Autor Thema: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 4 Ns 394 Js 27999/44 - ab dem 21.8.2019  (Gelesen 41635 mal)

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Lieber Gerichtsreporter,

vielen Dank für die ausführliche Berichterstattung!

Ich erwarte ein Urteil von 3 Jahre plus knapp unterhalb 4 Jahren, da einem Strafrabatt die völlig fehlende Einsichtsfähigkeit entgegensteht.
Eine Saalverhaftung halte ich eher für unwahrscheinlich, da sich seine Majestät bislang allen Verfahren gestellt hat - wenn er gewollt hätte, hätte er längst untertauchen können. Zudem dürfte er weiterhin auf die Revisionen (Hof, schon eingelegt) und Dessau (zu erwarten) hoffen - hier dürfte doch endlich jemand die Richtigkeit seiner Ausführungen (Immunität..) erkennen.
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Eine Saalverhaftung halte ich eher für unwahrscheinlich, da sich seine Majestät bislang allen Verfahren gestellt hat - wenn er gewollt hätte, hätte er längst untertauchen können.
Für eine Saalverhaftung spricht, dass er sich beim Versicherunggsverfahren nicht zum Haftantritt gestellt hat. Andererseits steht er wegen genau diesem Verfahren unter Führungsaufsicht. Von daher gibt das maximal einen außer Vollzug gesetzten Haftbefehl. Ich rechne mit 3,5 Jahren. Wenn die Kammer Humor hat, dann gibt es genau die 3 Jahre 8 Monate vom Bankverfahren, die der BGH kassiert hat. Mehr als im Ausgangsverfahren wird es allein schon wegen der Gesamtstrafenbildung mit dem Versicherungsverfahren.

« Letzte Änderung: 12. Dezember 2019, 22:40:18 von Gerichtsreporter »
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Für eine Saalverhaftung spricht, dass er sich beim Versicherunggsverfahren nicht zum Haftantritt gestellt hat.

Er ist zwar nicht zur Haft angetreten, aber auch nicht abgehauen.
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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 4 Ns 394 Js 27999/44
« Antwort #288 am: 13. Dezember 2019, 07:53:21 »
@Gerichtsreporter Nur noch mal zum Verständnis. Ich hoffe ich nerve nicht.
Wenn ich mir die Liste in unserem Wiki ansehe, wird im aktuellen Verfahren die Gesamtstrafe mit den in Nr. 15 in unserer Tabelle gebildet? Nicht aber mit dem Urteil in Bayern (5 Monate) da dieses noch nicht rechtskräftig ist. Und das obwohl die Bayern eine Gesamtstrafe mit der Nr. 15 bilden wollten, würde das aktuelle Verfahren den Bayern sozusagen die Gesamtstrafe mit 15 "wegschnappen". D.h. wenn Bayern irgendwann rechtskräftig wird, kommen die 5 Monate noch obendrauf?
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Offline Rabenaas

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Off-Topic:
Eine Frage am Rande.

Wenn man seinen Führerschein zurückgibt, so gibt man auch die Fahrerlaubnis zurück. Soweit klar. Nur, wie kommt ein Gericht in Deutschland auf eine andere Idee? Rico beruft sich ja wohl auf irgendein Urteil?
« Letzte Änderung: 13. Dezember 2019, 10:46:44 von mork77 »
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dtx

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Off-Topic:
Nur, wie kommt ein Gericht in Deutschland auf eine andere Idee? Rico beruft sich ja wohl auf irgendein Urteil?

Nein. Das Dessauer Amtsgericht hatte in einem Strafverfahren beschlossen, zuständigkeitshalber die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes abzuwarten. Mit diesem Beschluß in der Tasche, der zur Sache nichts entschied, ist der Zopf dann weiter Auto gefahren. Rico hatte ihn nicht etwa zur Vorsicht gemahnt, sondern ergebnisorientiert beraten.

Ob die Staatsanwaltschaft deswegen die Strafanzeigen nur sammelte, anstatt sie zeitnah zur Anklage zu bringen, ist die Frage. Wenn dem so wäre, würde ich ihr das nicht zum Vorwurf machen.
« Letzte Änderung: 13. Dezember 2019, 11:24:53 von dtx »
 
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Offline mork77

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Na, dann kann der Zopf ja schon mal aus dieser Liste wählen, nachdem er mutig bis zum letzten Pudel gekämpft hat. Nur die Staatskasse hat er retten können.

https://de.wikipedia.org/wiki/Auslieferung_(Recht)#Auslieferung_aus_anderen_Ländern_nach_Deutschland
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Offline echt?

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Zitat
Zusammen mit dem Urteil des BVerwG, dass die Rückgabe des Führerscheins keine Rückgabe der Fahrerlaubnis wäre, sei er dann zu seiner rechtlichen Einschätzung gekommen und hätte den Angeklagten entsprechend beraten.
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Offline Sandmännchen

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Welches Urteil ist da gemeint?

Fitzek hat seinen Führerschein ja ausdrücklich mit dem Wunsch abgegeben, die "Vertraglichkeit" aufzulösen. Ich bezweifle, dass das BVerwG zu solch einer Konstellation zu urteilen hatte.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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dtx

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Welches Urteil ist da gemeint?

Fitzek hat seinen Führerschein ja ausdrücklich mit dem Wunsch abgegeben, die "Vertraglichkeit" aufzulösen. ...

Und dieser ausgefallene Wusch war auszulegen:

https://community.beck.de/2015/06/12/verzicht-auf-fahrerlaubnis-geht-manchmal-einfacher-als-man-denkt

Vom BVerwG konnte ich dagegen nur ein Urteil finden, wonach die freiwillige Abgabe des Führerscheins ungeeignet sei, das Punktekonto auf Null zu stellen:

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverwg-urteil-ueber-verkehrssuender-verzicht-auf-den-lappen-tilgt-keine-punkte/

Fitzek scheint mit seiner "sowohl als auch"-Strategie Neuland betreten zu haben. In solchen Fällen würde wohl zur Vorsicht geraten. Das geht natürlich nur, wenn man nicht erst im Nachhinein konsultiert wird. Rico hätte also den Gesetzesverstoß, zu dem Fitzek angehört werden sollte, nicht verhindern können. Auch nicht die folgenden, denn es ist kaum vorstellbar, daß sich Fitzek an Ratschläge hielt, die seinen Wünschen zuwiderliefen. Dann waren die Ratgeber eben noch nicht erwacht genug.

Von Fehse ist nun schlechterdings nicht zu erwarten, daß er die damals offenkundige Beratungsresistenz seines jetzigen Mandanten zu dessen Lasten ins Verfahren einführt.
« Letzte Änderung: 13. Dezember 2019, 13:43:31 von dtx »
 
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@Sandmännchen
Bei dem BVerwG Urteil ging es darum, ob die bloße Abgabe eines Fühhrerscheins für die Rückgabe der Fahrerlaubnis ausreicht. Das hat das BVerwG nicht so gesehen, das war aber nicht der Fall Fitzek. Bei Peter dagegen gab es mit diesem "Vertraglichkeiten"-Wisch noch ein zusätzliches Dokument. Das hat das VG Halle als Willenserklärung auf Rückgabe der Fahrerlaubnis gesehen.
Inzwischen sieht die Kommentarliteratur es so, dass die Rückgabe des Führerscheins für den Verzicht ausreichend ist. Rechtsansichten können sich im Laufe  der Zeit also ändern.

@Finanzbeamter
Die Sache ist  noch komplizierter:
Nr. 5 wurde in die Gesamtstrafenbildung bie Nr. 7 einbezogen. Nr. 7 zusammen mit Nr. 9 in die Gesamtstrafenbildung bei Nr. 15. Nr. 12 ist das, was gerade in 2. Instanz verhandelt wird (fehlt noch im Wiki). In Nr. 15 wurde außerdem noch der verbotene Waffenbesitz einbezogen, der auch im Wiki fehlt.
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Offline Sandmännchen

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Peters Verteidiger macht jedenfalls eine gute Figur, trotz des bisweilen beratungsresistenten Mandanten. Er macht gute  Verteidigung und lässt sich trotzdem nicht in Fitzeks Phantasiejuristik reinziehen, ohne aber in offenen Konflikt zu gehen.
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Offline desperado

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Peters Verteidiger macht jedenfalls eine gute Figur, trotz des bisweilen beratungsresistenten Mandanten. Er macht gute  Verteidigung und lässt sich trotzdem nicht in Fitzeks Phantasiejuristik reinziehen, ohne aber in offenen Konflikt zu gehen.

Kurz: Er liefert kompetente Beratung und Vertretung und beweist, das die BRiD GmbH das ist was das KRiD e.K.* niemals sein könnte - ein Rechtsstaat. Denn im KRiD e.K. gäbe es erst garkein Recht auf einen Rechtsbeistand, geschweige auf einen kompetenten.

*(e.K. für "erwarteter Konkurs"! Nicht das jmd denkt, daß ich wirkliche Kaufleute im Atemzug mit Fitze nennen wollte!)
As usual, I'm writing slowly because I know you can't read fast.

(Radar writting a letter to his Mom an me, writting Comments for our Customers)
 
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Offline noafd

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Aber Fitze will mit dem Verfahren etwas erreichen, was das Gericht gar nicht kann, es soll die Staatlichkeit seines Fantasiestaates bestätigen. Aber auch der dümmste Unsouverän sollte endlich mitbekommen, dass das immer und immer wiederholte falsche Gedankenkonstrukt nicht richtig/wahr wird, nur weil die Gerichtsinstanz sich geändert hat. Außerdem gibt es TV-Berichte in denen Fitze selbst Auto fährt und ihm der Sachverhalt mehrmals durch Gerichte, Medien und Behörden dargelegt wurde. Der Richter im jetzigen Verfahren zeigt klare Linie, so langsam sollte es dem größten Laienjuristen aller Zeiten klar werden, wohin die nächste Fahrt gehen wird.
 
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