Umfrage

In meinem direkten Umfeld höre ich seit Beginn der Corona-Krise:

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Etwas weniger Verschwörungstheorien
6 (4.1%)
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Etwas mehr Verschwörungstheorien
52 (35.1%)
Deutlich mehr Verschwörungstheorien
51 (34.5%)

Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1286209 mal)

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Offline SchlafSchaf

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An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14521 am: 13. Februar 2023, 12:57:14 »
Apropos Maske:

Das System reißt sich gerade ebendiese vom Gesicht!   :o

Nach und nach werden die Maßnahmen aufgehoben, seit heute gibt es keine Isolationspflicht bei einer Covid-19-Infektion mehr, die Absonderung ist nur noch „eigenverantwortlich“.

https://corona.brandenburg.de/corona/de/aktuelle-regelungen/

(Das RSS hält dies für unverantwortlich, weil es unverantwortliche Menschen gibt, aber auf das RSS hört wieder keiner. Man darf seit heute „eigenverantwortlich“ mit einem CT-Wert von 15 lustig zum Einkaufen gehen.)

PCR-Tests sind ab 1. März nicht mehr verpflichtend.

Geschieht dies trotz oder wegen unserer Kundschaft?   :scratch:

Die hat ja bald nichts mehr, wogegen sie sein könnte!
(Die Testpflicht für Besucher von Heimen und Pflegeeinrichtungen gilt derzeit bis zum 7. April, ob es eine erfrischend knechtende Verlängerung gibt, ist derzeit unklar, möglicherweise läuft die Regelung einfach aus ohne Nachfolger.)
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Offline Froschkönig

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14522 am: 13. Februar 2023, 14:38:16 »
Auch schon vorher konnte man die Isolationspflicht einfach und legal umgehen, indem man sich nicht testen ließ. (Und selbst wenn man offiziell der Isolationspflicht unterlag, hätte man schon seit längerer Zeit sehr viel Pech haben müssen, damit ein Verstoß auffällt.) Insofern ist Eigenverantwortung hier der sinnvolle Weg.
 
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Offline Ba_al

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14523 am: 13. Februar 2023, 14:43:10 »
Wobei Eigenverantwortung bewiesenermassen nicht funktioniert.

Insofern kann man es auch gleich sein lassen.
 
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Offline Froschkönig

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14524 am: 13. Februar 2023, 14:50:41 »
Wobei Eigenverantwortung bewiesenermassen nicht funktioniert.

Das ist in erster Linie eine selbsterfüllende Prophezeiung. Damit Eigenverantwortung funktioniert, braucht es eine gute Datenlage, ehrliche und klare Kommunikation, offene, konfrontative aber immer faktenbasierte Diskussionen und konsistente, vernünftige und wirksame Regeln. Also alles, was wir nicht hatten.

 
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Offline Peta1

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14525 am: 13. Februar 2023, 16:46:53 »
In Österreich wurden die Maßnahmen schon gelockert, hier der Link:
https://www.sozialministerium.at/Corona/aktuelle-massnahmen.html
Die Infektionszahlen sind erwartungsgemäß gestiegen, allerdings sind die Zahlen jener, die einer Spitalsbehandlung bedürfen, zwischen 700 u. 800 stabil, davon ca. 50 auf der Intensivstation.
Wogegen die Schwurbler im Moment protestieren? Sind halt zu Blutinkriechern mutiert und demonstrieren das auch.
Peta1
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"Genau. Unser Problem ist, dass eine große Mehrheit von ♥♥♥en eben nicht mehr schweigt."
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14526 am: 14. Februar 2023, 11:46:44 »
Wogegen die Schwurbler im Moment protestieren? Sind halt zu Blutinkriechern mutiert und demonstrieren das auch.

Unsere Entwicklungsabteilung sollte sich vielleicht mal intensiver mit der Frage beschäftigen, welches Thema man den Querde**en als nächstes hinwerfen könnte, damit sie sich daran abreagieren. Mir fielen da solche Sachen wie z.B. der von den Eliten herbeigeführte unhaltbare Zustand, dass es um 12 Uhr Nachts meist dunkler ist als 12 Uhr Mittags, der sofort beendet werden muss. Bzgl. Autokorsos müssen sie sich halt jetzt mit den Klimaklebern absprechen...  ;D
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14527 am: 15. Februar 2023, 16:43:15 »
Leider Bezahlschranke, aber da hat wohl jemand dringend auf sich aufmerksam machen müssen?   :scratch:


Zitat
Die Kripo hatte damals nach einem gefälschten Impfpass gesucht, aber Bundeswehr-Munition gefunden.

DONAUWÖRTH/NÖRDLINGEN/AUGSBURG 14.02.2023
Haftstrafe für Ex-Soldat: Auf dem Dachboden lagerte er gestohlene Munition

Ein Soldat, der in der Donauwörther stationiert war, hat in den 1990er Jahren einiges an Munition und Waffenzubehör gestohlen.

 Ein früherer Zeitsoldat aus dem Ries hat viel Munition und Zubehör aus der Kaserne in Donauwörth gestohlen. Nun erhält der 49-Jährige eine Gefängnisstrafe.


VON WOLFGANG WIDEMANN

Einen ebenso überraschenden wie brisanten Dachbodenfund hat die Polizei im Frühjahr 2022 in einem Wohnhaus in einer Ries-Gemeinde gemacht: In einer mit einem Vorhängeschloss gesicherten Holzkiste mit der Aufschrift "Patronen für Handfeuerwaffen" kamen Munition und Waffenzubehör zum Vorschein. Dies hat für den Besitzer nun gravierende Folgen: Ein Schöffengericht in Augsburg verurteilte ihn zu einer Gefängnisstrafe.
https://www.augsburger-allgemeine.de/donauwoerth/donauwoerth-noerdlingen-augsburg-gestohlene-munition-auf-dachboden-haft-fuer-ex-soldaten-id65518126.html

Prepper?
Man weiß ja nie ...



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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14528 am: 15. Februar 2023, 17:01:23 »
Man fragt sich, wie das geht, wo die Munition doch so akribisch gezählt wird? Wenn er selbst der Herr der Waffenkammer war, stellt sich die Frage nach wirksamen Kontrollen an dieser Stelle.
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Offline Gerntroll

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14529 am: 15. Februar 2023, 17:05:34 »
Wir mussten seinerzeit sogar die Hülsen von Platzpatronen abgeben. Ausgabe und Rückgabe wurde schriftlich erfasst. Ich kann das beim besten Willen auch nicht verstehen. Aber es scheint ja Wege zu geben.
Manche Leute besitzen soviel Meinung und Ahnung, da kann gar kein Platz mehr für Wissen sein.
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14530 am: 15. Februar 2023, 17:40:12 »
Man fragt sich, wie das geht, wo die Munition doch so akribisch gezählt wird? Wenn er selbst der Herr der Waffenkammer war, stellt sich die Frage nach wirksamen Kontrollen an dieser Stelle.

Munition und Waffenkammer sind nun zwei ganz unterschiedliche Dinge. Erstere wird nicht in der Waffenkammer gelagert (niemals Waffe und Munition zusammen), sondern üblicherweise extra. Die Ausgabe erfolgt nur, wenn ein Schießen stattfindet und dann auch nur die Munition, die geschossen werden soll. Da wird dann genau abgerechnet, wieviel ausgegeben, verschossen und zurückgegeben wurde. Und wehe, das stimmt nicht. Auf der normalen Schießbahn ist da betrügen kaum möglich (da sind immer verschiedene Leute beteiligt, die die Ausgabe machen und das Schießbuch führen). Was anderes ist ein Gefechtsschießen auf dem Truppenübungsplatz. Da bekommen die Soldaten nicht 5 abgezählte Schuß Munition, sondern 2-3 Magazine, da hier gefechtsmäßig geübt werden soll. Und wenn man sich da halbwegs geschickt anstellt, kann man locker Munition verschwinden lassen. In Einheiten, in denen sehr viel geschossen wird, wie beim KSK, ist das noch viel einfacher.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline Mr. Devious

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14531 am: 15. Februar 2023, 17:52:20 »
Urteil gegen Initiator von Corona-Demo vor Kretschmanns Privathaus - Es bleibt im Ergebnis bei 30 T€

Spoiler

Der Anführer eines Corona-Spaziergangs, der im Februar zum Privathaus des Ministerpräsidenten in Laiz geführt hat, muss eine Geldstrafe in Höhe von 30 000 Euro bezahlen. Der Mann und sein Anwalt haben bekannt, gegen das Urteil in Berufung gehen zu wollen.

Nach drei Verhandlungstagen hat das Amtsgericht Sigmaringen am Montag ein Urteil gesprochen. Der Angeklagte Udo S. muss 120 Tagessätze à 250 Euro bezahlen. Damit ist der 52-Jährige vorbestraft.

Richterin Kristina Selig hatte ursprünglich in einem beschleunigten Verfahren einen Strafbefehl Höhe von 150 Tagessätzen zu je 200 Euro, also 30 000 Euro, verhängt. Dagegen legte der Angeklagte Einspruch ein.

Deshalb kam es zu der mündlichen Verhandlung, die sich über drei Tage hinzog, und ein großes Medieninteresse auslöste.
Staatsanwaltschaft: Mann war Anführer

Oberstaatsanwalt Karl-Heinz Beiter ist der Ansicht, dass der Angeklagte den Spaziergang anführte. „Man hat sich an ihnen orientiert, sie waren der Ortskenner und haben die Teilnehmer zielgerichtet zu Kretschmanns Haus geführt.“

Der Mann hatte bei verschiedenen Corona-Demos ein Kreuz mit sich geführt - so auch im Februar in Laiz. „Vielleicht ist es deshalb für die Masse und die Polizei so rübergekommen, dass er der Leiter ist“, sagte sein Verteidiger.

Die Geldstrafe fällt so hoch aus, weil die Staatsanwaltschaft der Meinung ist, dass der in einer Nachbargemeinde von Sigmaringen lebende Angeklagte über monatliche Miet- und Pachteinnahmen in Höhe von 23.000 verfügt.

S. selbst legte lediglich Lohnbescheinigungen vor, die sein Nettoeinkommen auf 2300 Euro beziffern. Zudem müsse er für eines seiner beiden Kinder Unterhalt in Höhe von 300 Euro bezahlen.

Um diese „Armrechnung“ zu widerlegen, verwies der Oberstaatsanwalt auf die eingeholten Bankauskünfte und Grundbuchauszüge, die S. Vermögensverhältnisse belegen sollten.
Staatsanwalt betont Schutz von Mandatsträgern

Sein Verteidiger Tomislav Duzel untermauerte seine Forderung nach einem Freispruch und unterstellte der Justiz zum Schutz der Privatsphäre Kretschmanns ein besonderes hartes Vorgehen.

„Es macht keinen Unterschied, ob man bei Herrn Kretschmann, einem Amtsgerichtsdirektor oder einer Kloputzfrau demonstrieren geht.“ Doch, es mache einen Unterschied, sagte der Staatsanwalt: „Wir setzen damit ein Signal, dass wir die Einschüchterung von politischen Mandatsträgern nicht zulassen.“

Knapp 60 Menschen hatten sich am Sonntag, 13. Februar, in Laiz versammelt, um vor dem Privathaus des Ministerpräsidenten gegen die Corona-Maßnahmen zu protestieren.

S. sei gewöhnlicher Teilnehmer des Spaziergangs gewesen, was nicht strafbar ist, so die Argumentation von Rechtsanwalt Duzel. Die Staatsanwaltschaft Hechingen ist dagegen der Meinung, dass der Angeklagte den Demonstrationszug angeführt habe. Bei einer unangemeldeten Versammlung können Anführer von den Behörden belangt werden.

Der Mann und sein Anwalt gaben bekannt, gegen das Urteil in Berufung gehen zu wollen.
[close]

https://www.schwaebische.de/landkreis/landkreis-sigmaringen/sigmaringen_artikel,-amtsgericht-bestaetigt-geldstrafe-gegen-mutmasslichen-anfuehrer-einer-corona-demo-vor-kretschmanns-p-_arid,11513815.html

Im Berufungsverfahren zeigte sich der Angeklagte geständig. Das honorierte das Landgericht Hechingen mit einer Minderung der Anzahl der Tagessätze - auch wenn der Angeklagte nicht die Größe hatte, seine Entschuldigung und sein Geständnis selbst vorzutragen.

Spoiler
Nach „Spaziergang“ vor Kretschmanns Haus in Laiz: Demo-Anführer legt Geständnis ab

Nachdem der Anführer einer Gruppe von Corona-Kritikern, die im Februar 2022 vor dem Haus des Ministerpräsidenten demonstrierte, jüngst vom Amtsgericht Sigmaringen zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, ging es nun vor dem Landgericht Hechingen in die nächste Runde. Denn sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft legten gegen das Urteil des Amtsgerichts Sigmaringen Berufung ein. Nun räumt der Unternehmer ein, den Protestzug zum Privathaus des Ministerpräsidenten organisiert zu haben. Das wirkt sich strafmildernd aus.

Der Protestzug zum Privathaus des Ministerpräsidenten hatte vor einem Jahr ein landesweites Echo ausgelöst. 50 Teilnehmer zogen in Laiz vor Kretschmanns Anwesen und mussten von der Polizei gestoppt worden. Das Amtsgericht Sigmaringen hatte den 53-jährigen mutmaßlichen Anführer zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen à 250 Euro verurteilt, damit wäre er vorbestraft gewesen. Die Höhe der Geldstrafe begründeten die Behörden mit den Vermögensverhältnissen des Angeklagten.

In der Berufsverhandlung am Mittwoch vor dem Landgericht Hechingen sank die Strafe deutlich, weil sich der 53-Jährige im Gegensatz zur ersten Verhandlung geständig zeigte. „Mein Mandant räumt die Tatvorwürfe vollumfänglich ein, sie haben sich zugetragen wie sie ihm die Anklage vorwirft“, sagte Rechtsanwalt Tomislav Duzel.

„Von Nachahmung absehen“

Zudem entschuldigte sich der Angeklagte über seine Anwälte beim Ministerpräsidenten. „So eine Demo ist nicht das richtige Mittel, um gesehen und gehört zu werden“, sagte sein Anwalt. Dafür gebe es andere Wege wie die Anmeldung von Demonstrationen, die die richtigen seien. Die Anwälte riefen außerdem dazu auf, „künftig von einer Nachahmung abzusehen“. Dies habe eine besondere Wirkung für die Öffentlichkeit.

Verständigung unter Anwälten und Gericht

Zu Beginn der Verhandlung hatten sich die beiden Rechtsanwälte des Angeklagten und Oberstaatsanwalt Karl-Heinz Beiter zu einem Gespräch mit dem Gericht zurückgezogen. Dieses Gespräch mündete in eine Verständigung, in der das Gericht dem Anklagten zusagte, eine Strafe von weniger als 90 Tagessätzen zu verhängen.

Damit ist der 53-Jährige nicht vorbestraft. Die Anwälte des 53-Jährigen forderten 60 Tagessätze à 200 Euro, Oberstaatsanwalt Karl-Heinz Beiter 80 Tagessätze à 200 Euro. Das Landgericht hielt sich in seinem Urteil an die Forderung der Oberstaatsanwalts. Damit muss er eine Geldstrafe in Höhe von 16.000 Euro bezahlen, ist aber nicht vorbestraft.
[close]

https://www.zak.de/Nachrichten/Nach-Spaziergang-vor-Kretschmanns-Haus-in-Laiz-Demo-Anfuehrer-legt-Gestaendnis-ab-154634.html
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14532 am: 15. Februar 2023, 17:53:06 »
Ich schrieb ja, wir durften unsere Hülsen aufsammeln. Und wehe da fehlte eine. Da ging es dann schonmal im Trupp Gelände nach dem fehlenden Teil absuchen. Vorher gabs kein Abendbrot. Bei uns waren die tierisch genau. Aber gut, ist schon gute 25 Jahre her.
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Offline Ba_al

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14533 am: 15. Februar 2023, 18:19:28 »
Wobei es immer drauf ankommt wo die Patronen/Hülsen gezählt werden.

Schießplatzaufenthalt…….die Gruppe in der Verteidigung.

Da wurde dann mir hinterher hovhnotpeinlich genau Hülsen u. Patronen in den hingehaltenen Pullover
reingezählt und in die Schiesskladde eingetragen.
Was ich dann kurz darauf beim MunUffz abgegeben habe wurde nicht mehr nachkontrolliert.

Und ausnahmslos jeder hatte bei ner Wache ein/zwei/drei Schuss zur Hand, falls mal was in den Schnee gefallen ist und
man keine Lust hatte sich beim Schneesieben kalte Flossen zu holen.

Bis dann mal nen hypergenauer kam und nivht nur die Anzahl der Patronen gezählt, sondern auch die Chargennummer
kontrolliert hat.
Huiiiiii gab das einen Aufschrei als rauskam, dass da absolut nichts mehr zueinander passte.

Also die Möglichkeit da immer mal den einen oder anderen Schuss mitgehen zu lassen, gab es immer.



Aus dem Leben eines Nachschiebers.

Versorgungsoffizier hatte mit einer Sauklaue einen Bestellzettel ausgefüllt und 6 Karton Reinigungsdochte bestellt.

Bestellung kam und kam nicht. Na ettlicher Zeit Anruf von der DB. Ihre 6 Waggon Reinigunsdochte sind da.

Ähhhhh was machen? 6 Karton rausgekommen, den Rest rauf auf den Tonner und zurück ins Depot gekarrt.



Irgendetwas völlig harmloses für die eigene Nachschubeinheit bestellt, aber nen kleinen unbedeutenden Zahlendreher in der Bestellnummer.

Nach ner Weile kam Anruf vom Depot, was wir denn mit ner Ladung Milan-Raketen wollen?
Gut es war nicht ungewöhnlich, dass wir die Dinger für andere Einheiten transportiert haben……aber für uns selbst?
War zum Glück jemanden im Depot aufgefallen, daß das für uns selbst war und nicht von uns im Auftrag transportiert wurde.
Die Milans standen aber schon bereit, da das rein über die Bestellnummer gegangen ist und nicht wirklich kontrolliert wurde.



Und wenn nen Kollege ….zugegeben nicht der hellste…..nach Mönchengladbach geschickt wird und der sich nach Stunden telefonisch
meldet, dass er München gefunden hätte, aber Gladbach nicht finden würde, dann hat man keine Fragen mehr.
« Letzte Änderung: 15. Februar 2023, 18:39:32 von Ba_al »
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #14534 am: 21. Februar 2023, 20:21:01 »
Wie praktisch, wenn man gleich zu zwei Kundschaften zu zählen ist:


Zitat
Corona–Regeln
Prozess gegen Arzt in Stralsund vorerst abgebrochen
Stralsund

Ein Mediziner, der wegen dubioser Impf–Bescheinigungen und Masken–Befreiungen vor Gericht steht, torpedierte den Prozessauftakt. Nun will das Gericht Zeugen hören.
Veröffentlicht:21.02.2023, 12:07

Von: Jörg Franze, Thomas Beigang

Der Prozess gegen einen Arzt wegen möglicher falscher Impf– und Maskenbefreiungen vor dem Amtsgericht Stralsund ist am Dienstag nach knapp einer Stunde vorerst abgebrochen und vertagt worden. Der 75 Jahre alte Angeklagte wollte die Legitimation des Amtsgerichts nicht anerkennen, blieb nach Eröffnung des Prozesses stehen und unterbrach pausenlos die Staatsanwältin bei der Verlesung der Anklage.

30 Zeugen aus ganz Deutschland
Das Gericht vertagte die Verhandlung auf den 7. März. Nunmehr müssen mehr als 30 Zeugen aus ganz Deutschland vorgeladen werden, die Auskunft darüber geben sollen, ob der Mediziner ihnen ohne Untersuchung medizinische Atteste ausgestellt hat.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 75–Jährigen von der Halbinsel Darß die „Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ in 32 Fällen vor. Er soll Patienten Bescheinigungen ausgestellt haben, damit sie keine Coronaimpfungen brauchten oder deren Kinder keine Masern–Impfungen benötigten. Dem Mann aus dem Landkreis Vorpommern–Rügen war deshalb 2022 bereits die kassenärztliche Zulassung entzogen worden.

Von Anhängern gefeiert wie ein Popstar
Der Mann soll als Hausarzt Patienten auch aus anderen Bundesländern Bescheinigungen ausgestellt haben, ohne sie gesehen zu haben. Die Anklagebehörde will im Prozess auch erreichen, dass der Mediziner in der Folge vor dem Amtsgericht auch mit einem Berufsverbot belegt wird.

Die Verhandlung am Stralsunder Amtsgericht fand unter massivem Polizeischutz statt, mehrere Dutzend Anhänger des Mediziners hatten sich vor und im Amtsgericht versammelt. Als der Angeklagte das Gericht nach Abbruch des Prozesses wieder verließ, brandete Beifall auf wie bei einem Popstar.

https://www.nordkurier.de/regional/mecklenburg-vorpommern/prozess-gegen-arzt-in-stralsund-vorerst-abgebrochen-1410043


Selbstverständlich konnte der Richter seine Bestallungsurkunde nicht vorlegen?


 :facepalm:
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