Umfrage

In meinem direkten Umfeld höre ich seit Beginn der Corona-Krise:

Deutlich weniger Verschwörungstheorien
3 (2%)
Etwas weniger Verschwörungstheorien
6 (4.1%)
Unverändert / Ich habe kein Umfeld (mehr)
36 (24.3%)
Etwas mehr Verschwörungstheorien
52 (35.1%)
Deutlich mehr Verschwörungstheorien
51 (34.5%)

Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1286098 mal)

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Offline califix

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15225 am: 13. November 2023, 10:15:46 »
Bei Bhakdi habe ich schon seit einiger Zeit den Eindruck, dass der sich von logischem Denken eines Wissenschaftlers längst verabschiedet hat. Mit dem Ausscheiden aus dem Beruf kommt zwangsläufig ein immer größer werdender Abstand zum früheren Spezialistenwissen, einzelne komplexe Zusammenhänge geraten in Vergessenheit, etliche Fachbegriffe bleiben in Erinnerung.
Als Rentner muss man daraus die Konsequenz ziehen, die jüngeren Kollegen machen zu lassen und nicht mit einem zunehmend lückenhaften und auch nicht mehr aktuellem Wissen vorne mitmischen zu wollen. Aber genau das hat Bhakdi gemacht und was daraus entstanden ist kann man inzwischen getrost als Bullshit-Bingo für Biologie ansehen. Er kann sich damit aber im Glanze seines Professoren-Titels in einer ansonsten eher wissenschaftsleugnenden Umgebung sonnen.

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15226 am: 13. November 2023, 12:29:04 »
Das Problem sind doch seine Zujubler, die glauben, sein Professorentitel  habe irgend eine Relevanz. Durch diese Typen fühlt er sich immer wieder bestätigt, öffentlich aufzutreten und seinen Blödsinn unters Volk zu bringen. Und seine Zujubler halten sich natürlich auch an seinem Professorentitel fest. Der scheint ja sowas wie eine Kompetenz zu signalisieren. Selbsternannte Heiltheoretiker und Verschwörungsdummschwätzer hat die Bewegung zwar genug, aber die können ja nix vorweisen, was irgendwie mit Medizin und Fachwissen zu tun hat oder hatte.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15227 am: 13. November 2023, 12:32:49 »
Bei Bhakdi habe ich schon seit einiger Zeit den Eindruck, dass der sich von logischem Denken eines Wissenschaftlers längst verabschiedet hat.

Das tragische dabei ist, dass Bhakdi durchaus ein seriöser und anerkannter Wissenschaftler war. Der hat sich völlig verrannt und dabei seinen Ruf komplett ruiniert.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15228 am: 13. November 2023, 16:28:55 »
Neues von der Corona-Diktatur und ihren Schergen:


Zitat
OWi I: Befreiung von Maskenpflicht zu Corona-Zeiten, oder: Anforderungen an das ärztliche Attest

Und heute dann OWi-Entscheidunge, aber mal kein Verkehrsrecht sondern andere Bereiche.

Ich beginne mit dem OLG Celle, Beschl. v. 17.10.2023 – 2 ORbs 278/23. Das OLG arbeitet ind em Beschluss noch ein wenig die Corona-Zeit auf.

Das AG hat den Betroffenen wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen eine vollziehbare Anordnung nach dem Infektionsschutzgesetz (hier: Maskenpflicht bei öffentlichen Veranstaltungen) zu einer Geldbuße von 100,- € verurteilt. Nach den Feststellungen des Urteils nahm der Betroffene am 28.02.2022 in B. an einer angemeldeten Versammlung zum Thema „Spaziergang für das Ende aller Corona-Maßnahmen, Freiheit und Selbstbestimmung “ unter freiem Himmel teil, zu deren Beginn die Demonstrationsteilnehmer einschließlich des Betroffenen von den eingesetzten Polizeikräften auf die bestehende Maskenpflicht hingewiesen worden seien. Sodann habe der Betroffene während der gesamten Versammlung bewusst auf das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verzichtet und mehrfach eine Trillerpfeife verwendet. Ein von dem Betroffenen in der Hauptverhandlung vorgelegtes ärztliches Attest vom 14.01.2022 mit dem Inhalt „Aus psychischen Gründen kann o.g. Person keinen MNB tragen“ erfüllte aus Sicht des Amtsgerichts nicht die an ein ärztliches Attest zu stellenden Mindestanforderungen, sodass der Betroffene nicht nach § 4 Abs. 5 der Niedersächsischen Corona-Verordnung von der Maskenpflicht befreit gewesen sei, weil eine als Ausnahme geltende Beeinträchtigung oder Vorerkrankung weder am Vorfallstag noch in der Hauptverhandlung glaubhaft gemacht worden sei. Das vorgelegte Dokument enthalte weder eine Diagnose, noch gebe es andere Hinweise auf die Art der Erkrankung und auf den Grund, warum diese dem Tragen einer Schutzmaske entgegenstehen soll.

Zum Tatzeitpunkt galt die Niedersächsische Verordnung über Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 und dessen Varianten (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 23. Februar 2022.

Das OLG hat die Verordnung als wirksam angesehen. Es hat das Urteil aber aufgehoben, weil das AG die Anforderungen an das Attest überspannt habe.

ich stelle hier, weil die Problematik ja nicht mehr so ganz aktuell istt, nur die Leitsätze des OLG ein. Wegen der Einzelheiten verweise ich auf den verlinkten Volltext der umfangreich begründeten Entscheidung:

        Zur Glaubhaftmachung der Unzumutbarkeit des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung nach § 4 Abs. 5 der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 23. Februar 2022 bedarf es nicht der Vorlage eines qualifizierten ärztlichen Attests.
        Die Glaubhaftmachung durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung hat schon zur Gewährleistung eines effektiven Gesundheitsschutzes bereits zum Zeitpunkt der behördlichen Kontrolle an Ort und Stelle des Vorfalls zu erfolgen und nicht erst in einer späteren Hauptverhandlung in dem nachgelagerten Bußgeldverfahren.
        Die Anforderungen an die Bestimmtheit eines Ordnungswidrigkeitentatbestandes waren aufgrund des im Februar und März 2022 besonders hohen und stagnierenden Infektionsgeschehens mit einem Höchststand an Neuinfektionen während der gesamten COVID-19-Pandemie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Niedersächsischen Corona-Verordnung in der Fassung vom 23. Februar 2022 noch deutlich reduziert, sodass § 21 der Verordnung trotz seiner Ausgestaltung als Blankettvorschrift noch als materiell rechtmäßig anzusehen ist.
https://blog.burhoff.de/2023/11/owi-i-47/

https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/8164.htm
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15229 am: 16. November 2023, 16:44:35 »
Kein Schaansersatz?   :o


Zitat
16.11.2023 16:28

KLAGEN WEGEN CORONA-IMPFSCHÄDEN: RICHTER MACHT BETROFFENEN WENIG HOFFNUNG

Düsseldorf – Die am Düsseldorfer Landgericht verhandelten Klagen wegen vermeintlicher Impfschäden durch die Corona-Schutzimpfung haben wenig Aussichten auf Erfolg.

Das hat das Gericht am heutigen Donnerstag deutlich gemacht.

Vier Kläger verlangen von den Wirkstoff-Herstellern Biontech und Moderna Schmerzensgeld und Schadenersatz. Aus Sicht des Landgerichts konnten sie nicht ausreichend begründen, dass ihre gesundheitlichen Probleme auf die Impfungen zurückzuführen sind.

Die europäische Arzneimittelbehörde habe den Biontech-Impfstoff Comirnaty im Jahr 2022 zugelassen. Die nötige Nutzen-Risiko-Prüfung sei zuvor erfolgt. Es gebe für das Gericht keine Veranlassung, das nachzuprüfen, sagte Richter Thomas Brüggemann.

Zwei Frauen und ein Mann aus Kaarst, Meerbusch und Düsseldorf klagen gegen das Mainzer Unternehmen Biontech. Sie fordern insgesamt fast 500.000 Euro als Schmerzensgeld und mehr als 30.000 Euro materiellen Schadenersatz.

Das Mainzer Pharma-Unternehmen hatte die Ansprüche als unbegründet zurückgewiesen. Die Behauptungen über angeblich dramatische Impffolgen seien "nicht im Ansatz belegt".

Herzmuskelentzündung und Panikattacken wegen Corona-Impfung? 55-Jährige verklagt Moderna
Eine weitere Klage richtet sich gegen den US-amerikanischen Impfstoff-Hersteller Moderna. In dem Fall fordert eine 55-jährige Frau aus Düsseldorf 150.000 Euro. Auch ihr machte das Gericht wenig Hoffnung.

Die Kläger gaben an, dass die Impfungen bei ihnen zu Atemnot, Seh- und Bewusstseinsstörungen, Bluthochdruck, Gürtelrose, Herzmuskelentzündung, Erschöpfung, Schlafstörungen und Panikattacken geführt hätten.

An verschiedenen Gerichten in Deutschland sind ähnliche Verfahren anhängig. In einigen Fällen wurden Klagen in erster Instanz bereits abgewiesen, so von den Landgerichten Kleve, Mainz, Rottweil und Bayreuth.
https://www.tag24.de/justiz/klagen-wegen-corona-impfschaeden-richter-macht-betroffenen-wenig-hoffnung-3014830
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15230 am: 16. November 2023, 18:13:47 »
500.000 Euro als Schmerzensgeld und mehr als 30.000 Euro materiellen Schadenersatz.

Anfänger! Der Profi setzt noch ein paar Nullen dahinter!
Manche Leute besitzen soviel Meinung und Ahnung, da kann gar kein Platz mehr für Wissen sein.
 
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Offline Lonovis

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15231 am: 17. November 2023, 00:10:38 »
Und grade jetzt hat FüllmichdieTasche keine Zeit einen grandiosen Sieg gegen Bigpharma zu erringen. Das muss doch ein abgekartetes Spiel sein. Einfach mal die Fakten zusammenfügen. Wo wurde Füllmich verhaftet? Frankfurt am Main. Wo hat Biontech seinen Firmensitz Mainz. Beides im Rhein-Main-Gebiet. Fällt doch auf. Oder?
Dummheit schützt vor Strafe nicht!

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15232 am: 17. November 2023, 00:17:04 »
Ich hatte nach dem ersten Schuss Heißhunger auf Bratwurst und Bierdurst. Echt widerlich. Ich verklage Biontech auf mindestens drölfzig Fantastillionen.
Ich kann Bratwurst nicht leiden.
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Offline lobotomized.monkey

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15233 am: 17. November 2023, 05:48:00 »
Zitat
Die Kläger gaben an, dass die Impfungen bei ihnen zu Atemnot, Seh- und Bewusstseinsstörungen, Bluthochdruck, Gürtelrose, Herzmuskelentzündung, Erschöpfung, Schlafstörungen und Panikattacken geführt hätten.
Ich bin ja nicht direkt von medizinischen Fach, dennoch habe ich da eine Vermutung, dass diese Erkrankungen typische Erkrankungen sind, welche auch nach dem Genuss nach einem Apfel oder einem Sack Reis auftreten* könnten:
Atemnot -> Panikattacke
Seh- und Bewusstseinsstörungen -> Konvertierungsstörung,
Bluthochdruck -> findet man, wenn man diesen kontrolliert, weil man z. B. Sorge bei Nachwirkungen nach einer Impfung hat
Gürtelrose -> Windpocken ist man dabei (OK, könnte von Impfung getriggert werden)
Herzmuskelentzündung -> findet man dann, wenn man danach sucht (wird häufig übersehen, genaue Erkrankungsquote in Bevölkerung unbekannt)
Erschöpfung, Schlafstörungen -> depressive Phase, PTBS, Angststörungen, Burnout
Panikattacken -> Angststörung

* Ich beziehe mich auf den Kausalität Impfung -> Symptome und möchte nicht die Symptome/Erkrankungen abstreiten, noch den empfundenen Leidensdruck der Kläger in Abrede stellen.
« Letzte Änderung: 17. November 2023, 05:49:54 von lobotomized.monkey »
"They’d never get here in time. It’s easy. A lobotomized monkey could do it."
"And where are we going to find a lobotomized monkey at this time of night?"
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15234 am: 17. November 2023, 08:57:17 »
Einfach mal die Fakten zusammenfügen. Wo wurde Füllmich verhaftet? Frankfurt am Main. Wo hat Biontech seinen Firmensitz Mainz. Beides im Rhein-Main-Gebiet. Fällt doch auf. Oder?

Eben. Hessen und Rheinland-Pfalz scheinen unter einer Decke zu stecken. Typisch.


Zitat
Ich bin ja nicht direkt von medizinischen Fach, dennoch habe ich da eine Vermutung, dass diese Erkrankungen typische Erkrankungen sind, welche auch nach dem Genuss nach einem Apfel oder einem Sack Reis auftreten* könnten:

Nach dem Genuss von einem Sack Reis sind gewisse Beschwerden durchaus nicht selten.
« Letzte Änderung: 17. November 2023, 09:06:29 von kairo »
 
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Offline Neubuerger

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15235 am: 17. November 2023, 09:06:25 »
Einfach mal die Fakten zusammenfügen. Wo wurde Füllmich verhaftet? Frankfurt am Main. Wo hat Biontech seinen Firmensitz Mainz. Beides im Rhein-Main-Gebiet. Fällt doch auf. Oder?

Eben. Hessen und Rheinland-Pfalz scheinen unter einer Decke zu stecken. Typisch.

Ist sowieso alles die BRiD GmbH.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline Schattendiplomat

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15236 am: 17. November 2023, 09:29:00 »
(...)
* Ich beziehe mich auf den Kausalität Impfung -> Symptome und möchte nicht die Symptome/Erkrankungen abstreiten, noch den empfundenen Leidensdruck der Kläger in Abrede stellen.

Zusätzlich gibt es neben dem Placebo-Effekt auch einen Nocebo-Effekt.

Sprich wenn man sich einredet, dass einem etwas schadet, kann es das auch tun auch so es völlig harmlos ist.
Es gibt dazu tatsächlich Studien die das schön aufzeigen, lustigerweise zeigen einige Studien zur Untersuchung der Auswirkungen von Infraschall bei Windrädern auf Menschen schön auf wie dieser Nocebo-Effekt wirkt.
Ich gehe davon aus, dass viele sogenannten Impfschäden v.a. bei im Vorfeld der Impfung skeptischen Personen oder bei Personen mit einem stark impfkritischen Umfeld auf diesen Effekt zurückgehen.

Man muss das aber durchaus ernst nehmen, der Nocebo-Effekt ist keine reine Einbildung wie Mancher ggf. geneigt ist das zu deuten.
Die Symptome sind durchaus real und haben absolut reale schädliche Auswirkungen auf den Patienten. Aber die Ursache ist eben nicht was die Patienten glauben was die Ursache ist, wie hier der Impfstoff.
« Letzte Änderung: 17. November 2023, 09:42:24 von Schattendiplomat »
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15237 am: 17. November 2023, 10:04:15 »
Einfach mal die Fakten zusammenfügen. Wo wurde Füllmich verhaftet? Frankfurt am Main. Wo hat Biontech seinen Firmensitz Mainz. Beides im Rhein-Main-Gebiet. Fällt doch auf. Oder?

Eben. Hessen und Rheinland-Pfalz scheinen unter einer Decke zu stecken. Typisch.


Off-Topic:
Wenn das die Mainzer und die Wiesbadener wüssten...


Käse! Gehobelt, nicht gerieben!

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Offline Ba_al

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15238 am: 17. November 2023, 10:15:05 »
Bewusstseinsstörungen

Das sind anerkannte Symptome von Querdenken.  Lässt sich hinreichend belegen. Muss man nur googlen.

Hat nix mit der Impfung zu tun
 
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Offline Judge Roy Bean

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #15239 am: 17. November 2023, 10:26:59 »
Sorry, aber ich habe als "Abgasskandal-Geschädigter" eine andere Sicht auf die Dinge (wobei ich das Geschädigtsein beruflich meine, privat fahre ich einen Kleinwagen südländischer Provenienz mit 69-PS-Benzinmotor - Autofetischismus ist mir gänzlich fremd). Beim Abgasskandal treffen aggressiv werbene "Verbraucherschutzkanzleien" auf rechtsschutzversicherte Geldgier. Fall: Kläger kauft sich im Frühjahr 22 gebrauchten Diesel, im Frühsommer 22 fällt ihm ein, dass man deswegen ja mal Schadensersatz vom Hersteller fordern könnte. Dass das nicht funktioniert, sollte auch einem juristischen Laien einleuchten, aber es fanden sich Anwälte und Deckung gewährende Rechtsschutzversicherung. Die Klage blieb in zwei Instanzen erfolglos, aber hierfür wurde ungefähr ein halber Kubikmeter an Schriftsätzen nebst Anlagen abgesondert (kleines Schmankerl am Rande: Berufungsgericht wies auf Unzulässigkeit der Berufung hin, weil die Berufungsbegründung nur allgemein gehaltene Textbausteine enthielt und gar nicht auf die tragenden Gründe des angefochtenen Urteils einging).

Bei den Impfschäden haben wir ungefähr die gleiche Konstellation, nur dass es diesmal um richtig viel Geld geht. Von daher: Ich nehme den Klägern (privat) nicht einmal die Beschwerden ab.
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

Um etwas zu gelten, müssen sich Nullen immer hübsch rechts halten (Adolf Glaßbrenner).
 
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