Umfrage

In meinem direkten Umfeld höre ich seit Beginn der Corona-Krise:

Deutlich weniger Verschwörungstheorien
3 (2%)
Etwas weniger Verschwörungstheorien
6 (4.1%)
Unverändert / Ich habe kein Umfeld (mehr)
36 (24.3%)
Etwas mehr Verschwörungstheorien
52 (35.1%)
Deutlich mehr Verschwörungstheorien
51 (34.5%)

Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1286093 mal)

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15300 am: 5. Dezember 2023, 14:47:50 »
So groß ist die Gefahr durch Corona-Leugner in Behörden
(...)
In Bayern wurde dagegen der Leiter des Gesundheitsamtes Aichach-Friedberg, Friedrich Pürner, aus Sorge an eine Stelle versetzt, an der es für ihn wenig zu tun gab. Die Regierung von Schwaben teilte ihm inzwischen mit, dass er wegen Aussagen in einem YouTube-Video nicht länger vor Ort im öffentlichen Gesundheitsdienst eingesetzt werden solle. Pürner hatte sich im Herbst 2020 vor der zweiten Corona-Welle gegen die Beachtung der 7-Tage-Inzidenz ausgesprochen und die Schließung von Klassen oder Schulen aufgrund positiver Testergebnisse kritisiert.
(...)
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_91069202/-querdenker-im-staatsdienst-wie-gross-ist-die-gefahr-.html
Die Schwäbische Zeitung veröffentlich ein langes Interview mit Pürner: https://www.schwaebische.de/n-2103831

Corona-kritischer Arzt Pürner: "Diese Wahrheiten wollte die Politik nicht hören"

Der frühere Leiter des Gesundheitsamtes Aichach-Friedberg, Dr. Friedrich Pürner, hatte sich während der Corona-Pandemie öffentlich gegen die Strategie der Bayerischen Landesregierung ausgesprochen.

Seinen Posten beim Gesundheitsamt verlor Pürner noch im Herbst 2020. Er bewarb sich anschließend als Leiter des Gesundheitsamtes beim Landratsamt München, bei der Regierung von Niederbayern und Oberfranken. Doch die Stellen wurde an andere Kollegen vergeben. Der Mediziner zog daraufhin vor Gericht.

Im Interview mit der "Schwäbischen Zeitung" spricht Pürner über seine Beweggründe, seine Kritik an den damaligen Corona-Maßnahmen und die Reaktionen darauf.

Spoiler
Herr Dr. Pürner, in der Presse hieß es vor wenigen Tagen: „Corona-Rebell siegt vor Gericht“. Was war da los?

Friedrich Pürner: Lassen Sie mich gleich Folgendes klarstellen: Ich bin kein Corona-Rebell. Ich bin Arzt und Beamter, und zwar beides mit Leib und Seele.

Wieso werden Sie dann so betitelt?

Weil ich während der Corona-Zeit als Leiter eines Gesundheitsamtes in Bayern - solange es mir noch möglich war - viele der irrsinnigen, unnützen oder auch grundrechtseinschränkenden Maßnahmen abgelehnt und öffentlich kritisiert habe. Das war etwa die Schutzwirkung von Stoffmasken zu Beginn der Pandemie. Ein anderes Beispiel war mein früher Hinweis, dass Kinder wenig bis gar nicht zum Infektionsgeschehen beitragen, weshalb ich mich gegen eine Maskenpflicht für Kinder ausgesprochen habe. Und schließlich mein damaliger Rat an die Politik, dass man sich bitte mit Dramatik zurückhält und den Menschen sagt: Ihr müsst mit dem Virus leben.

Das sind alles Dinge, über die heute wissenschaftlicher Konsens herrscht. Wo liegt das Problem?

Heute schon, damals wurde man für solche Aussagen massiv unter Druck gesetzt. Nachdem ich all diese Dinge in einem Interview gesagt hatte, wurde ich ja auch prompt strafversetzt. Diese Wahrheiten wollte die Politik damals nicht hören. Inzwischen wurden einige Maßnahmen und Regelungen obergerichtlich und höchstrichterlich als rechtswidrig eingestuft.

Man denke an die Regelung zur "Ausgangssperre“ in Bayern sowie an die Verweisung auf „Veröffentlichungen des RKI“ in einer bayerischen Maßnahmenverordnung. Oder auch an die voreiligen Quarantäneanordnungen für ganze Schulklassen. Alle drei Beispiele wurden für rechtswidrig erklärt. Und das sind nicht alle. Aber um das klarzustellen, in dem jetzigen Gerichtsverfahren ging es nicht um meine Strafversetzung, die ich zuvor ansprach. Sondern um das, was bei mir danach kam.

Was kam danach?

Als Beamter werden Sie regelmäßig beurteilt, dabei geht es etwa um den Umgang mit Vorgesetzten, die Arbeitsqualität, Arbeitsquantität und so weiter. Diese Beurteilung ist wichtig, wenn man sich auf eine neue Stelle im Staatsdienst bewirbt. Und ich hatte den Eindruck, dass man meine Beurteilung aufgrund meiner Äußerungen zur Corona-Politik nach unten geschraubt hat, damit ich in Bewerbungsverfahren keine Chance mehr habe.
Auch das Gericht hält die Beurteilung für rechtswidrig und hat den Freistaat Bayern dazu verurteilt, meine Beurteilung aufzuheben und mich für den Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis 30. September 2020 erneut zu beurteilen. Und das wiederum bedeutet, dass die Auswahlverfahren für die Stelle als Leiter des Gesundheitsamtes am Landratsamt München und die Stelle als Leiter des Sachgebietes Gesundheit bei der Regierung von Niederbayern noch mal neu durchgeführt werden müssen. Denn bei dem Vergleich der Bewerber wurde meine rechtswidrige Beurteilung zu Grunde gelegt.

Fühlen Sie sich nun als Sieger?

Ich freue mich, aber in Siegerlaune bin ich tatsächlich nicht, denn das Ganze hätte es einfach nicht gebraucht. Es war vollkommen unnötig und ich sehe den Schaden, der dadurch entstanden ist, für mich und auch für den Freistaat Bayern.

Dass ein Mitarbeiter neu bewertet werden muss, ist ein Schaden für den Staat?

Der Schaden für den Freistaat liegt darin, dass die Öffentlichkeit gesehen hat, wozu ein Staat in der Lage ist - im negativen Sinn. Man wollte mich in ein stilles Kämmerlein bringen und ich sollte einfach meinen Mund halten. Und ich bin ja kein Einzelfall. Glauben Sie mir, wer im Staatsdienst arbeitet, der weiß, wozu der Dienstherr fähig ist, wie brutal er seine Beamten einschüchtern kann. Viele, denen es so ergeht, halten danach den Mund. Der Umgang mit unliebsamen Beamten ist oftmals gnadenlos.

Warum bleiben Sie bei all ihrer Kritik überhaupt im Staatsapparat? Weil Beamte gut verdienen und im Gegensatz zu Millionen anderen Menschen eine gesicherte Existenz haben?

Mit Verlaub, aber das ist Quatsch. Sehen Sie, als es losging mit meiner öffentlichen Kritik, da hat man am Anfang versucht, mich auf die „gute“ Seite zu ziehen. Man hat mir drei Testzentren angeboten. Wenn Sie mitverfolgt haben, was Testzentren verdienen, können Sie sich ungefähr vorstellen, was das finanziell für mich bedeutet hätte. Und als ich das nicht wollte, haben sie mir angeboten, in ein Impfzentrum einzusteigen. Aber natürlich stand dabei immer der Hintergedanke im Raum: Wenn ich das mache, dann gehöre ich dazu. Man kann ja schlecht die Teststrategie kritisieren und gleichzeitig ein Testzentrum eröffnen. Ich habe darum abgelehnt. Ich wollte mich nicht verkaufen.

Das ist aber noch keine Antwort auf die Frage, warum Sie unbedingt Beamter bleiben wollen.

Ich bin absolut davon überzeugt, dass wir einen Staat brauchen, und zwar einen starken Staat. Aber jetzt bitte nicht falsch verstehen: Keinen, der sich so einmischt wie in Corona-Zeiten, sondern ein starker Staat, der für den Bürger da ist, der den Bürger unterstützt und der dem Bürger hilft, wenn es irgendwo brennt. Wissen Sie, ich bin seit über 35 Jahren im Staatsdienst. Und zwar gerne.

Weshalb sollte ich meinen Beruf aufgeben, weil der Staat einen Fehler gemacht hat? Ich bin den Bürgern verpflichtet, nicht der Politik. Das ist mein moralischer Kompass und ja, das ist auch ein Stück weit mein ganz persönlicher Idealismus. Und den werde ich mir von keinem Politiker nehmen lassen, egal was die mit mir anstellen. Wissen Sie, diese Politiker werden irgendwann nicht mehr im Amt sein. Aber ich kann weiterhin jeden Morgen aufstehen und in den Spiegel schauen. Und ich kann meinen Kindern in die Augen schauen.

Was haben Ihre Kinder damit zu tun?

Ich werde oft gefragt: Warum hast du dir das angetan? Hättest du einfach den Mund gehalten und weitergearbeitet, dann wäre das alles nicht wild geworden. Diesen Menschen antworte ich dann: Ganz einfach, weil ich auch Vorbild sein möchte für meine Kinder. Und weil ich eben auch für meine Kinder für eine bessere Welt eintreten möchte. Ich habe gesehen, dass in der Pandemie vieles vollkommen falsch lief.

Ich wollte nicht, dass meine Kinder den Eindruck haben, dass ich das einfach alles so mittrage. Und ich wollte auf gar keinen Fall zu Hause sagen: Unter uns, Kinder, das ist alles furchtbar falsch, was hier passiert, aber nach draußen vertrete ich das trotzdem, das geht leider nicht anders. Ich wollte tatsächlich auch Vorbild sein, damit meine Kinder sehen: Man muss für bestimmte Überzeugungen einfach eintreten.

Nun ist diese Zeit vorerst vorbei und vor Gericht haben sie auch gewonnen. Ist jetzt alles wieder gut? Friede, Freude Eierkuchen?

Ja und nein. Einerseits bin ich keinem wirklich böse und ich habe auch schon längst verziehen. Das sage ich immer wieder. Denn ich will diesen ganzen Dreck nicht mit mir herumtragen. Das will ich mir doch gar nicht zu eigen machen, was die mit mir getan haben. Da verlöre ich ja komplett mein Menschenbild und das will ich nicht, auf keinen Fall. Insofern habe ich meinen Frieden mit der ganzen Sache gemacht, schon längst. Aber das bedeutet auf der anderen Seite nicht, dass ich einfach vergesse, was geschehen ist. Es ist es dann vorbei, wenn ich rehabilitiert werde, und zwar offiziell. Damit ich endlich wieder ganz normal arbeiten kann.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15301 am: 6. Dezember 2023, 12:15:11 »
Und wieder kein Schaanersatz.

Zitat
Landgericht Rottweil
Pressemitteilung vom 06.12.2023

Impfschadenverfahren: Landgericht Rottweil weist Klage ab (Aktenzeichen 2 O 325/22 des Landgerichts Rottweil)

Die 2. Zivilkammer des Landgerichts Rottweil hat mit Urteil vom heutigen Tag die Klage gegen einen deutschen Impfstoffhersteller wegen eines behaupteten Impfschadens abgewiesen. Der 58-jährige Kläger hatte von der Beklagten unter anderem aufgrund einer massiven Verschlechterung der Sehkraft auf dem rechten Auge infolge eines Augeninfarkts Schmerzensgeld in Höhe von 150.000 € sowie die Feststellung verlangt, dass ihm sämtliche materiellen und weiteren immateriellen Schäden aufgrund der Gesundheitsbeeinträchtigung zu ersetzen sind.

Ob der erlittene Augeninfarkt durch die Impfung mit dem Impfstoff der Beklagten verursacht wurde, hatte die Kammer nicht zu entscheiden. Denn sie lehnte die Voraussetzungen sämtlicher in Frage kommender Anspruchsgrundlagen ab.

Eine Haftung des Impfstoffherstellers bei Auftreten einer Nebenwirkung besteht nach § 84 Abs. 1 Arzneimittelgesetz (AMG), wenn entweder das Arzneimittel bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen hat, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen (sogenanntes negatives Nutzen-Risiko-Verhältnis gemäß § 84 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AMG) oder der Schaden infolge einer nicht den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft entsprechenden Kennzeichnung, Fachinformation oder Gebrauchsinformation eingetreten ist (§ 84 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AMG). Zu beiden Voraussetzungen sah die Kammer keinen ausreichenden Vortrag des Klägers.

Die Europäische Kommission hat in mehreren Zulassungsverfahren für den Impfstoff, zuletzt im August 2023 für den an die Omikronvariante angepassten Impfstoff, aufgrund der Stellungnahmen der zuständigen Arzneimittelbehörden, die unter Heranziehung von Sachverständigen und Auswertung sämtlicher bekannter Daten erfolgten, durchgängig ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis angenommen. Vor diesem Hintergrund verlangte die Kammer Vortrag zu Fehlern im Zulassungsverfahren oder zu zwischenzeitlich neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die zu einer geänderten Bewertung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses führen würden. Der Vortrag des Klägers stützt sich nach den Ausführungen der Kammer allerdings nur auf nicht verifizierte Verdachtsmeldungen von Impfschäden, aus dem Internet übernommene Einzelmeinungen insbesondere zum Spike-Protein, vom Kläger beauftragte nicht wissenschaftliche Stellungnahmen von Ärzten oder sachlich unzutreffende Kritik an den Sicherheitsberichten des Paul-Ehrlich-Instituts. Die Kammer sah die vom Kläger behauptete politische Einflussnahme auf die Zulassungsentscheidungen vor dem Hintergrund der Haftungsübernahme der Mitgliedsstaaten nicht näher dargelegt. Als unerheblich stufte die Kammer für die aktuelle Beurteilung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses ein, dass Langzeitstudien aufgrund des zeitlichen Ablaufs noch nicht vorliegen können.

Ausreichenden Vortrag zu einer fehlerhaften Gebrauchsinformation der Beklagten bei Inverkehrbringen des Impfstoffs konnte die Kammer ebenfalls nicht erkennen. Der Kläger hat insoweit insbesondere auf eine behauptete besondere Gefährlichkeit des Impfstoffs abgehoben. Die Kammer hielt hierzu den Hinweis in der Gebrauchsinformation der Beklagten zum Impfstoff, dass das Auftreten von bei Zulassung unbekannten Nebenwirkungen nicht sicher ausgeschlossen werden könne, als ausreichend an.

Die Voraussetzungen der Anspruchsgrundlagen des allgemeinen Deliktsrechts hat die Kammer gleichfalls ausgeschlossen. Für § 823 Abs. 1 BGB, wonach eine Haftung bei einer fahrlässigen Gesundheitsbeeinträchtigung gegeben sein könnte, fehle es an einer pflichtwidrigen Handlung sowie am Verschulden. Auch der vom Kläger angeführte § 826 BGB, eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, sei nicht erfüllt.

Der Kläger kann gegen das Urteil binnen eines Monats Berufung einlegen, über die das Oberlandesgericht Stuttgart entscheiden würde.

https://landgericht-rottweil.justiz-bw.de/pb/site/jum2/get/documents/jum1/JuM/import/landgericht%20rottweil/Tagesordnungen/PM-%20Impfschadensverfahren%20-%20Landgericht%20Rottweil%20weist%20Klage%20ab.pdf
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 

Offline regintrud

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15302 am: 7. Dezember 2023, 11:09:03 »
Hatten wir schon den "MBV" (Medizinischer Behandlungsverbund)? Scheint eines der Unternehmen des einschlägig bekannten Markus Bönig zu sein. Der MBV verschickt offenbar derzeit Fake-"Rote Hand-Briefe" an Arztpraxen und "warnt" vor der Covid-Schutzimpfung:
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/dubiose-warnung-vor-mrna-impfstoffen-144061/
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15303 am: 7. Dezember 2023, 11:15:56 »
Unter Völkernord tut man's nicht:


Zitat
Strafanzeige gegen von der Leyen u.a. bei Internationalem Strafgerichtshof in Den Haag

DAVID BERGER
2. DEZEMBER 2023

Frau von der Leyen u.a. haben mit ihren Entscheidungen das Leben von 451 Millionen EU-Bürger aufs Spiel gesetzt und gewissenlos für Forschungszwecke freigegeben. Sie haben mit ihren Handlungen ermöglicht und unterstützt, dass ein Impfstoff, dessen Wirksamkeit und Sicherheit nicht bekannt ist, dessen Produktion mit großen Risiken verbunden ist, der laut Vertrag zu Tod, Krankheit und Behinderung führen kann, von der EMA bedingt zugelassen wurde und in weiterer Folge Alten, Kranken, Gesunden, Kindern, Babys und Schwangeren geimpft wird.

Die GemeinWohlLobby und die Menschenrechtsorganisation United For Freedom, vertreten durch Uwe Kranz und Marianne Grimmenstein-Balas, haben nun Strafanzeige gegen die Hauptverantwortlichen des Vorabkaufvertrages zwischen EU und BioNTech/Pfizer bei Internationalem Strafgerichtshof in Den Haag eingereicht.
Spoiler
Der Vorabkaufvertrag zwischen Pfizer/BioNTech und der EU wurde von Nanette Cocero, Globale Präsidentin (Impfstoffe) bei Pfizer und Stella Kyriakides, EU-Kommissarin für Gesundheit, im Namen der EU-Länder am 20. November 2020 unterschrieben. Es ist längst bekannt, dass die Impfstoffe unzureichend getestet und geprüft und viel zu schnell und überhastet zugelassen wurden. Die EU-Kommission und die Regierungen weigerten sich aber bisher, den Vertrag offenzulegen.

Nun ist klar warum: Denn in diesem Vertrag kann nun jeder nachlesen, wie bedenkenlos die EU-Kommission und die Regierungen der EU mit dem Leben ihrer 451 Millionen Bürger gespielt haben. Seit kurzem wurde der erste geheime Kaufvertrag zwischen der EU und den Impfstoffherstellern BioNTech/Pfizer geleakt. Der ganze Vertrag ist unter diesem Link zu entnehmen: https://www.rai.it/dl/doc/2021/04/17/1618676600910_APA%20BioNTech%20Pfizer__.pdf

Deshalb haben die zwei Vertreter der Menschenrechtsorganisation United For Freedom, Marianne Grimmmenstein-Balas und Uwe Kranz, am 28. November 2023 eine Strafanzeige gegen die Hauptverantwortlichen dieses Vertrages bei dem Internationalen Strafgerichtshof Den Haag eingereicht.

Auf der Grundlage der verfügbaren Informationen besteht Grund zur Annahme, dass zahlreiche Verstöße gegen den Nürnberger Kodex, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, das Verbrechen des Völkermords und Kriegsverbrechen durch mehrere Personen begangen wurden. Die folgenden Personen werden beschuldigt:

Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation: TEDROS ADHANOM GHEBREYESUS
Vorsitzender und CEO der Pfizer Biopharmaceuticals Group: ALBERT BOURLA,
Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts: KLAUS CICHUTEK
Direktorin der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) EMER COOKE
ehemalige Präsidentin Impfstoffe, Pfizer Biopharmaceuticals Group, NANETTE
COCERO
Co-Vorsitzender der Bill and Melinda Gates Foundation WLLIAM „BILL“ GATES
III,
EU-Kommissarin für Gesundheit STELLA KYRIAKIDES,
Präsidentin der Europäischen Kommission URSULA VON DER LEYEN
und andere
Die EU-Kommission erklärt in diesem Vertrag, dass der Gebrauch des Impfstoffes „unter der alleinigen Verantwortung der Mitgliedsstaaten der EU“ erfolgt. Nicht die EU-Kommission, nicht BioNTech/Pfizer sind für die Anwendung verantwortlich, sondern die Mitgliedsstaaten der EU. Die Pharmafirmen haften also für gar nichts.

Die EU akzeptiert, dass die Herstellung des Impfstoffes „erheblichen Risiken und Ungewissheiten“ unterliegt. Damit hat die EU-Kommission die hohen Risiken und Unsicherheiten bei der Herstellung des Impfstoffs anerkannt und gleichzeitig die Mängel der Impfstoffproduktion gebilligt. Auf Seite 25 des Kaufvertrages legen EU-Kommission und BioNTech/Pfizer sogar fest, für welche Impfschäden die Schadloshaltung des Pharmakonzerns gilt. Das sind: für Todesfälle, körperliche Schäden, mentale oder emotionale Schäden, Krankheiten, Behinderungen, Verlust oder Beschädigung von Eigentum, wirtschaftliche Verluste oder Geschäfts-Unterbrechungen.

Ferner bestätigen die einzelnen EU-Mitgliedstaaten mit den von EU ausgehandelten Bestellungsverträgen, dass die Langzeit-Wirkungen und die Wirksamkeit des Impfstoffs nicht bekannt sind und nicht bekannte Nebenwirkungen auftreten können. Und das bei einem Impfstoff, mit dem Gesunde (!) geimpft werden sollten!

Alle acht Personen haben mit ihren Entscheidungen das Leben von 451 Millionen EU-Bürger aufs Spiel gesetzt und gewissenlos für Forschungszwecke freigegeben. Sie haben mit ihren Handlungen ermöglicht und unterstützt, dass ein Impfstoff, dessen Wirksamkeit und Sicherheit nicht bekannt ist, dessen Produktion mit großen Risiken verbunden ist, der laut Vertrag zu Tod, Krankheit und Behinderung führen kann, von der EMA bedingt zugelassen wurde und in weiterer Folge Alten, Kranken, Gesunden, Kindern, Babys und Schwangeren geimpft wird. Am 18. Oktober 2023 hat die EMA auf eine Anfrage mehrerer EU-Abgeordneten bestätigt, dass „die COVID-19-Impfstoffe nicht dafür zugelassen sind, die Übertragung von einer Person auf die andere zu verhindern“ (Quelle)

Die Regierungen wussten, dass die Vakzine die Ausbreitung des Virus nicht verhindern würden. Sie gaben dieses Wissen jedoch nicht an die Bürger weiter und sie haben trotz dieser Tatsache für einige Bevölkerungsgruppen die Impflicht eingeführt. Sie haben alle damit den Nürnberger Kodex und die Allgemeinen Menschenrechte missachtet.

Unter diesem Link findet man die ganze Strafanzeige:
https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2023/12/Voelkerrechtsstrafanzeige.pdf

***

Dass PP trotz anhaltenden Widerstands auf verschiedenen Ebenen weitermachen kann, ist den treuen Lesern zu verdanken, die mich finanziell unterstützt haben. Ihnen an dieser Stelle mein ganz großes Dankeschön!

PAYPAL (Schenkung)

… oder auf klassische Weise per Überweisung:

IBAN: DE04 3002 0900 0803 6812 81
BIC: CMCIDEDD – Kontoname: David Berger – Betreff: Schenkung
https://philosophia-perennis.com/2023/12/02/strafanzeige-gegen-von-der-leyen-u-a-bei-internationalem-strafgerichtshof-in-den-haag/
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https://philosophia-perennis.com/2023/12/02/strafanzeige-gegen-von-der-leyen-u-a-bei-internationalem-strafgerichtshof-in-den-haag/?fbclid=IwAR2XckblJ__jvmAhawDEIIGT1WBH6a_76TbPYTSCH2K97ZFIWA7-EQYwRx0

https://de.wikipedia.org/wiki/David_Berger_(Theologe)

https://de.wikipedia.org/wiki/Päpstliche_Akademie_des_hl._Thomas_von_Aquin


Die Mitglieder dieser ehrwürdigen Akademie sind – sagen wir mal – nicht gerade die progressivsten Vertreter ihrer Fächer.   :whistle:

Und vergessen'S nicht zu spenden!

Speden'S reichlich, es wird in der Ewigkeit vergolten werden!

Irdischer Besitz ist nur Tand und Täuschung!  ;D
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Offline kairo

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15304 am: 7. Dezember 2023, 13:04:55 »
Unter Völkernord tut man's nicht:
Zitat
...Und das bei einem Impfstoff, mit dem Gesunde (!) geimpft werden sollten!

Dieser Satz reicht völlig aus, um das sachliche Niveau der Sache klarzustellen (falls erforderlich). Natürlich werden Gesunde geimpft, keine Kranken. Oder glaubt jemand, eine Impfung sei ein Heilverfahren? Na gut, mancher vielleicht.

Die Anzeige wegen Kriegsverbrechen können sie sich auch in die Haare schmieren. Es ist nämlich kein Krieg, obwohl das noch nicht jeder gemerkt hat.

Herr und Frau Gates unterliegen nicht der Jurisdiktion des IStGH.

Das nur mal nach ganz oberflächlichem Überfliegen des Textes. Den Rest überlasse ich dem Büro der Anklägerin beim IStGH, die haben wohl sonst nicht so viel zu lachen.

Nur gut, dass sie die Anzeige nicht beim IGH eingereicht haben, was manche Koniferen auch schon fertiggekriegt haben.
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15305 am: 7. Dezember 2023, 19:22:29 »
Natürlich werden Gesunde geimpft, keine Kranken.


Ja, schon merkwürdig, daß man vor jeder Impfung gefragt wird, ob man grad einen gripp. Inf. oder so etwas hat ... :whistle:
__________________________


Hat's die Kundschaft nicht gleich gesagt?   :o


Zitat
News 06.12.2023
CORONA-IMPFUNGEN

Was die unerwünschten Proteine bei den mRNA-Impfstoffen bedeuten

Eine neue Studie zeigt: mRNA-Impfstoffe erzeugen nicht nur das Spike-Protein. Ein biochemischer Effekt lässt zusätzlich funktionslose Nebenprodukte entstehen. Was bedeutet das?
von Lars Fischer

Bei einer jetzt in der Fachzeitschrift »Nature« veröffentlichten Studie hat sich gezeigt, dass mRNA-Impfstoffe kleine Mengen unerwünschter Proteine entstehen können. Das liegt, wie die Arbeitsgruppe um Anne E. Willis von der University of Cambridge berichtet, an einer chemischen Veränderung der Impf-mRNA, die dazu führt, dass das Molekül manchmal nicht korrekt ausgelesen wird: Der Vorgang produziert gelegentlich quasi molekularen Ausschuss. Doch was bedeutet das für die Impfung, und welche Folgen hat das für die mRNA-Technologie allgemein? Ein Überblick über die Hintergründe der Entdeckung.
Spoiler
Warum wird die Impf-mRNA ungenau gelesen?
Bei der mRNA des Impfstoffs ist einer der vier Bausteine der RNA durch eine chemisch veränderte Variante ersetzt worden. Neben den normalen Bausteinen Cytosin (C), Guanin (G) und Adenin (A) enthält es statt Uracil (U) den Baustein 1-Methylpseudouracil. Dadurch löst die mRNA einerseits eine weniger starke angeborene Immunreaktion aus – die sich nach der Impfung durch Symptome ähnlich wie ein Infekt äußert –, und andererseits wird aus ihr mehr Protein gebildet.

Allerdings ist bekannt, dass ein solcher Austausch dazu führen kann, dass die künstliche mRNA nicht ganz so präzise ausgelesen wird. So hatten frühere Studien gezeigt, dass andere veränderte mRNA-Bausteine – die nicht im Impfstoff auftauchen – beim Herstellen des Proteins falsch, also als andere Bausteine, gelesen werden können und so veränderte Proteine entstehen lassen. 1-Methylpseudouracil verursacht diese Lesefehler nicht. Studien zeigten jedoch, dass der Baustein dazu führt, dass die mRNA langsamer ausgelesen wird. Wie diese Veränderung auf die Übersetzung in Proteine auswirkt, ist zum Teil noch unbekannt.

Was ist ribosomale Leserasterverschiebung?
Dabei geht es um ein als ribosomale Leserasterverschiebung (ribosomal frameshifting) bezeichnetes Phänomen, das unter anderem auftritt, wenn etwas das Auslesen der mRNA bremst. Dabei verschiebt sich die RNA-Kette beim Übersetzen der genetischen Information in Proteine um eine Position. Das Problem dabei ist, dass dadurch nicht bloß ein einzelner Baustein des Proteins verändert wird, sondern alle nachfolgenden. Je drei aufeinander folgende RNA-Bausteine bilden nämlich den Code für einen einzelnen Proteinbaustein. Das Leseraster bestimmt darüber, welche drei Bausteine jeweils eine Gruppe bilden.

So bedeutet die Basenabfolge UUC in der mRNA, dass an diesem Punkt die Aminosäure Phenylalanin ins Protein eingebaut wird. Verschiebt sich die RNA-Kette um eine Position, beginnt die gelesene Dreiergruppe plötzlich mit den Bausteinen UC und wird mit dem darauf folgenden Baustein der nächsten Dreiergruppe vervollständigt – ein völlig anderer Code. Die eingebaute Aminosäure ist in diesem Beispiel stattdessen Serin, egal welcher Baustein folgt. Die beiden verbleibenden Bausteine der Dreiergruppe werden wiederum mit dem darauf folgenden Buchstaben zusammen ausgelesen, und so weiter. So entsteht ein völlig anderes Protein.

Ribosomale Leserasterverschiebung ist ein auch natürlich auftretender Prozess, weil die Übersetzung von mRNA in Proteine nicht perfekt funktioniert. In manchen Fällen ist das sogar erwünscht und wird gezielt herbeigeführt. Zum Beispiel können Viren so mit der gleichen Gensequenz zwei unterschiedliche Proteine herstellen. Auch Coronaviren nutzen diesen Mechanismus, und bei uns spielt er vermutlich eine Rolle bei der Genregulation.

Was hat die Arbeitsgruppe genau nachgewiesen?
Um zu zeigen, dass mit 1-Methylpseudouracil veränderte mRNA häufiger unerwünschte Leserasterverschiebungen verursacht, stellte das Team um Willis eine künstliche mRNA her. Das daraus übersetzte Protein regt einen Farbstoff genau dann zum Leuchten an, wenn die mRNA beim Ablesen um eine Position verschoben ist. Bei unveränderter mRNA passierte das in einer Zellkultur nicht, mRNA mit 1-Methylpseudouracil dagegen erzeugte diese Leuchtreaktion. In einer weiteren Analyse zeigte das Team, dass zwar das unveränderte Protein auch hier den allergrößten Teil der Produkte ausmachte, aber eben durch die Verschiebung manchmal zwei weitere veränderte Proteine entstanden waren.

Anschließend testete die Arbeitsgruppe, ob das auch mit dem mRNA-Impfstoff BNT162b2 von Biontech geschieht. Dabei impfte sie Mäuse einerseits mit diesem Impfstoff, andererseits gar nicht oder mit einem Adenovirus-Vektorimpfstoff, bei dem 1-Methylpseudouracil nicht auftaucht. Dabei ließ sich bei den mit dem mRNA-Impfstoff geimpften Mäusen eine Immunreaktion auf ein Protein nachweisen, das durch verschobene mRNA entstanden war. Das veränderte Protein entstand nicht nur, sondern wurde auch dem Immunsystem präsentiert.

In einer vergleichbaren Kontrolle an Menschen zeigte sich ebenfalls eine stärkere Immunantwort bei mRNA-Geimpften auf das »verschobene« Protein. Das heißt, das in die mRNA eingebaute 1-Methylpseudouracil führt dazu, dass neben dem gewünschten Spike-Protein auch kleine Mengen unerwünschter Nebenprodukte entstehen können, die dann als körperfremde Proteine ebenfalls eine Immunantwort auslösen. Allerdings ist dieser Teil der Untersuchung mit nur 20 Personen in der Versuchsgruppe so klein, dass man über die Existenz des Effekts hinaus keine weiteren Schlussfolgerungen über seine Größe oder Bedeutung ziehen kann.

Sind die unerwünschten Proteine gefährlich?
Theoretisch könnte der Anteil an Ausschuss die Effektivität des Impfstoffs etwas reduzieren, doch dass die Proteine Schaden anrichten, darauf gibt es keinen Hinweis, wie die Arbeitsgruppe um Willis anmerkt. So entstehen auch unter normalen Umständen in Zellen oft fehlerhafte Proteine, die dann wieder abgebaut werden. Allerdings sind die durch den Impfstoff entstehenden Proteine körperfremd und lösen deswegen eine Immunreaktion aus. Das ist prinzipiell erst einmal ein normaler Vorgang. Dadurch jedoch besteht die theoretische Möglichkeit, dass die Proteine körpereigenen Strukturen stark ähneln und dadurch Autoimmunreaktionen begünstigen. Es gibt aber bisher keine Anzeichen dafür, dass das bei dem Impfstoff der Fall ist.

Sind die unerwünschten Proteine ein Problem für zukünftige mRNA-Medikamente?
Die Studie zeigt, dass bei der mRNA-Technologie mit 1-Methylpseudouracil ein ribosomaler Frameshift deutlich häufiger auftritt als bei unveränderter mRNA. Das ist nicht nur aus grundsätzlichen Erwägungen unschön – idealerweise passiert bei medizinischen Behandlungen ausschließlich das Gewünschte –, es lässt sich ebenso wenig garantieren, dass die entstehenden Nebenprodukte bei allen Anwendungen harmlos sind. Bei zukünftigen Anwendungen sollte ein solches Verrutschen der mRNA also möglichst verhindert werden.

Allerdings zeigt das Team zum Abschluss der Arbeit, dass das problemlos geht. Denn wie sich zeigt, verrutscht die mRNA nicht beliebig irgendwo. Vielmehr passiert das an ganz bestimmten »rutschigen« Stellen, die alle das gleiche gemeinsame Merkmal haben. Dort kann das Molekül, das die jeweiligen Dreierkombinationen im Erbgut ausliest, nicht nur gut an die eigentlichen drei Bausteine binden, sondern auch in einer um eine Position verrutschte Position – die Impf-mRNA enthält gleich sechs solche rutschigen Positionen. Die gute Nachricht: Weil es mehrere unterschiedliche Dreiergruppen mit der gleichen Bedeutung gibt, kann man jede dieser rutschigen Stellen quasi »rutschfest« machen. Dabei muss man jedoch sorgfältig prüfen, ob sich dadurch andere Eigenschaften der mRNA verändern. Die Entdeckung verkompliziert also das Design von therapeutischen mRNA, zum Beispiel auch für Krebstherapien.
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https://www.spektrum.de/news/was-die-nebenprodukte-bei-den-mrna-impfstoffen-bedeuten/2200755

https://www.nature.com/articles/s41586-023-06800-3

https://www.mdr.de/wissen/mrna-impfungen-bildung-falscher-proteine-100.html

https://www.berliner-zeitung.de/gesundheit-oekologie/neue-studie-mrna-impfstoffe-produzieren-unerwuenschte-proteine-li.2166125


Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Offline Rabenaas

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15306 am: 7. Dezember 2023, 19:28:30 »
Wir werden alle sterben! Bis September!
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Habra

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15307 am: 7. Dezember 2023, 19:37:42 »
Wir werden alle sterben! Bis September!

Stimmt. Bis September 2123 wird alles vorbei sein.
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15308 am: 7. Dezember 2023, 20:03:51 »
Ein Staat wie Neuseeland mit unter 6 Mio Einwohnern hat zehntausend Politiker?
Da muss eine hohe Dichte herrschen. Deutschland hat etwa 2.500 auf Landes- und Bundesebene. Dazu die kommunalen.
Manche Leute besitzen soviel Meinung und Ahnung, da kann gar kein Platz mehr für Wissen sein.
 
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Offline lobotomized.monkey

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15309 am: 7. Dezember 2023, 20:14:53 »
Und ich ♥♥♥ habe mir für übernächste Woche die 6. Todesspritze bestellt, im Doppelpack mit der Grippe-Impfung. Wenn es schnell geht, dann braucht man für mich keine Weihnachtsgeschenke zu organisieren (und ich auch nicht).
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Offline Ba_al

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15310 am: 7. Dezember 2023, 20:38:18 »

Stimmt. Bis September 2123 wird alles vorbei sein.

Und das Wichtigste!!1!11!!

Wir werden unsere von der NWO geplante Unfruchtbarkeit ans unsere Kinder weitergeben
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15311 am: 7. Dezember 2023, 22:56:24 »
Wir sind der lebende Beweis, dass wir tot sind.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15312 am: 7. Dezember 2023, 22:57:16 »
Zombieimpfung.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15313 am: 8. Dezember 2023, 07:39:22 »
 :scratch:

Das ist doch nichts neues, dass Gene auch verschoben abgelesen werden, und die angeblich befürchteten Autoimmunreaktionen werden dadurch verhindert, dass Antikörper, die gegen körpereigene Strukturen wirken, im Knochenmark ausgesondert werden.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15314 am: 8. Dezember 2023, 10:21:25 »
Das ist doch nichts neues,


Das weiß aber unsere Kundschaft nicht ...  ::)
________________________

Einstweilen probiert man etwas anderes.

Je mehr Kläger auftreten, desto mehr Schaansersatz gibt's:



Zitat
Studien und Klägeranwalt erheben Vorwürfe
Biontech-Impfstoff für die breite Masse wies anfangs erhebliche Mängel auf

Autor Oliver Stock
Freitag, 08.12.2023, 08:19

Der Impfstoffhersteller muss sich vor Gericht gegen Impfopfer wehren. Sie weisen darauf hin, dass Biontech seinen Impfstoff auf zwei unterschiedliche Weisen produziert hat: einen für einen ausgewählten Personenkreis und einen für die breite Masse. Und sie bezweifeln die Qualität des nach dem zweiten Verfahren hergestellten Impfstoffes. Hersteller und Behörden halten dagegen.

Der deutsche Impfstoffhersteller Biontech, der gemeinsam mit dem US-Pharmakonzern Pfizer den ersten Impfstoff gegen Covid19 auf den Markt gebracht hat, sieht sich dem Vorwurf ausgesetzt, bei der Zulassung seines Impfstoffs, der nach Angaben des Herstellers zunächst bedingt, dann regulär genehmigt wurde, zwei unterschiedliche Verfahren zur Herstellung eingereicht zu haben. Den Vorwurf erhebt unter anderen Marco Rogert, der als Anwalt in Düsseldorf nach eigenen Angaben mittlerweile fast 2700 Impfgeschädigte vertritt. Rogert skizziert den Fall in seiner Klageschrift so: Biontech habe bei der Europäischen Arzneimittelagentur in Brüssel (EMA) einen Antrag auf Genehmigung für zwei Herstellungsverfahren gestellt. Das eine trägt den internen Namen „Process 1“. Hierfür reichte der Hersteller einen bestimmten Impfstoff ein, der mittels sogenannter Polymerase-Kettenreaktion (PCR) vervielfältigt wurde.

Ganz anders stehe es um das Vakzin, das letztlich die breite Bevölkerung erhielt. Dieses wurde in einem anderen Verfahren mittels e.coli-Bakterien erzeugt. Das Vakzin habe „teils erhebliche Verunreinigungen mit DNA-Molekülen“ enthalten. Dieses Herstellungsverfahren habe Biontech „Process 2“ genannt. „Der damit hergestellte Impfstoff weist also erhebliche Unterschiede auf“, stellt der Anwalt der Impfopfer fest. Millionen Menschen wurden damit behandelt.
Spoiler
Milliarden DNA-Moleküle pro Dosis vorhanden
Rogert steht mit seiner Behauptung nicht allein. In einer Vorabveröffentlichung einer kanadischen Studie von Ende Oktober kommen mehrere Wissenschaftler mit Blick auf dem nach „Process 2“ produzierten Impfstoff ebenfalls zu kritischen Ergebnissen. Die Forscher schreiben: Ihre Daten belegten das Vorhandensein von Milliarden DNA-Molekülen pro Dosis in den so hergestellten Impfstoffen. Sie überschritten die von der „Weltgesundheitsorganisation festgelegten Richtlinien für DNA-Reste um ein Vielfaches. (…) „Unsere Ergebnisse erweitern die bestehenden Bedenken über die Sicherheit von Impfstoffen.“

Vor ihnen hatte sich bereits die französische Statistikerin Christine Cotton ähnlich geäußert. Auch sie hatte auf die unterschiedlichen Herstellungsverfahren verwiesen, was eine heftige Reaktion seitens eines Netzwerks namens Health Feedback auslöste, das es sich im Auftrag der Weltgesundheitsorganisation WHO zur Aufgabe gemacht hat, Verschwörungstheorien im Medizinbereich aufzuklären. Sie wirft Cotton unzureichende Testmethoden vor. Allerdings stellen auch die Wissenschaftler, die diesem Netzwerk angehören, fest, dass es zwei Herstellungsprozesse gab. Sie sind jedoch der Ansicht, dass beide Verfahren zu einem Impfstoff gleicher Qualität geführt haben. Die Änderung in der Herstellungsweise sei nur darauf zurückzuführen gewesen, dass Biontech schnell gewaltige Mengen produzieren musste, die sich mit dem Process-1-Verfahren nicht bewältigen ließen.

Kritiker melden sich zu Wort
Zu den Kritikern gehören auch die beiden israelischen Forscher Josh Guetzkow und Retsef Levi, letzterer vom Massachusetts Institute of Technology. Sie weisen angesichts der Häufigkeit von Nebenwirkungen darauf hin, „wie wichtig es ist, die potenziellen Auswirkungen der Variabilität im Produktionsprozess von COVID-19 mRNA-Impfstoffen auf die Wirksamkeit und Sicherheit besser zu verstehen“.

Laut dem Mediziner Florian Schilling, unter anderem Autor eines Buchs über Long Covid, setzte Pfizer zu Beginn ein steriles Verfahren ein, bei dem die RNA maschinell kopiert wurde. Bei der eigentlichen Produktion übernahmen dann Bakterien diese Aufgabe. Das Ergebnis musste danach mit viel Aufwand sterilisiert werden. Nun zeige sich, dass es dabei anfangs „erhebliche Qualitätsdefizite“ gegeben habe, so Schilling. Die eingesetzte RNA sei in der ersten Lieferung nur zu rund 55 Prozent intakt gewesen, beim Rest habe es sich um „Müll“ gehandelt.

Was sagen die Hersteller und Kontrolleure? Die Arzneimittelbehörde EMA hatte in ihrem offiziellen Bewertungsbericht zum Impfstoff das Problem ebenfalls erkannt. Darin heißt es, dass „die RNA-Integrität [...] bei den ersten Chargen des Prozesses 2 im Vergleich zu den Chargen des Prozesses 1 abnahm", dass aber spätere Anpassungen des Prozesses 2 zu „konsistenteren" und „reproduzierbaren“ RNA-Werten führten, die „eher den in den Chargen des Prozesses 1 erreichten Werten entsprechen“. Damit ist klar, dass es zumindest am Anfang Qualitätsunterschiede gegeben haben muss. Auf Anfrage bestätigt die EMA weiter: Im ursprünglichen Antrag auf bedingte Zulassung habe Biontech detaillierte Prüfergebnisse vorgelegt, um nachzuweisen, dass der nach Verfahren 1 und Verfahren 2 hergestellte Wirkstoff und das entsprechende Endprodukt hinsichtlich ihrer biologischen, chemischen und physikalischen Eigenschaften vergleichbar sind. Der Nachweis der Vergleichbarkeit sei ein normaler Bestandteil der pharmazeutischen Entwicklung von biologischen Arzneimitteln und Impfstoffen. Letztlich empfahl die EMA die bedingte Zulassung des Impfstoffs, da die Impfung noch immer besser sei als alles andere. „Kosten-Nutzen-Analyse“ nennt die EMA diese Abwägung.

Biontech: Beide Herstellungsverfahren wiesen eine vergleichbare Qualität auf
Eine Biontech-Sprecherin stellt auf Anfrage fest: „Die Herstellungsverfahren im kleinen Maßstab und im großen Maßstab wurden den zuständigen Behörden zur Prüfung vorgelegt.“ Beide Herstellungsverfahren wiesen eine vergleichbare Qualität auf. „Dies wurde durch Vergleichbarkeitsstudien und unterstützende Charakterisierungstests geprüft und bestätigt.“ Anwalt Rogert glaubt, dass die Vergleichbarkeit nicht gegeben ist, und baut unter anderem darauf seine Strategie für die Vertretung der Impfopfer auf.

Die Düsseldorfer Kanzlei kennt sich aus, wenn es um Durchsetzung von Verbraucherrechten gegenüber Konzernen geht, deren Produkte nicht halten, was sie versprechen. Rogert und seine Kollegen haben zehntausende Geschädigte im VW-Dieselabgasskandals vertreten. Und der Anwalt zieht Parallelen zum VW-Skandal, bis hin zu dem Umstand, dass anfangs auch staatliche Stellen kein Interesse daran hatten, den größten Skandal in einer der wichtigsten Branchen in Deutschland aufzuklären. Dabei meint Rogert jetzt vor allem SPD-Gesundheitsminister Karl Lauterbach. „Eins zu 10.000, das ist die Häufigkeit von schweren Nebenwirkungen", sagte der Minister in einem Interview mit dem heute-Journal. Das Paul-Ehrlich-Institut , dessen oberster Dienstherr Lauterbach ist, rechnet dagegen mit einer rund dreimal höheren Quote. () Bei der EMA sind in diesem Jahr EU-weit 1,2 Millionen Verdachtsfälle auf Impfnebenwirkungen bei Corona-Behandlungen gemeldet worden. Allerdings ist bei diesen Fällen kein Zusammenhang mit der Impfung medizinisch bewiesen.

Gerichte weisen Schadenersatzklagen bislang ab
Ein Indiz, wie hoch die Zahlen in Deutschland tatsächlich sind, lässt sich aus einer Auswertung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung entnehmen. Diese hat mitgeteilt, dass Vertragsärzte 2021 rund zweieinhalb Millionen Patienten mit Impfnebenwirkungen abgerechnet hätten – wozu auch völlig harmlose Erscheinungen wie Hautrötungen oder leichte Schmerzen an der Impfstelle gehörten. In dieser Zahl – die sich auf sämtliche Impfungen bezieht, nicht nur auf die gegen Corona – sind die Privatversicherten nicht enthalten. „Von seltenen Fällen kann man demnach nun wirklich nicht sprechen“, sagt der Anwalt.

Gerichte weisen Schadenersatzklagen bislang ab. So hatte das Landgericht in Düsseldorf zuletzt die Klage einer Mutter abgewiesen, die seit der Impfung unter Sehstörungen leidet. Die Biontech-Anwältin sagte nach dem Urteil, gegen das Anwalt Rogert in die nächste Instanz ziehen will: „Ich möchte gegenüber den Betroffenen hier mein Mitgefühl ausdrücken.“ Sie betonte aber, dass Behauptungen über angeblich dramatische Impf-Folgen „nicht mal im Ansatz belegt“ seien. An mehreren Gerichten in Deutschland sind ähnliche Verfahren anhängig. In einigen Fällen wurden Klagen in erster Instanz abgewiesen, so von den Landgerichten Kleve, Mainz, Rottweil und Bayreuth. Das Landgericht Mönchengladbach dagegen hatte Anfang September einer ähnlichen Klage gute Erfolgschancen eingeräumt. Eine Entscheidung steht noch aus.

Der Beitrag "Biontech-Impfstoff für die breite Masse wies anfangs erhebliche Mängel auf" stammt von The European.
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Also, wenn Studien und Klägeranwalt Vorwürfe erheben, kann es ja nur gelingen.
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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