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Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1286367 mal)

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Offline Tuska

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13740 am: 12. Juli 2022, 14:53:04 »
Off-Topic:
Zitat von: aaO
(...) dass ein Pathologe wie Prof. Burkhardt in seiner Karriere noch nie solche Schadensbilder
gesehen hat wie bei den Menschen, die im zeitlichen Zusammenhang mit einer Covid-19-
Injektion verstorben sind, (...)

Und Vieles mehr…. (sic!)
Aber wehe ich behaupte unter Volljuristen, früher™ wären Examina verschenkt worden. ;D
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Offline Judge Roy Bean

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13741 am: 12. Juli 2022, 14:58:28 »
Off-Topic:
Zitat von: aaO
(...) dass ein Pathologe wie Prof. Burkhardt in seiner Karriere noch nie solche Schadensbilder
gesehen hat wie bei den Menschen, die im zeitlichen Zusammenhang mit einer Covid-19-
Injektion verstorben sind, (...)

;D

Früher ist man noch gesünder gestorben.

Und der schriftsätzliche Horrortrip muss nicht zwingend auf ein nachgeschmissenes Examen schließen lassen. Wir haben hier wohl das gleiche Phänomen wie bei Haintz; jemand ist so sehr in seinem Wahn verfangen, dass er überwiegend juristisch verbrämten Dummsinn raushaut.
« Letzte Änderung: 12. Juli 2022, 15:09:12 von Judge Roy Bean »
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

Um etwas zu gelten, müssen sich Nullen immer hübsch rechts halten (Adolf Glaßbrenner).
 
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Offline Rabenaas

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13742 am: 12. Juli 2022, 15:26:04 »
Aber wehe ich behaupte unter Volljuristen, früher™ wären Examina verschenkt worden. ;D[/ot]

Wenn ich an einige Volljuristen aus meiner aktiven Zeit zurückdenke, könnte auch ich auf solch Gedanken kommen. Gilt durchaus auch für einige Richter und Staatsanwälte.

Edith meint zu Recht, ich hätte gendern müssen.  ;D






« Letzte Änderung: 12. Juli 2022, 15:27:47 von Rabenaas »
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Judge Roy Bean

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13743 am: 12. Juli 2022, 18:20:03 »
Aber wehe ich behaupte unter Volljuristen, früher™ wären Examina verschenkt worden. ;D[/ot]

Wenn ich an einige Volljuristen aus meiner aktiven Zeit zurückdenke, könnte auch ich auf solch Gedanken kommen. Gilt durchaus auch für einige Richter und Staatsanwälte.


Off-Topic:
Be einem bestimmten Amtsgericht in Berlin (ich verrate nicht welches) habe ich dieses Gefühl auch, und zwar durch die Bank
« Letzte Änderung: 12. Juli 2022, 19:47:17 von Judge Roy Bean »
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

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Offline Krawutzi Kaputzi

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13744 am: 12. Juli 2022, 21:01:15 »
Ende der 90er wurde ich von einem NOCH Anwalt geklagt, weil ich nicht bereit war, seine LEISTUNG zu honorieren. Bei der Verhandlung musste sich der Ex-Anwalt von einem Ex-Kollegen vertreten lassen, da Anwaltszwang herrschte. Seine Klage wurde abgewiesen, und in der Begründung stand sinngemäß: Ein Schneider der einen Maßanzug macht bei dem die Hosenbeine und Ärmel zugenäht sind hat keinen Anspruch auf ein Entgelt - genau so hat dieser Anwalt für seine absolut unprofessionelle Arbeit keine Entlohnung zu erwarten.
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Offline Anmaron

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13745 am: 12. Juli 2022, 22:19:41 »
Woanders werden Anwälte dafür entlohnt, dass sie "wenigstens gekämpft haben" und andere Anwälte, die dem Mandanten sagen, dass das gewünschte Verfahren von vornherein nicht gewonnen werden kann, weil sein Anliegen nicht zulässig ist, und daher dem Mandanten eine Menge Geld ersparen, werden mit Verachtung gestraft. Jedenfalls habe ich so etwas hier vor einer Weile gelesen.  ;D
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Offline Brüllaffe

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13746 am: 12. Juli 2022, 22:35:35 »
Das typische Problem, dass der Prophet im eigenen Land nix zählt. Während der Mandant nur die Ungerechtigkeit, die er verspürt, sieht und oftmals eine verzerrte Wahrnehmung unserer Rechtsordnung hat, muss der Anwalt zwischen seinen Funktionen als Organ der Rechtspflege und des Interessenvertreters des Mandanten die beste Lösung finden. Kein einfaches Unterfangen vorallem, wenn die Kränkung die der Mandat erfahren hat groß ist. Dann schwindet auch die Bereitschaft auf die objektive Sichtweise des Anwalts zu hören. Manchen Anwälten ist das natürlich egal und sie machen sich zur "♥♥♥ ihres Mandanten" und reichen jeden blödsinnigen Antrag und jede blödsinnige Einwendung zu Gericht mit dem Hinweis, dass das nicht ihre Meinung sondern ausschließlich der Wunsch des Mandanten ist.

P.S. ♥♥♥ des Mandanten finde ich übrigens unpassend, da hier an anderer Stelle schon festgestellt wurde, dass es Anwälte nur gibt, da auch Prostituierte für Geld nicht alles machen.  ;D
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13747 am: 14. Juli 2022, 09:16:25 »

Zitat
DEUTSCHLAND
DÜSSELDORF
Gericht bestätigt Suspendierung von Lehrerin nach missachteten Corona-Maßnahmen
Stand: 13.07.2022


Eine Pädagogin hatte die Pooltests in ihrer Klasse vorsätzlich falsch ausgeführt und die Einhaltung der Maskenpflicht nicht konsequent überwacht. Ihre Suspendierung war rechtmäßig, entschied nun ein Gericht.
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Eine Grundschullehrerin, die behördlich angeordnete Corona-Schutzmaßnamen ignoriert hat, ist zu Recht suspendiert worden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Mittwoch in einem Eilbeschluss entschieden (Az.: 2 L 490/22).

Laut Schulbehörde hatte die 33-jährige Pädagogin im vergangenen Dezember wiederholt die zweimal wöchentlich vorgeschriebenen Pooltests in ihrer Klasse vorsätzlich falsch ausgeführt. Zudem soll sie die Maskenpflicht im Schulgebäude missachtet und die Einhaltung der Maskenpflicht durch ihre Schüler nicht konsequent überwacht haben.

Die 33-Jährige habe trotz mehrfacher Ermahnungen ihr Verhalten nicht geändert, hieß es vom Gericht. Daraufhin war sie am 26. Januar suspendiert worden. Ob sie ihren Job endgültig verliert, wird in einem Disziplinarverfahren entschieden. Die Entscheidung kann die Lehrerin beim Oberverwaltungsgericht in Münster anfechten.

dpa/mmi

https://www.welt.de/politik/deutschland/article239907155/Lehrerin-ignorierte-Corona-Massnahmen-Zu-Recht-suspendiert.html


 ::)
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13748 am: 14. Juli 2022, 10:59:35 »
Nächste Verurteilung - Rest hinter Paywall

Zitat
„Ich kann Sie auch gleich erschießen“ - Maskenverweigerer wegen Morddrohung gegen Kassiererin verurteilt

Sechs Monate Haft lautet das Urteil des AG Trier gegen einen 57-Jährigen, der nur wenige Tage nach dem Tankstellenmord in Idar Oberstein eine Kassiererin in Schweich wegen der Maskenpflicht mit dem Tod bedroht hatte. (Paywall)


https://www.volksfreund.de/region/trier-trierer-land/trier-schweich-kassiererin-bei-masken-streit-mit-tod-bedroht-urteil-gefallen_aid-72740273?fbclid=IwAR3Ry2-eJy1q56J4jVwz-3qR7I1A3MPqQ4qmRmsSVJwAnp2iLawPty351V8&fs=e&s=cl
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13749 am: 14. Juli 2022, 19:05:52 »
Verwirrte und verstrahlte on Tour, etwa 80-100 in NordOst MeckPomm
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13750 am: 14. Juli 2022, 19:40:31 »
„Ich kann Sie auch gleich erschießen“ - Maskenverweigerer wegen Morddrohung gegen Kassiererin verurteilt
Eine erste Reaktion gab es im September 2021:
Schweich/Trier In einem Supermarkt hat ein Mann eine Mitarbeiterin in Angst und Schrecken versetzt. Sie hatte den Kunden auf die Maskenpflicht im Laden hingewiesen. So wie es ein Angestellter einer Tankstelle in Idar-Oberstein getan hatte, worauf er getötet wurde.
https://www.saarbruecker-zeitung.de/blaulicht/maskenverweigerer-bedroht-kassiererin-polizei-durchsucht-wohnung-in-trier_aid-62945363

Kai Schwerdt schreibt dazu auf Twitter:
Sechs Monate Haft lautet das Urteil des AG #Trier gegen einen 57-Jährigen, der nur wenige Tage nach dem #Tankstellenmord in #IdarOberstein eine Kassiererin in #Schweich wegen der #Maskenpflicht mit dem Tod bedroht hatte.

 
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Offline Anmaron

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13751 am: 14. Juli 2022, 22:22:11 »
Verwirrte und verstrahlte on Tour, etwa 80-100 in NordOst MeckPomm
Die haben fast genug Abstand. Sind die krank?
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13752 am: 15. Juli 2022, 07:10:05 »
Zitat
Anklage wegen fahrlässiger Tötung
Mitarbeiterin bringt Corona-Tod

Gegen eine Frau, die Bewohner eines Hildesheimer Seniorenheims mit dem Coronavirus infiziert hatte, wird Anklage erhoben. Mehrere Betroffene starben.

HILDESHEIM taz | Die Vorwürfe wiegen schwer: Wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung hat die Staatsanwaltschaft Hildesheim jetzt eine 45-jährige Frau angeklagt. Die frühere Mitarbeiterin im Hildesheimer „Vitanas Pflege Centrum“ soll für einen Corona-Ausbruch in dem Seniorenheim verantwortlich sein, in dessen Folge mehrere Bewohner starben.

Aus Sicht der Ermittler steht fest, dass die ungeimpfte – und bei der Arbeit als Impfgegnerin bekannte – Beschuldigte ihren Vorgesetzten einen gefälschten Impfpass vorgelegt, trotz einer eigenen Covid-Infektion weitergearbeitet und das Virus so ins Heim getragen hatte.

Ende November des vergangenen Jahres soll die Frau der Heimleitung telefonisch mitgeteilt haben, dass ihr im selben Haushalt lebender Sohn an dem Coronavirus erkrankt sei. Nur aufgrund des falschen Impfzertifikats, das eine zweifache Impfung bescheinigte, sei ihr eine weitere Tätigkeit als sogenannte Alltagsbegleiterin in dem Heim erlaubt worden. Wäre dem Arbeitgeber bekannt gewesen, dass die Angeklagte nicht geimpft war, hätte sie ihren Dienst nicht antreten dürfen und sich in Quarantäne begeben müssen.

Spätestens drei Tage später soll die Angeschuldigte bereits selbst mit dem Coronavirus infiziert gewesen sein und einen Kollegen bei einer Kaffeepause angesteckt haben, so die Hildesheimer Staatsanwältin Christina Wotschke. Dieser Arbeitskollege habe seinen Dienst bis Anfang Dezember fortgesetzt, ohne von seiner Infektion zu wissen.

Spoiler
14 Menschen indirekt angesteckt
An den folgenden Tagen wurden in dem Heim drei weitere Ansteckungen beim Pflege- und Reinigungspersonal und elf Ansteckungen unter den Bewohnern festgestellt. Die Infektionen sollen laut Staatsanwaltschaft zumindest „mittelbar“, also indirekt, durch die Angeschuldigte verursacht worden sein.

Unter den mit Covid Infizierten waren eine 93-Jährige, eine 85-Jährige und eine 80-Jährige. Alle drei Bewohnerinnen verstarben in der Folgezeit, wobei die rechtsmedizinischen Untersuchungen zu dem Ergebnis gelangten, dass die ­Corona-Infektion bei der 80-Jährigen todesursächlich gewesen sein soll. Bei den beiden anderen Frauen seien andere Ursachen nicht auszuschließen, hieß es.

Die Staatsanwaltschaft wirft der 45-Jährigen vor, sie hätte erkennen müssen, dass sie sich durch engen Kontakt mit infizierten Personen auch selbst infizieren könnte – so wie es dann ja auch passierte. Zudem habe sie gewusst, dass einige Heimbewohner gesundheitlich beeinträchtigt waren und Vorerkrankungen hatten. Dass sie sich durch ihr Verhalten möglicherweise infizieren und an Corona sterben könnten, hätte der Frau aus Sicht der Staatsanwaltschaft klar sein müssen.

Vorgesetzte prüfen Impfausweis
Die beschuldigte Frau hatte sich erst später selbst krankgemeldet, laut Ermittlungen vier Tage nach dem ersten Anruf. Das war am 30. November. Eine Woche später habe sie telefonisch ihrem Arbeitgeber mitgeteilt, dass ihr ebenfalls an Corona erkrankter Lebensgefährte wegen eines schweren Verlaufs ins Krankenhaus gebracht worden sei. Im Verlauf dieses Telefongesprächs habe der Vorgesetzte die Mitarbeiterin daran erinnert, ihren Impfausweis vorzulegen.

Diese soll daraufhin per Handy ein Foto des – gefälschten – Zertifikats geschickt haben. Eine spätere Durchsuchung und Auswertung des sichergestellten Mobiltelefons der Angeschuldigten habe dies bestätigt, sagt Staatsanwältin Wotschke. Auch gegenüber dem örtlichen Gesundheitsamt soll die Frau auf ihre angebliche Doppelimpfung verwiesen haben.

Da die Angeschuldigte bei ihren Vorgesetzten bereits als Impfgegnerin bekannt war, holten diese Informationen über den auf dem Zertifikat angegebenen Impftermin und die Chargennummern der vermeintlichen Impfdosen ein. Daraus ergab sich, dass es sich bei dem Dokument um eine Fälschung handelte.

Am 10. Dezember stellte die Heimleitung die Mitarbeiterin daraufhin vom Dienst frei und erstattete Strafanzeige wegen Urkundenfälschung. Die Ermittlungen in dieser Sache laufen laut Staatsanwaltschaft in einem gesonderten Verfahren. Die Beschuldigte habe die Nutzung eines gefälschten Ausweises auch eingeräumt, sich zu den weiteren Vorwürfen jedoch nicht geäußert.

Proben belegen ihre Schuld
Dass die frühere Mitarbeiterin für den Corona-Ausbruch in dem Pflege­heim verantwortlich ist, schließt die Staatsanwaltschaft aus Laboruntersuchungen: Ermittler hatten PCR-Abstriche der verstorbenen Bewohnerinnen, der Beschuldigten und ihres inzwischen verstorbenen Lebensgefährten gesichert und zur Analyse und einer sogenannten Genomsequenzierung an unterschiedliche Labore übersandt.

Allerdings wurde die Probe der Beschuldigten in einem der Labore versehentlich vernichtet, wie die ­Hildesheimer Allgemeine Zeitung berichtete. Dennoch glaubt die Staatsanwaltschaft aufgrund der Analyse der weiteren, noch erhaltenen Proben einen kausalen Zusammenhang belegen zu können.

Die bei den Verstorbenen identifizierten Virusdaten hätten mit denen des gestorbenen Partners der Angeklagten übereingestimmt. Weil der Mann in dem betreffenden Zeitraum aber nicht in dem Altenheim gewesen sei, müsse die 45-Jährige verantwortlich sein und das Virus in die Einrichtung getragen haben.
[close]

https://taz.de/Anklage-wegen-fahrlaessiger-Toetung/!5864244/

Was sagen die Erwachten immer?
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13753 am: 15. Juli 2022, 08:43:15 »
Verwirrte und verstrahlte on Tour, etwa 80-100 in NordOst MeckPomm
Die haben fast genug Abstand. Sind die krank?

Vermutlich wollen sie, dass ihr Demonstrationszug größer wirkt, als er ist. Weitere Abstände helfen da.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline Schrohm Napoleon

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13754 am: 15. Juli 2022, 10:22:16 »
Zitat

Verwaltungsgericht des Saarlandes

Handel mit gefälschen Impfpässen? Polizeibeamtin entlassen

Obwohl das strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen gewerbsmäßiger Urkundenfälschung noch nicht abgeschlossen ist, übersteht eine Vollzugsbeamtin die Probezeit nicht: Sie soll mit gefälschten Impfpässen gehandelt haben.

Veröffentlicht: 14.07.2022, 11:07 Uhr


Saarbrücken. Der Handel mit gefälschten Impfausweisen hat die Beamtenlaufbahn einer jungen Polizistin vorzeitig beendet: Das Verwaltungsgericht des Saarlandes billigte die Entlassung einer Polizeivollzugsbeamtin aus der Probezeit, obwohl das strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen gewerbsmäßiger Urkundenfälschung noch nicht abgeschlossen ist.

Der Frau wird vorgeworfen, Impfpässe gefälscht und an diverse Abnehmer verkauft zu haben. Unabhängig von dem Abschluss des Ermittlungsverfahrens rechtfertige der bereits feststehende Sachverhalt die Schlussfolgerung eines „schweren charakterlichen Mangels“, begründeten die Verwaltungsrichter in Saarlouis ihre Entscheidung, einen Eilantrag gegen die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe zurückzuweisen. Danach genügten für die Entlassung bereits „berechtigte Zweifel des Dienstherrn“ an der Eignung für eine Ernennung zur Beamtin auf Lebenszeit. (kud)


https://www.aerztezeitung.de/Nachrichten/Handel-mit-gefaelschen-Impfpaessen-Polizeibeamtin-entlassen-430738.html
"Die förmlich-respektvolle Höflichkeit schafft den nötigen Raum für inhaltliche Verachtung."
-Chan-jo Jun, Philosoph (und Rechtsanwalt)
 
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