Autor Thema: Tim Kellner  (Gelesen 38175 mal)

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Offline klingsor3

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Re: Tim Kellner
« Antwort #120 am: 27. Februar 2020, 16:17:24 »
Lügenpresse bringt dazu einen Prozessbericht. Es war wohl ganz schön was los.

Zitat
Prozessbeginn wegen Hassvideo
Beleidiger von Sawsan Chebli weist Vorwürfe zurück

In einem Video hatte ein Mann die Staatssekretärin rassistisch beleidigt. Vor Gericht beruft er sich auf das Recht auf freie Meinungsäußerung.
Staatssekretärin Sawsan Chebli (SPD) sieht sich immer wieder Beleidigungen und Drohungen ausgesetzt.Mehr Artikel
Staatssekretärin Sawsan Chebli (SPD) sieht sich immer wieder Beleidigungen und Drohungen ausgesetzt.FOTO: WOLFGANG KUMM/DPA
Im Prozess wegen mutmaßlicher Beleidigung der Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli (SPD) im Internet hat der Angeklagte die Vorwürfe zurückgewiesen und sich auf das Recht der freien Meinungsäußerung berufen. Er hege keinen Groll und keine bösen Absichten gegen Chebli, sagte der frühere Polizist am Donnerstag vor dem Amtsgericht Tiergarten. Doch Chebli trete polarisierend in der Öffentlichkeit auf, er wolle ihr Paroli bieten, so der Angeklagte.

Der Prozessauftakt wurde von einem großen öffentlichen Andrang sowie verstärkten Sicherheitsvorkehrungen begleitet. Chebli war selbst nicht als Zeugin geladen und nicht im Gericht.


Der 46-Jährige soll die Politikerin in einem Video als „Quotenmigrantin der SPD“ und „islamische Sprechpuppe“ bezeichnet haben. Quotenmigrantin sei eine sachliche Feststellung, es sei seine Meinung, so der Angeklagte. Zudem betrachte er „islamische Sprechpuppe“ nicht als Beleidigung.

[In unseren Leute-Newslettern berichten wir wöchentlich aus den zwölf Berliner Bezirken. Die Newsletter können Sie hier kostenlos bestellen: leute.tagesspiegel.de]

Das zuständige Gericht habe zunächst im November 2019 einen Strafbefehl erlassen und gegen den Mann eine Strafe von 1500 Euro (50 Tagessätze zu je 30 Euro) festgesetzt. Dagegen hatte er Einspruch eingelegt. Im Prozess bezeichnete sich der Angeklagte als konservativ-bürgerlicher Buchautor. Chebli, Staatssekretärin für Bürgerliches Engagement und Internationales, wollte am Nachmittag ein Statement außerhalb des Gerichts abgeben.

Chebli hatte kürzlich eine Morddrohung gegen sich öffentlich gemacht

Die 41-Jährige mit palästinensischen Wurzeln hatte kürzlich eine Morddrohung von mutmaßlichen Rechtsextremisten gegen sich öffentlich gemacht. In dem Brief wurde Chebli rassistisch beleidigt und zum Rücktritt vom Amt als Staatssekretärin aufgefordert.

Auch die Politiker Cem Özdemir und Claudia Roth von den Grünen wurden in dem Schreiben als potenzielle Mordopfer genannt. Chebli erhebt immer wieder ihre Stimme gegen Rassismus und Intoleranz und für eine offene Gesellscha
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Re: Tim Kellner
« Antwort #121 am: 27. Februar 2020, 16:17:44 »
"Im" Gericht ist auch übertrieben. Die stehen am Eingang noch vor der Sicherheitskontrolle.
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Re: Tim Kellner
« Antwort #122 am: 27. Februar 2020, 16:25:25 »
Kellner wurde freigesprochen - mal sehen, ob die StA in Berufung geht.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Tim Kellner
« Antwort #123 am: 27. Februar 2020, 16:26:52 »
mal sehen, ob die StA in Berufung geht.
Oder die Nebenklage.

Edith ergänzt, dass Dennis auch beim Prozess war. Sein Film gibt es hier: https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=3747.msg275455;topicseen#msg275455
« Letzte Änderung: 27. Februar 2020, 16:58:32 von Gerichtsreporter »
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Re: Tim Kellner
« Antwort #124 am: 27. Februar 2020, 21:18:57 »
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ag-tiergarten-sawsan-chebli-nicht-beleidigt-meinungsfreiheit/

Aus dem Text:

Der Staatsanwalt, der eine Strafe von sechs Monaten Haft auf Bewährung sowie eine Geldauflage von 3.000 Euro verlangt hatte, kündigte bereits Rechtsmittel an. Auch Chebli will gegen das Urteil vorgehen.

und

Der Richter sagte im Urteil, Kernfrage sei - wie so oft – die "Grenzziehung zwischen Meinungsfreiheit und unzulässiger Herabsetzung". Die Äußerung "Quotenmigrantin der SPD" könne zwar als unverschämt oder kränkend empfunden werden, sei aber "unproblematisch zulässig". Durch die Bezeichnung "islamische Sprechpuppe" werde die Politikerin zwar "hart getroffen", sie liege aber im Kontext des veröffentlichten Videos "haarscharf auf der Grenze des Zulässigen". Der Angeklagte habe im Prozess erklärt, dass er die SPD-Politikerin kritisieren wollte, weil sie über Twitter fast ausschließlich Positionen anderer weiterleite. (...)


Wenn ich ehrlich bin, es überrascht mich nicht. Kellner war da durchaus geschickt in seiner Wortwahl, persönlicher Angriff ja, aber nichts Dramatisches. Ich vermute, auch die Rechtsmittel werden im Sande verlaufen.

Für ihn und die rechte Blase natürlich ein besonders genüsslicher Triumph.
 
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Re: Tim Kellner
« Antwort #125 am: 27. Februar 2020, 21:21:17 »
Die Äußerung "Quotenmigrantin der SPD" könne zwar als unverschämt oder kränkend empfunden werden, sei aber "unproblematisch zulässig".

Sehe ich auch so.

Durch die Bezeichnung "islamische Sprechpuppe" werde die Politikerin zwar "hart getroffen", sie liege aber im Kontext des veröffentlichten Videos "haarscharf auf der Grenze des Zulässigen".

Sehe ich anders!
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Re: Tim Kellner
« Antwort #126 am: 27. Februar 2020, 21:26:15 »
Denke auch, dass ihm die Sprechpuppe in der zweiten Istanz um die Ohren fliegen wird. ABer viel kommt da nicht bei rum. Die Strafforderung der StA halte ich für zu hoch. 60 bis 90 TS höchstens.

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Re: Tim Kellner
« Antwort #127 am: 27. Februar 2020, 21:27:17 »

Durch die Bezeichnung "islamische Sprechpuppe" werde die Politikerin zwar "hart getroffen", sie liege aber im Kontext des veröffentlichten Videos "haarscharf auf der Grenze des Zulässigen".

Sehe ich anders!

Da waren ja nun auch schon ganz andere Sachen durch die Meinungsfreiheit gedeckt, ich erinnere nur an die „Nazi♥♥♥“ die in einem bestimmten Kontext zulässig war.
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Tim Kellner
« Antwort #128 am: 27. Februar 2020, 21:33:42 »
War ja klar, dass die Kundschaft den Freispruch gleich umfassend ausschlachtet. Sellner fährt morgen zu Kellner, um ein großes Interview zu seinem Endsieg zu machen.

« Letzte Änderung: 27. Februar 2020, 21:58:34 von klingsor3 »
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Re: Tim Kellner
« Antwort #129 am: 27. Februar 2020, 21:40:21 »
Denke auch, dass ihm die Sprechpuppe in der zweiten Istanz um die Ohren fliegen wird. ABer viel kommt da nicht bei rum. Die Strafforderung der StA halte ich für zu hoch. 60 bis 90 TS höchstens.

Kellner ist ja kein unbeschriebenes Blatt; seinen BZR-Auszug kenne ich allerdings nicht. Im Gerichtssaal tat er harmlos: da frage ich mich schon, ob der Richter mal nachgelesen hat, was der schon so alles geschreibselt hat.

Beleidigung ist allerdings Kriminalität am untersten Rand. 60 bis 90 Tagessätze dafür sind schon viel.
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Re: Tim Kellner
« Antwort #130 am: 27. Februar 2020, 21:45:30 »
Oh, der Ausschlachter macht drei Sechsen mit der Hand. Hoffentlich merken das die Richtigen. Ich hole Popcorn.
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Re: Tim Kellner
« Antwort #131 am: 27. Februar 2020, 21:52:09 »
In Berlin kamen im letzten Herbst ein Richter auch zu der Auffassung, "Stück ♥♥♥" gegen Renate Künast sei legitim und keine Beleidigung. Gut, das wurde später revidiert, aber dass das überhaupt "durch" ging, spricht schon Bände.

Wenn, dann wird aber tatsächlich einzig "islamische Sprechpuppe" justiziabel sein. 

Steinhöfel geifert auf Twitter auch schon, redet von einem durchgeknallten Staatsanwalt.
 
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Re: Tim Kellner
« Antwort #132 am: 27. Februar 2020, 21:55:32 »
In Berlin kamen im letzten Herbst ein Richter auch zu der Auffassung, "Stück ♥♥♥" gegen Renate Künast sei legitim und keine Beleidigung.

Das war eine Zivilkammer des Landgerichts. Was die geritten hat, ist mir ein Rätsel.
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Re: Tim Kellner
« Antwort #133 am: 27. Februar 2020, 21:57:30 »
Es sollte eigentlich ein absolutes No-Go sein solche Begriffe bzw. Wortschöpfungen überhaupt zu verwenden.

Aber im unbedingten Kampf gegen die Political Correctness Schein dieser Tage viele gleich alle guten Sitten und jeglichen Anstand gleich mit aus dem Fenster zu werfen.
 
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Offline Luzifer

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Re: Tim Kellner
« Antwort #134 am: 27. Februar 2020, 23:44:31 »
Kann mir jemand den Unterschied erklären?

Zitat
Das AG Tiergarten hat entschieden, dass die Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli "Quotenmigrantin der SPD" und "islamische Sprechpuppe" genannt werden durfte.

[...]

Der Richter sagte im Urteil, Kernfrage sei - wie so oft – die "Grenzziehung zwischen Meinungsfreiheit und unzulässiger Herabsetzung". Die Äußerung "Quotenmigrantin der SPD" könne zwar als unverschämt oder kränkend empfunden werden, sei aber "unproblematisch zulässig". Durch die Bezeichnung "islamische Sprechpuppe" werde die Politikerin zwar "hart getroffen", sie liege aber im Kontext des veröffentlichten Videos "haarscharf auf der Grenze des Zulässigen". Der Angeklagte habe im Prozess erklärt, dass er die SPD-Politikerin kritisieren wollte, weil sie über Twitter fast ausschließlich Positionen anderer weiterleite.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ag-tiergarten-sawsan-chebli-nicht-beleidigt-meinungsfreiheit/

Zitat
Der Bundesvorsitzende der rechtsextremen Kleinstpartei "Die Rechte" hatte den Vorsitzenden einer jüdischen Gemeinde als "der freche Juden-Funktionär" bezeichnet. Das war volksverhetzend, entschied das OLG Hamm.

[...]

Krolzigs Revision blieb vor dem OLG nun ebenfalls ohne Erfolg. Die Verwendung des Begriffs stachele zum Hass an, ziele einzig und allein auf die Gefühle des Adressaten ab und sei mehr als nur Ablehnung und Verachtung. Vielmehr sei die Formulierung ein Anreiz zu feindseligen Handlungen gegenüber Menschen jüdischen Glaubens und stelle ein "Aufstacheln zum Hass" im Sinne von § 130 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch dar, führte das Gericht zur Begründung an.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-hamm-3rvs1-20-frecher-jude-die-rechte-volksverhetzung/
 
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