Autor Thema: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2016  (Gelesen 42444 mal)

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Offline Tonto

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2016
« Antwort #2205 am: 10. Dezember 2016, 19:42:19 »
Hier berichten Rüdi und Wackeldackel ausführlich von Rüdis letzter Gerichtsverhandlung. Beide reden natürlich wirr und durcheinander sodass man gar nicht durchblickt.

Ich habe aufgehört, mir das anzuschauen als Rüdi mitteilte, das Problem jetzt wäre, dass man auf einem Pirtenschiff sei  :duel:

Was vermutlich passiert ist: Rüdi wurde angeklagt als Veranstalter (Verantwortlicher des Vereins?) einer Veranstaltung in Schwerin. Offenbar haben einige "Staatenlose" (eigentlich müsste Rüdi nach seiner "Entnazifizierung" ja einer der ganz wenigen Deutschen sein, die restlichen rund 80 Millionen sind ja aus seiner Sicht staatenlos) dort gegenüber der Ausstellung "Körperwelten" herumgetrollt (es gibt da ein Video mit Rüdi vom November 2014).

Anklage vor einer Strafrichterin, Angeklagter = Rüdi. Ein Polizist und ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes bestätigen, dass Rüdi vor Ort war. Ebenso sagen sie wohl, dass Wackeldackel nicht da war.
Rüdi hat zwei Zeugen im Schlepptau, der eine erinnert sich offenbar an gar nix, der andere ist Wackeldackel, der nach dem üblichen Geschwurbel (ungebildeter, unwissender und sinnloser Mensch oder so ähnlich) doch noch als Zeuge auftreten möchte um Rüdi zu helfen.
Dann bekommt er die Belehrung, dass er selbst strafbar sein könnte und sich nicht belasten muss. Daraufhin entscheidet Wackeldackel, nicht aussagen zu wollen.

Die zwei Gegenzeugen von Rüdi floppen also. Er hat aber einen dritten Zeugen in der Hinterhand (leider Verwandtschaft, daher wird das Gericht sicher Voreingenommenheit annehmen). Der Zeuge ist aber nicht da, also schreibt Rüdi den Beweisantrag gerichtet auf Vernehmung (Anm.: muss im Strafverfahren schriftlich erfoglen) diese Zeugen.
Verhandlung wird dann offenbar vertagt, der Zeuge soll wohl geladen werden.

Rüdi rechnet also ziemlich sicher mit seiner Verurteilung, weil jedenfalls zwei Staatsbüttel zu seinem Nachteil ausgesagt haben, seine "Helfer" so hilfreich waren wie Rüdi als Vorleser im Seniorenheim und sein verbleibender Zeuge, wenn der sich an etwas erinnert, vermutlich aufgrund Verwandtschaftsverhältnisses dem Ganzen keine Wendung mehr geben kann.

Mehr scheint nicht passiert zu sein.

Rüdi kritisiert Wackeldackel, weil der statt dem Ober- :pottytrain2: lieber seinen eigenen retten wollte.
Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann.
 
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Offline dillgurke

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2016
« Antwort #2206 am: 10. Dezember 2016, 20:02:43 »
https://www.youtube.com/watch?v=WRPDMAYt-H0

lol, in den Kommentaren steht, dass diese Ausstellung gar nicht die Körperweltenaustellung von dem Hagen da war, Rüdi hat das offenbar bis heute noch nicht mitgekriegt, hat er doch den Namen Hagen wieder in den Mund genommen.
Ich hab nur am Rande erfahren, dass es Probleme mit einer Kettensäge gegeben hat. (Uwe Knietsch über König Stefan I.)
 
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2016
« Antwort #2207 am: 10. Dezember 2016, 20:13:13 »
https://www.youtube.com/watch?v=WRPDMAYt-H0


Zitat
Enrico Schwarzvor 2 Jahren
der typ hat doch ne Vollklatsche...Sachsenberg!


Wikipedia:

Zitat
Sachsenberg bezeichnet:
die frühere Irrenanstalt und heutige Carl-Friedrich-Flemming-Klinik der Helios Kliniken Schwerin

 :))
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Offline kairo

Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2016
« Antwort #2208 am: 10. Dezember 2016, 20:50:24 »

Zitat
§ 187
Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/187.html

Ja, wenn da Klage erfolgt, und der Fall vor den Richter kommt, dann ist nicht unwahrscheinlich, daß die gewohnheitsmäßige Verbreitung von nicht geprüften (Die Beweggründe für das fehlende Prüfen werden wohl sekundär sein) Behauptungen, die meist stark aufwieglerischen Charakter haben zu einem Strafmaß führen würde, das auf eine Haftstrafe hinausläuft.

Aber mit seinen Behauptungen macht er ja keine bestimmte Person verächtlich. Daher wird man ihm mit dem §187 wohl kaum an den Wagen fahren können. Eher käme da der offen staatsfeindliche Charakter seiner Litaneien in Frage.
 

Offline dillgurke

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2016
« Antwort #2209 am: 10. Dezember 2016, 22:03:47 »
« Letzte Änderung: 10. Dezember 2016, 22:06:11 von dillgurke »
Ich hab nur am Rande erfahren, dass es Probleme mit einer Kettensäge gegeben hat. (Uwe Knietsch über König Stefan I.)
 

Offline mork77

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2016
« Antwort #2210 am: 11. Dezember 2016, 10:51:19 »

Zitat
§ 187
Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/187.html

Ja, wenn da Klage erfolgt, und der Fall vor den Richter kommt, dann ist nicht unwahrscheinlich, daß die gewohnheitsmäßige Verbreitung von nicht geprüften (Die Beweggründe für das fehlende Prüfen werden wohl sekundär sein) Behauptungen, die meist stark aufwieglerischen Charakter haben zu einem Strafmaß führen würde, das auf eine Haftstrafe hinausläuft.

Aber mit seinen Behauptungen macht er ja keine bestimmte Person verächtlich. Daher wird man ihm mit dem §187 wohl kaum an den Wagen fahren können. Eher käme da der offen staatsfeindliche Charakter seiner Litaneien in Frage.

Der Herr vom Bürgerbüro, der die Email ursprünglich abgeschickt hat, wenn auch mit anderem Inhalt, wurden auf dem Marktplatz von Wittenburg in aller Öffentlichkeit Aussagen in den Mund gelegt, welche er so nie getätigt hat. Er wurde verleumdet, Wenn er klagen würde, als Nebenkläger zum Beispiel, könnte da durchaus auch etwas herauskommen.

Im Übrigen scheint das BMI als Ganzes not amused zu sein darüber, von Rüdi vor seine Karren gespannt zu werden. Insbesondere nach dem Tod des Polizisten in Bayern hat sich der Ton den Reichis gegenüber deutlich verschärft. Könnte durchaus sein, dass man an Rüdi ein Exempel statuiert. Die finden schon etwas...
« Letzte Änderung: 11. Dezember 2016, 11:01:15 von mork77 »
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2016
« Antwort #2211 am: 11. Dezember 2016, 11:54:32 »
Im Übrigen scheint das BMI als Ganzes not amused zu sein darüber, von Rüdi vor seine Karren gespannt zu werden. Insbesondere nach dem Tod des Polizisten in Bayern hat sich der Ton den Reichis gegenüber deutlich verschärft. Könnte durchaus sein, dass man an Rüdi ein Exempel statuiert. Die finden schon etwas...

Ich weiß nicht, ob das die besten Voraussetzungen für eine faire Justiz und freie Demokratie sind, auch wenn ich mich dennoch insgeheim über eine ordentliche Strafe für Rüdiger freuen würde - solange sie rechtsstaatlich zustande kommt, wovon ich mal sowieso ausgehe. Aber darauf zu hoffen oder vertrauen, dass erst gegen jemanden ermittelt wird, weil die Ermittler nun emotional betroffen sind und "ein Exempel statuieren" möchten, ist schon echt fragwürdig.  Eine Frage, die man sich unabhängig von seiner Position immer wieder stellen sollte, ist was einen selbst noch von seinen Gegnern unterscheidet. Was unterscheidet Demokraten von Faschisten, die faschistoide Methoden gegen Faschisten anwenden, um die Demokratie zu schützen und ist es dann überhaupt noch eine Demokratie?

Mein Nonsens zum Mittag. Amen.
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2016
« Antwort #2212 am: 11. Dezember 2016, 12:12:01 »
Deshalb gibt es die Einrichtung der Staatsanwaltschaft und davon getrennt die Strafgerichte, damit der Zorn des Strafantragstellers nicht einfach so ins Urteil übergeht. Anders als im "Parteienprozess" führt die Klage die Staatsanwaltschaft, das Gericht ist von beiden Akteuren unabhängig. Zudem gibt es auch noch den Instanzenzug, der eine Überprüfung eines Urteils ermöglicht.

Es ist halt schon so, dass es gerade bei Antragsdelikten eine gewisse emotionale Komponente braucht, damit überhaupt Antrag gestellt wird. Wer sich denkt: "Der soll nur mal blöd quaken!", wird sich die Mühe nicht machen, einen Strafantrag einzureichen. Je nach dem hat man davon selbst nur Umtriebe, und wenn diese sich auf eine Zeugenaussage beschränken (muss man aber halt machen und kann in dieser Zeit nichts Schlaueres anfangen).
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Offline kairo

Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2016
« Antwort #2213 am: 11. Dezember 2016, 13:45:33 »

Der Herr vom Bürgerbüro, der die Email ursprünglich abgeschickt hat, wenn auch mit anderem Inhalt, wurden auf dem Marktplatz von Wittenburg in aller Öffentlichkeit Aussagen in den Mund gelegt, welche er so nie getätigt hat. Er wurde verleumdet, Wenn er klagen würde, als Nebenkläger zum Beispiel, könnte da durchaus auch etwas herauskommen.

Der käme noch am ehesten in Frage. Aber als Beamter agiert er ja nicht für sich selbst, sondern für das Ministerium. Kann man das verleumden? Ich glaube nicht, es ist ja noch nicht mal rechtsfähig.
 

Offline Sigmunds Schaukelpferd

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2016
« Antwort #2214 am: 11. Dezember 2016, 13:59:40 »
Käme drauf an. Ragt seine Unterschrift in den Text? 

:mhk:
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2016
« Antwort #2215 am: 11. Dezember 2016, 14:20:47 »
Im Übrigen scheint das BMI als Ganzes not amused zu sein darüber, von Rüdi vor seine Karren gespannt zu werden. Insbesondere nach dem Tod des Polizisten in Bayern hat sich der Ton den Reichis gegenüber deutlich verschärft. Könnte durchaus sein, dass man an Rüdi ein Exempel statuiert. Die finden schon etwas...

Ich weiß nicht, ob das die besten Voraussetzungen für eine faire Justiz und freie Demokratie sind, auch wenn ich mich dennoch insgeheim über eine ordentliche Strafe für Rüdiger freuen würde - solange sie rechtsstaatlich zustande kommt, wovon ich mal sowieso ausgehe. Aber darauf zu hoffen oder vertrauen, dass erst gegen jemanden ermittelt wird, weil die Ermittler nun emotional betroffen sind und "ein Exempel statuieren" möchten, ist schon echt fragwürdig.  Eine Frage, die man sich unabhängig von seiner Position immer wieder stellen sollte, ist was einen selbst noch von seinen Gegnern unterscheidet. Was unterscheidet Demokraten von Faschisten, die faschistoide Methoden gegen Faschisten anwenden, um die Demokratie zu schützen und ist es dann überhaupt noch eine Demokratie?

Mein Nonsens zum Mittag. Amen.

Da hat man mich falsch verstanden.
Das wir in Deutschland keine Rachejustiz, sondern einen Rechtsstaat haben, dass setze ich mal als Allgemeinbildung voraus. Ich wusste nicht, dass man das noch mal extra formulieren muss. I stand corrected!
Daher nochmal mit mehr Detail.
1. Rüdi ist eine kleine unbedeutende Figur, die außerhalb von Sonnenstaatland und Wittenburg so gut wie keiner kennt.
2. Das BMI hat in der Regel sicher besseres zu tun als jeden Reichsdepp zu verfolgen, mal davon abgesehen, dass das eher Ländersache ist.
3. Allerdings ist die Reichsbürgerszene u. A. bedingt durch den Polizistenmord in Bayern mehr in den Fokus gerückt.
4. Insofern könnte die Schwelle für eine Klage bzw. Anzeige auch gegen so jemand Unbedeutenden wie Rüdi jetzt niedriger liegen als vorher. Oder anders formuliert. Man ist eher bereitet, Zeit und Resourcen zu investieren,um einen möglicherweise vorliegenden Rechtsbruch anzuzeigen.
5. Alles weitere ist dann logischerweise Sache des Staatsanwalts. Siehe hierzu den Kommentar von Pantotheus.

Wer jetzt in diesem Gedankenablauf faschistoide Methoden zu erkennen glaubt, der hat entweder keine Ahnung vom Thema Faschismus bzw. der NS-Rechtssprechung oder versucht die NS-Zeit zu verharmlosen.
Anscheinend gibt es immer häufiger Leute, die so wohlbehalten in einer Demokratie aufgewachsen sind, dass ihnen jegliche Vorstellungskraft fehlt im Bezug auf die Funktionsweise des NS-"Rechtssystems". Der damals herrschende Terror und die Rechtslosigkeit und Willkürjustiz scheint wohl bei manchen jenseits des Vorstellbaren zu liegen. Anders kann ich mir derartigen Nonsens nicht erklären.
« Letzte Änderung: 11. Dezember 2016, 14:25:27 von mork77 »
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Offline catcat

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2016
« Antwort #2216 am: 12. Dezember 2016, 19:07:12 »
1. Rüdi ist eine kleine unbedeutende Figur, die außerhalb von Sonnenstaatland und Wittenburg so gut wie keiner kennt.
Ähm... kleiner Einwurf meinerseits:
Die litauische Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn, da er einen Bürger Litauens (mich) öffentlich des Terrorismus beschuldigt hat. Darauf stehen viele, viele Jahre Knast. Keine Geldstrafe oder ähnliche Knkerlitzchen.
Das litauische Aussenhandelsministerium hat Anzeige gegen ihn erstatten, da er einen Bürger Litauens (mich) öffentlich des Terrorismus beschuldigt hat. Er beschädigt somit das Ansehen Litauens. Und ich stellte nunmal zu diesem Zeitpunkt einen Posten in der litauischen Aussenhandelsbilanz dar.
Ausserdem ermittelt der litauische Geheimdienst gegen ihn.

Und ich möchte noch hinzufügen, das ich es echt geil finde, in einem Land zu leben, in dem meine Frau die Cousine der Präsidentin ist.
 
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2016
« Antwort #2217 am: 12. Dezember 2016, 19:11:10 »
....
Die litauische Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn, da er einen Bürger Litauens (mich) öffentlich des Terrorismus beschuldigt hat. Darauf stehen viele, viele Jahre Knast.
...

Nanana, auch das litauische Strafgesetzbuch wird einen Paragraphen über die Schuldunfähigkeit enthalten.


... aber wenn ihr ihn unterbringen wollt: bitte!

Zitat
Und ich möchte noch hinzufügen, das ich es echt geil finde, in einem Land zu leben, in dem meine Frau die Cousine der Präsidentin ist.

Ich glaube kaum, dass das Bundesjustizministerium einer Auslieferung aus vetternwirtschaftlichen Gründen zustimmen wird.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 
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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2016
« Antwort #2218 am: 12. Dezember 2016, 20:59:37 »
Ich glaube kaum, dass das Bundesjustizministerium einer Auslieferung aus vetternwirtschaftlichen Gründen zustimmen wird.

https://de.wikipedia.org/wiki/Auslieferung_%28Recht%29

Zitat
Danach müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein, bevor ein Verdächtiger an einen anderen Staat ausgeliefert wird:

1. Die ihm zur Last gelegte Tat muss in beiden Ländern strafbar sein und vor Ort festgestellt werden.
...
4. Es muss sichergestellt sein, dass ihn ein fairer Prozess erwartet. Das Grundrecht auf einen fairen Prozess kann z.B. durch eine unangemessene Strafandrohung verletzt werden.
...
6. Deutsche dürfen nicht an andere Staaten ausgeliefert werden, mit Ausnahme an EU-Länder oder internationale Gerichte, wenn dies durch ein Gesetz erlaubt wird (Art. 16 GG). Vor Einführung des europäischen Haftbefehls war die Auslieferung Deutscher an das Ausland durch das Grundgesetz verboten.

Vor allem bezügl. Punkt 4. nähren die Ausführungen von @catcat erhebliche Zweifel.
 

Offline Sigmunds Schaukelpferd

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Re: Rüdiger Hoffmann, Staatenlos.info im Jahr 2016
« Antwort #2219 am: 12. Dezember 2016, 23:01:40 »
Wie jetzt, euch kommt die Geschichte vom litauischen Industriemagnaten mit familiären Kontakten in die politische Elite und Zugang zum Geheimdienst merkwürdig vor? NICHT DOOOCH! :shifty:


Nachtrag: Ich hab meine Portokasse in Deutsch-Südafrika vergessen. Ich muss mit dem Fichtenelch nochmal runterfliegen, kostet aber bißchen Spritgeld. Wenn ihr mir das auslegt, beteilige ich euch natürlich.
« Letzte Änderung: 12. Dezember 2016, 23:06:35 von Sigmunds Schaukelpferd »
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