Umfrage

In meinem direkten Umfeld höre ich seit Beginn der Corona-Krise:

Deutlich weniger Verschwörungstheorien
3 (2%)
Etwas weniger Verschwörungstheorien
6 (4.1%)
Unverändert / Ich habe kein Umfeld (mehr)
36 (24.3%)
Etwas mehr Verschwörungstheorien
52 (35.1%)
Deutlich mehr Verschwörungstheorien
51 (34.5%)

Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1286365 mal)

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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3300 am: 14. August 2020, 07:12:29 »
10 Millionen! Und es werden täglich mehr!^^

;)


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Offline hair mess

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3301 am: 14. August 2020, 08:04:08 »
Der dritte Absatz ist nicht zu überbieten.

Jetzt schränken sie ja selbst gewaltig ein.
Sagen aber nicht, wie sie diese Zahl von bis zu einer Million über den Tag verteilt, die die historische Wahrheit usw. usw. ermittelt haben wollen.
« Letzte Änderung: 14. August 2020, 11:44:31 von hair mess »
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3302 am: 14. August 2020, 09:24:14 »
Den Herrn Block hatten wir doch schon ganz am Anfang der Pandemie schon mal?
Kann's aber nit finden ...

Jedenfalls zeigt er es jetzt allen mal!


Zitat
Block verklagt Hamburg
Steakhouse-König will Schadenersatz für Corona-Lockdown
13.08.20, 19:08 Uhr

Er hatte es bereits im April angekündigt – nun hat er Ernst gemacht: Hamburgs Steakhouse-König Eugen Block (79) hat die Stadt Hamburg verklagt – wegen der Corona-Beschränkungen. In einem zweiten Schritt will er Schadenersatz für die entgangenen Einnahmen während des Lockdowns haben.
Spoiler
Was Block von der Pandemie und den politischen Entscheidungen zu ihrer Eindämmung hält, hat er bereits vor Monaten in einem Interview mit dem „Spiegel“ klargestellt. Durch Covid19 werde es vermutlich nicht mehr Tote geben als in den Jahren zuvor. Und mit ihrem Krisen-Management habe die Bundesregierung nur „angstgetrieben Panik gemacht“.

Corona-Lockdown schwerer Schaden für „Block House“
Während des Lockdowns schloss etwa die Hälfte der „Block House“-Filialen. In den weiterhin geöffneten Steakhouses gab es Essen zum Abholen, doch das konnte die Verluste nicht annähernd ausgleichen. Die Firma schickte den größten Teil ihrer Mitarbeiter in Kurzarbeit, stockte aber zum vollen Gehalt auf.

Ein schwerer finanzieller Schaden. Den hat Block schon im März in einem Brief an Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) beziffert und angekündigt, er wolle sich das Geld zurückholen.

Block klagt vor Verwaltungsgericht gegen Hamburg
Wie die Block-Gruppe auf MOPO-Anfrage bestätigt, habe man nun vor dem Verwaltungsgericht Klage gegen die Stadt eingereicht. „Wir haben beim Verwaltungsgericht Hamburg Klage gegen die Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung eingereicht. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht anberaumt. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, werden wir uns dazu nicht öffentlich äußern“, heißt es von Seiten des Unternehmens.

Würde das Gericht entscheiden, dass die Corona-Maßnahmen der Stadt nicht rechtmäßig seien, könnte Block in einem zweiten Schritt auf Schadenersatz klagen.

Wie hoch Block den Schaden beziffert und warum er die Politik der Stadt für nicht rechtmäßig hält, hat das Unternehmen bislang noch nicht beantwortet.
[close]

https://www.mopo.de/hamburg/block-verklagt-hamburg-steakhouse-koenig-will-schadenersatz-fuer-corona-lockdown-37183706
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Offline Gutemine

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3303 am: 14. August 2020, 09:28:13 »
Da fehlt jetzt eigentlich nur noch die Ausweisung (oder wie man das in Österreich nennt).  ;D

Spoiler
13.08.2020 15:15 |
Bundesländer
>
Tirol
War einkaufen, im Park
Infizierte pfiff auf Quarantäne: 10.800 € Strafe

Eine in Tirol lebende Deutsche ist trotz eines positiven Covid-19-Tests einkaufen gewesen und hat sich auch nach polizeilicher Ermahnung uneinsichtig gezeigt. Dafür musste sie sich jetzt vor Gericht verantworten. Das Urteil: 10.800 Euro Strafe!

Trotz eines positiven Corona-Tests ließ es sich die 54-Jährige im April nicht nehmen, sich unter die Menschen zu mischen. Die Polizei erwischte die Covid-19-Infizierte beim Einkaufen in einem Supermarkt und sprach eine Ermahnung aus. Doch diese kümmerte die Frau wenig.

Entsorgte Müll mit Aufzug, war im Park und fuhr mit dem Taxi
Nur einen Tag danach fuhr sie in der größeren Wohnanlage, in der sie lebt, mit dem Aufzug neun Stockwerke, um den Biomüll zu entsorgen, sonnte sich in der Öffentlichkeit auf einer Parkbank und ließ sich auch noch wegen einer Handverletzung von einem Taxi ins Spital fahren.

Zitat
Sie haben sich einen Dreck geschert, ob Sie jemanden anstecken.

Der Staatsanwalt zur Angeklagten

„Ich habe eh einen Mund-Nasen-Schutz getragen und Abstand gehalten“, meinte die Frau. Der Staatsanwalt sah es anders: „Sie haben sich einen Dreck geschert, ob Sie jemanden anstecken.“ Urteil: 10.800 Euro Geldstrafe! Nicht rechtskräftig.
[close]
https://www.krone.at/2210549

(Die Kommentare, und nein, ich habe nicht alle über 500 gelesen, sondern nur einen Teil, sind sehr erhellend.)

@Reichsschlafschaf

Hier hatten wir den ersten Teil der "Blockhouse"-Story
https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=6828.msg284841#msg284841

...und hier noch ein bisschen Diskussion dazu
https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=6828.msg285014#msg285014

« Letzte Änderung: 14. August 2020, 09:37:14 von Gutemine »
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Offline Gerichtsreporter

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3304 am: 14. August 2020, 09:48:44 »
Da fehlt jetzt eigentlich nur noch die Ausweisung (oder wie man das in Österreich nennt)
Abschiebung. Ausschaffung sind die Schweizer.


Jedenfalls zeigt er es jetzt allen mal!

Ich frage mich, wo diese ganzen Möchtegern-Opfer die schlechten Anwälte finden. Das tut schon wieder weh.  :facepalm: Das BVerfG hat in BVerwGE 81, 226, 227 f. entschieden, dass allein die Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses kein Feststellungsinteresse begründet, da die Zivilgerichte die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes auch selbst prüfen können. (Amtshaftungs/Staatshaftungsklagen sind nach Art. 19 Abs. 4 S. 2 GG den ordendlichen Gerichten zugewiesen). Dieser Weg wir zwar oft gewählt, weil beim Verwaltungsgericht der Amtsermittlungsgrundsatz gilt und beim Zivilgericht der Beibringungsgrundsatz. Das dürfte bei der Rechtswidrigkeit von Verwaltungsakten bzw. der Verfassungswidrigkeit von Verordnungen aber nicht kriegsentscheidend sein. Beides sind Rechtsfragen und keine Tatsachenfragen.
Für die gewohnheitsrechtlichen Aufopferungsansprüche braucht es gar keine Feststellung, dass ein Verwaltungsakt rechtswidrig war. Die Fortsetzungsfeststellungsklage kann er sich also klemmen.

Außerdem verfällt ein Anspruch aus Amtshaftung nach § 839 BGB, wenn gegen die anspruchauslösende Maßnahme kein Primärrechtsschutz gesucht wurde. Wenn Mr. Block-House nicht bereits im April versucht hat, gegen die Restaurantschließungen vorzugehen, dann braucht er jetzt auch nicht mehr um die Ecke kommen. Außerdem würde er auf dem gewählten Weg maximal Schadenersatz für seine Hamburger Restaurants verlangen können. Die Nummer müsste er dann für die anderen Bundesländer genauso durchziehen.
« Letzte Änderung: 14. August 2020, 09:51:16 von Gerichtsreporter »
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Offline Sandmännchen

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3305 am: 14. August 2020, 10:59:21 »
Off-Topic:
Schlechte Anwälte zu finden scheint mir leicht zu sein. Man fragt einfach den Anwalt im Familien/Freundschaftskreis, der neulich jemand anderen in einer Erbschaftsgelegenheit beraten hat, zu Fragen des Verwaltungsrechts ;)
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Offline SchlafSchaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3306 am: 14. August 2020, 11:09:01 »
Echt oder Fake?
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Offline Gutemine

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3307 am: 14. August 2020, 11:24:59 »
Das müsste (soweit da Angaben lesenbar sind, insbesondere die Hausnummer  ;) ), die Grundschule "Friedrich Ludwig Jahn", am "Friedrich-Ebert-Ring 107" sein. Schulleiter ist ein Frank Gens.

Eigene Heimnetzseite gibt es wohl nicht:
https://www.rathenow.de/bildung-jugend/schulen/grundschulen/grundschule-friedrich-ludwig-jahn/

Tante Edith:
Ich hatte mit der "Recherche" recht, ist auch schon in der "Lügenpresse" angekommen.

Natürlich mischt die Hohlraumversiegelung auch mit.

Zitat
Schulleiter will Maskenpflicht nicht umsetzen – das Schulamt bremst ihn aus

In einem Schreiben erklärt der Schulleiter der Jahn-Grundschule, Frank Gens, dass er die Maskenpflicht nicht umsetzen werde, weil er sie für völlig unverhältnismäßig und schädlich halte. Am Freitag bekam er Besuch von der Schulrätin. Danach war er nicht mehr im Dienst.

Spoiler
Rathenow

Bereits seit Beginn des neuen Schuljahres im Land Brandenburg am Montag tragen Schüler und Lehrer in den Schulen Masken. Am Dienstag hatte das Brandenburger Kabinett die Maskenpflicht in den Schulen beschlossen. Unterrichtsräume und Pausenhöfe sind davon ausgenommen.
Völlig unverhältnismäßig?

Gegen diesen Beschluss wehrt sich nun ein Rathenower Schulleiter. Frank Gens, der die Jahn-Grundschule leitet, veröffentlichte am Mittwoch ein Schreiben, in dem er darauf hinweist, dass er gegen die Maskenpflicht Einwende erheben will, weil er diese für „völlig unverhältnismäßig und schädlich“ halte.
Bakterien und Pilze

„Das Tragen einer Maske hilft nachgewiesenermaßen nicht. Die Atmung der Kinder wird beeinträchtigt und im feuchten Milieu der Maske entsteht unter der gegenwärtigen Hitze ein Brutraum für Bakterien und Pilze, die von den Kindern aufgenommen werden können und Schaden anrichten können“, heißt es in dem Schreiben, das die Unterschrift des Schulleiters trägt und am Mittwoch verteilt wurde.

Gens erklärt darin auch, dass es natürlich jedem freigestellt sei, im Schulgebäude eine Maske zu tragen. „Wer es aber nicht möchte, braucht es in dieser Schule nicht tun“, so Gens in dem Brief, der sich an die Eltern der Grundschüler richtet.
Besuch von der Schulrätin

Von dem Schreiben hat am Donnerstag das Schulamt Neuruppin erfahren. Schulrätin Sylvia Albroscheit stattete Gens am Freitagmorgen einen Besuch ab. Albroscheit ist beim Staatlichen Schulamt Neuruppin zuständig für die Grund- und Förderschulen im Havelland.
Schreiben ist zurückgezogen

Was bei dem Treffen besprochen wurde, ist allerdings nicht bekannt. Die Schulrätin war nach dem Treffen nicht mehr zu erreichen. Der Leiter des Schulamtes Neuruppin, Dietmar Menzel, nahm hingegen kurz Stellung: „Das Schreiben ist bereits zurückgezogen worden“, sagte er. Will heißen: an der Jahn-Grundschule gilt das, was an allen anderen Schulen gilt.

Mit welchen Konsequenzen Frank Gens nun rechnen muss, dazu äußerte sich Menzel nicht. „Wir werden das zur gegebenen Zeit mitteilen.“ Menzel bestätigte aber: „Es hat schon eine Bedeutung, dass derzeit ausschließlich die stellvertretende Schulleiterin der Jahn-Grundschule zur Verfügung steht.“
Spekulationen

Ob die Tage von Frank Gens als Schulleiter gezählt sind – darüber wird spekuliert. Am Freitag wollte Gens selbst sich zu der Sache nicht öffentlich äußern.

Von der Sache Wind bekommen hat derweil sogar Xavier Naidoo. Der Popsänger, der in letzter Zeit vor allem durch das Verbreiten von Verschwörungstheorien Aufmerksamkeit erlangte, teilte das Schreiben des Rathenower Schulleiters Frank Gens auf seinem Telegramm-Kanal. Immerhin rund 86.000 Mitglieder folgen Naidoo auf dem Instant-Messaging-Dienst.
Eine Regel überall

Für die Lehrer, Eltern und Kinder der Jahn-Grundschule gilt in der kommenden Woche jedenfalls, was für alle Schulen gilt. Außerhalb der Klassenräume ist ein Mund- und Nasenschutz zu tragen.

Von Christin Schmidt und Joachim Wilisch
[close]
https://www.maz-online.de/Lokales/Havelland/Rathenow/Rathenow-Schulleiter-will-Maskenpflicht-nicht-umsetzen-und-ist-nicht-mehr-im-Dienst
« Letzte Änderung: 14. August 2020, 11:27:27 von Gutemine »
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Offline Gelehrsamer

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3308 am: 14. August 2020, 11:32:09 »
Echt oder Fake?
Echt:

https://www.maz-online.de/Lokales/Havelland/Rathenow/Rathenow-Schulleiter-will-Maskenpflicht-nicht-umsetzen-und-ist-nicht-mehr-im-Dienst

Spoiler
Zitat
Schulleiter will Maskenpflicht nicht umsetzen – das Schulamt bremst ihn aus

In einem Schreiben erklärt der Schulleiter der Jahn-Grundschule, Frank Gens, dass er die Maskenpflicht nicht umsetzen werde, weil er sie für völlig unverhältnismäßig und schädlich halte. Am Freitag bekam er Besuch von der Schulrätin. Danach war er nicht mehr im Dienst.

Frank Gens lehnt das Tragen von Mund- und Nasenschutz auf dem Schulgelände der Jahn-Grundschule ab.

Bereits seit Beginn des neuen Schuljahres im Land Brandenburg am Montag tragen Schüler und Lehrer in den Schulen Masken. Am Dienstag hatte das Brandenburger Kabinett die Maskenpflicht in den Schulen beschlossen. Unterrichtsräume und Pausenhöfe sind davon ausgenommen.
Völlig unverhältnismäßig?

Gegen diesen Beschluss wehrt sich nun ein Rathenower Schulleiter. Frank Gens, der die Jahn-Grundschule leitet, veröffentlichte am Mittwoch ein Schreiben, in dem er darauf hinweist, dass er gegen die Maskenpflicht Einwende erheben will, weil er diese für „völlig unverhältnismäßig und schädlich“ halte.

Bakterien und Pilze

„Das Tragen einer Maske hilft nachgewiesenermaßen nicht. Die Atmung der Kinder wird beeinträchtigt und im feuchten Milieu der Maske entsteht unter der gegenwärtigen Hitze ein Brutraum für Bakterien und Pilze, die von den Kindern aufgenommen werden können und Schaden anrichten können“, heißt es in dem Schreiben, das die Unterschrift des Schulleiters trägt und am Mittwoch verteilt wurde.

Gens erklärt darin auch, dass es natürlich jedem freigestellt sei, im Schulgebäude eine Maske zu tragen. „Wer es aber nicht möchte, braucht es in dieser Schule nicht tun“, so Gens in dem Brief, der sich an die Eltern der Grundschüler richtet.

Besuch von der Schulrätin

Von dem Schreiben hat am Donnerstag das Schulamt Neuruppin erfahren. Schulrätin Sylvia Albroscheit stattete Gens am Freitagmorgen einen Besuch ab. Albroscheit ist beim Staatlichen Schulamt Neuruppin zuständig für die Grund- und Förderschulen im Havelland.

Schreiben ist zurückgezogen

Was bei dem Treffen besprochen wurde, ist allerdings nicht bekannt. Die Schulrätin war nach dem Treffen nicht mehr zu erreichen. Der Leiter des Schulamtes Neuruppin, Dietmar Menzel, nahm hingegen kurz Stellung: „Das Schreiben ist bereits zurückgezogen worden“, sagte er. Will heißen: an der Jahn-Grundschule gilt das, was an allen anderen Schulen gilt.

Mit welchen Konsequenzen Frank Gens nun rechnen muss, dazu äußerte sich Menzel nicht. „Wir werden das zur gegebenen Zeit mitteilen.“ Menzel bestätigte aber: „Es hat schon eine Bedeutung, dass derzeit ausschließlich die stellvertretende Schulleiterin der Jahn-Grundschule zur Verfügung steht.“

Ob die Tage von Frank Gens als Schulleiter gezählt sind – darüber wird spekuliert. Am Freitag wollte Gens selbst sich zu der Sache nicht öffentlich äußern.

Xavier Naidoo teilt das Schreiben von Gens auf seinem Instagram-Konto.

Von der Sache Wind bekommen hat derweil sogar Xavier Naidoo. Der Popsänger, der in letzter Zeit vor allem durch das Verbreiten von Verschwörungstheorien Aufmerksamkeit erlangte, teilte das Schreiben des Rathenower Schulleiters Frank Gens auf seinem Telegramm-Kanal. Immerhin rund 86.000 Mitglieder folgen Naidoo auf dem Instant-Messaging-Dienst.

Eine Regel überall

Für die Lehrer, Eltern und Kinder der Jahn-Grundschule gilt in der kommenden Woche jedenfalls, was für alle Schulen gilt. Außerhalb der Klassenräume ist ein Mund- und Nasenschutz zu tragen.
[close]

Edith sagt, sie war gerade schon bei @Gutemine
 
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Offline kairo

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3309 am: 14. August 2020, 12:34:10 »
Das BVerfG hat in BVerwGE 81, 226, 227 f. entschieden, ...

Welches Gericht war es denn nun?
 
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Offline Anmaron

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3310 am: 14. August 2020, 15:07:36 »
Es weden 10 Millionen erwartet. Dann wird die Bügelkresse von 44 000 schreiben.
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Offline kairo

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3311 am: 14. August 2020, 15:52:44 »
Es weden 10 Millionen erwartet. Dann wird die Bügelkresse von 44 000 schreiben.

Ja, das ist so ungefähr das Verhältnis, in dem wir das immer runterskalieren. Alternative Fakten eben.
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3312 am: 14. August 2020, 17:38:14 »
Wieder mal Dortmund.
Hatten wir den schon?


Zitat

Verbindung ins Reichsbürger-Milieu 
Maskenverweigerer randaliert in Dortmunder Supermarkt

12.08.2020, 11:40 Uhr | t

Ein Mann hat in einem Dortmunder Supermarkt randaliert, weil er keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen wollte. Nun ermittelt der Staatsschutz, denn der Maskenverweigerer hat wohl Verbindungen ins Reichsbürger-Milieu.
Spoiler

Verbindung ins Reichsbürger-Milieu 
Maskenverweigerer randaliert in Dortmunder Supermarkt

12.08.2020, 11:40 Uhr | t-online.de
Dortmund: Mutmaßlicher Reichsbürger ohne Maske randaliert in Supermarkt. Eine Mitarbeiterin und eine Kundin mit Maske in einem Supermarkt (Symbolbild): In Dortmund hat ein Maskenverweigerer Unruhe gestiftet. (Quelle: imago images/Xinhua)

Eine Mitarbeiterin und eine Kundin mit Maske in einem Supermarkt (Symbolbild): In Dortmund hat ein Maskenverweigerer Unruhe gestiftet. (Quelle: Xinhua/imago images)

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Ein Mann hat in einem Dortmunder Supermarkt randaliert, weil er keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen wollte. Nun ermittelt der Staatsschutz, denn der Maskenverweigerer hat wohl Verbindungen ins Reichsbürger-Milieu.

Am Dienstagabend gegen 22 Uhr hat ein Maskenverweigerer für Aufsehen in einem Supermarkt in Dortmund gesorgt. Der Mann wollte keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und rammte einen Mitarbeiter mit einem Einkaufswagen. Nun ermittelt der Staatsschutz gegen den 44-Jährigen.

Wie die Polizei mitteilt, soll der Sicherheitsdienst des Supermarktes die Polizei verständigt haben. Vor Ort trafen die Beamten dann auf den 44-Jährigen im Mittelpunkt des Geschehens. Er filmte die Szenen und zahlreiche Kunden sahen zu.

Der Mann erklärte, dass er nicht verpflichtet sei, eine Maske zu tragen. Einen Nachweis darüber konnte er jedoch nicht erbringen. Stattdessen "listete er eine Reihe von Paragraphen auf, die jedoch nicht mit den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland übereinstimmen", heißt es. Der 44-Jährige wurde aus dem Laden geführt und hat dabei zwei Polizisten so schwer verletzt, dass sie ihren Dienst nicht fortsetzen konnten. Weitere Streifenteams unterstützen die Beamten schließlich bei der Festnahme.

Die Polizei teilt weiter mit, dass es Hinweise gebe, dass der 44-Jährige der Reichsbürger-Szene zugehörig sei. Die "Sonderkommission Rechts" des Staatsschutzes hat nun die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung, Widerstands, Hausfriedensbruchs und der Verletzung des vertraulichen Wortes aufgenommen. Dazu kommt der Verstoß gegen des Infektionsschutzgesetz
[close]
https://www.t-online.de/region/dortmund/news/id_88384502/dortmund-mutmasslicher-reichsbuerger-ohne-maske-randaliert-in-supermarkt.html#utm_source=websuche&utm_medium=t-online-ergebnisse&utm_campaign=link1


Vorbildlich!
Niemals klein beigeben!
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 :doh:
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3314 am: 14. August 2020, 20:04:47 »
Also manchmal verstehe ich die Welt auch nicht mehr.

Eine Demo mit mehr als 10.000 Covidi.oten ist in Ordnung, eine Hochzeit darf aber nicht mehr als 50 Gäste haben. Gut, anderes Bundesland, trotzdem für mich unverständlich. Da würde ich dann vorschlagen: Macht aus der Hochzeit eine "Liebes-Demo".  ::)

https://www.landeszeitung.de/lokales/89864-oberverwaltungsgericht-50-teilnehmer-limit-fuer-hochzeitsfeiern-bleibt/
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