Weilt die wieder in der alten Heimat oder warum sucht die sich für ein Berliner Verfahren einen Anwalt aus Karlsruhe. Mal abgesehen davon, dass der kein Strafverteidiger ist scheint mir das doch arg umständlich zu sein.
Wen er aber als Pflichtverteidiger bestellt wurde, dann kann sie ihn nicht feuern. Wobei ich mich frage was sie angestellt hat, dass ein Fall der notwendigen Ferteidigung vorliegen soll. Dem Aktenzeichen nach ist das doch eine Verhandlung vor dem Einzelrichter. Ist da wirklich mit einer Strafe von über einem Jahr zu rechnen? Wegen der Balgerei mit dem Polizisten da am Flughafen?
Oder haben wir gar einen Fall des § 140 Abs.1 Nr. 6 zu erwarten? Dieser verweist auf § 81 StPO
§ 81
[Unterbringung des Beschuldigten zur Vorbereitung eines Gutachtens]
(1) Zur Vorbereitung eines Gutachtens über den psychischen Zustand des Beschuldigten kann das Gericht nach Anhörung eines Sachverständigen und des Verteidigers anordnen, daß der Beschuldigte in ein öffentliches psychiatrisches Krankenhaus gebracht und dort beobachtet wird.
Ich glaube fast ja. Das Verfahren ist doch bei Richter Daniel. Und vielleicht hat der sie ja anhand von Bildern in der Akte wiedererkannt. Bei dem isse doch schonmal ausgetickt.