Reichsbürger»-Szene verortet. Aufgrund einer Reihe von Straftaten – Gründung und Beteiligung bei einer staatsfeindlichen Verbindung, schwerer gewerbsmässiger Betrug, Erpressung und Anstiftung zum Amtsmissbrauch in insgesamt 65 Fällen – wurde Hofmann seitens der Grazer Staatsanwaltschaft international zur Verhaftung ausgeschrieben.

Im Rahmen der behördlichen «Rössle»-Schliessung von Anfang September, verhaftete die Landespolizei den Pseudogerichtgründer. Und das Obergerichts entschied einen Monat darauf, dass nichts dagegen spreche, Carl-Peter Hofmann den österreichischen Behörden auszuliefern. Jedoch reichte Hofmann Beschwerde gegen das Auslieferungsurteil ein. Nun wird am 15. Dezember der Oberste Gerichtshof entscheiden, ob der deutsche Staatsverweigerer ausgeliefert wird.
[close]

Spoiler: Die Deppen in Liechtenstein werden das sicher als grossen Sieg und als Freifahrtschein für die Zukunft interpretieren. Ich assoziiere dazu einfach mal Moni Ungers "Einstellungsverständigung", mit der sie ihren Anhängern erzählt hat, dass alles legal sei.
Und genau deswegen ist es durchaus wahrscheinlich, dass auch die liechtensteinischen GCCL-Deppen noch mit wehenden Fahnen ins Verderben rennen.  :whistle:

Derweil hat die liechtensteinische Lügenpresse offenbar echt tief in der Szene gegraben  :o :

Zitat
Muster-Drohbriefe für Schulen

Reichsbürger wollen bei den «besorgten Eltern» mitmischen

Dem Gründer der staatsfeindlichen Bewegung «GCCL» droht die Auslieferung. Aber dessen Anhänger möchten sich im Land vernetzen.

Der Entscheid der Regierung, die Maskenpflicht auf Kinder im Primarschulalter auszuweiten, stösst auf vehementen Protest. In Windeseile formierten sich in den sozialen Medien Gruppen, die gegen die Massnahme zu mobilisieren. Und gestern wurde kurzerhand auf dem Peter-Kaiser-Platz eine Protestaktion durchgeführt.

Mit diesem Widerstand wittern nun Vertreter der Massnahmengegner Morgenluft. Sie hoffen das Momentum für ihren Kampf gegen die Coronapolitik nutzen zu können. Aber nicht nur die Massnahmengegner hoffen auf neue Anhänger. Auch die staatsfeindliche Gruppierung «Global Court of the Common Law» (GCCL), die der Reichsbürgerbewegung zugeordnet wird, bemüht sich, Eltern abzuholen.

«Muster-Drohbriefe» für die Schulen

Liechtenstein kam erstmals im September in Kontakt mit dem GCCL. Der Gründer der Gruppierung, Carl-Peter Hofmann, wurde im Zusammenhang mit der Polizeiaktion beim Ruggeller Gasthof Rössle verhaftet. Seitdem sitzt er im Landesgefängnis und wartet auf seine Auslieferung nach Österreich. Da Hofmanns Beschwerde vor dem Obersten Gerichtshof erfolglos blieb, dürfte dies bald  der Fall sein – es sei denn, der GCCL-Gründer wird den Fall noch vor den Staatsgerichtshof ziehen.

Doch auch wenn Hofmann demnächst nach Österreich ausgeliefert wird, seine handvoll Liechtensteiner Anhänger sind im Land noch aktiv. Wie aus informierten Kreisen hervorgeht, versuchen GCCL-Anhänger in der Schweiz, Eltern schulpflichtiger Kinder dafür zu gewinnen, einen «Muster-Drohbrief» zu unterschreiben. Diese Drohbriefe sollen die Eltern dann an Lehrpersonen und Schulleitungen schicken.

Neuerdings kursiert der Muster-Drohbrief auch im Fürstentum. Der liechtensteinische «Gebietsverantwortliche» des GCCL soll versuchen, sich mit den «besorgten Eltern» zu vernetzen und den Muster-Drohbrief in deren Kreisen zu verbreiten. Der «Gebietsverantwortliche» plane zudem, den Drohbrief an die Schule seiner Kinder zu schicken.

Maskenpflicht als «Kriegsverbrechen»

Mit Blick auf den Inhalt des Muster-Drohbriefs spiegelt sich die Ideologie des GCCL wieder. Der «Globale Gerichtshof» behauptet, eine von der UNO anerkannte Organisation zu sein, die eigenständig Recht sprechen darf – was aber selbstverständlich nicht zutrifft. Der Pseudogerichtshof erkennt souveräne Staaten und deren Institutionen nicht an. Stattdessen beruft er sich auf angeblich biblische Grundsätze und will diese über staatliche Gesetze stellen.

In diesem Sinne spricht auch der Muster-Drohbrief davon, dass «gemäss der Heiligen Schrift der Bibel» die Eltern «Eigentümer» ihrer Kinder seien. Und «mittels der damit verliehen Autorität im Universum» können Eltern verfügen, dass ihren Kindern «weder die Impfung noch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung noch die Durchführung eines PCR-Tests noch jegliche andere Massnahmen aufgezwungen werden dürfen.»

An die vorgesehenen Adressaten des Muster-Drohbriefs – Lehrer, Schulleiter oder Amtsärzte – werden allerhand krude Vorwürfe gerichtet. So gelte der Einsatz von PCR-Tests als «physischer Kindesmissbrauch» und die Maskenpflicht stehe im Widerspruch zu bestimmten UN-Resolutionen und gelte somit als «Kriegsverbrechen».

GCCL will «Hochverräter» strafverfolgen

Der Muster-Drohbrief wurde laut informierten Kreisen im Mai von Carl-Peter Hofmann aufgesetzt. Der Gründer des Pseudogerichts vertritt die wirre Vorstellung, dass alle Personen, die sich für die Einhaltung der Covid-Massnahmen einsetzen, vor ein «Militärgericht» wegen «Hochverrats» gestellt werden sollen. Und der GCCL sei durch die UNO dazu berechtigt, gegen solche «Hochverräter» die Strafverfolgung aufnehmen.

Diese Vorstellungen gehen aus dem «Muster-Drohbrief» nicht explizit hervor, sollen aber bei der Anhängerschaft des GCCL verbreitet sein.

Fehlt eigentlich nur noch die Angabe, dass der Pöter, wie mir ebenfalls "aus informierten Kreisen" mehrfach zugetragen wurde, davon ausgeht, dass sein Militärgericht für "Hochverrat"/"Kriegsverbrechen" auch regelmässig die Todesstrafe verhängen würde, also, dass es sich bei diesem Schrieb letzlich um eine Hinrichtungsfantasie Pöters betreffend Lehrpersonen, Amtsärzte und Schulleiter handelt.
Den Brieftext muss ich mir auch mal besorgen, der verspricht unterhaltsam zu sein. Vielleicht dann im Neuen Jahr  :dance: :salut:
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Offline kairo

Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #260 am: 23. Dezember 2021, 14:45:30 »
Fehlt eigentlich nur noch die Angabe, dass der Pöter, wie mir ebenfalls "aus informierten Kreisen" mehrfach zugetragen wurde, davon ausgeht, dass sein Militärgericht für "Hochverrat"/"Kriegsverbrechen" auch regelmässig die Todesstrafe verhängen würde, also, dass es sich bei diesem Schrieb letzlich um eine Hinrichtungsfantasie Pöters betreffend Lehrpersonen, Amtsärzte und Schulleiter handelt.

Wer weder Macht noch Autorität hat, der wiegt sich eben in Allmachtsfantasien. Fraglich ist nur, welches Militär denn für diesen komischen Gerichtshof in Frage käme. Die Freiwillige Feuerwehr von Balzers?

Dass Militärgerichte nur für Angehörige des jeweiligen Militärs zuständig sind, nicht für Angehörige fremder Streitkräfte und schon gar nicht für Zivilisten, sei nur am Rande erwähnt. "Hofmann, hamse jedient?"

Dazu kommt dass in den meisten Ländern Europas die Todesstrafe abgeschafft ist, auch in der Militärjustiz.

Aber diesen Brief brauchen wir unbedingt.
 
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Offline Helvetia

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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #261 am: 1. Januar 2022, 20:27:32 »
Natürlich zieht Pöter das Urteil noch bis zum Staatsgerichtshof weiter. Das heisst: Voraussichtlich sitzt er noch bis mindestens Ende März in Vaduz ein; dann kriegen ihn sehr wahrscheinlich die Österreicher (zu Ostern?)

Artikel im "Liechtensteiner Vaterland"

Zitat
Reichsbürger zieht vor Staatsgerichtshof

Bis ein endgültiger Entscheid zur Auslieferung des Gründers der staatsfeindlichen Bewegung «GCCL» gefällt wird, werden wohl noch drei Monate vergehen.

Die Geschichte rund um Carl-Peter Hofmann, den in Liechtenstein inhaftierten Gründer der staatsfeindlichen Bewegung «Global Court of the Common Law»  (GCCL), ist um ein Kapitel reicher.  Wie der Staatsgerichtshof auf Anfrage mitteilt, wird der 61-jährige Deutsche seine Auslieferung nach Österreich voraussichtlich vor dem Staatsgerichtshof anfechten.

Zur Erinnerung: Im September verhaftete die Landespolizei Hofmann im Rahmen der Schliessung des Ruggeller Gasthofs Rössle.  Von der Grazer Staatsanwaltschaft wurde der Deutsche international zur Verhaftung ausgeschrieben und Liechtensteins Obergericht entschied im November, dass nichts gegen eine Auslieferung Hofmanns spreche. Aber der GCCL-Gründer reichte eine Beschwerde beim Obersten Gerichtshof gegen seine Auslieferung ein – ohne Erfolg.

Nun versucht es Carl-Peter Hofmann eine Instanz höher: Wie der Staatsgerichtshof auf Anfrage erklärte, sei bei ihm ein «Antrag auf Zuerkennung einer aufschiebenden Wirkung eingegangen.» Das bedeutet: Hofmann hat einen Antrag gestellt, das Auslieferungsverfahren zu unterbrechen, bis der Staatsgerichtshof über seine Individualbeschwerde entscheidet. Dieser Antrag ist laut Mitteilung des Staatsgerichtshofs innerhalb der vorgesehen Frist von einer Woche zugestellt worden.

Auslieferungsurteil wird wohl erst Ende März endgültig gefällt

Die konkrete Beschwerde gegen das Auslieferungsurteil muss Hofmann beim Staatsgerichtshof aber erst in drei Wochen einreichen. Zudem habe Hofmann noch einen Antrag auf Verfahrenshilfe gestellt. Sollte diesem Antrag zugestimmt werden, würde sich die Abgabefrist für Hofmanns Beschwerde nochmals nach hinten verschieben. «Es ist davon auszugehen, dass es Ende Januar bis Anfang Februar wird, bis die Individualbeschwerde bei uns ist», heisst es seitens des Staatsgerichtshofs.

Aufgrund der Dringlichkeit des Falls werde der Staatsgerichtshof die Angelegenheit sicher in seinen nächsten Sitzungen behandeln. Doch für die erste Session im neuen Jahr – am 7. und 8. Februar – sei der Fall zu kurzfristig. Somit wird die Verhandlung wohl auf die zweite Sitzung des Staatsgerichtshofs am 28. und 29. März fallen. Carl-Peter Hofmann wird also noch fast bis Ostern 2022 im Landesgefängnis in Auslieferungshaft sitzen.

Vorstellungswelt der Reichsbürger

Die Gruppierung des 61-jährigen Deutschen hat mittlerweile auch Anhänger in Liechtenstein gefunden. Der «Global Court of the Common Law», der auf einer rechten Schiene fährt, erkennt souveräne Staaten und ihre Institutionen nicht an. Stattdessen lehnt sich der Pseudo-Gerichtshof stark an biblische Grundsätze und stellt diese über die staatlichen Gesetze. Kurz: Die Ideologie ist praktisch identisch mit der Reichsbürger-Bewegung in Deutschland.
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #262 am: 1. Januar 2022, 20:40:45 »
Wie kann man Gerichte anrufen, die man nicht anerkennt?
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #263 am: 1. Januar 2022, 21:21:38 »
Die Tel-Nummer kann man googlen, dann kann man anrufen^^
 
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #264 am: 2. Januar 2022, 01:17:05 »
Wie handhaben denn das die Österreicher?
Werden sie unserem Pöterchen die Tage, die er in Liechtensteiner Staatsobhut verbringen darf, auf die Haftzeit in Österreich anrechnen?
 
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #265 am: 2. Januar 2022, 01:40:32 »
Im Kampf gegen das Unrechtssystem ist jedes Mittel akzeptiert, auch das System des Unrechtsstaates nutzen um diesen zu stören und idealerweise sein Recht zu bekommen.

Moment, kann man in einem Unrechtstaat überhaupt zu seinem Recht kommen?
Es war doch irgendwie klar, dass die das durch alle Instanzen treiben würden, immerhin sind das in erster Linie Querulanten und dieser Typus Mensch kann nicht anerkennen, dass er einen Fehler gemacht hat.
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #266 am: 2. Januar 2022, 03:58:02 »
Werden sie unserem Pöterchen die Tage, die er in Liechtensteiner Staatsobhut verbringen darf, auf die Haftzeit in Österreich anrechnen?

Das hab ich mich auch gefragt! Bekommt er da Rabatt auf eine eventuelle Haftzeit? Wenn nicht, wäre es natürlich lustig, wenn er so seine Haft noch etwas verlängert. Vielleicht gefällt es Pötterchen auch einfach zu gut im Liechtensteiner Café Viereck.
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #267 am: 2. Januar 2022, 16:13:40 »
In Deutschland würde man anrechnen. In Österreich gehen aber häufig die Uhren anders, insofern vermag ich nicht zu sagen, ob diese Gnade auch jenseits der Landesgrenzen gilt.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #268 am: 2. Januar 2022, 16:44:07 »
Sitzt er eigentlich im Kerker unter dem fürstlichen Schloss?
« Letzte Änderung: 2. Januar 2022, 16:55:30 von comsubpac »
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #269 am: 2. Januar 2022, 20:15:59 »
Sitzt er eigentlich im Kerker unter dem fürstlichen Schloss?

Ja und nein. Pöterchens Kerker befindet sich zwar nicht in den Kellergewölben von Schloss Vaduz, wurde aber immerhin (mit reichlich geographischem Hängen und Würgen) unterhalb des Berghanges errichtet, auf dem das Schloss thront.
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