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In meinem direkten Umfeld höre ich seit Beginn der Corona-Krise:

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6 (4.1%)
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Etwas mehr Verschwörungstheorien
52 (35.1%)
Deutlich mehr Verschwörungstheorien
51 (34.5%)

Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1286391 mal)

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Offline Judge Roy Bean

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13620 am: 27. Juni 2022, 17:27:43 »
Kleiner Urlaubsgruß, den ich mal hier hineinpacke: Schloss Linderhof, Betreten der Innenräume nur im Rahmen einer Führung und nur mit FFP2-Maske. Knalldepp am Eingang zu seinen Begleiterinnen: „Das ist illegal, dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage.“ - Ich äffe ihn nach, gepaart mit einem „Dummschwätzer!“ - Knalldepp diskutiert mit Personal. Personal bleibt standhaft und weist ihn zurück. Führung findet ohne Knalldepp statt.

So geht das.
« Letzte Änderung: 27. Juni 2022, 17:33:39 von Judge Roy Bean »
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

Um etwas zu gelten, müssen sich Nullen immer hübsch rechts halten (Adolf Glaßbrenner).
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13621 am: 27. Juni 2022, 18:07:15 »
Zitat
#Gießen (ots) Nicht von seiner allerbesten Seite zeigte sich gestern Abend (26.6.) ein 42-jähriger Mann im Regionalexpress (Zugnummer: 4162) auf der Fahrt von Frankfurt a.M. in Richtung Gießen. Der Mann fiel zunächst auf, weil er keinen Mund-Nasen-Schutz trug. Nachdem der Mann mehrfach durch die Zugbegleiterin auf die Tragepflicht hingewiesen wurde, wurde er letztendlich aufgefordert, den Zug mit seinem Fahrrad bei Halt im Bahnhof Gießen zu verlassen.

Daraufhin rastete der Mann komplett aus und versuchte auf die Zugbegleiterin einzuschlagen. Zwei mitreisende Mitarbeiter der DB Sicherheit konnten den Unruhestifter überwältigen und am Bahnsteig 2/3 bis zum Eintreffen der Bundespolizei festhalten. Beamte vom Bundespolizeirevier Gießen nahmen den 42-Jährigen anschließend vorläufig fest.

Für weitere polizeiliche Maßnahmen musste der Mann die Bundespolizisten zur Wache begleiten.

Die Bundespolizeiinspektion Kassel hat gegen den 42-Jährigen ein Strafverfahren u.a. wegen Körperverletzung eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen kam der Mann wieder frei.

https://cityreport.pnr24-online.de/bundespolizei-nimmt-gewalttaetigen-maskenverweigerer-fest/



War denn die Provokation durch die Zub wirklich nötig?

Er wollte doch einfach nur da sitzen („Ich will einfach nur hier sitzen!“[/Loriot])


???
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Offline Schrohm Napoleon

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13622 am: 28. Juni 2022, 09:02:25 »
Kamerakind bekommt Urlaubseinladung

Nachdem die liebe Doreen ihre Erzwingungshaft nicht, wie geladen, am letzten Freitag angetreten hat, wurde sie wohl gestern nach der Demo eingetütet.

Eine im Knast, zwei weitere mit bevorstehenden Verfahren. Alles kein Grund, nicht zu Spenden für die Anwälte, unter anderem Ralf Ludwig, aufzurufen. Die müssen ja auch leben.

Für eine Gerichtsverhandlung am nächsten Montag haben sie bezüglich Maskenthemen, eine völlig neue Argumentationslinie entwickelt. Gleichzeitig haben sie schon, für die noch nicht eröffnete Verhandlung, gegen alles mögliche Befangenheitsanträge vorbereitet, die das Verfahren "erst einmal zum Stoppen bringen werden".   :facepalm:

"Die Presse ist eingeladen!"   :facepalm:

"Für Unterhaltung und Aufsehen ist also gesorgt."   :facepalm:

Und fehlen darf natürlich nicht: "Wo Unrecht sich als Recht ausgibt, wird Widerstand zur Pflicht."  :clap:

Und: "Schweigen ist Verbrechen."   :facepalm:


Impressionen:
"Die förmlich-respektvolle Höflichkeit schafft den nötigen Raum für inhaltliche Verachtung."
-Chan-jo Jun, Philosoph (und Rechtsanwalt)
 
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Offline Neubuerger

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13623 am: 28. Juni 2022, 09:04:45 »
Nachdem die liebe Doreen ihre Erzwingungshaft nicht, wie geladen, am letzten Freitag angetreten hat, wurde sie wohl gestern nach der Demo eingetütet.

Keine bewegten Bilder davon? Wie schade.
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Offline Ba_al

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13624 am: 28. Juni 2022, 12:06:09 »
Es beeft ein wenig bei den Anwälten.




https://t.me/rechtsanwaeltin_beate_bahner/10796

Für die Rechtskundigen hier:

http://www.covidimpfung-soldaten.de
« Letzte Änderung: 28. Juni 2022, 12:47:06 von Ba_al »
 
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Offline Lonovis

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13625 am: 28. Juni 2022, 12:24:24 »
Ums mal auf den Punkt zu bringen: Die Spenden reichen nur für einen Anwalt. Das ist mit 100% Erfolg gemeint. Sonst wäre es ein 1000%iger Erfolg.
Dummheit schützt vor Strafe nicht!

Captain Andra für die USSF
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13626 am: 28. Juni 2022, 12:50:32 »
Wenn man sich die dort veröffentlichten Schriftsätze ansieht, so ist die Argumentation, dass die Covid-Impfungen nicht als Impfung im Sinne des SoldatenG aufzufassen seien, weil sie indirekt wirken und die eigentlichen Antigene, auf die dann das Immunsystem reagiert, erst im Körper erzeugt werden.

Ob das so inhaltlich durchgeht, kann ich nicht beurteilen, zumindest wirkt es erst mal heben sie sich von den sonst gerne vorgebrachten Argumenten dadurch positiv ab, dass sie nicht offensichtlicher Quark sind. Vielleicht haben sie damit gar Erfolg - ob der Gesetzgeber Soldaten auch zur Duldung einer solchen Impfung verpflichten wollte, ist eine offene Rechtsfrage.

Da könnten sie die entsprechenden physiologischen Vorgänge nun substantiiert darlegen und dazu Sachverständige einbringen, die das dem Gericht nochmal haarklein darlegen, dazu könnte man noch Argumentationsmaterial aus dem Gesetzgebungsvorgang einbringen und den Begriff der Impfung untersuchen. Dazu kann man vielleicht auch noch angreifen, dass die Impfung derzeit überhaupt noch irgendwas erreicht, da eine Mehrfachinfektion möglich ist, dazu müsste man auf das Argument eingehen, dass die Impfungen die Infektionsschwere verringern.

Aber was machen die? Was für Schriftsätze! Sie werfen das Gericht zu mit Links zu achgut, Marketingzitaten von Bayer, steten Wiederholungen und jeder Menge unsubstantierten Behauptungen.

Bei ein paar Stichproben durch die Schriftsätze ist lediglich Thoms positiv aufgefallen, der im Gutachtenstil systematisch argumentiert (hab's aber auch nur oberflächlich durchgesehen) und sowohl im PEI als auch in der EU Texte zur Abgrenzung des Begriffs "Impfung" ausgegraben hat.

Man fragt sich, ob die Rechtsanwälte nach Anzahl der Zeilen bezahlt werden ...

Hie und da stößt man auf Beweisanträge durch Zeugenaussagen.

Peter C. Gotzsche, Schriftsteller, Sachbuchautor, Autor des Buchs „Tödliche Medizin und organisierte Kriminalität“ würde vortragen, dass Pharmakonzerne wie Pfizer schon wiederholt wegen illegaler Machenschaften überführt worden sind.

Ein anderer Zeuge betätige, dass die Pandemie inszeniert sei. Dann kann ein weiterer Zeuge aussagen, dass einige der verimpften Chargen hochtoxisch gewesen seien. (Das waren Anträge von Schmitz!)

 :facepalm:
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13627 am: 28. Juni 2022, 13:02:35 »
Wenn man sich die dort veröffentlichten Schriftsätze ansieht, so ist die Argumentation, dass die Covid-Impfungen nicht als Impfung im Sinne des SoldatenG aufzufassen seien, weil sie indirekt wirken und die eigentlichen Antigene, auf die dann das Immunsystem reagiert, erst im Körper erzeugt werden.

Wo liest du im SoldatenG, dass es so geregelt ist?
Der relevante Paragraph dürfte §17a SoldatenG sein. Dort steht:

Zitat von: SoldatenG
1) Der Soldat hat alles in seinen Kräften Stehende zu tun, um seine Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen. Er darf seine Gesundheit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig beeinträchtigen.

(2) Der Soldat muss ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn sie

1.    der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen oder
2.    der Feststellung seiner Dienst- oder Verwendungsfähigkeit dienen.

Ich denke, hier ist sowohl Absatz 1, als auch Absatz 2, Satz 1 betroffen. Als Nichtjurist sehe ich da keine Möglichkeit, dagegen zu argumentieren.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13628 am: 28. Juni 2022, 13:57:21 »
Hast Recht, aber die Argumentation passt dann noch immer: Die Covid-Impfung führt nicht direkt zu einer Verhütung übertragbarer Krankheiten, sondern sie löst im Körper die Produktion von Viruspartikeln aus. Das führt noch nicht zur Verhütung von Covid.

Außerdem wird sich der Antragsgegner auf Rechtsprechung zu Impfungen beziehen, die eine Pflicht bejahen. Auch deswegen sollte der Kläger argumentieren, dass das keine Impfung sei.

Für meinen Geschmack ist das zu viel wörtliche Begriffsklauberei, wie so häufig bei unserer Kundschaft. Trotzdem: Die Rechtsfrage ist offen.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13629 am: 28. Juni 2022, 16:17:36 »
Wenn man sich die dort veröffentlichten Schriftsätze ansieht, so ist die Argumentation, dass die Covid-Impfungen nicht als Impfung im Sinne des SoldatenG aufzufassen seien, weil sie indirekt wirken und die eigentlichen Antigene, auf die dann das Immunsystem reagiert, erst im Körper erzeugt werden.

Nun ja, funktionieren nicht die meisten Impfungen so? Man zeigt dem Immunsystem die zu bekämpfenden Erreger, und das System reagiert darauf mit der Produktion von Antikörpern.

Man kann dem Patienten auch Antikörper direkt verpassen. (Bei Trump soll man das ja so gemacht haben.) Aber das ist wohl nicht das, was man allgemein unter "Impfung" versteht. Schließlich kann man mit der Gabe von Antikörpern auch eine bestehende Krankheit bekämpfen, während eine Impfung immer nur vorbeugend wirkt.
 
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Offline Rabenaas

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13630 am: 28. Juni 2022, 16:22:01 »
Der Unterschied von MRNA-Impfstoffen zu herkömmlichen ist, dass erstere den Körper erst zur Produktion von Virenbestandteilen anregt, welche ihn dann wiederum Antikörper produzieren lassen.

Herkömmliche Impfstoffe dagegen verwenden direkt Bestandteile der zu bekämpfenden Erreger.

Das wird Gerichte kaum beeindrucken, zumal ja auch Totimpfstoffe zur Verfügung stehen.
« Letzte Änderung: 28. Juni 2022, 16:27:10 von Rabenaas »
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline kairo

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13631 am: 28. Juni 2022, 16:25:27 »
Der Unterschied von MRNA-Impfstoffen zu herkömmlichen ist, dass erstere den Körper erst zur Produktion von Virenbestandteilen anregt, welche ihn dann wiederum Antikörper produzieren lassen.

Herkömmliche Impfstoffe dagegen verwenden direkt Bestandteile der zu bekämpfenden Erreger.

Demnach ist das eine so indirekt wie das andere, nur das eine noch ein wenig indirekter.
 
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Offline Rabenaas

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13632 am: 28. Juni 2022, 16:27:37 »
So isses.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13633 am: 28. Juni 2022, 17:45:50 »
« Letzte Änderung: 28. Juni 2022, 17:53:36 von Ba_al »
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13634 am: 28. Juni 2022, 18:56:58 »
Da wird's wohl weitere Klagen und Anzeigen regnen. Nur zu! Und der Querwalt kann nicht mal Zitatzeichen ordentlich schließen.
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