Umfrage

In meinem direkten Umfeld höre ich seit Beginn der Corona-Krise:

Deutlich weniger Verschwörungstheorien
3 (2%)
Etwas weniger Verschwörungstheorien
6 (4.1%)
Unverändert / Ich habe kein Umfeld (mehr)
36 (24.3%)
Etwas mehr Verschwörungstheorien
52 (35.1%)
Deutlich mehr Verschwörungstheorien
51 (34.5%)

Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1286092 mal)

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Offline theodoravontane

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15315 am: 8. Dezember 2023, 10:30:38 »
Der deutsche Impfstoffhersteller Biontech, der gemeinsam mit dem US-Pharmakonzern Pfizer den ersten Impfstoff gegen Covid19 auf den Markt gebracht hat, sieht sich dem Vorwurf ausgesetzt, bei der Zulassung seines Impfstoffs, der nach Angaben des Herstellers zunächst bedingt, dann regulär genehmigt wurde, zwei unterschiedliche Verfahren zur Herstellung eingereicht zu haben. […] Biontech habe bei der Europäischen Arzneimittelagentur in Brüssel (EMA) einen Antrag auf Genehmigung für zwei Herstellungsverfahren gestellt.
[…]
„Der damit hergestellte Impfstoff weist also erhebliche Unterschiede auf“, stellt der Anwalt der Impfopfer fest.

Ich verstehe das Problem nicht. Sie sagen ja selbst, daß es einen Antrag für zwei verschiedene Produktionsverfahren gab und indirekt geben sie auch zu, daß beide Verfahren genehmigt wurden. Daß nun Impfstoff A sich aufgrund der Herstellung in bestimmten Teilen von Impfstoff B unterscheidet, ist doch unerheblich, solange beide Impfstoffe das tun, was sie sollen und sicher sind. Und gerade zur (Un-)Sicherheit sagt der Herr Anwalt nicht viel, nur, daß B anders als A ist und B möglicherweise "Verunreinigungen mit DNA-Molekülen" enthalten haben könnte. Ob und auf welche Weise das ein Problem ist, weiß er vermutlich selbst nicht so genau.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15316 am: 8. Dezember 2023, 11:31:32 »
Wenn die wussten, welche Vorteile es hat, totgeimpft zu sein. Kein Stress im Job, keine Krankheiten mehr, keine Steuern mehr zahlen. Ich fühle mich toll!
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15317 am: 8. Dezember 2023, 11:40:02 »
Kein Stress im Job, keine Krankheiten mehr, keine Steuern mehr zahlen.

Hähh? Das hat unsere Kundschaft doch schon zu Lebzeiten ...  :scratch:
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Offline Gerntroll

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15318 am: 8. Dezember 2023, 12:12:15 »
Und wozu brauchen die dann kolloidales Silber, CBD und Wurmmittel für Pferde?
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15319 am: 10. Dezember 2023, 07:09:43 »
Zitat
Studie von Göttinger Forschern
Warum die dritte Corona-Impfung den Unterschied macht

Göttinger Forscher haben herausgefunden, dass eine dritte Corona-Impfung und eine dritte Infektion jeweils verschiedene Immun­reaktionen auslösen. Zwar steigt die Menge der Antikörper in beiden Fällen, aber es gibt einen entscheidenden Unterschied.

Clara Hörschler
09.12.2023, 17:10 Uhr

Göttingen. Forscherinnen und Forscher der Universitäts­medizin Göttingen (UMG) haben in einer Studie herausgefunden, dass Corona-Impfung und ‑Infektion jeweils unterschiedliche Immun­reaktionen auslösen. Sie konnten nachweisen, dass eine Dritt­impfung die Immun­abwehr verbessert.

Die Forscher der UMG untersuchten zusammen mit der Universität Münster die Reaktionen des Immun­systems nach dreifacher Corona-Impfung. Die Daten wurden anschließend mit den Immun­reaktionen der Studien­teilnehmer verglichen, die trotz der dritten Impfung am Coronavirus erkrankten – eine sogenannte Durchbruchs­infektion.

213 Versuchs­personen, allesamt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der UMG, nahmen an der Studie teil. Die Studie konnte den Angaben zufolge aufzeigen, dass eine Dritt­impfung die Immun­abwehr verbessert. Es verbesserten sich nicht nur die Antikörper­menge und -qualität, sondern auch die Immun­antwort durch sogenannte T-Zellen. Bei den Studien­teilnehmern, die trotz Drittimpfung eine Corona-Infektion durchmachten, stiegen Menge und Qualität der Antikörper sogar noch stärker. Die Stärke der Immun­antwort blieb jedoch gleich.
Spoiler
Forscher: Durchbruchsinfektionen nicht vorhersagbar
Das Forschungs­team wollte zusätzlich herausfinden, wieso einige Personen sich trotz der Drittimpfung mit dem Coronavirus infizieren, während andere verschont bleiben. Dazu wurde ein Modell maschinellen Lernens mit den Daten der Studie trainiert. Das Modell war jedoch nicht in der Lage, Personen mit einem höheren Risiko für eine Durchbruchs­infektion anhand der vorhandenen Informationen zu identifizieren. Eine Vorhersage von Durchbruchs­infektionen für Einzelne sei also bislang nicht möglich, sagte Sascha Dierks, Wissenschaftler im UMG-Labor.

Die beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind sich einig, dass die Studie zu einem besseren Verständnis der immunologischen Veränderungen beiträgt. „Ein besonderer Dank gilt dabei den zahlreichen freiwilligen Studien­teilnehmern aus der UMG. Sie haben die Studie überhaupt erst in dieser Form möglich gemacht“, heißt es in der UMG-Mitteilung.

Anfang November 2021 hatte die ständige Impfkommission des Robert Koch-Instituts Menschen über 18 Jahren eine dritte Impfung gegen das Coronavirus empfohlen. Diese sollte frühestens sechs Monate nach der zweiten Impfung, der Grund­immunisierung, erfolgen. Die Gründe für eine weitere Impfung waren die hohe Ansteckungs­rate bei dem Virus sowie ein mit der Zeit nachlassender Impfschutz. Dabei war zunächst unklar, wie das Immun­system auf Corona-Infektionen nach der Drittimpfung reagiert.

Veröffentlichung in Fachzeitschrift
Bereits in früheren Studien­ergebnissen konnte das Forschungs­team bedeutende Unterschiede der Immun­antworten zwischen den verschiedenen Corona-Impf­kombinationen herausarbeiten und bereits zweimal veröffentlichen. Die Daten der aktuellen Studie wurden in der Fachzeitschrift „Journal of Medical Virology“ veröffentlicht.

Dieser Artikel erschien zuerst beim „Göttinger Tageblatt“.
https://www.rnd.de/gesundheit/goettingen-neue-forschungsergebnisse-zu-corona-impfung-
[close]
W3IW5I2CTRDZHB5UHVU5UEIBBA.html
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Offline SchlafSchaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15320 am: 12. Dezember 2023, 21:07:06 »
Und weiter geht die Aufarbeitung

Zitat
Das Amtsgericht Meiningen hat Geldstrafen gegen vier Corona-Demonstranten verhängt. Die drei Männer und eine Frau hatten vor zweieinhalb Jahren Polizisten angegriffen. Zur Verhandlung erschienen die Beschuldigten nicht.

Aktuelle Nachrichten des Mitteldeutschen Rundfunks finden Sie jederzeit bei mdr.de und in der MDR Aktuell App.
2021 griffen Demonstranten drei Polizisten bei einem unangemeldeten Corona-Protest an.
Mehrere der Angeklagten erschienen nicht zur Gerichtsverhandlung.
Für die verbliebenen Angeklagten sind zwei weitere Prozess geplant.


https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/sued-thueringen/schmalkalden-meiningen/corona-demonstration-polizei-gewalt-angriff-prozess-100.html
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15321 am: 12. Dezember 2023, 21:16:25 »
Und weiter geht die Aufarbeitung

Zitat
Das Amtsgericht Meiningen hat Geldstrafen gegen vier Corona-Demonstranten verhängt. Die drei Männer und eine Frau hatten vor zweieinhalb Jahren Polizisten angegriffen. Zur Verhandlung erschienen die Beschuldigten nicht.

Na also, wenn nur vom Gericht Geldstrafen verhängt wurden, aber nicht vor Gericht, weil sie einfach fernblieben, dann ist doch alles cool. Dann kan ihnen unsere Ticktackur doch gar nichts. Oh, moment, also vielleicht …
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Offline SchlafSchaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15322 am: 13. Dezember 2023, 12:13:46 »
Vielleicht erinnert ihr euch noch an den Fall in Ratingen wo ein VTler Einsatzkräfte schwer verletzt hat durch eine herbeigeführte Explosion.
Nun gab es das Urteil: Lebenslang mit besonderer Schwere der Schuld

Zitat
xplosion bei Einsatz von Polizei und Feuerwehr: Gericht verurteilt 57-jährigen Ratinger wegen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft

Dutzende Einsatzkräfte der Polizei und Feuerwehr hatte ein 57-Jähriger in Ratingen im Mai durch eine Explosion verletzt. Nun muss er lebenslänglich in Haft.
Nach der Explosion in einem Hochhaus in Ratingen bei Düsseldorf ist ein 57-Jähriger wegen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Düsseldorfer Landgericht sprach ihn am Mittwoch schuldig und stellte die besondere Schwere seiner Schuld fest.

Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst waren am 11. Mai zu seiner Wohnung im zehnten Stock eines Hochhauses gekommen, um einer hilflosen Person zu helfen, die in der Wohnung vermutet wurde.
Stattdessen lauerte der 57-Jährige dort hinter einer Barrikade aus Wasserkästen, schüttete mehrere Liter Benzin auf die Einsatzkräfte und zündete das Gas-Luft-Gemisch. Es kam zu einer Explosion und ein Feuerball traf die neun Einsatzkräfte.

Mehrere von ihnen befanden sich in akuter Lebensgefahr und acht der neun Verletzten werden bleibende Schäden behalten. Die meisten würden wohl nicht in ihren Beruf zurückkehren können und unter den Folgen ihr Leben lang leiden, hatte eine Nebenklagevertreterin gesagt.
Der Angeklagte hatte zu der Tat bis zuletzt geschwiegen. Auch das Urteil am Mittwoch nahm er regungslos auf. Ein Psychiater hatte berichtet, dass der Deutsche während der Corona-Pandemie einen Hang zu Verschwörungstheorien entwickelt habe. Die Covid-Impfung habe er als „Impfstoff des Teufels“ und staatliche Institutionen wie das Arbeitsamt als „Werkzeuge des Teufels“ bezeichnet. Zudem habe er behauptet, die Medikamente seiner Mutter seien vergiftet.

https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/explosion-bei-einsatz-von-polizei-und-feuerwehr-gericht-verurteilt-57-jahrigen-ratinger-wegen-versuchten-mordes-zu-lebenslanger-haft-10920067.html
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15323 am: 13. Dezember 2023, 12:31:27 »
Zum AG Meiningen:

Zitat
Weil die Angeklagten unentschuldigt fehlten, sprach der Richter einen Strafbefehl aus. Damit kann bei kleineren Verbrechen eine Strafe auch ohne vorherige Hauptverhandlung verhängt werden.
Na super, dann kann der Angeklagte nochmal Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen?

soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15324 am: 13. Dezember 2023, 12:37:56 »
Ja, kann er.
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15325 am: 13. Dezember 2023, 17:20:46 »
Auch eine Verschwörung, aber keine theoretische.

Sondern eine mißratene.




Zitat
Ein Virus namens Gier

Dass sie Millionen mit der Pandemie verdiente, reichte Andrea Tandler nicht. Sie wollte auch noch den Staat prellen. Nur deshalb konnte man sie anklagen. Und es wirkt so, als stehe da jemand auch für all die anderen Corona-Profiteure vor Gericht.

Von Thomas Balbierer und Annette Ramelsberger
13. Dezember 2023 - 11 Min. Lesezeit

Erwin Huber ist ein Mann, der sich wie wenige mit Geld und Steuern auskennt. Jahrelang war er bayerischer Finanzminister und davor hatte er das Geschäft von der Pike auf gelernt, als Steuerinspektor in der Finanzverwaltung. Er kennt sie, die Steuersparer, Steuervermeider, Steuertrickser. „Bei den Deutschen ist der Steuerspartrieb stärker ausgeprägt als der Sexualtrieb.“ Diesen Satz mag er.

Einer von Hubers Vorgängern als bayerischer Finanzminister war Gerold Tandler, und ausgerechnet dessen Tochter Andrea erwartet am Freitag ihr Urteil wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe. Auch bei ihr war der Steuerspartrieb sehr ausgeprägt. Andrea Tandler, 40, Werbeunternehmerin in München, geboren im Marienwallfahrtsort Altötting, aufgewachsen im familieneigenen Gasthof Zur Post gleich neben der Gnadenkapelle. Dort verspricht man sich göttliche Eingebungen. Die fehlten Andrea Tandler aber, als sie im Jahr 2020 sehr plötzlich sehr reich wurde, mit Maskengeschäften während der Corona-Pandemie.
 
Die Angeklagte hat von Anfang an wirklich alles getan, um einen möglichst schlechten Eindruck zu machen. Als sie, Monate vor dem Prozess, vor den Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags geladen war, hatte sie sich verkleidet, mit Maske, tief in die Stirn gezogenem Käppi und Sonnenbrille. Es nutzte nichts, es wusste ja jeder, wer hinter der Maskerade steckte: die Tochter eines CSU-Granden. Schon war er wieder da, der alte Amigo-Verdacht. Der Name des Vaters diente der Tochter als Türöffner. Als sie bei den Ministerien in Bund und Ländern anklopfte, wusste sie genau, dass der Name Tandler noch immer zog: Sie sei die Tochter des früheren Finanzministers in Bayern, schrieb sie in einer Mail an einen Geschäftspartner, man werde ihr glauben und sich auf sie verlassen. Damit hatte sie recht.
Spoiler
Eigentlich war alles legal – aber dann gab es da diese „Fehler“
Es ist kein Wunder, dass die Empörung über Andrea Tandler groß war. Eine Frau, die in der Pandemie gute Geschäfte mit dem Staat machte, diesem Staat dann aber möglichst wenig abgeben wollte von ihren Gewinnen. Eine, die vorfühlen ließ, ob sie ihre Firma in der Schweiz ansiedeln könnte, den Firmensitz dann aber lieber in ein 15-Quadratmeter-Zimmer im Münchner Vorort Grünwald verlegte, ein Zimmer, in dem noch 20 andere Firmen gemeldet waren. Grünwald nimmt nur halb so viel Gewerbesteuer wie die Stadt München. Als die Staatsanwaltschaft auch noch herausfand, dass Tandler trotz der eintrudelnden Millionenprovisionen 9000 Euro Corona-Soforthilfe für ihre PR-Firma beantragt hatte, da war in Bayern das Urteil gefällt: wieder eine von diesen CSU-Amigos. Im Januar 2023 kam Tandler in Untersuchungshaft, das Mitgefühl hielt sich in Grenzen: Endlich musste sich mal eine dieser Großkopferten verantworten. Kurz zuvor waren der frühere Justizminister Alfred Sauter und der Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein, beide CSU, straflos davongekommen – sie hatten ebenfalls mit der Vermittlung von Masken viel Geld gemacht. Dabei sollen Politiker qua Amt dem Wohl des Volkes dienen und nicht dem eigenen Geldbeutel. Der Unterschied zu Tandler: Sauter und Nüßlein haben keine Steuern hinterzogen. Niemand konnte ihnen was.

Aber nun gab es diese Frau Tandler. Endlich musste sich eine von diesen Krisengewinnlern verantworten. Man spürte die Genugtuung. Seit dem 4. Oktober stehen Tandler und ihr Lebenspartner Darius N. vor dem Landgericht München. Am ersten Tag verhielten sich die beiden noch so, als hätten sie nur ein gutes Werk getan. „Wir haben Tausende von Menschenleben gerettet“, ließ Darius N. seinen Anwalt vortragen. Und Tandler erklärte, dass sie sich aufgerieben habe im Dienst um die Gesundheit des Landes. Nur danach habe sie ein paar „Fehler“ gemacht.

Foto: Matthias Balk/dpa
Da sitzt eine bleiche Frau auf der Anklagebank, die ihrem Vater erstaunlich ähnlich sieht, die Haare straff zum Pferdeschwanz zurückgebunden, jeden Tag in einem weiten Kleid.

Die erst mal erzählt, dass sie nicht nur die Tochter von Gerold Tandler sei, sondern ihr ganzes Leben gearbeitet habe, als Prokuristin in der Wirtschaft der Eltern, in einem Trachtengeschäft, als Wiesn-Bedienung. Und in der CSU sei sie übrigens auch nicht. Von wegen Amigo. Es klingt ein wenig trotzig, so, als würde sie zu Unrecht verfolgt.

Zurück zum Jahresanfang 2020: Die Pandemie breitete sich rasend schnell aus, es gab noch keinen Impfstoff, und der Staat sah seine Bürger dem gefährlichen Virus schutzlos ausgeliefert. Tandler hatte über einen Bekannten Kontakt zur Schweizer Firma Emix, die Zugriff auf Millionen Masken und Schutzkleidung aus China hatte. Tandler sollte versuchen, dafür Interessenten in Deutschland zu gewinnen – gegen Provision. Sie fand sie: erst das bayerische Gesundheitsministerium, dann das nordrhein-westfälische, am Ende vermittelte ihr die Europaabgeordnete Monika Hohlmeier, die Tochter von Franz Josef Strauß, eine Jugendfreundin, einen direkten Draht zum damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn. Und der orderte erst mal: alles von allem. Es musste schnell gehen, und es ging schnell. Innerhalb weniger Wochen hatte Tandler Masken für Hunderte Millionen Euro verkauft und bekam dafür eine Provision von 48,4 Millionen Euro.

Auch wenn man sich natürlich moralisch empören kann, dass da Krisengewinnler sind, die sich die Taschen vollstopften: Rein rechtlich wäre alles ganz legal gewesen, wenn nicht danach „die Fehler“ passiert wären. Schon nach wenigen Verhandlungstagen sagt die Vorsitzende Richterin Andrea Wagner, eine erfahrene Frau, man erwarte jetzt allmählich so etwas wie ein Geständnis. „Wir lassen Sie ungern reinrauschen.“ Es gehe um sehr hohe Beträge.

Nur ein Geschäftspartner? Die Chats zwischen ihr und Darius N. klingen anders
Wer mehr als eine Million Euro Steuern hinterzogen hat, muss nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs ins Gefängnis. Und bei Tandler geht es um viel mehr. Von den 48 Millionen Euro an Provisionen, die Tandler legal erhalten hat, soll sie 23 Millionen nicht oder falsch versteuert haben. Drei große Komplexe listet die Anklage auf: Punkt eins, die Einkommensteuer. Tandler soll 4,4 Millionen Euro zu wenig Einkommensteuer entrichtet haben, weil sie mit ihrem Lebenspartner Darius N. in Erwartung der Provisionen noch schnell eine GbR und dann eine GmbH gründete. Das ist viel günstiger, als wenn sie als Einzelunternehmerin mit Spitzensteuersatz allein für ihre Einnahmen zahlt. Aber: Nur sie hatte die Kontakte zu den Ministerien. Punkt zwei, die Schenkungsteuer: Tandler hat ihrem Partner die Hälfte der Anteile an der GmbH überlassen, obwohl der nach Ansicht der Staatsanwaltschaft „nichts“ zum Geschäft beitrug – außer sie bei Stress aufzurichten und zu bekochen. Eine Schenkung aus Liebe, sagt die Staatsanwältin, und rechnet 6,6 Millionen Euro nicht gezahlte Schenkungsteuer vor.

Und dann ist da noch Punkt drei, die Sache mit Grünwald: 4,2 Millionen Euro Gewerbesteuer sollen die beiden mit der Briefkastenfirma ungerechtfertigterweise gespart haben. Insgesamt errechnet die Staatsanwältin einen wirtschaftlichen Schaden für den Steuerzahler von 15,2 Millionen Euro. „Selbst wenn sich nur eines dieser Delikte bestätigen sollte, ist das verheerend“, sagt Richterin Wagner.

Sie spricht aus Erfahrung. Vergangenes Jahr wurde der Münchner Sternekoch Alfons Schuhbeck zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt – wegen 2,3 Millionen Euro hinterzogener Steuern. Schuhbecks Richterin: Andrea Wagner. Auch Schuhbeck hatte lange so getan, als wenn die Millionen irgendwie in seinen Kochtöpfen verdampft seien. Erst spät gab er zu, dass er das Geld aus der Kasse genommen und nicht versteuert hatte.

Wagner mahnt immer dringender ein Geständnis der Angeklagten an. „Sonst haben wir am Ende gar nichts“, sagt sie. Nichts, was sich strafmildernd werten ließe. Selten hat ein Gericht von Anfang an so deutlich gemacht, dass es wild entschlossen ist, die Angeklagten zu verurteilen.

Doch erst mal kommt nichts.

Darius N. im Gerichtssaal, 12. Dezember 2023.Foto: Matthias Balk/dpa
Vor Gericht beginnt ein zäher Kampf. Schon bald verbeißen sich Verteidigung und Staatsanwaltschaft in Tausende Whatsapp-Nachrichten. Darüber hat Tandler mit ihren Geschäftspartnern kommuniziert. Es gibt in den Nachrichten sehr viel „Ich“ und nur wenig „Wir“ – ein Zeichen, dass sie und Darius N. nicht gleichberechtigt an dem Geschäft beteiligt waren. Ohnehin hatte Darius N. nur ein altes Nokia-Handy, das nicht wirklich internetfähig war. Für die Anklage ist deshalb klar: Sie war die Geschäftsfrau, sie hatte die Kontakte. Spät, sehr spät gibt Darius N.s Verteidiger Thomas Pfister wie nebenbei zu, dass sein Mandant natürlich nicht gleichberechtigter Partner von Tandler war, da müsse man „nicht um den heißen Brei herumreden“. Darius N. habe halt einen „Spezldienst“ für Tandler geleistet, als er seine Bekannten ansprach, ob sie Masken brauchen könnten.

Ausdauernd wird auch diskutiert, ob Tandler und Darius N. nun ein Liebes- oder ein Geschäftspaar waren. Immerhin hatten sich die beiden von den Millionenprovisionen zusammen ein großes Haus in Grünwald gekauft, mit Sauna und Zigarren-Lounge. Hier wollten sie an neuen Projekten arbeiten. Gleichzeitig wohnten beide weiter in ihren eigenen Wohnungen. Der Vermerk eines Steuerfahnders, wonach Tandler ihren Partner als Alleinerben für ihr Vermögen eingesetzt hatte, ein Indiz für die private Beziehung, erwies sich vor Gericht als falsch. Nicht mal „ein Paar Socken oder eine Zahnbürste“ von Darius N. seien in ihrer Wohnung gefunden worden, sagte Tandler. Ihr Lebens- oder Geschäftspartner schweigt. Staatsanwältin Susanne Gehrke-Haibl aber zitiert genüsslich aus Mails von Tandler: „Darius ist im Depressionsloch, das nervt.“ Oder aus einer Mail Tandlers an Darius N. selbst: „Ich liebe dich und würde im Leben nichts tun, was dir schadet.“ Spricht nicht für eine reine Geschäftsbeziehung.

Irgendwann sagt Richterin Wagner, das sei ihr alles zu kleinteilig. Das Gericht will mehr. Kreative Lösungen, Wiedergutmachung. Und ein Geständnis. Doch das kommt nicht. Was Tandler vorbringe, sei kein hinreichendes Geständnis, sondern „eher die Darstellung eines Irrtums“, erklärt das Gericht. Bis Anfang Dezember spricht nichts für mildernde Umstände.

Hinter den Kulissen müht sich die Verteidigung Tandlers, in Gesprächen mit der Steuerfahndung zu bereinigen, was zu bereinigen ist. Sie will die Schenkung der 50-Prozent-Anteile an der GmbH an Darius N. rückabwickeln. Das kostet Tandler Millionen, aber sie löst damit den großen Anklagepunkt „Schenkungsteuer“ auf, es geht um immerhin 6,6 Millionen Euro. Gleichzeitig laufen Verhandlungen mit den Steuerbehörden, ob sie den Standort Grünwald nicht teilweise anerkennen könnten, denn Tandler und Darius N. waren im Dezember 2020 tatsächlich dort hingezogen. Am Ende erkannten die Steuerbehörden 15 Prozent an. Tandler hat in den vergangenen Tagen ihre gesamte Steuerschuld beglichen, inklusive aller Aufschläge.

Am drittletzten Tag liefert Tandler, was die Richterin die ganze Zeit hören wollte
So etwas gilt als tätige Reue. Alfons Schuhbeck hatte das versucht, es war ihm mangels Kapital nicht gelungen. Der frühere FC-Bayern-Präsident Uli Hoeneß hatte es „unter Aufbietung aller Kräfte“ hinbekommen, er kam mit einer vergleichsweise milden Strafe von dreieinhalb Jahren davon – bei einer nicht versteuerten Summe von 28,5 Millionen Euro, allerdings mit einer verkappten Selbstanzeige. So eine Selbstanzeige kann Tandler nicht aufweisen.

Aber endlich, am 5. Dezember, dem drittletzten Verhandlungstag, liefert Tandler das, was das Gericht schon die ganze Zeit anmahnt: ein Geständnis. Zumindest so etwas Ähnliches. Ohne Umschweife fängt sie an, eine Erklärung zu verlesen. Schon bald bricht ihr die Stimme. Sie habe nun erkannt, dass an ihrer Geschäftskonstruktion etwas falsch sein könnte, sagt sie. Vor allem der Sitz in Grünwald, dort sei man doch nicht die ganze Zeit gewesen. Und sie weint, als es persönlich wird: „Wäre ich mir auch nur ansatzweise der Gefahr bewusst gewesen, hätte ich weder meine Familie noch Herrn N., noch dessen Kinder und auch nicht mich selbst in diese Lage gebracht.“

Das Geständnis macht den Weg frei zu einer Verständigung. Am Dienstag, 12. Dezember, gibt Richterin Wagner bekannt, dass man sich mit Verteidigung und Staatsanwaltschaft auf einen sogenannten Deal geeinigt hat: Statt von 23 Millionen Euro hinterzogener Steuern geht das Gericht nur noch von knapp zwölf Millionen aus. Der wirtschaftliche Schaden wird auf 7,8 Millionen Euro festgesetzt, das ist nur noch die Hälfte dessen, was in der Anklage berechnet wurde. Und: Das Gericht stellt Tandler eine Strafe zwischen vier Jahren und drei Monaten und vier Jahren und neun Monaten in Aussicht. Aber das Wichtigste für die Angeklagte: Sie soll nach dem Urteil das Gericht zunächst als freie Frau verlassen dürfen und ihre Krankheit in Freiheit auskurieren können. Erst danach muss sie wieder ins Gefängnis.

Zweimal bereits musste sie in den vergangenen Monaten operiert werden, eine dritte OP steht an. Oft ist sie wachsbleich, bittet aber trotzdem kaum um Pausen. Tandler will diesen Prozess offensichtlich mit zusammengebissenen Zähnen durchstehen. Selbst die Staatsanwältin erkennt an, dass sich Tandler nicht „in die Krankheit geflüchtet hat, was ein Leichtes gewesen wäre“.

Im Gefängnis ist jede Ausführung zum Radiologen, jeder Besuch in einer Facharztpraxis von Genehmigungen abhängig. Und ganz offensichtlich wurde Tandler monatelang nicht zu einer notwendigen Untersuchung außerhalb der JVA gelassen, trotz großer Schmerzen. Was bei dieser Untersuchung dann geschah, hat selbst das Gericht als „rechtswidrig“ beurteilt. Tandler wurde sogar in der Umkleidekabine von einer Beamtin bewacht und dann in der engen Röhre des MRT mit Kabelbindern gefesselt. Wer jemals in so einer Röhre lag, weiß, wie eng sie ist. Und Andrea Tandler ist korpulent. Wie sie daraus hätte fliehen sollen, ist schwer vorstellbar. „Demütigung ist nach unseren Gesetzen nicht vorgesehen“, sagt Tandlers Anwältin Sabine Stetter in einer Verhandlungspause. Selbst wenn man keinerlei Sympathien für die Angeklagte hegt: Diese Behandlung fühlt sich an, als wenn da eine stellvertretend für alle Profiteure der Corona-Pandemie büßen sollte. Nur, weil man jetzt endlich eine hat.

Als sie über ihre Familie spricht, die zu ihr stehe, bricht ihr die Stimme
Tandlers Partner Darius N. dagegen, ein schlanker Mann mit grauen Schläfen, angeklagt der Beihilfe zur Steuerhinterziehung, segelt unter dem Radar der öffentlichen Aufmerksamkeit. Die Beine von sich gestreckt, sitzt er meist zurückgelehnt auf der Anklagebank. Er, der Wirt aus Haidhausen, tut so, als wäre er aus Versehen hier hineingeraten. Dabei hat er Erfahrung mit der Justiz: Vor ein paar Jahren hat er einen Strafbefehl über 200 Tagessätze kassiert, 8000 Euro – wegen Steuerhinterziehung.

Erst ganz zum Schluss versucht sein Anwalt Thomas Pfister einen Entlastungsangriff. Sein Mandant und Andrea Tandler hätten sich doch im März 2020 von angesehenen Steuerberatern beraten lassen. PSP heißt die Kanzlei, sie liegt am Münchner Siegestor, in ihren Reihen Persönlichkeiten wie der frühere bayerische Finanzminister Kurt Faltlhauser, auch er CSU. „Ich kann mich doch gefälligst darauf verlassen, dass da legale Konstruktionen gemacht werden“, sagt Pfister. „Die hätten doch sagen müssen: ‚Hört mal, ihr zwei komischen Vögel. Ihr seid gar keine GbR.‘ Wofür bezahle ich denn solche Leute?“ Gegen den Steuerberater, der Tandler und Darius N. beraten hatte, ermittelte die Staatsanwaltschaft, die Kanzlei wurde durchsucht, Akten beschlagnahmt. Das Verfahren wurde mangels Tatverdachts wieder eingestellt. „Eine Ungerechtigkeit“, findet Pfister. Wo doch der Steuerberater sogar bei Tandler und Darius N. in Grünwald gewesen sei. Spätestens da hätte er sagen müssen: „Seid ihr wahnsinnig. So geht das nicht.“

Richterin Wagner kontert: Ganz so unzufrieden könnten die beiden Angeklagten mit ihrer Steuerkanzlei nicht sein, denn sie ließen weiter ihr privates Vermögen, ihr Family Office, dort verwalten. Und privates Vermögen ist auch nach den ganzen Steuerrückzahlungen noch genügend da, bei beiden, auch das Haus in Grünwald.

Am Dienstag wurden die Plädoyers gehalten. Die Staatsanwältin hob etwas hervor, was in der Harmonie der Verständigung nicht untergehen sollte. Sie hält das späte Geständnis von Tandler für taktisch motiviert und spricht von krimineller Energie. „Sie wollte nicht alles richtig machen und hat dabei Fehler gemacht. Sie hat versucht, möglichst wenig Steuern zu zahlen. Das Geld war ihre Hauptmotivation.“

Dann sprach Andrea Tandler ihr letztes Wort. Sie bat noch einmal um Entschuldigung, betonte, dass sie nun alle Steuern nachgezahlt habe. Als sie über ihre Familie sprach, die zu ihr stehe, brach ihr die Stimme. Sie sagte, die elf Monate in Untersuchungshaft seien die schlimmste Erfahrung ihres Lebens gewesen. „Das werde ich mein Leben lang nicht mehr vergessen. Das hat mein Leben verändert. Das hat bewirkt, dass ich alles dafür tun werde, um Fehler in Zukunft zu vermeiden.“ Da waren sie wieder, die Fehler.

Ihr Partner Darius N. machte sich weniger Mühe. „Dass mir ein paar Fehler unterlaufen sind, hätte mir nicht passieren dürfen“, sagte er. Das war’s.

Am Ende muss man wieder an den Satz von Erwin Huber denken, den ehemaligen Finanzbeamten, der den Steuerspartrieb quasi zur genetischen Grundausstattung der Deutschen zählt. Redet man mit Steuerfahndern, dann erzählen sie, die Steuerehrlichkeit sei in den vergangenen Jahren gestiegen. Die Eine-Million-Euro-Grenze für eine Bewährung bei Steuerhinterziehung zeige Wirkung, sagt einer, der schon viele dieser Verfahren verfolgt hat: „Wer einmal in Haft war, ist geläutert fürs Leben.“ Nicht nur die Betroffenen. Auch alle ihre Freunde wissen dann, dass der Staat es ernst meint.
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https://www.sueddeutsche.de/projekte/artikel/politik/andrea-tandler-maskendeals-corona-prozess-gericht-muenchen-steuerhinterziehung-e812277/



Immer an Al Capone denken!

Mit der Steuer kriegen sie einen ...!   ???
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Offline Rabenaas

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15326 am: 13. Dezember 2023, 18:23:47 »
Zitat
Weil die Angeklagten unentschuldigt fehlten, sprach der Richter einen Strafbefehl aus. Damit kann bei kleineren Verbrechen eine Strafe auch ohne vorherige Hauptverhandlung verhängt werden.

Nein, das geht nach §408 a StPO i.V.m. § 407 StPO nur bei Vergehen.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Holger0460

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15327 am: 13. Dezember 2023, 19:40:52 »
Hallole,

es ist vielleicht ein wenig albern, entspricht damit aber meiner aktuellen Stimmung.
Auserdem finde ich es ganz reizend, wie die Jungs unsere Schwurblergemeinden auf die Schippe nehmen.....

https://www.youtube.com/watch?v=cbwHfebj8Hw

Gruß

Holger
Entweder ist gerade ein grünes Zebra in meinen Kleiderschrank geklettert und singt dort jetzt die Nationalhymne.......
...oder das war gar kein Aspirin....
 
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Offline theodoravontane

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15328 am: 13. Dezember 2023, 20:56:44 »
Hallole,

es ist vielleicht ein wenig albern, entspricht damit aber meiner aktuellen Stimmung.
Auserdem finde ich es ganz reizend, wie die Jungs unsere Schwurblergemeinden auf die Schippe nehmen.....

https://www.youtube.com/watch?v=cbwHfebj8Hw

Also das klingt verblüffend nach "Illegal 2001".



Und nach Dropkick Murphys. Die haben aber nicht irgendwie was miteinander zu tun?

Egal, es ist beinahe Weihnachtszeit, da kann man sowas auch mal kontextlos posten. Also ich kann. Das Jahr war scheixxe genug, da mag ich zumindest so eine Gute-Laune-Musik.


Euch schon mal allen eine frohe, besinnliche Zeit. Ich mag Euch!
« Letzte Änderung: 13. Dezember 2023, 21:01:08 von theodoravontane »
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15329 am: 13. Dezember 2023, 22:16:37 »
@Andrea Tandler: das wird auf eine nicht bewährungsfähige Freiheitsstrafe im mittleren einstelligen Bereich rauslaufen. Recht so.
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