Autor Thema: Widerstand2020 - Dr. Bodo Schiffmann - Schwindelambulanz Sinsheim  (Gelesen 297119 mal)

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Offline Sandmännchen

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Re: Widerstand2020 - Dr. Bodo Schiffmann - Schwindelambulanz Sinsheim
« Antwort #3150 am: 22. Oktober 2022, 12:50:41 »
Minderschwerer Fall wovon jetzt genau?

Ab einer Mindeststrafe von einem Jahr ist's ein Verbrechen und die Staatsanwaltschaft kann nicht mehr so einfach einstellen. Ermittelt wird aber auch drunter.

Ich finde jetzt aber keinen Straftatbestand zu Deiner Beschreibung.

In jedem Fall muss die Staatsanwaltschaft aber erst mal Kenntnis davon erhalten, dass da was sein könnte, und viele Behörden wissen komischerweise am Schreibtisch nichts mehr davon, was sie am Morgen noch in der Zeitung gelesen oder beim Weg zur Arbeit gesehen haben.
« Letzte Änderung: 22. Oktober 2022, 12:52:53 von Sandmännchen »
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Re: Widerstand2020 - Dr. Bodo Schiffmann - Schwindelambulanz Sinsheim
« Antwort #3151 am: 22. Oktober 2022, 12:55:18 »
Minderschwerer Fall wovon jetzt genau?

Gemeint ist wohl ein "besonders schwerer Fall". Wovon? Keine Ahnung.
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Re: Widerstand2020 - Dr. Bodo Schiffmann - Schwindelambulanz Sinsheim
« Antwort #3152 am: 22. Oktober 2022, 13:07:12 »
Ich hätte mal primär an den Tatbestand des Betrugs gedacht. Hier gibt es aber für den besonders schweren Fall ab 6 Monaten. Zudem müsste er ja schon bei der Annahme des Geldes die Absicht gehabt haben, das Geld zu behalten. Dieser Nachweis dürfte schwer zu führen sei, da er ja angeblich mehrfach frustran versucht haben will, das Geld weiterzugeben.

Untreue ist es wohl eher nicht, weil er das Geld ja nicht bekommen hat, um es zu betreuen.

Mit Unterschlagung könnten man es mal probieren.
« Letzte Änderung: 22. Oktober 2022, 13:12:00 von Knallfrosch »
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Re: Widerstand2020 - Dr. Bodo Schiffmann - Schwindelambulanz Sinsheim
« Antwort #3153 am: 22. Oktober 2022, 13:39:40 »
Betrug, meinte ich. Hab schon wieder Wörter nicht geschrieben. Die vergessenen Wörter sind in letzter Zeit offensichtlich häufiger ein Problem.
Ist es denn kein Betrug, wenn Schiffsbodo 700.000 € einsammelt und nicht dem Zwecke der Fluthilfe zuführt?!?
Stand ausserdem nicht irgendwo dieser Vorwurf im Raum?!?
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Re: Widerstand2020 - Dr. Bodo Schiffmann - Schwindelambulanz Sinsheim
« Antwort #3154 am: 22. Oktober 2022, 13:49:52 »
Nein: er hätte zur Zeit der Spendensammlung den Vorsatz zur Zweckentfremdung haben müssen. Das ist aber nicht ersichtlich.
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Re: Widerstand2020 - Dr. Bodo Schiffmann - Schwindelambulanz Sinsheim
« Antwort #3155 am: 22. Oktober 2022, 14:06:36 »
Und wenn bei ihm der Wunsch zur Zweckentfremdung erst dann aufkommt, nachdem die Kohle auf seinem Konto liegt, dann ist das alles legal und er darf das Geld behalten?
Vielleicht war Studium und ehrliche Arbeit ja doch nur die zweitbeste Entscheidung? 700T€ netto, mal überlegen, wie lange man da arbeiten muss......
 
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Re: Widerstand2020 - Dr. Bodo Schiffmann - Schwindelambulanz Sinsheim
« Antwort #3156 am: 22. Oktober 2022, 14:07:17 »
Zwischen strafbar und widerrechtlich ist noch viel Platz.

Strafbarkeit beginnt spätestens, wenn er das fremde Geld absichtlich als eigenes behandelt.
« Letzte Änderung: 22. Oktober 2022, 14:17:51 von Sandmännchen »
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Re: Widerstand2020 - Dr. Bodo Schiffmann - Schwindelambulanz Sinsheim
« Antwort #3157 am: 22. Oktober 2022, 16:27:18 »
Vielleicht war Studium und ehrliche Arbeit ja doch nur die zweitbeste Entscheidung?

Auch wenn es nicht so aussieht, so hat der Bodo wenigstens ein Studium absolviert und auch mal arbeiten müssen.
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Re: Widerstand2020 - Dr. Bodo Schiffmann - Schwindelambulanz Sinsheim
« Antwort #3158 am: 22. Oktober 2022, 16:36:13 »
Vielleicht war Studium und ehrliche Arbeit ja doch nur die zweitbeste Entscheidung? 700T€ netto, mal überlegen, wie lange man da arbeiten muss......
Vielleicht war Studium und ehrliche Arbeit ja doch nur die zweitbeste Entscheidung?

Auch wenn es nicht so aussieht, so hat der Bodo wenigstens ein Studium absolviert und auch mal arbeiten müssen.
Ach menno, Siffman hat Medizin "studiert" und wurde dann HNO Arzt. Respekt hätte er verdient wenn er Raumfahrtingenieur oder sowas wäre.  Aber so, pffff.
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Re: Widerstand2020 - Dr. Bodo Schiffmann - Schwindelambulanz Sinsheim
« Antwort #3159 am: 22. Oktober 2022, 17:06:21 »
Strafbarkeit beginnt spätestens, wenn er das fremde Geld absichtlich als eigenes behandelt.

Ich verstehe die Gesetze und ihr Zusammenspiel da nicht, muss ich ehrlich zugeben.

Also wenn er das Geld im guten Glauben angenommen hat, es tatsächlich den Flutopfern weiterzuleiten, dann war das legal. Wenn er dann dieses legale Geld, also das legal ihm überantwortete Geld für Koks und ♥♥♥n ausgibt, oder vielleicht für ein Hotel in Afrika, dann bleibt das legal, weil es ja kein fremdes Geld mehr ist sondern seines. Ist das soweit ansatzweise richtig?
« Letzte Änderung: 22. Oktober 2022, 17:09:42 von theodoravontane »
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Re: Widerstand2020 - Dr. Bodo Schiffmann - Schwindelambulanz Sinsheim
« Antwort #3160 am: 22. Oktober 2022, 17:32:46 »
Strafbarkeit beginnt spätestens, wenn er das fremde Geld absichtlich als eigenes behandelt.

Nein: es liegt auf einem PayPalkonto. Welches Delikt käme da in Frage?

Stehlen oder unterschlagen kann man nur fremde bewegliche Sachen. Das Geld auf meinem Konto ist aber gar nicht meins - ich habe gegen die Bank vielmehr einen schuldrechtlichen Anspruch auf Auszahlung.

Betrug erfordert eine Täuschung der Opfer vor ihrer Vermögensverfügung.

Bliebe noch Untreue nach § 266 StGB. Diese Vorschrift enthält gleich zwei Tatbestände.

Der Mißbrauchstatbestand erfordert einen Mißbrauch der Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen. Allerdings haben die Spender Geld auf ein PayPalkonto von Schiffmann gezahlt, es ging damit in sein Vermögen über. Anders sähe es aus, wenn es ein Vereinskonto wäre.

Der Treubruchstatbestand dagegen erfordert die Verletzung einer Pflicht, fremde Vermögensinteressen zu betreuen - kommt hier aus dem gleichen Grund nicht in Betracht.
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Re: Widerstand2020 - Dr. Bodo Schiffmann - Schwindelambulanz Sinsheim
« Antwort #3161 am: 22. Oktober 2022, 18:02:46 »
Wenn die Leute aber ausdrücklich die Spende als: Für die Flutopfer
gekennzeichnet haben und er die Kohle für sich einsackt? Das kann doch nicht legal sein
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Widerstand2020 - Dr. Bodo Schiffmann - Schwindelambulanz Sinsheim
« Antwort #3162 am: 22. Oktober 2022, 18:21:12 »
Ich bin verblüfft, aber dieses @Rabenaas hat wohl recht. Allerdings können die Spender ihr Geld zurück verlangen, 527 Abs. 1 BGB, soweit es unter der Auflage geschenkt wurde, dass es an die Flutopfer weitergeleitet wird.

Zum Betrugsparagraphen in Bezug auf Spenden gibt es Kritik von allen Seiten, lesenswert auch dieser kurze Stoßseufzer aus Verteidigersicht:

https://www.google.com/amp/s/www.anwalt24.de/fachartikel/strafrecht-und-justizvollzug/37394/amp
« Letzte Änderung: 22. Oktober 2022, 18:25:09 von Sandmännchen »
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Re: Widerstand2020 - Dr. Bodo Schiffmann - Schwindelambulanz Sinsheim
« Antwort #3163 am: 22. Oktober 2022, 19:09:02 »
Ich würde ja erwarten, dass eine Landesregierung, der das Geld zugesagt worden ist, bei Paypal anklopft und fragt, wann es überwiesen wird. Und wenn Paypal sich taub stellt oder andere Mätzchen macht, dass man dann nicht mehr anklopft, sondern die Tür direkt eintritt.
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
(Psychiaterin und Gerichtsgutachterin Heidi Kastner)
 
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Re: Widerstand2020 - Dr. Bodo Schiffmann - Schwindelambulanz Sinsheim
« Antwort #3164 am: 22. Oktober 2022, 19:10:36 »
Ich bin verblüfft, aber dieses @Rabenaas hat wohl recht.
Ich bin ein wenig verwundert, denn dieses Thema hatten wir doch schon einmal lang und breit diskutiert. Müsste so ca. ein 3/4 Jahr her sein.
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