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Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1286217 mal)

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Offline kairo

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14505 am: 2. Februar 2023, 12:45:10 »
Das FA ist aber auch garstig

Ist es, das wissen wir. Da ist also ein Ehepaar (oder so etwas Ähnliches) als steuerpflichtig gemeldet, sie haben beide die entsprechende Steuerklasse, und dann meldet sich einer von beiden ab. (Ich nehme zumindest an, dass das mit "Abmeldung" gemeint ist. Oder hat sie ihre Mitgliedschaft in der BRD e.V. gekündigt? Das dürfte aufs gleiche hinauslaufen.) Dann kriegt der andere automatisch die Steuerklasse 1. Ist zwar Völkermord, aber so sind die Regeln. Und das Finanzamt ist niederträchtig genug, nach diesen Regeln zu verfahren. Schlimmer als bei Adolfen, schon klar.
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14506 am: 5. Februar 2023, 08:31:28 »
War ja sehr erfolgreich ...   :facepalm:

Zitat
LAG Düsseldorf bestätigt fristlose Kündigung

Gefälschter Impf­pass kostet trotz 19 Jahren Betriebs­zu­ge­hö­rig­keit den Job

02.02.2023

Die Vorlage eines gefälschten Impfpasses stelle eine schwerwiegende Verletzung der arbeitsvertraglichen Nebenpflichten dar, so das LAG. Ein schwerbehinderten Menschen gleichgestellter Mitarbeiter ist deshalb nach 19 Jahren im Betrieb seinen Job los.

Wer seinem Arbeitgeber einen gefälschten Impfpass vorzeigt, riskiert seinen Arbeitsplatz - und zwar unabhängig von einer langjährigen Betriebszugehörigkeit. Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf klargestellt und einer Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers keine Erfolgsaussichten attestiert. Der Mann nahm nach dem Rechtsgespräch und den Hinweisen der Kammer seine Berufung zurück (Az. 11 Sa 433/22).

Der als Messwärter bei dem beklagten Unternehmen beschäftigte Mann war mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt und hatte dort 19 Jahre beanstandungsfrei gearbeitet. Mit Inkrafttreten des § 28b Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG; besondere Schutzmaßnahmen zur Corona-Pandemie-Bekämpfung) hatte das Unternehmen alle Beschäftigten aufgefordert, vor Dienstantritt einen vollständigen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorzulegen. Den daraufhin vorgelegten Impfpass des Mitarbeiters, der zwei angebliche Biontech-Impfungen durch das Impfzentrum in Duisburg enthielt, hielt das Unternehmen für eine Fälschung und kündigte dem klagenden Arbeitnehmer fristlos und hilfsweise fristgerecht. Der Mann hatte dem Vorwurf widersprochen.

Zur Klärung des Vorfalls hat das LAG eine umfangreiche Beweisaufnahme durchgeführt. Nach dieser sei die Beweislage zulasten des Klägers erdrückend, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. So habe es etwa die auf dem Impfpass verzeichnete Chargennummer nicht gegeben, wie eine Abfrage beim Paul-Ehrlich-Instituts und beim Hersteller ergeben habe. Auch aus den Aufzeichnungen des Impfcenters Duisburg sei hervorgegangen, das die im Impfpass angegebenen Chargen dort nicht verimpft worden seien. Zudem habe der verwendete Stempel Rechtschreibfehler enthalten, was darauf schließen lasse, dass er nicht im Impfzentrum verwendet worden ist.
Mögliche Wiederholungsgefahr irrelevant angesichts der "Schwere des Verstoßes"

Auch weitere Behauptungen des klagenden Mannes, wie etwa dass seine Impfung ohne Termin erfolgt sei, konnten durch Zeugen widerlegt werden. Schließlich konnte ein von ihm benannter Zeuge, der mit ihm zum Impfzentrum gefahren sein soll, nur bekunden, dass er nur auf dem Parkplatz gewartet und nicht gesehen habe, ob der Kläger das Impfzentrum auch wirklich betreten hat.

Die Vorlage einer solchen Fälschung stelle im Ergebnis eine Verletzung einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht dar, so das LAG. Sie wiege so schwer, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sei. Zudem zeuge die Vorlage der Fälschung von einer hohen kriminellen Energie und stelle eine Straftat dar, sodass das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber nachhaltig gestört sei. "Wegen der Schwere des Verstoßes kam es weder auf eine mögliche Wiederholungsgefahr noch auf den langjährigen störungsfreien Bestand des Arbeitsverhältnisses an", so das LAG in seiner Mitteilung.

acr/LTO-Redaktion

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lag-duesseldorf-11sa433-22-fristlose-kuendigung-vorlage-gefaelschter-impfpass-arbeitgeber/
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14507 am: 5. Februar 2023, 12:07:01 »

Zitat
Der als Messwärter bei dem beklagten Unternehmen beschäftigte Mann war mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt .... 

Was bedeutet das in Deutschland? Entweder man ist schwerbehindert oder nicht.
Namensänderung wurde vom Personalamt gemäß § 34 Abs. 2 BVerfGG abgelehnt, daher muss ich auf meine hart erarbeiteten Auszeichnungen verzichten und bei null neu beginnen. Dass bin ich meiner Majestät schuldig.

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14509 am: 5. Februar 2023, 19:51:54 »
Dass jemand mit einem GdB Grad der Behinderung von 30 bis 49 einem Schwerbehinderten mit einem GdB von 50 auf Antrag gleich gestellt wird.
Dummheit schützt vor Strafe nicht!

Captain Andra für die USSF
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14510 am: 5. Februar 2023, 20:24:54 »
Danke, in Österreich gilt jemand als Schwerbehindert ab einen GdB von 70 %  --- mir wurde ein GdB von 100 % zuerkannt.
Namensänderung wurde vom Personalamt gemäß § 34 Abs. 2 BVerfGG abgelehnt, daher muss ich auf meine hart erarbeiteten Auszeichnungen verzichten und bei null neu beginnen. Dass bin ich meiner Majestät schuldig.

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14511 am: 7. Februar 2023, 17:08:29 »
Hatten wir diese Anzeige schon mitbekommen?
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14512 am: 7. Februar 2023, 17:58:31 »
Wandert direkt in Ablage P.
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
(Psychiaterin und Gerichtsgutachterin Heidi Kastner)
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14513 am: 7. Februar 2023, 18:16:16 »
Da würde die Stuhlfrau aber empört die Haarlocke streichen.
Ich bremse nicht für Nazis!
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14514 am: 7. Februar 2023, 20:17:00 »
Da würde die Stuhlfrau aber empört die Haarlocke streichen.

Mir stellt sich eher die Frage, wie sie es geschafft hat, ihr Jurastudium abzuschliessen, nachdem sie offensichtlich die ganze Zeit Kreide holen war.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14515 am: 9. Februar 2023, 06:53:15 »
Wieder so ein Held.

Wenn man schon ein geringes Einkommen hat, dann soll das auch noch kaputt sein:


Zitat
LANDAU
Impfschwindel kommt 63-​Jährigen teuer zu stehen

Michael Schwab
 08.02.2023 - 17:07 Uhr

Weil er sich während der Corona-Pandemie den Status als Geimpfter erschleichen wollte, ist ein Landauer am Dienstag vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt worden. Im Dezember 2021 hatte er eine unbekannte Frau mit einem gefälschten Impfpass in eine Landauer Apotheke geschickt, um ein digitales Impfzertifikat zu beantragen. Als das nicht klappte, versuchte er es kurze Zeit später selbst, flog aber dabei auf. Er wurde wegen Urkundenfälschung in zwei Fällen verurteilt, wobei er sich im ersten Fall nur der Anstiftung schuldig machte. Der 63-jährige war geständig, äußerte sich aber nicht weiter zu der Tat. Überführt wurde er vom Paul-Ehrlich-Institut, dem Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel. Dort war aufgefallen, dass die Impfchargennummer, die in dem gefälschten Impfpass angegeben wurde, gar nicht existiert. Weil sich die Einkommensverhältnisse des Mannes seit Erhebung der Anklage geändert haben – er ist seit vergangenem Jahr arbeitslos – und der Mann zudem noch ein unterhaltspflichtiges Kind im Haus hat, setzte das Gericht die Tagessätze auf Wunsch der Verteidigung niedriger an als geplant. Der Angeklagte muss nun 100 Tagessätze zu je 15 Euro zahlen, außerdem trägt er die Kosten des Verfahrens. Während der Pandemie waren viele gefälschte Impfpässe sichergestellt worden. Sie waren teilweise sogar übers Internet gehandelt worden. Anfangs war nicht einmal klar, ob eine solche Fälschung strafbar war.

https://www.rheinpfalz.de/lokal/landau_artikel,-impfschwindel-kommt-63-jährigen-teuer-zu-stehen-_arid,5465660.html
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14516 am: 9. Februar 2023, 09:46:59 »
Zitat
BAYERISCHE MASKENAFFÄRE

Beschuldigte Unternehmerin Tandler bleibt in Untersuchungshaft
AKTUALISIERT AM 08.02.2023-19:48

Dringender Tatverdacht und Fluchtgefahr: Das Münchner Landgericht lehnt eine Haftbeschwerde von Andrea Tandler und ihrem Kompagnon ab. Die Tochter des früheren CSU-Politikers Gerold Tandler soll 48 Millionen Euro durch Provisionen für Maskengeschäfte erhalten haben.

Die als eine der Schlüsselfiguren der bayerischen Maskenaffäre geltende Unternehmerin und Politikertochter Andrea Tandler sowie ihr Geschäftspartner Darius N. bleiben in Untersuchungshaft. Haftbeschwerden von Tandler und N. nach ihren Festnahmen im Zusammenhang mit einem Steuerverfahren habe das Landgericht München I am Mittwoch als unbegründet verworfen, teilte das Gericht mit.

Es lägen ein dringender Tatverdacht und entgegen der Ausführungen der Verteidiger jeweils der Haftgrund der Fluchtgefahr vor. Tandler und N. können nun mit ihren Haftbeschwerden noch vor das Oberlandesgericht ziehen.

Schlüsselfiguren der Maskenaffäre
Die konkreten Vorwürfe gegen die seit dem 24. Januar in Untersuchungshaft sitzenden Geschäftsleute sind nicht bekannt. Die Staatsanwaltschaft sprach von steuerrechtlichen Vorwürfen, die Gegenstand eines seit längerer Zeit geführten Ermittlungsverfahrens seien. Wegen des Steuergeheimnisses ist es üblich, dass die Behörden vor einem etwaigen Prozess keine Details veröffentlichen. Tandler und N. sind Schlüsselfiguren der Maskenaffäre, mit der sich auch ein Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags befasst.

Die Tochter des früheren CSU-Generalsekretärs sowie ehemaligen bayerischen Innen-, Wirtschafts- und Finanzministers Gerold Tandler kassierte mehr als 48 Millionen Euro an Provisionen für Maskengeschäfte, die sie für das Bundesgesundheitsministerium und die Gesundheitsministerien von Bayern und Nordrhein-Westfalen anbahnte. Dabei soll sie ihren Kontakt zur CSU-Europaabgeordneten Monika Hohlmeier genutzt haben, der Tochter des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß. Strauß wiederum war der Mentor von Tandlers Vaters.

Quelle: AFP
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/maskenaffaere-unternehmerin-tandler-bleibt-in-untersuchungshaft-18664344.html

https://www.sueddeutsche.de/bayern/andrea-tandler-maskenaffaere-haft-steuerhinterziehung-landgericht-muenchen-1.5747772



Sie ist halt ganz der Vater, gell?
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerold_Tandler


Fürs Bundesverdienstkreuz langt's immer noch.  ;)

48 Mio ist so grad die Kragenweite von FJS ...
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14517 am: 9. Februar 2023, 09:56:49 »
Zitat
BAYERISCHE MASKENAFFÄRE

Ich finde die Gier immer so faszinierend. Da reicht es nicht, wenn man den öffentlich zur Verfügung gestellten Selbstbedienungsladen nutzt (denn ich glaube, das mit den Masken ist eigentlich schon erledigt). Nein, man ist dann auch immer noch der Meinung, dass dem Staat von den kassierten Gewinnen natürlich und selbstverständlich keine steuerliche Beteiligung zusteht.
Al Capone lässt grüßen.
Hätte die gute Dame ordentlich ihre Steuern abgeführt, dann würde sie jetzt vermutlich völlig unbehelligt weiter leben können.
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14518 am: 9. Februar 2023, 15:55:26 »
Der wenig geschätzte Professor kann es nicht lassen. Nachdem er hier mit seinen Sprüchen mehr Gegenwind bekommen hat, als ihm lieb war versucht er jetzt in seinem Herkunftsland die Corona-Impfungen zu diskreditieren.

https://www.wochenblitz.com/news/thailand-weist-behauptung-ueber-pfizer-reaktion-der-thailaendischen-prinzessin-als-faelschung-zurueck

Spoiler
Do., 09. Feb. 2023 | Bangkok

Bangkok — Die umstrit­tene Behaup­tung, Thai­land wolle den Ver­trag mit Pfiz­er über den Impf­stoff Covid-19 kündi­gen, weil die thailändis­che Prinzessin Bajrak­i­tiyab­ha nach ein­er Auf­frischungsimp­fung in ein Koma gefall­en sei, wurde als falsch zurück­gewiesen. Wider­sprüch­liche Aus­sagen eines pen­sion­ierten Mikro­bi­olo­giepro­fes­sors, Suchar­it Bhak­di, wur­den von der thailändis­chen Regierung als ​“Fake News” abge­tan. Pro­fes­sor Bhak­di hat­te behauptet, die thailändis­che Regierung erwäge, den Ver­trag mit Pfiz­er über den Impf­stoff Covid zu kündi­gen, weil sie ange­blich Bedenken hin­sichtlich der Sicher­heit des Impf­stoffs hege.
Die von Bhak­di aufgestell­ten Behaup­tun­gen wur­den in den sozialen Medi­en weit ver­bre­it­et und sorgten für Aufre­gung in der Öffentlichkeit. Das thailändis­che Min­is­teri­um für Seuchenkon­trolle und das Nationale Impfin­sti­tut bestätigten jedoch, dass es keine Pläne gibt, den Ver­trag Thai­lands mit Pfiz­er oder einem anderen Her­steller von Covid-Impf­stof­fen zu ändern, wie die Asso­ci­at­ed Press berichtete. Ein Beamter des Nation­al Vac­cine Insti­tute, der es vor­zog, anonym zu bleiben, erk­lärte, der Covid-Impf­stoff sei nach wie vor sich­er und werde für die All­ge­mein­heit emp­fohlen. Thai­land ver­wen­det weit­er­hin den Impf­stoff von Pfiz­er und prüft derzeit dessen biva­lente Auf­frischungsimp­fung, plant aber nicht, die Bestel­lung des aktuellen Impf­stoffs einzustellen.Pfiz­er wies in ein­er Erk­lärung darauf hin, dass die thailändis­che Seuchenkon­troll­be­hörde den Impf­stoff weit­er­hin ​“für alle zuge­lasse­nen Alters­grup­pen und Indika­tio­nen” emp­fiehlt. Pro­fes­sor Bhak­di räumte ein, dass einige der im Inter­net kur­sieren­den Behaup­tun­gen ​“über­trieben” seien, aber er hält seine Bedenken bezüglich des Impf­stoffs aufrecht. Die falschen Behaup­tun­gen über den Impf­stoff kom­men inmit­ten der zunehmenden Besorg­nis über den Gesund­heit­szu­s­tand von Prinzessin Bajrak­i­tiyab­ha, die nach ein­er Auf­frischungsimp­fung ins Koma gefall­en sein soll. Medi­zinis­che Experten bestätigten jedoch, dass ihr Zus­tand auf einen unregelmäßi­gen Herz­schlag zurück­zuführen ist, der durch eine Myko­plas­menin­fek­tion verur­sacht wurde, und nicht auf eine Neben­wirkung des Covid-Impfstoffs.

Das thailändis­che Königshaus hat sich nicht zum Zus­tand der 44-jähri­gen Prinzessin geäußert, die die älteste Tochter des Königs und poten­zielle Thron­fol­gerin ist. In ein­er Erk­lärung des Königspalastes vom 7. Jan­u­ar hieß es, dass Prinzessin Bajrak­i­tiyab­ha bewusst­los sei und an lebenser­hal­tenden Maß­nah­men hänge, nach­dem sie beim Train­ing von Hun­den für eine Armeeausstel­lung ins Koma gefall­en sei. Die Erk­lärung führte ihren Zusam­men­bruch auf einen unregelmäßi­gen Herz­schlag zurück, der durch eine Myko­plas­ma-Infek­tion verur­sacht wurde, eine bak­terielle Krankheit, die nor­maler­weise mit Lun­genentzün­dung einhergeht.
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Offline Anmaron

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14519 am: 9. Februar 2023, 18:13:39 »
Hätte die gute Dame ordentlich ihre Steuern abgeführt, dann würde sie jetzt vermutlich völlig unbehelligt weiter leben können.
Und Hauptsache nicht für seinen Unsinn gradestehen, nein, klagen gegen Untersuchungshaft. Klar, unter Aufsicht kann man keinen Verschwindibus auf die Knete sprechen.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

Anmaron, M. Sc. univ. Universität Youtübingen
 
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