Autor Thema: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 4 Ns 394 Js 27999/44 - ab dem 21.8.2019  (Gelesen 41634 mal)

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Wenn man Auto fährt, braucht man doch ein gültiges Dokument, um zu belegen, dass man die Fahrerlaubnis hat. Dies muss ein, von der BRD, anerkanntes Dokument sein, dies hatte Fitze nicht mehr. Aber auch wenn Fitze sich vertraglich aus der BRD verabschieden wollte, mit welcher Grundlage hat er sich denn dann immer wieder in der BRD aufgehalten? Das ist ein total bescheuertes Geschwurbel, welches Fitze sich hier einbildet. Er verlangt für sich Freiheiten und Rechte, auf welcher Grundlage eigentlich, von der BRD, die er umgekehrt als Eingriff in seine "Staatlichkeit" betrachtet. Wo ist hier der Fehler? Wie kommt er auf die Idee, dass die von ihm belästigten Gerichte, ihre Zuständigkeiten missachten und Urteile fällen, die sie überhaupt nicht fällen können? Aber wenn Fitze seine Verträge mit der BRD auflösen hätte können, dann wäre er doch auch Führerschein und Fahrerlaubnis verlustig geworden? Ist es nicht auch eines Vertrages notwendig, wenn ich auf den Straßen Auto fahre?
 
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Wo ist hier der Fehler?
Hätte er seine GmbH-Fleppe einfach nur geschreddert und wäre mit seinem Yps-Ausweis gefahren, dann hätte es nur ein Bußgeld gegeben. Aber da der Herr die große Show liebt, musstes ja die Rückgabe sein. Dum gelaufen. Uwe scheint es etwas schlauer angestellt zu haben (oder ist bisher noch nicht angehalten worden).
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dtx

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Ich vermute mal der entscheidene Teil ist dieser hier

Zitat
Demgemäß ist der Fahrerlaubnisinhaber verpflichtet, sich bei Abhandenkommen oder Vernichtung des Führerscheins einen Ersatzführerschein zu besorgen (§ FEV § 25 FEV § 25 Absatz IV 1 FeV) und sich bei Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins einen neuen Führerschein ausstellen zu lassen (§ FEV § 25 FEV § 25 Absatz IIIa 1 FeV), es sei denn er verzichtet auf die Fahrerlaubnis. Daraus wird deutlich, dass die Fahrerlaubnis in diesen Situationen erhalten bleibt, wenn sie nicht durch Verzicht zum Erlöschen gebracht wird.

Fitzek hat ja keinen neuen Führerschein beantragt (nein, Pudel, der KRD-Spielschein ist kein Führerschein!). Dazu wäre er verpflichtet gewesen.

Nö, wieso? Er hat den BRD-Führerschein weder verloren, noch ist er ihm geklaut worden oder aus Versehen in die Kochwäsche geraten. Es ist auch nichts davon bekannt, daß er abgelaufen wäre, sondern nur, daß infolge Fitzeks "Hypotheken" ein neuerlicher Einzug bevorstand.

Diese Blamage konnte, in einem Land, wo man ohne Führerschein quasi als schwerbehindert angesehen wird, sein Ansehen bei den noch nicht völlig verstrahlten Reichsbankanlegern beschädigen und das "Spendensammeln" beeinträchtigen. Also hat er so getan, als würde er die Flucht nach vorne antreten. Denn mit dem Autofahren aufzuhören war ja, egal was ihm Rico bei sachgerechter Betrachtung dazu auch gesagt hätte, nie sein Plan gewesen.

Damit ist diese Regelung für den Fall Fitzek schlichtweg nicht einschlägig. Abgesehen davon läßt sie offen, was passiert, wenn einer der Fälle eintritt und der Fahrerlaubnisinhaber gar nichts tut. Nichtstun ist m. E. keine konkludente Verzichtserklärung, auch wenn der Schwebezustand, der dem Amt überhaupt nur im Falle des Ablaufs bekannt werden könnte, länger andauert. Keiner guckt ständig seinen Führerschein an - ist der abgelaufen, wird man das irgendwann mal bei einer Kontrolle gesagt kriegen. Ohne diesen Kunstkniff wäre eine solche Fahrt dann keine Owi, sondern eine Straftat (ein Jahr oder Geldstrafe) ...

Das Traurige an dieser Debatte ist übrigens, dass sie das beste Argument gegen eine Bestrafung des Möchtegernkönigs darstellt.

Schwächen beim verstehenden Lesen, die nicht nur unter der Kundschaft verbreitet sind, vorausgesetzt, hast Du Recht. Für die etwas Intelligenteren könnte sie Licht in das scheinbare Dunkel bringen.

Andererseits würde es mich gar nicht überraschen wenn Fitzek im Fall einer hohen Verurteilung ohne direkte Verhaftung dann doch mal die Fliege macht. Denn er liebt es zu überraschen und war niemals wirklich prinzipientreu. Außerdem ist er sich mittlerweile seiner Haftempfindlichkeit bewusst ...

Fluchtgefahr wäre ein Haftgrund, wenn es darum ginge, daß sich Fitzek dem Verfahren entziehen könnte. Das Thema ist durch, dem Vernehmen nach steht nur noch die Urteilsverkündung an. Zuvor noch abzuhauen, hätte für ihn unübersehbare Nachteile. Und dann müßte das Urteil, bevor man es vollstrecken kann, erstmal rechtskräftig geworden sein.

Wenn man Auto fährt, braucht man doch ein gültiges Dokument, um zu belegen, dass man die Fahrerlaubnis hat. Dies muss ein, von der BRD anerkanntes Dokument sein, dies hatte Fitze nicht mehr. Aber auch wenn Fitze sich vertraglich aus der BRD verabschieden wollte, mit welcher Grundlage hat er sich denn dann immer wieder in der BRD aufgehalten?

Gute Frage. Schließlich hätte er, wenn er tatsächlich ein auswärtiges Staatsoberhaupt wäre, jeden Aufenthalt in der BRD mit dem Auswärtigen Amt abstimmen müssen. Ansonsten hätte man ihn ausweisen können, so wie die Niederländer das mit der unerlaubt wahlkämpfenden türkischen Familienministerin getan haben.

Logik hört bei Reichsdeppen immer dann auf, wenn es für sie Nachteile bedeutet. Man könnte nämlich nicht nur fragen, wieso man sie von ihrem "Staatsgebiet" in die BRD einreisen läßt, obwohl es kein Abkommen über eine Visafreiheit gibt, sondern auch, auf welcher Grundlage in diese "Staatsgebiete" Strom und Wasser exportiert wird und wieso die ihre Abwässer und ihren Müll ins Ausland verbringen dürfen.

Aber wenn Fitze seine Verträge mit der BRD auflösen hätte können, dann wäre er doch auch Führerschein und Fahrerlaubnis verlustig geworden?

Ist er ja auch. Niemand ist gezwungen, eine Fahrerlaubnis zu beantragen oder zu behalten, wenn er sie schon hat. Bei der Inanspruchnahme der Müllabfuhr und der Kanalisation sieht das schon anders aus. Fitzek wäre also gar nicht aus allen "Verträgen" herausgekommen, selbst wenn er das tatsächlich gewollt hätte. Es ging ihm, wie ich oben schon schrieb, nur darum, sich die Blamage eines neuerlichen Führerscheinentzugs zu ersparen.

Uwe scheint es etwas schlauer angestellt zu haben (oder ist bisher noch nicht angehalten worden).

Nicht für Dich, für die Mitleser: Letzteres. Denn wenn man die Ex-DDR-Bürger nicht in Flensburg registrierte, würden die ja nie Punkte bekommen haben. Da der Uwe mit dem Verfahren aber glatt gar nichts zu tun hat, gab es für das Gericht auch keinen Anlaß, auf diesen (jeden) Dummfug des "Königs" einzugehen.
 
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Offline Rechtsfinder

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Und komm mir nicht mit Trier.

Spielt bei einem venire contra factum proprium der Empfängerhorizont überhaupt eine Rolle? Wenn nicht, ist Trier in der Tat a limine irrelevant.
Ganz ehrlich? Keine Ahnung. Genau solche Fragen wollte ich eigentlich vermeiden. Ich bin kein Zivilist. Aber letztlich ist der Empfängerhorizont das, was das Verhalten erst widersprüchlich macht. Denn sonst gäbe es ja nur die EMail.

Aber wir schweifen ab.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Offline Aloysius

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Meine Vorredner haben dieses Detail schon einige ale beleuchtet:

Die Gründung und vorgespielte Sezession des Grundstücks des KRD, und das nicht juristisch korrekte Verhalten bezüglich der Grenzübertritte, Nutzung staatsfremder Energie-, Wasserversorgung, und fehlende funtionaler Grenzanlagen.

Mir würde eine nachgerade salomoniscche Lösung der Querelen mit dem König und seinen Pudeln gut gefallen:

Das KRD-Gelände wird ihm als fester und alleiniger Wohnsitz zugewiesen, allerdings unter der Auflage, daß sämtliche Strom-, Wasser-, Gasversorgungen abgestellt werden, und die Grenzen analog zur Trump-Mauer hochgezogen wird, und jedes Verlassen des Geländes für ihn und alle seiner Pudel, die sich solidarisch erklären wollen unter diesen Auflagen, zunächst bei dem Auswärtigen Amt (oder einer anderen geeigneten Stelle) beantragt und bewilligt werden muss.

Natürlich müsste für seine Kunstgegenstände ("Engel") ein Wechselkurs ermittelt werden, der sich im Weiteren an der wirtschaftlichen Entwicklung des Staatsexperiments messen würde.
« Letzte Änderung: 14. Dezember 2019, 17:47:27 von Aloysius »
 
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Das Argument, Peterle habe nicht wissen können, daß er mit der Abgabe seines Führerscheins auch auf die Fahrerlaubnis verzichte, halte ich für ein - zulässiges - Ausweichen eines Strafverteidigers, dem der Mandant mit seinem Tun nicht viel mehr Möglichkeiten gelassen hat.

Das zeigt sich in der Zeugenaussage zu den Vorgängen in der Fahrerlaubnisbehörde, die im Urteil des VG Halle wiedergegeben wurde und in der es heißt:

Zitat
Tatbestand

1
    Der Kläger wendet sich gegen die vom Beklagten veranlasste Eintragung des Verzichts auf die Fahrerlaubnis im Verkehrszentralregister.

2
    Am 13. September 2012 sprach der Kläger beim Beklagten vor. In diesem Rahmen erklärte er, seinen Führerschein abgeben zu wollen. Dazu kam es aber nicht. Der Beklagte händigte dem Kläger ein Formular zur Abgabe einer Erklärung über den Verzicht auf die Fahrerlaubnis aus. Damit verließ der Kläger die Besprechung und stellte in Aussicht, seinen Führerschein später abzugeben.

3
    Der Beklagte fertigte hierüber einen Aktenvermerk. Danach habe der Kläger die Unterzeichnung der vom Beklagten hierzu gewünschten formularmäßigen, unmissverständlichen Verzichtserklärung zunächst deshalb abgelehnt, weil er mit dem Auto da sei und dieses heute noch fahren müsse. Er habe angekündigt, die Verzichtserklärung mit seinem Führerschein am kommenden Montag beim Beklagten abzugeben.

4
    Tatsächlich gab der Kläger seinen Führerschein zusammen mit einer eigenständig formulierten Erklärung noch am selben Tag bei der Information des Beklagten ab. Sie lautete: „A., – natürliche Person, freier Souverän […] Rückgabe des Führerscheins der Bundesrepublik Deutschland / Auflösung des Vertrages [–] Hiermit wird vom Landkreis Wittenberg bestätigt, dass Herr A., den Führerschein der Bundesrepublik Deutschland mit dem heutigen Datum zurückgab und die Vertraglichkeit, die durch Antragstellung bestand, damit aufgelöst ist.
...

http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE150009204&psml=bssahprod.psml&max=true

Nun weiß man, daß eine Fahrerlaubnis nicht aus Jux und Tollerei, sondern auf Antrag des sie Begehrenden erteilt wird, sobald der das Bestehen der nötigen Prüfungen und der gesundheitlichen Eignung nachweist. Daß Peterle diesen Antrag zurückziehen wollte, konnte nicht anders interpretiert werden, als daß er auf die Fahrerlaubnis verzichte, zumal er das im Gespräch mit den Bediensteten des Landratsamtes auch schon so verstanden hatte.

Im Übrigen sind in dem Urteil des Verwaltungsgerichts auch die beiden (teils mehrjährigen) Entzugsperioden genannt, die der Verteidiger bei seinem Plädoyer so galant "übersehen" hatte.
« Letzte Änderung: 14. Dezember 2019, 17:22:20 von dtx »
 

Offline Schrohm Napoleon

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Hier nochmal der Tatbestand aus Sicht eines Narzissten. Ich bitte Euch, auch folgendes im Sinn zu haben.

Das Argument, Peterle habe nicht wissen können, daß er mit der Abgabe seines Führerscheins auch auf die Fahrerlaubnis verzichte,

Hiermit wird vom Landkreis Wittenberg bestätigt, dass Herr A., den Führerschein der Bundesrepublik Deutschland mit dem heutigen Datum zurückgab und die Vertraglichkeit, die durch Antragstellung bestand, damit aufgelöst ist.

Daß Peterle diesen Antrag zurückziehen wollte, konnte nicht anders interpretiert werden, als daß er auf die Fahrerlaubnis verzichte, zumal er das im Gespräch mit den Bediensteten des Landratsamtes auch schon so verstanden hatte.

Vielen Dank @dtx für seine einfache, verständliche Darstellung.

Hier nun das dazugehörige Zeitdokument, das seinen geballten Stolz auf seinen Knieschuss zeigt. (Das gesamte Video ist schön anzusehen. Hat etwas von einem "Familienalbum", das man nach Jahren durchblättert.  ;) :D)

http://www.infinitelooper.com/?v=18TVDEAoMsY&p=n#/787;874
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Die Lügenpresse, verschlüsselt:


Zitat
Peter Fitzek vor Gericht
„Bockiger“ Vereins-Chef vom „Königreich Deutschland“


Von Ilka Hillger 14.12.19, 10:07 Uhr

27 Mal ist Peter Fitzek nur mit „Königreich“-Führerschein Auto gefahren.
Dazu kommt eine Beleidigung.
Für den Staatsanwalt macht das vier Jahre Haft.
Wittenberg/Dessau -
Ein Ende ist in Sicht. Peter Fitzeks aktuelle Verhandlung vor der 4. Strafkammer des Landgerichtes Dessau geht in die finale Runde, beim kommenden Prozesstag am 20. Dezember wird das Urteil erwartet. Dem gingen am Donnerstag dieser Woche das Ende der Beweisaufnahme und die Plädoyers voraus. Letztere gab es freilich nicht ohne zuvor ausführliche Monologe des Angeklagten verdauen zu müssen, darunter sein Schlusswort, das mit mehr als einer Stunde dann doch kürzer geriet als seine Einlassung zu Prozessbeginn, die Anfang November immerhin mehr als vier Stunden dauerte.

Spoiler
Zur Anklage
Aber der Reihe nach: Fitzek, Gründer und Monarch seines Fantasiestaates "Königreich Deutschland", ist wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 27 Fällen und wegen Beleidigung in zwei Fällen angeklagt. Im März 2017 hatte ihn das Amtsgericht Wittenberg deswegen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Gegen dieses Urteil waren sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen.

Der Wittenberger soll zwischen Juli 2014 und Mai 2016 in 27 Fällen in Kontrollen geraten sein; er legte den Polizeibeamten lediglich einen Führerschein vor, den er sich selbst für das "Königreich Deutschland" ausgestellt hatte. Die Beleidigungen äußerte er gegenüber einem Richter des Wittenberger Amtsgerichtes, den der 54-Jährige als "faschistischen Richter" bezeichnete, erst während einer Verhandlung und ein weiteres Mal in einem Videointerview.

Schon als Zeugen gehört
Am Donnerstag endete die Beweisaufnahme mit der Vernehmung zweier Zeugen, die auf Antrag des Angeklagten gehört wurden. Die Männer, der Leiter des Straßenverkehrsamtes beim Landkreis Wittenberg und Fitzeks früherer Anwalt, waren in dieser Konstellation schon einmal im Zeugenstand des Landgerichtes. Im Sommer vor zwei Jahren mussten sie in einer anderen Strafkammer antreten, die gegen den Angeklagten wegen des Verstoßes gegen das Versicherungsaufsichtsgesetz und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verhandelte.

Für Fitzek-Beobachter waren die Aussagen des Amtsleiters also nicht neu. Der Mann hat wohl kaum einen Sachverhalt so oft geschildert, wie diesen des 13. September 2012, als der Angeklagte in der Kreisverwaltung seinen Führerschein zurückließ, weil er auf dieses Dokument der BRD verzichten wollte. Der Beamte erinnerte sich sehr lebendig an den Besuch und wusste noch genau, wie er Peter Fitzek darüber informierte, dass mit der Rückgabe des Scheines auch der Verzicht auf die Fahrerlaubnis verbunden sei."Das eine war ohne das andere nicht zu haben", sagte er im Zeugenstand. Fitzek muss dies schon damals kapiert haben, denn er unterschrieb eine vorgelegte Verzichtserklärung nicht, sondern ließ den Führerschein mit einer eigenen Erklärung beim Pförtner zurück.Warum der Angeklagte fortan in dem Glauben Auto fuhr, dass er dies auch ohne seinen bundesdeutschen Führerschein, wohl aber mit dem seines Königreiches dürfe, sollte sein früherer Anwalt erklären. Der hatte bis zum Urteil des Verwaltungsgerichtes Halle in gleichen Delikten seines Mandanten die Auffassung vertreten, dass die Fahrerlaubnis weiter bestehe.

"Wir hatten vor dem Verwaltungsgericht die Auffassung vertreten, dass er nicht wirksam auf seine Fahrerlaubnis verzichtet hat", so der Rechtsanwalt. Als dieses Gericht zu einer anderen Sicht kam und entsprechend urteilte, habe er Peter Fitzek beim Verlassen des Gerichtsgebäudes informiert, dass dieser nun nicht mehr Auto fahren dürfe. Eine Aussage, die der Angeklagte mit einem Kopfschütteln kommentiert.

Relevante Spitzfindigkeit
Denn Fitzek versuchte alsdann, mit einem Schriftstück dieses Anwaltes zu belegen, dass der Hinweis auf eine künftig strafbare Handlung erst mit einer zeitlich späteren Ablehnung dieser Gerichtssache vor dem Oberverwaltungsgericht ergangen sei.

Relevanz bekamen diese Spitzfindigkeiten bezüglich der Tatzeiten mit dem Plädoyer des Verteidigers. Björn Fehse argumentierte, dass sein Mandant bei 20 der angeklagten Taten davon ausgegangen sei, dass er noch rechtmäßig hinterm Steuer saß und deshalb freizusprechen sei. Überhaupt beschränkte sich der Verteidiger auf die Fakten und ließ das Ansinnen seines Mandanten, den Prozess einstellen zu lassen, weil er als Staatsoberhaupt seines eigenen Königreiches Immunität genieße, nahezu außen vor.

Für die verbleibenden sieben Fahrten forderte er die Strafe im Mindestbereich anzusetzen, denn seinem Mandanten sei nie zuvor der Führerschein entzogen worden, und Gefährdungen durch Trunkenheitsfahrten gebe es ebenso wenig. Die Beleidigung des Richters wertete der Verteidiger nicht als direkte Ansprache der Person sondern als allgemeinen Ausruf des Angeklagten über die für ihn nicht zufriedenstellende Situation während der damaligen Verhandlung am Amtsgericht.Der Staatsanwalt konnte dem erwartungsgemäß nicht folgen. Für ihn sei es eindeutig, dass der Angeklagte mit der Abgabe seines Führerscheins darum wusste, fortan nicht mehr gesetzmäßig im Auto unterwegs zu sein. "Alles was dann an rechtlichen Auseinandersetzungen folgte, ist der bockige Krieg des Vereinsvorsitzenden des Königreichs gegen die Bundesrepublik", sagte er. Aus allen Einzelstrafen bildete er in seiner Forderung eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren für Peter Fitzek.

Der Angeklagte selbst verabschiedete die Prozessbeteiligten in seinem Schlusswort mit seinem üblichen Sermon und rief den Zuhörenden in mehr als einer Stunde ins Gedächtnis, warum er all dies auf sich nimmt und was ihn bewog, dies zu tun. (mz)
[close]
https://www.mz-web.de/wittenberg/peter-fitzek-vor-gericht--bockiger--vereins-chef-vom--koenigreich-deutschland--33613342
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Die Lügenpresse, verschlüsselt:


Zitat
Peter Fitzek vor Gericht
„Bockiger“ Vereins-Chef vom „Königreich Deutschland“


Von Ilka Hillger 14.12.19, 10:07 Uhr

27 Mal ist Peter Fitzek nur mit „Königreich“-Führerschein Auto gefahren.
Dazu kommt eine Beleidigung.
Für den Staatsanwalt macht das vier Jahre Haft.
Wittenberg/Dessau -
Ein Ende ist in Sicht. Peter Fitzeks aktuelle Verhandlung vor der 4. Strafkammer des Landgerichtes Dessau geht in die finale Runde, beim kommenden Prozesstag am 20. Dezember wird das Urteil erwartet. Dem gingen am Donnerstag dieser Woche das Ende der Beweisaufnahme und die Plädoyers voraus. Letztere gab es freilich nicht ohne zuvor ausführliche Monologe des Angeklagten verdauen zu müssen, darunter sein Schlusswort, das mit mehr als einer Stunde dann doch kürzer geriet als seine Einlassung zu Prozessbeginn, die Anfang November immerhin mehr als vier Stunden dauerte.

Spoiler
Zur Anklage
Aber der Reihe nach: Fitzek, Gründer und Monarch seines Fantasiestaates "Königreich Deutschland", ist wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 27 Fällen und wegen Beleidigung in zwei Fällen angeklagt. Im März 2017 hatte ihn das Amtsgericht Wittenberg deswegen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Gegen dieses Urteil waren sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen.

Der Wittenberger soll zwischen Juli 2014 und Mai 2016 in 27 Fällen in Kontrollen geraten sein; er legte den Polizeibeamten lediglich einen Führerschein vor, den er sich selbst für das "Königreich Deutschland" ausgestellt hatte. Die Beleidigungen äußerte er gegenüber einem Richter des Wittenberger Amtsgerichtes, den der 54-Jährige als "faschistischen Richter" bezeichnete, erst während einer Verhandlung und ein weiteres Mal in einem Videointerview.

Schon als Zeugen gehört
Am Donnerstag endete die Beweisaufnahme mit der Vernehmung zweier Zeugen, die auf Antrag des Angeklagten gehört wurden. Die Männer, der Leiter des Straßenverkehrsamtes beim Landkreis Wittenberg und Fitzeks früherer Anwalt, waren in dieser Konstellation schon einmal im Zeugenstand des Landgerichtes. Im Sommer vor zwei Jahren mussten sie in einer anderen Strafkammer antreten, die gegen den Angeklagten wegen des Verstoßes gegen das Versicherungsaufsichtsgesetz und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verhandelte.

Für Fitzek-Beobachter waren die Aussagen des Amtsleiters also nicht neu. Der Mann hat wohl kaum einen Sachverhalt so oft geschildert, wie diesen des 13. September 2012, als der Angeklagte in der Kreisverwaltung seinen Führerschein zurückließ, weil er auf dieses Dokument der BRD verzichten wollte. Der Beamte erinnerte sich sehr lebendig an den Besuch und wusste noch genau, wie er Peter Fitzek darüber informierte, dass mit der Rückgabe des Scheines auch der Verzicht auf die Fahrerlaubnis verbunden sei."Das eine war ohne das andere nicht zu haben", sagte er im Zeugenstand. Fitzek muss dies schon damals kapiert haben, denn er unterschrieb eine vorgelegte Verzichtserklärung nicht, sondern ließ den Führerschein mit einer eigenen Erklärung beim Pförtner zurück.Warum der Angeklagte fortan in dem Glauben Auto fuhr, dass er dies auch ohne seinen bundesdeutschen Führerschein, wohl aber mit dem seines Königreiches dürfe, sollte sein früherer Anwalt erklären. Der hatte bis zum Urteil des Verwaltungsgerichtes Halle in gleichen Delikten seines Mandanten die Auffassung vertreten, dass die Fahrerlaubnis weiter bestehe.

"Wir hatten vor dem Verwaltungsgericht die Auffassung vertreten, dass er nicht wirksam auf seine Fahrerlaubnis verzichtet hat", so der Rechtsanwalt. Als dieses Gericht zu einer anderen Sicht kam und entsprechend urteilte, habe er Peter Fitzek beim Verlassen des Gerichtsgebäudes informiert, dass dieser nun nicht mehr Auto fahren dürfe. Eine Aussage, die der Angeklagte mit einem Kopfschütteln kommentiert.

Relevante Spitzfindigkeit
Denn Fitzek versuchte alsdann, mit einem Schriftstück dieses Anwaltes zu belegen, dass der Hinweis auf eine künftig strafbare Handlung erst mit einer zeitlich späteren Ablehnung dieser Gerichtssache vor dem Oberverwaltungsgericht ergangen sei.

Relevanz bekamen diese Spitzfindigkeiten bezüglich der Tatzeiten mit dem Plädoyer des Verteidigers. Björn Fehse argumentierte, dass sein Mandant bei 20 der angeklagten Taten davon ausgegangen sei, dass er noch rechtmäßig hinterm Steuer saß und deshalb freizusprechen sei. Überhaupt beschränkte sich der Verteidiger auf die Fakten und ließ das Ansinnen seines Mandanten, den Prozess einstellen zu lassen, weil er als Staatsoberhaupt seines eigenen Königreiches Immunität genieße, nahezu außen vor.

Für die verbleibenden sieben Fahrten forderte er die Strafe im Mindestbereich anzusetzen, denn seinem Mandanten sei nie zuvor der Führerschein entzogen worden, und Gefährdungen durch Trunkenheitsfahrten gebe es ebenso wenig. Die Beleidigung des Richters wertete der Verteidiger nicht als direkte Ansprache der Person sondern als allgemeinen Ausruf des Angeklagten über die für ihn nicht zufriedenstellende Situation während der damaligen Verhandlung am Amtsgericht.Der Staatsanwalt konnte dem erwartungsgemäß nicht folgen. Für ihn sei es eindeutig, dass der Angeklagte mit der Abgabe seines Führerscheins darum wusste, fortan nicht mehr gesetzmäßig im Auto unterwegs zu sein. "Alles was dann an rechtlichen Auseinandersetzungen folgte, ist der bockige Krieg des Vereinsvorsitzenden des Königreichs gegen die Bundesrepublik", sagte er. Aus allen Einzelstrafen bildete er in seiner Forderung eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren für Peter Fitzek.

Der Angeklagte selbst verabschiedete die Prozessbeteiligten in seinem Schlusswort mit seinem üblichen Sermon und rief den Zuhörenden in mehr als einer Stunde ins Gedächtnis, warum er all dies auf sich nimmt und was ihn bewog, dies zu tun. (mz)
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Im letzten Satz ist dem ob der verlorenen Lebenszeit frustrierten Reporter wohl ein wenig die persönliche Meinung durchgegangen [emoji56][emoji1787]

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Hier nochmal der Tatbestand aus Sicht eines Narzissten. Ich bitte Euch, auch folgendes im Sinn zu haben.

Das Argument, Peterle habe nicht wissen können, daß er mit der Abgabe seines Führerscheins auch auf die Fahrerlaubnis verzichte,

Hiermit wird vom Landkreis Wittenberg bestätigt, dass Herr A., den Führerschein der Bundesrepublik Deutschland mit dem heutigen Datum zurückgab und die Vertraglichkeit, die durch Antragstellung bestand, damit aufgelöst ist.

Daß Peterle diesen Antrag zurückziehen wollte, konnte nicht anders interpretiert werden, als daß er auf die Fahrerlaubnis verzichte, zumal er das im Gespräch mit den Bediensteten des Landratsamtes auch schon so verstanden hatte.

Vielen Dank @dtx für seine einfache, verständliche Darstellung.

Hier nun das dazugehörige Zeitdokument, das seinen geballten Stolz auf seinen Knieschuss zeigt. (Das gesamte Video ist schön anzusehen. Hat etwas von einem "Familienalbum", das man nach Jahren durchblättert.  ;) :D)

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Holla. Das kannte ich gar nicht. Ich würde mal sagen, Freispruch oder ähnliches kann sich Fitzek wohl schenken.

Da haben wir dann wohl demnächst die zweite Exilregierung. Nur das diese hier tatsächlich im Ausland sitzt. Vielleicht kann er ja mit dem Volkskammerheini in Vientiane eine WG aufmachen.
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
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Im Prinzip sind sowohl das KRD als auch die Volkskammer das Gleiche :D
 
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Großkotzig über die Beträge der Strafbefehle Witze machen aber dem Pudelvolk grad mal Toastbrot bieten und über den Zusammenhang zwischen der Nasenform und der "Volkszugehörigkeit" "philosophieren", wenn jmd sein Geld zurück haben möchte...

Wie naiv, dumm und weltfremd muß man eigentlich sein, daß einen das [freiwillige Selbstzensur] Gesülze dieses [freiwillige Selbstzensur] bzw er selbst einen beeindrucken kann. Wie kann ein solches [freiwillige Selbstzensur] Menschen dazu bringen, ihr, wie auch immer geartetes, Leben zu ändern? Sich als aufgewacht bezeichnen, das bestehende System kritisieren und die darin lebenden Menschen als Schafe bezeichnen - und einem [bitte hier die jeweils bevorzugte Bezeichnung selbstständig einfügen] folgen?! Respekt, ich persönlich schieß mir lieber ins Knie und puzzle die Kniescheibe selber wieder zusammen.
« Letzte Änderung: 15. Dezember 2019, 12:14:40 von desperado »
As usual, I'm writing slowly because I know you can't read fast.

(Radar writting a letter to his Mom an me, writting Comments for our Customers)
 
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Offline Sandmännchen

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Wenn man hinreichend von sich selbst überzeugt ist, nicht allzu scharf nachdenkt und sich gerne im Glanz eines göttlichen Auftrags sieht, dann geht das schon. Im Rationalisieren ist das menschliche Gehirn unübertroffen ...
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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