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Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1286154 mal)

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Offline Judge Roy Bean

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14805 am: 12. Juni 2023, 18:55:00 »
Der "Befangenheitsantrag" führt nicht nur zu einer Verzögerung "von ein paar Tagen". Zunächst muss eine dienstliche Äußerung des abgelehnten Richters eingeholt werden. Die muss dann den Parteien zur Stellungnahme übermittelt werden. Nach Ablauf der Stellungnahmefrist entscheidet die Kammer über das Ablehnungsgesuch (ich tippe auf Zurückweisung). Gegen diesen Beschluss haben die Parteien den Rechtsbehelf der sofortigen Beschwerde (Beschwerdefrist 2 Wochen), es muss also die Frist abgewartet werden. Sollte der Beschluss rechtskräftig werden, wird es der zuvor erfolglos abgelehnte Richter sicherlich sehr eilig haben, erneut Termin anzuberaumen ...

Insgesamt also wieder reiner anwaltlicher Aktionismus - weiß jemand, ob hier ein "Szeneanwalt" tätig ist? Jedenfalls kommt er auf diese Weise nicht zu einem schnellen Urteil.

PS: Ok, Ulbrich/Düsseldorf - keine weiteren Fragen!

PPS: Der Fragebogen auf der Homepage des Mietm..., des Anwalts ist nicht unkomisch. Ich habe mal aus den vorgegebenen Nebenwirkungen Syphilis und Diarrhöe gewählt, aber als sie dann meinen Namen nebst Anschrift wissen wollten, habe ich abgebrochen.
« Letzte Änderung: 12. Juni 2023, 19:22:34 von Judge Roy Bean »
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

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Offline theodoravontane

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14806 am: 12. Juni 2023, 18:58:39 »
Kommt dann auch ihr Hausarzt zur Zeugenaussage, da sie ja vor der Impfung kerngesund war. Oder die Heilpraktikerin?

Die machen das vielleicht wie früher mit ihren Impfunfähigkeitsbescheinigungen, die suchen sich einen Arzt aus ganz weit weg und der kann dann ohne zu lügen sagen, er habe die Dame noch nie gesehen, was dann natürlich ein Beweis ist, daß sie ja gesund gewesen sein muss …
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Offline Staatsdiener

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14807 am: 12. Juni 2023, 19:40:28 »
Wurde da nicht im schriftlichen Vorverfahren nach dem Einverständnis mit einem Einzelrichter gefragt?

Vielleicht übersehe ich da ja was, aber eigentlich ist nach § 348 Abs. 1 S. 1 ZPO zunächst ein Einzelrichter originär zuständig. Die Ausnahme in Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Buchst. e) (Streitigkeiten über Ansprüche aus Heilbehandlungen) dürfte nicht einschlägig sein, weil eine Impfung keine Heilbehandlung ist (dürfte hier unstreitig sein  ;D).
Infrage kommt nur ein Anspruch nach § 84 Arzneimittelgesetz (AMG), denn auch Stoffe, die Krankheiten verhüten sollen, sind Arzneimittel i. S. d. § 2 AMG. Ein Anspruch nach § 84 Abs. 1 S. 2 AMG besteht aber nur dann, wenn 1. das Arzneimittel bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen hat, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen oder 2. der Schaden infolge einer nicht den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft entsprechenden Kennzeichnung, Fachinformation oder Gebrauchsinformation eingetreten ist. Wenn dazu nur mumbo-jumbo vorgetragen worden ist (was vorliegend zu erwarten ist  :))), ist die Klage gleich abweisungsreif, weil es sich um anspruchbegründende Tatsachen handelt, zu denen die Klägerin substantiiert vortragen müsste. Dann braucht das Gericht gar nicht erst ein Sachverständigengutachten einholen, ob die Kopfschmerzen etc. überhaupt durch den Impfstoff verursacht worden sind (Kausalität). Aber selbst das Einholen eines Sachverständigengutachtens würde den Fall nicht tatsächlich schwierig im Sinne von § 348 Abs. 3 Nr. 1 ZPO machen, sodass eine Vorlage des Einzelrichters an die Kammer unzulässig wäre.

Ohne Aktenkenntnis und auf dem Sofa liegend würde ich sagen: Außer einem Honoraranspruch des Anwalts sind hier keine weiteren Ansprüche erkennbar.
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14808 am: 12. Juni 2023, 19:43:16 »
Sollte der Beschluss rechtskräftig werden, wird es der zuvor erfolglos abgelehnte Richter sicherlich sehr eilig haben, erneut Termin anzuberaumen ...


Wäre ich VR. So würde ich eine solche Sache ja gleich nach der Zurückweisung am Samstag auf 8.30 h terminieren.

Da ist der Saal sicher frei.

„Die Parteien sind doch sicher an einem raschen Fortgang der Sache interessiert?“  :biggrin:

Oder ist das in der rotgrünversifften Diktatur wiedermal nicht möglich?   :scratch:
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Offline Judge Roy Bean

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14809 am: 12. Juni 2023, 19:48:51 »
@Reichsschlafschaf: Para. 216 Abs. 3 ZPO - Samstags gehört Papi mir (außer in Notfällen).
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14810 am: 12. Juni 2023, 19:51:55 »
....
Ohne Aktenkenntnis und auf dem Sofa liegend würde ich sagen: Außer einem Honoraranspruch des Anwalts sind hier keine weiteren Ansprüche erkennbar.

Und das Honorar des Anwaltes ist sicherlich so hoch, dass zur Behebung einiger Unpäßlichkeiten dieses Geld besser in eine Luxuskreuzfahrt oder einen Urlaub in einem Luxushotel angelegt worden wäre. Für den RA sicherlich leicht erwirtschaftetes (nicht verdientes!) Geld.
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14811 am: 12. Juni 2023, 20:00:59 »
@Reichsschlafschaf: Para. 216 Abs. 3 ZPO - Samstags gehört Papi mir (außer in Notfällen).


Kuscheljustiz!!1!!!11!!!!  ???
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14812 am: 12. Juni 2023, 20:15:18 »
Vielleicht übersehe ich da ja was, aber eigentlich ist nach § 348 Abs. 1 S. 1 ZPO zunächst ein Einzelrichter originär zuständig

Da hast Du schon recht, aber hier wird die Rechtslage doch häufig zugunsten der Bejahung einer Kammersache ausgelegt. Ein schönes Beispiel sind kosmetische Eingriffe, die ja bei fehlender medizinischer Indikation auch keine Heilbehandlung darstellen. Da wird nach meiner Erfahrung zumeist in Kammerbesetzung verhandelt.

Aber: die Frage des Einzelrichters müsste im Vorverfahren durch die Kammer eigentlich geklärt worden sein.
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Offline Sandmännchen

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14813 am: 13. Juni 2023, 00:01:30 »
Jetzt kommt der Schlaumeierstudent und fragt sich: Wäre das nicht eine falsche Besetzung, was der Kläger behauptet, und warum lehnt die Partei dann den Richter ab, statt Besetzungseinwand zu erheben?
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14814 am: 13. Juni 2023, 00:12:50 »
Weil sie wie ich juristisch Laien sind und den Besetzungseinwand nicht kennen? ;D
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14815 am: 13. Juni 2023, 00:41:15 »
Der juristische Laie fragt sich, welcher Fortgang sich für den Anwalt besser rechnet.  >:D
 
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Offline Judge Roy Bean

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14816 am: 13. Juni 2023, 06:12:51 »
Achtung, Dorfrichter Adam, der dank Para. 22 Abs. 1 GVG mit dem ganzen gesetzgeberischen Schwachsinn in seiner Praxis nichts zu tun hat, meldet sich zu Wort!

Seit einer Justizreform von Anfang dieses Jahrtausends haben wir eine relativ komplizierte Regelung darüber, ob bei landgerichtlichen Zivilsachen der Einzelrichter oder das Kollegium (bestehend aus drei Richtern) zuständig ist, mit der Möglichkeit der Hin- und Herübertragung (siehe Para. 348, 348 a ZPO). Beschlüsse über die entsprechende Zuständigkeit sind unanfechtbar (Para. 348 Abs. 2 ZPO), und zum Teil kann nicht einmal ein Rechtsmittel auf die fehlerhafte Besetzung gestützt werden (Para. 348 a Abs. 3 ZPO).

Hier spricht vieles dafür, dass der Einzelrichter zuständig ist, wie Mitagent @Staatsdiener bereits bemerkt hat.

Was der Anwalt hier will (außer Wind machen und seine Hybris ausleben), bleibt unklar, und mit der durch das Ablehnungsgesuch einhergehenden Verfahrensverzögerung erweist er seiner Mandantin vermutlich auch keinen guten Dienst. Auf Twitter wirft er mit ganz vielen Reizvokabeln um sich, was er alles gerügt hat (man ist geneigt, mit einem Flachwitz der Kategorie Rügen/Usedom zu reagieren). Diese Rügen sind zwar hier nicht einschlägig, aber Hauptsache, man hat eine Duftmarke gesetzt - er hätte ebensogut an den Richtertisch urinieren können.

PS: Nach seinem Twitter-Profilbild muss er sich ständig zwanghaft einen Telefonhörer ans Ohr halten - das sagt schon alles.
« Letzte Änderung: 13. Juni 2023, 06:41:21 von Judge Roy Bean »
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

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Offline Anmaron

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14817 am: 13. Juni 2023, 06:24:20 »
Möglicherweise eine Heißluftduschenstrategie.
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Offline Judge Roy Bean

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14818 am: 13. Juni 2023, 08:19:22 »
Möglicherweise eine Heißluftduschenstrategie.

Das bringt bloß nichts, wenn man in einem Zivilprozess die Klägerseite vertritt. Aber ich hätte ja noch eine andere steile These:

Das Geschäftsmodell der Kanzlei besteht darin, dass man in "Massenfällen" ("Dieselskandal", Impfschäden) per Internet Mandanten akquiriert (und die Gerichte mit textbausteinbehafteten gleichlautenden Klagen zumüllt). Gibt es beim Thema Impfschäden ein schnelles klageabweisendes Urteil, so wird sich das auf die Akquise negativ auswirken. Also muss man das Verfahren durch Verzögerungen - hier unsinnige Rügen nebst Ablehnungsgesuch - eine Zeitlang am Köcheln halten. Außerdem kann man sich auch noch als Kämpfer für das Wahre und Gute darstellen, was der Akquise wiederum förderlich sein dürfte.
« Letzte Änderung: 13. Juni 2023, 08:25:43 von Judge Roy Bean »
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Offline SchlafSchaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14819 am: 13. Juni 2023, 09:10:01 »
Möglicherweise eine Heißluftduschenstrategie.

Das bringt bloß nichts, wenn man in einem Zivilprozess die Klägerseite vertritt. Aber ich hätte ja noch eine andere steile These:

Das Geschäftsmodell der Kanzlei besteht darin, dass man in "Massenfällen" ("Dieselskandal", Impfschäden) per Internet Mandanten akquiriert (und die Gerichte mit textbausteinbehafteten gleichlautenden Klagen zumüllt). Gibt es beim Thema Impfschäden ein schnelles klageabweisendes Urteil, so wird sich das auf die Akquise negativ auswirken. Also muss man das Verfahren durch Verzögerungen - hier unsinnige Rügen nebst Ablehnungsgesuch - eine Zeitlang am Köcheln halten. Außerdem kann man sich auch noch als Kämpfer für das Wahre und Gute darstellen, was der Akquise wiederum förderlich sein dürfte.

Off-Topic:
Ein Karma von 88 geht gar nicht, also wird hier eine Korrektur vorgenommen
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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