Die Rückgabe an sich als reine Übergabe des Papiers ist für den Verzicht sicher verzichtbar. Allerdings dürfte in der Rückgabe normalerweise gleichzeitig eine Willenserklärung liegen, nämlich auf die Fahrerlaubnis zu verzichten.
Etwas anderes kann ich mir nur in speziellen Fällen vorstellen, etwa wenn die Rückgabe mit der Maßgabe erfolgt, einen Fehler auf dem Führerschein zu korrigieren. Insofern hat der Kommentar Recht, er trifft aber nicht wirklich den Kern der Sache.
Und zu unserem Peterfall:
Wenn ich in einen Bus einsteige, kommt ja auch ein Beförderungsvertrag zustande, auch wenn ich dem Busunternehmen eine email schicke, dass ich keinesfalls einen Beförderungsvertrag wünsche.
Das ist eigentlich nicht besonders bemerkenswert. Dazu kommt dann noch die mündliche Erklärung Peters, die in normale Sprache übersetzt auch nur bedeutet, dass er seinen Verzicht ausübt und den Führerschein deswegen zurück gibt.
Dass im Strafprozess deswegen der gesamte Instanzenzug des Verwaltungsrechts abgewartet wird, kommt mir albern vor. Wenn ein Rotlichtfahrer das Verwaltungsgericht einschaltet, um zu prüfen, ob das Ampelrot vielleicht nichtig war, wird dann auch erst mal ein paar Jahre gewartet?
Gerade hier wäre ein früheres Urteil für alle Beteiligten vorteilhaft gewesen. Die Justiz hätte weniger Arbeit gehabt, Fitzek hätte seine höchstinstanzliche Bestätigung, dass ihn weder das Königs- noch das Papsttum weiterbringt, viel früher und billiger in der Tasche gehabt (und wenn er einen Funken Verstand hat, hätte er dann aufgehört, andernfalls wäre er deutlich früher ins Gefängnis gewandert, das ja auch bei ihm eine läuternde Wirkung zu haben scheint), und für die Öffentlichkeit wäre der Straßenverkehr früher sicherer gewesen, und mindestens einem Kind wäre ein Autounfall erspart worden.