Autor Thema: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 4 Ns 394 Js 27999/44 - ab dem 21.8.2019  (Gelesen 41632 mal)

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@Schrohm Napoleon - man möchte Staatsanwaltschaft & Co nur das Leben etwas schwerer machen indem man die Beweise für gewisse Handlungen aus dem Netz entfernt.

Was ein weiterer Beweis für die schreiende Unwissenheit und Inkompetenz des Zopfes wäre, wenn er annähme durch das Löschen von Inhalten auf Internetseiten alleine würden die Beweise verschwinden....
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Das kannst Du Peter nicht übel nehmen. Schließlich wohnt er in einer Stadt, deren Verwaltung meint, dass sie Bescheide nicht zustellen könne, weil der Empfänger keine Meldeadresse habe.
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Mea culpa, mea culpa, mea maxima culpa

Wie konnte ich Dummerchen das nur vergessen :scratch: ;D
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Nur bei Fitzek fitzt es.
Wenn Peters fixe Ideen fitzen, fitzen Peters Ideen fix! ;D
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Das kannst Du Peter nicht übel nehmen. Schließlich wohnt er in einer Stadt, deren Verwaltung meint, dass sie Bescheide nicht zustellen könne, weil der Empfänger keine Meldeadresse habe.

Für den Fall, daß Mittel für den Bezug von Verwaltungsvorschriften nicht in den Haushalt eingestellt werden konnten:

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_28102015_VII22010414012.htm

Zitat
17.1.5 Anmeldung und Ermittlung von Amts wegen

Verweigert oder unterlässt eine meldepflichtige Person die Mitwirkung bei der Anmeldung, hat die Anmeldung von Amts wegen zunächst mit den in der Meldebehörde vorhandenen Daten zu erfolgen. ...
 
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Peter nennt das "forschen" und beim "forschen" kann es schon mal sein, dass man Misserfolge erlebt - aber Peter "forscht" da in einem Bereich wo man nicht wirklich forschen kann.
...

Oder er forscht nur am falschen Ort. Wer mehrheitlich beschlossene Normen und Regeln zu befolgen ausschließlich innerhalb der engen Grenzen einer Judo-Matte bereit/in der Lage ist und für alles darüber hinaus ein Leben nach „freiem Ermessen“ beansprucht, ist mit dieser Art Forschung in dicht besiedelten Gebieten eher schlecht aufgehoben.

Btw:
Gerade komme ich aus der „Geschlossenen“ zurück (also nicht der, in der man Peter manchmal bereits wähnt, es war die „Geschlossene Gesellschaft“) und habe von dort als verfrühtes Weihnachtsgeschenk, passend zum Schluß-Termin am Landgericht, den Schlußsatz der Aufführung für den König Narziss mitgebracht:

„Die Hölle sind nicht die anderen.“



« Letzte Änderung: 19. Dezember 2019, 00:07:19 von Autsch ! »
Die Mainstreampresse lügt immer. Das Königreich Deutschland und auch alles, was aus dem Königreich kommt und mit ihm zu tun hat, ist wahrhaftig. (KRD Website)
 
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Der König hat im Prinzip 3 Jahre und 6 Monate unter Einbeziehung der Reststrafe aus dem Versichrrungsverfshren und den darin einbezogrnen Strafen bekommen. Beispielsweise gelten davon 1 Monat und 14 Tage als bereits verbüßt. Die Fahrerlaubnis darf ihm in frühestens 4 Jahren neu erteilt werden.

Schuldig in 27 Fällen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und 2 Fällen der Beleidigung.

Peter hat das Urteil gefasst aufgenommen, aber noch während der Verkündung packte er zusammen. Der Richter wollte den Angeklagten dann nicht weiter mit einer langen Begründung aufhalten. Er gab Peter nur mit, dass sein Fantasiegebilde im Prinzip keine Fahrerlaubnis erteilen könne und das Gericht überzeugt sein, daß der Angeklagte beispielsweise in Revision gehen wird.

Das will Peter tatsächlich und möchte gleich die Urkundenbeamtin vollschwurbeln. Die schickt ihn aber zur Rechtsantragsstelle. Peter läuft aus dem Saal. Während ich vor dem LG noch diese Zeilen tippe kommt Peter aus dem AG, wünscht mir und @Herr Dr. Maiklokjes frohe Weihnachten und geht wieder ins LG.
Der große Rechtskundige hat anscheinend versucht, beim AG Revision gegen das Urteil des LG einzulegen :facepalm:

Offline Schrohm Napoleon

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Zitat von: Peter I.
„Selbst der eingeschränkeste in seinem Verstande sollte langsam begreifen…“

http://www.infinitelooper.com/?v=_CjS8CPrVRw&p=n#/145;154
"Die förmlich-respektvolle Höflichkeit schafft den nötigen Raum für inhaltliche Verachtung."
-Chan-jo Jun, Philosoph (und Rechtsanwalt)
 
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Würde mal sagen: Seine Merkwürdigkeit sollte die nächsten Monate, bis zur Rechtskraft, nutzen einen Interimskönig oder Königin aufzubauen. Bin gespannt wann das erste Mimimi aus dem KRD kommt.

Dank an den @Gerichtsreporter für die quasi Livereportage
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Im Prinzip dürfte sich die dortige Antragsstelle sehr darüber gefreut haben, dass sie Peter weiterschicken kann.

Vielen, vielen Dank, lieber @Gerichtsreporter für Deinen Einsatz! Du bist 'ne Wucht! (Aber das weißt Du ja ...)

Kann das nun wieder schöngerechnet werden, so dass Peter mal wieder wegen Ehrenwort, Sozialprognose, Niemalswieder, Haftempfindlichkeit, Mimimi auf staatliche Unterbringung verzichten muss?
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Sehe ich das richtig, dass er vom Amtsgericht zweieinhalb Jahre bekommen hat und nun vom Landgericht knapp dreieinhalb Jahre? Sich also die Berufung so richtig gelohnt hat?

Oder, mit anderen Worten, es mal wieder mächtig gefitzt ist?
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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3,5 Jahre ist die Gesamtstrafe. War das beim AG nicht die Einzelstrafe?
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Das war auch ne Gesamtstrafe, aber, ja, das war nur aus einem Verfahren. Aber war das Versicherungsverfahren nicht das, wofür er schon gesessen hat und vorab frei kam?

In jedem Falle: Hat sich ja so richtig gelohnt für ihn. :D
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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 4 Ns 394 Js 27999/44
« Antwort #358 am: 20. Dezember 2019, 09:55:56 »
Er sollte auf jeden Fall die nächste Zeit den Kartoffelkeller meiden. Der hat ihm nach so einem Urteil noch kein Glück gebracht  ;D
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Beim AG hat er 2 Jahre 8 Monate als Gesamtstrafe für 27x Fahren ohne und 2x Beleidigung bekommen. In den 3 Jahren 6 Monaten sind noch die nicht verbüßten Teile von unerlaubtem Betreiben von Versicherungsgeschäften und 10 Fahren ohne, in einem Fall in Tateinheit mit Verwenden einer gefälschten Urkunde, Körperverletzung der Rathausmitarbeiterin und unerlaubter Besitz eines Würgeholzes eingepreist.

Da Peter die Geldstrafe aus der Körperverletzung bezahlt und die Tagessätze des unerlaubten Waffenbesitzes abgesessen hat, gelten 1,5 Monate als bereits verbüßt. (Wenn ich aus dem Kopf die Aktenzeichen jetzt richtig zugeordnet habe)

An Einzelstrafen gab es diesmal für die ersten 14 Fahrten je 6 Monate, für die Fahrten 15 bis 20 je 7 Monate, für die Fahrten 21 bis 24 je 8 Monate und für die letzten Fahrten je 9 Monate. Also nur leicht mehr als beim AG.

Die Gesamtstrafenbildung ist geringer als die Forderung der Staatsanwaltschaft, da das Gericht von einem mehr oder weniger einheitlichen Tatentschluss ausgeht. Für die Beleidigungen gab es je 2 Monate und damit für den ersten Fall weniger und für den zweiten Fall etwas mehr als beim AG.

Hinzu kommt noch Hof, wenn das rechtskräftig geworden ist, dürfte aber an der Strafhöhe nicht viel ändern.


« Letzte Änderung: 20. Dezember 2019, 10:12:11 von Gerichtsreporter »
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