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In meinem direkten Umfeld höre ich seit Beginn der Corona-Krise:

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Etwas mehr Verschwörungstheorien
52 (35.1%)
Deutlich mehr Verschwörungstheorien
51 (34.5%)

Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1286394 mal)

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Offline Ba_al

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« Letzte Änderung: 23. Juni 2022, 18:20:28 von Ba_al »
 

Offline Rabenaas

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13606 am: 23. Juni 2022, 18:20:12 »
Mimimi!
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Judge Roy Bean

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13607 am: 23. Juni 2022, 18:40:46 »
Sie muss nur ins Gefängnis, wenn sie die 150 Euro Geldbuße nicht zahlt. Aber auch um das zu kapieren scheint es bei Bumsi nicht zu reichen.

Das Schöne ist aber: Durch die Erzwingungshaft wird die Geldbuße nicht „abgesessen“, auch nach Ablauf der Haft bleibt sie zur Zahlung der Geldbuße verpflichtet, so dass weiterhin munter vollstreckt werden kann.
« Letzte Änderung: 23. Juni 2022, 19:27:38 von Sandmännchen »
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

Um etwas zu gelten, müssen sich Nullen immer hübsch rechts halten (Adolf Glaßbrenner).
 

Offline oschy

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13608 am: 23. Juni 2022, 18:44:54 »
Das Schöne ist aber: Durch die Erzwingungshaft wird die Geldbuße nicht „abgesessen“, auch nach Ablauf der Haft bleibt sie zur Zahlung der Geldbuße verpflichtet, so dass weiterhin munter vollstreckt werden kann.
Ja das ist ja das tolle. Zu unserer Belustigung immer und immer wieder mit Höchstgeschwindigkeit gegen die Wand rennen.  :))

gruß oschy
 
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Offline Ba_al

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13609 am: 23. Juni 2022, 18:50:46 »
Sie muss nur ins Gefängnis, wenn sie die 150 Euro Geldbuße nicht zahlt. Aber auch um das zu kapieren scheint es bei Bumsi nicht zu reichen.

Das Schöne ist aber: Durch die Erzwingungshaft wird die Geldbuße nicht „abgesessen“, auch nach Ablauf der Haft bleibt sie zur Zahlung der Geldbuße verpflichtet, so dass weiterhin munter vollstreckt werden kann.

Rein zur Erläuterung. Das ist zwar in Bumsis Kanal, kommt aber von den Freien Spacken Sauerland.

Bumsi hat es nur geteilt, bzw. es wurde bei ihm geteilt.
Das bedeutet aber nicht, daß Bumsi in irgendeiner Weise versteht.

Deshalb hatte ich es auch nicht in seinen Thread gepackt
« Letzte Änderung: 23. Juni 2022, 19:01:18 von Ba_al »
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13610 am: 24. Juni 2022, 15:48:24 »
Dazu kommt dann noch das Verhalten unserer Mitmenschen, die sich angesichts laufend veränderter Regeln ohnehin nicht mehr auskennen und nur noch genervt sind.

Das ist IMO das größte Problem. Mal hü, mal hott, der eine sagt das, die andere was ganz anderes.

Um zu den allseits unbeliebten Autovergleichen zu kommen: Wie würden wir - als Gesamtheit der Autofahrerinnen - wohl fahren, wenn es keine klaren Regeln gäbe? Ich erinnere mich an eine Doku über das Autofahren im Ländle, als die Bundesrepublik noch sehr jung war. Alkohol am Steuer? Nach sieben Bier und drei Schnäpsen kann man doch noch fahren. Und wenn nicht, dann übernimmt eben der Kollege und fährt den Streifenwagen.

[ Edit: schrieb ich schon mal von den Erzählungen, daß damals die Nachtschicht der Polizei zur Nachtschicht im Krankenhaus kam, um erst mal einen Kasten Bier im Bettenkeller zu vernichten? Nein? Ist vermutlich auch nie passiert. Vielleicht. ]

Dann kamen die Einschränkungen. 1,5 Promille … die Leute haben gemeckert, sich aber sich in der Masse doch dran gehalten. Heute sind wir bei 0,5 Promille und auch hier halten sich die meisten Menschen dran. Und warum? Weil es ganz klar kommuniziert wurde und wird und weil es bei einem Fehlverhalten Sanktionen gibt, die eben auch bekannt sind.

Aber dieses Rumgeeiere, das wir zu Corona erleben durften, das war und ist halt einfach scheixxe und kaum vermittelbar.
« Letzte Änderung: 24. Juni 2022, 16:08:30 von theodoravontane »
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bißchen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

Marlene Dietrich
 
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Offline Anmaron

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13611 am: 24. Juni 2022, 22:47:38 »
Ja. Die Politik hat vieles versaut. Besser: einige Politiker, aber die gründlich. Und die Verwaltungen.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Offline Ba_al

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13612 am: 25. Juni 2022, 10:23:17 »
Zitat

VERHANDLUNG AM AMTSGERICHT SCHÖNAU

Arzt wegen falscher Atteste für Befreiung von Maskenpflicht verurteilt

STAND
21.6.2022, 20:29 UHR
KATHARINA SEEBURGER, DAVID PISTER

Spoiler

Ein früherer Arzt aus Zell im Wiesental hat Atteste für die Befreiung von der Maskenpflicht falsch ausgestellt. Das sieht eine Richterin des Amtsgerichts Schönau als erwiesen an.

Das Amtsgericht Schönau hat am Dienstag einen früheren Arzt aus Zell im Wiesental (Kreis Lörrach) verurteilt. Der Angeklagte war selbst nicht anwesend. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass er einigen Patientinnen und Patienten unberechtigt Atteste ausgestellt hatte, um sie von der Pflicht zu befreien, Corona-Masken zu tragen.

Gericht verhängt Geldstrafe

Der Angeklagte muss 10.500 Euro zahlen, in 150 Tagessätzen à 70 Euro, was der Forderung der Staatsanwaltschaft entspricht. Die Richterin Ulrike Götz hat bei der Urteilsbegründung betont, dass der Prozess keine politische Dimension habe, sondern dass schlicht nach dem Infektionsschutzgesetz gehandelt werde. Ein Attest, so Götz, sei ein medizinisches Zeugnis, dem eine sorgfältige Diagnose zugrunde liegen müsse. Das sei nicht erfüllt gewesen. Wie die Richterin sagte, tauchten die Namen der Patientinnen und Patienten, die ein Attest bekamen, nirgendwo auf, weder in Papierform noch in den ausgewerteten Daten.

Insgesamt waren 22 Atteste angezweifelt worden, die unter anderem an Menschen aus Breisach (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) und Rickenbach (Kreis Waldshut) ausgegeben worden waren. Einige von ihnen wurden an diesem zweiten und letzten Prozesstag als Zeuginnen und Zeugen vernommen.

Stimmung im Saal ist angespannt

Die Stimmung am Amtsgericht Schönau (Kreis Lörrach) war schon vor Beginn des zweiten Prozesstags angespannt. Vor dem Gerichtssaal hatten sich Menschen versammelt, die mit beschrifteten T-Shirts und mit Worten ihren Unmut gegenüber den Corona-Maßnahmen ausdrücken. Im Saal trugen manche die Maske unter der Nase oder gar nicht. Der Beginn verzögerte sich: Zuschauerinnen und Zuschauer wurden kontrolliert und mussten ihre Handys abgeben, damit es keine unbefugten Aufnahmen aus dem Gerichtssaal gibt.

Was waren die medizinischen Gründe, keine Masken zu tragen?

Nicht alle geladenen Zeuginnen und Zeugen sagten aus, sondern machten von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Einer der Zeugen, Mitte 20, erklärte, als Kind Asthma gehabt zu haben. Deswegen habe die Maske, die er bei der Arbeit wohl tragen musste, Kopfschmerzen, Atemnot, Schwindel und Konzentrationsschwäche ausgelöst. Die Information, dass der angeklagte Arzt entsprechende Atteste ausstellte, habe ihm seine frühere Freundin gegeben, so der Zeuge. Das Gespräch mit dem Arzt habe 30 Minuten gedauert, ohne weitergehende Untersuchungen wie etwa einem Lungenfunktionstest.

Zuschauerin will Mund-Nasen-Schutz nicht tragen

Während der Verhandlung bat die Richterin Ulrike Götz eine Zuschauerin zweimal, ihren Mund-Nasen-Schutz korrekt zu tragen. Es begann eine Diskussion, weil die Zuschauerin fragte, was sie von der Verteidigerin Gisela Tangermann-Ahring unterscheide, die ebenfalls keine trüge. Die Richterin erklärte, dass die Verteidigung beantragt hatte, die Maskenpflicht für Beteiligte am Verfahren aufzuheben - und dass das genehmigt wurde. Tangermann-Ahring legte eine Studie zum Tragen von Masken als neues Beweismittel vor. Diese Studie, so die Verteidigerin, belege, dass Maskenatteste auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft beruhen würden.

Staatsanwalt: "Atteste wider besseres Wissen ausgestellt"

In seinem Plädoyer hat der Staatsanwalt Christian Schmitz festgestellt, dass sich der Vorwurf gegen den angeklagten Arzt bestätigt habe. Er habe wider besseres Wissen Gesundheitszeugnisse ausgestellt. Die körperliche Untersuchung habe gefehlt. Außerdem warf er dem Angeklagten eine nachträgliche Schutzbehauptung vor: Der Angeklagte habe behauptet, dass seine Patientinnen und Patienten bei anderen Ärztinnen und Ärzten gewesen seien. Die zugehörigen Akten aber, so Schmitz, seien nicht mehr auffindbar. Er forderte 150 Tagessätze à 70 Euro. Staatsanwalt Schmitz begründete die Forderung damit, dass der Angeklagte nicht vorbestraft sei und aufgehört habe, Maskenatteste auszustellen.

Verteidigung forderte Freispruch

Die Verteidigerin Tangermann-Ahring hat einen Freispruch für ihren Mandanten gefordert. Patienten körperlich zu untersuchen, das sei keine Voraussetzung für Atteste, sagte sie in ihrem Plädoyer. Ein Arztgespräch und die Schilderung der Symptome seien ausreichend. Sie erinnerte daran, dass Ärzte während der Pandemie auch mittels Telefonaten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen konnten.

Dass bei den Angeklagten keine Patientenakten zu den Attestempfängern gefunden worden seien, heiße nicht, dass es sie nicht gebe. Sie seien einfach nicht gefunden worden, so die Verteidigerin. Außerdem gelte bezüglich der fehlenden Patientenakten das Prinzip "im Zweifel für den Angeklagten". Der Staatsanwalt müsse die Schuld beweisen, nicht der Angeklagte seine Unschuld, so Tangermann-Ahring weiter.

Angeklagter erneut nicht selbst anwesend - ließ aber Brief verlesen

Das Gericht hatte im Vorfeld angeordnet, dass der Angeklagte dieses Mal im Saal erscheinen sollte. Zum Prozessauftakt am 17. Mai 2022 war der Angeklagte nicht anwesend, nur seine Verteidigerin. Angeblich soll er in Paraguay leben. Auch beim zweiten Termin war er nicht da. Er machte laut seiner Verteidigerin Tangermann-Ahring von seinem Schweigerecht Gebrauch, ließ aber nach den Plädoyers einen Brief verlesen.

Die Atteste, so heißt es darin, hätten dringenden Empfehlungscharakter gehabt. Sie seien nicht rechtlich als Gesundheitszeugnisse zu verstehen. In dem Schreiben beruft sich der Angeklagte auf den hippokratischen Eid und die Genfer Berufsordnung: Er habe keine andere Wahl gehabt, als Atteste auszustellen - sonst hätte er sich strafbar gemacht. Das Tragen der Masken werde grundsätzlich angezweifelt und als unzweckmäßig eingestuft. Die Patienten seien zu ihm und nicht zu ihren langjährigen Hausärzten gegangen, da diese beim Ausstellen der Atteste Repressalien befürchteten.

Tangermann-Ahring ist eine Rechtsanwältin aus Fürth (Bayern), die sich in der Corona-Zeit bei den sogenannten "Anwälten für Aufklärung" gegen die Corona-Schutzmaßnahmen engagierte. Sie gab am ersten Prozesstag an, dass alle Atteste rechtmäßig ausgestellt worden seien.
[close]

Zitat

Tangermann-Ahring ist eine Rechtsanwältin aus Fürth (Bayern), die sich in der Corona-Zeit bei den sogenannten "Anwälten für Aufklärung" gegen die Corona-Schutzmaßnahmen engagierte. Sie gab am ersten Prozesstag an, dass alle Atteste rechtmäßig ausgestellt worden seien.

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/suedbaden/prozess-falsche-maskenatteste-arzt-aus-zell-100.html
« Letzte Änderung: 25. Juni 2022, 10:34:45 von Ba_al »
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13613 am: 25. Juni 2022, 19:18:24 »
Gab es da nicht ne #allesdichtmachen Truppe?

Ob denen der Kommentar geschmeckt hat?

Das Video lohnt sich




https://twitter.com/FrankHenneick/status/1540450273025458177?s=20&t=j8oo0r69L5zc1UQ1vaOgWQ
« Letzte Änderung: 25. Juni 2022, 19:20:38 von Ba_al »
 
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Offline Rabenaas

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13614 am: 26. Juni 2022, 17:51:17 »
Zitat
Statt Impfpflicht: Regierung setzt künftig auf Impfungen aus Kanaldeckeln

Die Impfpflicht ist endgültig Geschichte. Stattdessen setzt die Regierung künftig auf Impfungen aus Kanaldeckeln. Ein entsprechendes Pilotprojekt während der Corona-Demos in Wien verlief sehr erfolgversprechend.

DiETAGESPRESSE am 23.06.2022

Da haben wir den Salat: die Realität überholt die Verschwörungstheorien.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13615 am: 26. Juni 2022, 17:55:38 »
Sie Österreicher haben wenigstens ein Konzept, und was haben wir?
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13616 am: 26. Juni 2022, 17:56:52 »
Die Ampel.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13617 am: 26. Juni 2022, 22:40:59 »
Die zeigt Rot. Und wie es in Deutschland üblich ist, lässt man da den Motor an, auch wenn man seit 20 Jahren täglich an der selben Ampel steht und weiß, dass man da mindestens 4 Minuten steht. Man ist ja nicht in der Schweiz, wo man gesetzlich verpflichtet ist, an der roten Ampel den Motor auszuschalten.

Die Grünphase ist sicher ziemlich knapp.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13618 am: 26. Juni 2022, 22:59:11 »
Und wie es in Deutschland üblich ist, lässt man da den Motor an, auch wenn man seit 20 Jahren täglich an der selben Ampel steht und weiß, dass man da mindestens 4 Minuten steht.
Der Sprit ist einfach noch zu billig für ein Umdenken. Da lobe ich die Taxis in meiner Stadt. Die haben alle eine Start-Stop-Automatik. Verzögert der Wagen auf 0 - geht der Motor aus. Ein Tipp auf das Gas springt er wieder an. Also kaum Zeitverlust.

Das wünschte ich mir als zwingende Maßnahme beim Neuwagenverkauf von Verbrennern...

gruß oschy
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #13619 am: 26. Juni 2022, 23:03:40 »
Du kennst die Leute nicht. Stopp? Nicht mit mir! Sofort wieder an! Egal wie lange ich warte!

Mein Onkel hat sich in den 90ern für eine Menge Geld so eine Automatik einbauen lassen und musste da nur ein Köpfchen drücken.
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