Autor Thema: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 4 Ns 394 Js 27999/44 - ab dem 21.8.2019  (Gelesen 41647 mal)

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Was würde geschehen, wenn Fitzek in Slowenien zur Verhandlung einfach nicht auftauchte?

Wird er. Die Slowenen werden ihn als Staat anerkennen und freisprechen. Ganz bestimmt!
 
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Es ist aber gut möglich, dass Seine Bezopfheit in Ihrer Unermesslichen Verblendung geruhen, der Justiz dort Königliche Nachhilfe in internationalem Recht und Staatsrecht gewähren zu wollen.

Au ja. Aber bitte nicht, ohne dabei auch lokale Bezüge einzubauen. Das slowenische Gericht dürfte allergrößtes Interesse daran haben zu erfahren dass das Königreich Jugoslawien, zu dem das gegenwärtige Scheinkonstrukt „Republik Slowenien“ gehört, keineswegs durch die deutsche Besetzung 1941 untergegangen ist, Titos Jugoslawien aufgrund seiner Distanz zur UdSSR eh nur eine GmbH war und demzufolge Fitzes slowenischer Richter - bis zur Neugründung des Königreichs - ohne Amt und Befugnisse ist.
Da man nun aber schon mal vor Ort sei und sich beispielsweise mit Neugründungen bestens auskenne …
Die Mainstreampresse lügt immer. Das Königreich Deutschland und auch alles, was aus dem Königreich kommt und mit ihm zu tun hat, ist wahrhaftig. (KRD Website)
 

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Ist dort die
Staatshaft
statthaft?
Oder findet
dort in der
Haftstatt die
Haft statt.

Wenn also dort in einer staatlichen stattlichen Haftstatt die statthafte Staatshaft stattfindet, finde ich das in Ordnung.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Nun was mich immer wieder wundert ist dieser Unsinn mit der "Anerkennung der Staatlichkeit" erstmal steht ja nirgends, dass Gerichte das explizit dürfen (eher im Gegenteil) aber selbst wenn sie das könnten und würden - was täte sich ändern?
Schlicht gar Nichts - wenn ein Bürger eines anderen Staates ganz unabhängig von dessen Rang auf dem Boden eines anderen Staates ein Verbrechen begeht unterliegt er erstmal Exekutive und Judikative eben dieses Staates.
(oder anders ausgedrückt: Man muss kein Staatsbürger eines Staates sein um unter die Gesetzte und Gerichtsbarkeit eben dieses Staates zu fallen, man muss sich nur auf dessen Hoheitgebiet befinden)
Sofern die Exekutive des Staates dem Straftäter habhaft wird, dann kann dieser auch - gänzlich unabhängig von dessen Staatszugehörigkeit - verurteilt werden.*

Alles darüber hinaus wird durch internationale Verträge (die immer explizit beidseitig sein müssen oder auch man kann kein Gesetz erlassen das einem selbst im Ausland Immunität gewährt) und außenpolitische Macht geregelt. Nun ist die KRiD GmbH aber in keinem internationalen Vertragswerk aufgenommen das z.B. den Umgang mit Diplomaten, Funktionären, Politikern oder Staatsoberhäuptern regelt.
Auch hat die KRiD GmbH keine außenpolitische Macht (weder militärisch, noch wirtschaftlich, noch sonstwie) und auch keine Verbündeten die irgendeine außenpolitische Macht hätten.

Spricht: Selbst wen irgendwer "Offizielles" die KRiD als Staat anerkennen würde oder sie nach irgendwelchen intelektuellen Standarts (mehr ist mMn* Völkerrecht in der Praxis nicht) tatsächlich als Staat gelten könnten dann würde das absolut Nichts ändern.
Ein Gericht muss nicht die Staatlichkeit eines Straftäters prüfen es muss nur sicherstellen, dass sie den richtigen Menschen vor sich haben und dessen Schuld muss eben bewiesen sein.
Bei Funktionären wichtiger Verbündeten würde man ggf. des "lieben Friedens willen" denjenigen ausreisen lassen bevor er angeklagt wird - womit derjenige nicht mehr greifbar wäre aber wohin sollte Peter in so einem Fall gehen?
Er hat ja kein Staatsgebiet und übrigens ist es nach Völkerrecht auch gar nicht zulässig ein Staat auf den Staatsgebiet eines anderen Staates zu gründen! Wo sollte Peter als hin ausreisen? auch da es keine Verbündeten gibt.
Ganz abgesehen davon, dass die KRiD GmbH weder theoretisch noch praktisch die außenpolitische Macht besitzt mit welcher als Druckmittel man die BRD irgendetwas bitten zu könnte (mehr als das Äußern von Bitten unter Nutzung außenpolitischer Macht oder dem Konzept "Quid Pro Quo" ist Diplomatie am Ende nicht).

Am Ende bleibt das ganze Konstrukt der KRiD GmbH samt aller "völkerrechtlichen" Argumente ihres Pseudokönig nur Eines: Völliger Schwachsinn das selbst wenn sie irgendwo recht hätten dies ohne jeden praktischen Wert wäre!
Wie alle Reichsbürger verfehlen sie im Versuch die reine Theorie für sich zu nutzen die Praxis des realen Lebens völlig.

*Ergänzung: Wenn man es schafft vorher auszureisen (in die Heimat oder in einen Staat ohne Auslieferungsabkommen) und sich so der Exekutive zu entziehen ist das etwas Anderes, denn viele Staaten liefern eigene Staatsbürger nicht aus. Aber sofern man sich auf dem Boden des Staates in welchem man das Verbrechen begangen hat erwischen lässt bevor es verjährt, dann kann man weiterhin verurteilt werden - man dürfte dort also einige Jahre nicht hinreisen.
Peter könnte also nur in einen Staat ohne Auslieferungsabkommen vor der deutschen Justiz flüchten, dort zu leben bis Alles verjährt ist dürfte aber durchaus teuer werden. Denn wie ausgeführt Peter hat effektiv kein Staatsgebiet auf das er sich zurückziehen könnte.

« Letzte Änderung: 12. November 2019, 15:00:24 von Schattendiplomat »
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Nun was mich immer wieder wundert ist dieser Unsinn mit der "Anerkennung der Staatlichkeit" erstmal steht ja nirgends, dass Gerichte das explizit dürfen (eher im Gegenteil) aber selbst wenn sie das könnten und würden - was täte sich ändern?
Schlicht gar Nichts - wenn ein Bürger eines anderen Staates ganz unabhängig von dessen Rang auf dem Boden eines anderen Staates ein Verbrechen begeht unterliegt er erstmal Exekutive und Judikative eben dieses Staates.
Sofern die Exekutive des Staates ihm habhaft wird, dann kann er auch verurteilt werden.
Du irrst. Es kann Fälle geben, da Gerichte die Staatlichkeit eines Gebildes zu prüfen haben und dann auch darüber entscheiden müssen. Je nach Ausgang der Entscheidung ändert sich die Jurisdiktion, d.h. die Gerichtsunterworfenheit einer Person oder eines Sachverhalts bzw. (aus Perspektive des Gerichts), ob das Gericht in dieser Frage Hoheitsgewalt ausüben darf.

Spoiler
Beispiel: Nehmen wir an, der Präsident der Vereinigten Staaten begeht in seiner Funktion als Staatsoberhaupt eine Straftat außerhalb des VStGB auf deutschem Boden. Nehmen wir weiter an, dass die Tat eine ist, für die Staatsoberhaupte nach geltendem Völkerrecht Immunität genießen. Er würde mindestens aufgrund von § 20 Abs. 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) Immunität genießen, da die Immunität von Staatsoberhäuptern eine allgemeine Regel des Völkerrechts ist. Streng genommen bedarf es § 20 Abs. 2 GVG gar nicht bzw. dieser ist lediglich deklaratorisch und ohne eigenen Regelungsgehalt, da die fragliche allgemeine Regel des Völkerrechts aufgrund von Art. 25 GG übergesetzlichen Rang hat.

Nehmen wir nun weiter an, das politische Oberhaupt von Somaliland beginge unter den selben Umständen die selbe Tat. Nehmen wir weiter an, für beide Ermittlungsverfahren wären derselbe Staatsanwalt und derselbe Richter zuständig.

Folge: Der US-amerikanische Präsident würde nicht verfolgt werden. Der "Präsident von Somaliland" würde verfolgt werden.

Einziger Unterschied ist aber lediglich, dass die USA ein Staat sind und Somaliland nicht.

Damit die Staatsanwaltschaft wissen kann, ob sie einen Beschuldigten anklagen darf, muss sie seine Immunität zumindest gedanklich kurz prüfen. Denn bei Immunität ist die Verurteilungswahrscheinlichkeit = 0, die Staatsanwaltschaft darf(!) aber nur dann anklagen, wenn die Verurteilungswahrscheinlichkeit >50% ist. Ebenso muss das Gericht (falls die StA sich geirrt hat) die Immunität ja berücksichtigen, d.h. den Staat als solchen anerkennen oder eben nicht. Das Gericht ist dabei auch nicht an irgendwelche obskuren Aussagen des Auswärtigen Amts gebunden, das nennt man richterliche Unabhängigkeit (Art. 20 Abs. 3, 97 Abs. 1 GG). Eine gesetzliche Anerkennung mit Innenwirkung kann sich allenfalls aus Regelungen zu sog. "sicheren Drittstaaten" ergeben, da diese ja implizit Staaten sind...

Die deutsche Justiz darf und muss daher Entscheidungen über die Staatlichkeit ausländischer Gebilde fällen.
Sie tut das auch.
Ich verweise statt aller auf die Entscheidung des VG Köln, Urteil v. 3.5.1978 – 9 K 2565/77 (DVBl 1978, 510 ff.) zum Fürstentum Sealand.
[close]

Alles darüber hinaus wird durch internationale Verträge (die immer explizit beidseitig sein müssen) und außenpolitische Macht geregelt. Nun ist die KRiD GmbH aber in keinem Vertragswertk aufgenommen das irgendetwas regeln würde.
Auch hat die KRiD GmbH keine außenpolitische Macht (weder militärisch, noch wirtschaftlich, noch sonstwie) und auch keine Verbündeten die irgendeine außenpolitische Macht hätten.
Nein.
Erstens gibt es neben den internationalen Verträgen auch unilaterale Erklärungen mit rechtsverbindlicher Wirkung; ggf. möchtest Du zu den Fällen zu den Atomtests im Südpazifik (Australien ./. Frankreich und Neuseeland ./. Frankreich) recherchieren, was es mit verbindlichen unilateralen Erklärungen auf sich hat.
Zweitens gibt es im internationalen Recht auch Gewohnheitsrecht (und nicht zu knapp), das ebenfalls rechtsverbindlich ist.
Drittens gibt es auch noch die sog. allgemeinen Rechtsgrundsätze, also Grundsätze, die in allen Rechtsordnungen verankert sind (pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten, wäre wohl so ein Grundsatz).
Das sind alles keine Verträge und sie gelten dennoch.

Und viertens kommt es auf diesen Fehler gar nicht an, da "alles darüber hinaus" auch (und manchmal nur) in der nationalen Sphäre selbst geregelt wird. Wie das Völkerrecht zur Immunität von Staatsoberhaupten steht, kann nämlich egal sein, so lange man die oben im Beispiel zitierten Bestimmungen des (rein innerdeutschen) GVG anwenden kann. Der Staat kann sich nach innen also ohne Ansehung des Völkerrechts selbst beschränken. Auch da gibt es natürlich – wie immer – Ausnahmen. Aber die Dichotomie zwischen Vertrag und Macht geht fehl.

Warum man ohnehin nicht mit Macht argumentieren darf
Das Argument mit der Macht ist in letzter Konsequenz die Auflösung des Rechts. Recht ist nur dann Recht, wenn die Macht dem Recht folgt. Folgt das Recht der Macht, existiert es nicht. Ein Recht (bzw. dessen Bedeutung) mit Verweis auf Macht zu bestreiten, bedeutet, das Recht selbst zu bestreiten. Es mag sein, dass Rechte manchmal aufgrund von Machtverhältnissen real nicht durchsetzbar sind. Dennoch handelt dann die Macht falsch und nicht richtig. Jede andere Ansicht würde bedeuten, das Recht insgesamt zu bestreiten.
[close]

Spricht: Selbst wen irgendwer "Offizielles" die KRiD als Staat anerkennen würde oder sie nach irgendwelchen intelektuellen Standarts (mehr ist mMn* Völkerrecht in der Praxis nicht) tatsächlich als Staat gelten könnten dann würde das absolut Nichts ändern.
Doch. Wäre das KRD ein Staat (was es nicht ist) und wäre der Möchtegernkönig ein Staatsoberhaupt (was er nicht ist) dann dürfte ein deutscher Richter ihn nicht verurteilen. Und täte er es doch, wäre es Rechtsbeugung und ein anderes deutsches Gericht müsste ihn dafür verurteilen.

Anders gewendet: Gerade weil das KRD kein Staat ist und gerade weil der Möchtegernkönig kein Staatsoberhaupt ist, darf ein deutscher Richter ihn – wie jeden anderen gewöhnlichen Menschen – verurteilen.
Und deshalb wird das auch gemacht.

Ein Gericht muss nicht die Staatlichkeit eines Straftäters prüfen es muss nur sicherstellen, dass sie den richtigen Menschen vor sich haben und dessen Schuld muss eben bewiesen sein.
Ein Gericht muss prüfen, ob es den Straftäter, dessen man habhaft geworden ist und dessen Schuld bewiesen ist, auch bestrafen darf.

Das nennt man Rechtsstaat.

Und das hier:
Am Ende bleibt das ganze Konstrukt der KRiD GmbH samt aller "völkerrechtlichen" Argumente ihres Pseudokönig nur eines: Völliger Schwachsinn das selbst wenn sie irgendwo recht hätten dies ohne jeden praktischen Wert wäre!
Das nennt man Willkür.


Edit: Satzzeichen korrigiert.
« Letzte Änderung: 12. November 2019, 15:27:11 von Rechtsfinder »
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 

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@Rechtsfinder mach dem armen Peter doch keine unrealistischen Hoffnungen - indem du ihm mit Details kommst dessen Bedeutung er nicht erfassen kann. ;) - denn keines deiner Details widerlegt am Ende den Kontext dessen was ich Geschrieben habe - es ergänzt nur etwas das ich eben stark vereinfach habe, auch weil mir Detailwissen fehlt.
Dafür hast du auch ein Danke und ein K+ von mir bekommen! ich habe deinen Beitrag mit großen Interesse gelesen und schaue, dass ich dieses neue Detailwissen zukünftig auch einbinde! :)

Teile sind natürlich auch deine persönliche Meinung die Jeder haben darf der ich auch weiterhin widerspreche ohne hier jetzt aber im Detail und durch das Zerpflücken deines guten Beitrages einzugehen.

Nur soviel: Tatsächlich ist Außenpolitik und die damit verbundene Rechtssprechung mMn* schlicht ein komplexes und gewachsenes Konstukt an Verträgen und teils auch Gewohnheitsrecht welche am Ende aber mMn* nur durch eines wirksam sind: Außenpolitische Macht (wirtschaftlich, politisch, kulturell, ... es gibt da sehr viele Dimensionen).
Das das kann man drehen und wenden wie man will und Manchem mag das auch willkürlich vorkommen und das ist es auch, aber so drehen sich die Räder der Welt nun mal. Wir haben das Glück in einem demokratisch basierten Rechtstaat zu leben der sich an gewisse Regeln zum guten Zusammenleben gebunden sieht und vielleicht sieht deshalb mancher hier das Thema auch sehr blauäugig.

Aber am Ende gibt es keine übergeordnete Macht welche das internationale Miteinander zentral überwacht und das ist der Punkt warum exakt hier durchaus etwas Willkür vorherrscht auch wenn man das ungerne hört.
Leute wie Trump, Erdogan, Johnson und Co führen uns gerade gut vor Augen wie zerbrechlich diese "völkerrechtlichen und internationalen" Regelwerke sind sollte einer mit ausreichend Macht mal beschließen sich nicht daran zu halten. In der Vergangenheit haben uns das auch stets Länder gezeigt die z.B. grundsätzlich niemanden ausliefern oder wie die Schweiz keine Informationen teilen.
Aber da das hier tief ins OffTopic führen würde beende ich meine Argumentation exakt hier.

***natürlich ist meine Sicht hier stark dadurch geprägt, dass ich mich als starken Realist sehe und wenig von Idealismus halte - das öffnet eine ganz eigene Weltsicht in der sich in der Praxis am Ende der Stärkere durchsetzt.
Wir leben in einem staatlichen Konstrukt das diesem Grundinstinkt in gewissen Grenzen hält und das ist auch gut so! denn am Ende bedeutet Zivilisation auch das Überwinden von alten Instinkten.
« Letzte Änderung: 12. November 2019, 15:39:05 von Schattendiplomat »
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Leute wie Trump, Erdogan, Johnson und Co führen uns gerade gut vor Augen wie zerbrechlich diese "völkerrechtlichen und internationalen" Regelwerke sind sollte einer mit ausreichend Macht mal beschließen sich nicht daran zu halten. In der Vergangenheit haben uns das auch stets Länder gezeigt die z.B. grundsätzlich niemanden ausliefern oder wie die Schweiz keine Informationen teilen.
Aber da das hier tief ins OffTopic führen würde beende ich meine Argumentation exakt hier.

Die Frage ist, ob jemand im Recht ist, weil er sich an die Regeln hält, oder ob jemand im Recht ist, weil niemand in an seinen Handlungen hindern kann.
Umgekehrt auch, ob jemand im Unrecht ist, weil er die Regeln verletzt oder ob er im Unrecht ist, weil andere seine Handlungen tatsächlich sanktionieren können.

Deine Argumentation läuft darauf hinaus, dass man Menschen nur deswegen nicht töten darf, wenn (und folglich: weil) andere darauf tatsächlich(!) negativ reagieren könnten.
Umgekehrt gewendet: Wenn man sicherstellt, nicht erwischt zu werden, darf(!) man andere Menschen töten.

Du machst den Fehler, Sein und Sollen gleichzusetzen. Das funktioniert nicht, wenn man gleichzeitig sowas wie Recht überhaupt existent wissen möchte.
Wenn Du natürlich die Existenz von Recht insgesamt bestreiten möchtest...



Es ist mir egal, ob der durchschnittlich intelligente Möchtegernmonarch in der Lage ist, das hier zu erfassen. Ich schreibe hier nicht für Peter Fitzek. Ich schreibe hier für Dich und unsere Mit-SSL-Agenten. ;)

Und ich möchte nicht, dass wir uns hier auf die Stufe von Fitzek hinabbegeben und irgendetwas postulieren, nur weil es unseren Wunschvorstellungen entspricht; im vorliegenden Fall also, dass Peter in allem komplett falsch liegt. Denn dem ist nicht so.

Fitzek hat Recht damit, wenn er glaubt, dass es Staaten gibt und dass Staatsoberhäupter völkerrechtlich Immunität besitzen.
Fitzek hat Recht damit, wenn er glaubt, dass diese Immunität auch vor deutschen Gerichten gilt.
Fitzek hat aber NICHT Recht damit, wenn er glaubt, sein KRD sei ein Staat und er dessen Staatsoberhaupt.
Denn das KRD ist kein Staat und Fitzek ist kein Staatsoberhaupt.
Das haben Fitzek schon eine ganze Menge Leute gesagt.

Und Fitzek ist zu dumm, es zu begreifen oder zu dumm, sein Verhalten der Realität anzupassen und zu ändern.
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(...)
Umgekehrt gewendet: Wenn man sicherstellt, nicht erwischt zu werden, darf(!) man andere Menschen töten.
(...)

Die Realität sieht doch exakt so aus! so ungerne mancher das hört. Im Normalfall klappt das nicht da wir eine Zivilisation mit Regeln (in Form von Gesetzten aber auch in Form von Moral sowie Kulturell) und Machtstrukturen aufgebaut haben die es eben stark erschweren jemanden zu töten ohne erwischt zu werden.
Wie gesagt Zivilisation bedeutet mMn* hauptsächlich sich über gewisse Instinkte hinweg setzten zu können! und es ich auch gut, dass es diese mit entsprechend gewachsenen Strukturen gibt - nur diese sind am Ende ein sehr fragiles Gebilde.

Ich denke aber weiterhin, dass das eine philosophische Diskussion ist die man besser bei einem Glas Wein oder Bier in gemütlicher Runde führt als hier im Forum - sieh dich als eingeladen an solltest du irgendwann mal bei mir in der Ecke (Großraum Stuttgart) unterwegs sein. ;)

Am Ende macht es mMn* keinen Unterschied ob jemand ohne internationalen Einfluss oder eine Befugnis*** dazu Peter irgendwie versehentlich oder gezielt eine Staatlichkeit anerkennen würde.
Dieser Ansatz ist und bleibt in der Praxis und egal für wie real man das Völkerrecht nun hält oder nicht mMn* nur Eines: Grober Unfug.
Auch muss ein deutscher Richter für einen deutschen Staatsangehörigen der meint sich zum König ernennen zu können nicht prüfen ob dieser vielleicht ein Staatsoberhaupt sein könnte.

***wie ein Richter am Amtsgericht, irgendein staatlicher Angestellter eines dritte Weltlandes oder was Peter noch so einfallen mag wen er versuchen könnte auszutricksen.
« Letzte Änderung: 12. November 2019, 16:01:02 von Schattendiplomat »
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Nein, die Realität funktioniert genau nicht so. Wenn Dich die Soziologie dahinter interessiert, lies mal was zu den Drow aus dem der "Dungeons and Dragons" Kampagne/Hintergrundwelt der Forgotten Realms / Vergessenen Reiche, hier insb. der Drizzt Do'Urden Zyklus sowie der War of the Spider Queen Serie. Die sind ein interessantes Gedankenexperiment dazu, wie eine Gesellschaft unter exakt der Prämisse "falsch ist es dann, wenn man erwischt wird" aussieht. Und selbst die kriegen es nicht hin, den Gegensatz zwischen Recht und impliziten Rechtsbruch, der darin liegt, aufzulösen. Auch die internationale Gesellschaft ist von dem dort präsentierten Gesellschaftsbild sehr weit entfernt.

Ja. Das ist eine philosophische Diskussion.

Aber ich brauche keine Alkoholika um festzustellen, dass der vorgebliche Realismus, dass die Gewalt sich durchsetzen kann und daher immer im Recht ist, schlicht widerlich ist.

Wenn die Bewertung nach "richtig" oder "falsch" daran bemessen wird, ob ich damit tatsächlich durchkomme, oder nicht (und das ist das, was Du postulierst), dann ist das bestenfalls willkürlich.
Aber eigentlich drängt sich mir das Wort "faschistisch" eher auf.
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(...)
Ja. Das ist eine philosophische Diskussion.

Aber ich brauche keine Alkoholika um festzustellen, dass der vorgebliche Realismus, dass die Gewalt sich durchsetzen kann und daher immer im Recht ist, schlicht widerlich ist.
(...)

Dann sind wir uns mal grundsätzlich einig! und es muss auch kein Alkoholika sein das ist nur was man gesellschaftlich normalerweise anbietet ;) - ich lasse da dir gerne die exakte Wahl.

Aber ich muss hier mal klarstellen: Ich sage keineswegs, dass Gewalt nur weil sie sich durchsetzen kann dadurch automatisch im Recht ist - ich glaube da möchtest du mich gerne missverstehen.
Deshalb lasse ich das entgegen meinen Vorsatz so nicht im Raum stehen - hier bist du es der mMn* sein mit sollen gleichsetzt.
Denn ich habe stets versuchte stets zu betonen und du versuchst es stets zu überlesen, dass es gut ist in einer zivilisierten Gesellschaft zu leben in der es entsprechende Regeln auf vielen verschiedenen Ebenen gibt die eben genau dafür sorgen, dass das nicht so ist und solche instinktiven Verhaltensweisen eben nicht die Regeln bestimmen.
Aber diese sind vor allem Eines: Regional spezifisch und international nur mit großer Vorsicht zu übertragen. Wobei ich hier wenn ich von "regional" spreche ich durchaus von Größenordnungen ganzer Nationen bis Kontinenten.

Tatsächlich gibt es auch gute Werte die international grundlegend gültig sind, das ist was wir auch als "Menschenrechte" bezeichnen und an die sich viele Staaten tatsächlich freiwillig halten (auch weil es Vorteile hat aber ich schweife wieder ab...). Aber wir dürfen und das ist mMn* ein wichtiger Punkt diese Freiwilligkeit nicht als Selbstverständlichkeit annehmen, denn nur dann sind wir vorbereitet so jemand beschließt diese Freiwilligkeit aufzugeben.

Edit: Danke für die Literaturempfehlung, ich sollte die nötigen Werke irgendwo in meinen Archiven haben - da ich lange kein D&D mehr gespielt habe und es nie sehr aktiv gespielt habe (das waren glaub 3 Spieleabende danach sind wir dauerhaft zu DSA gewechselt) werde ich wohl eine Staubschicht entfernen müssen ehe ich es lesen kann.

Kurze Schlussbemerkung (hoffentlich): Ich mag solche Debatten und nehme daher auch gerne mal extreme Positionen ein um diese etwas anzuheizen - meine Entschuldigung hier an alle Mitforisten, die den Schlagabtausch zwischen mir und @Rechtsfinder genervt überspringen. Aber ich konnte mich hier zugegeben nicht zurückhalten eine Debatte anzuzetteln - die Vorlage und die Aussicht auf eine interessante Debatte war einfach zu verlockend.
« Letzte Änderung: 12. November 2019, 16:46:17 von Schattendiplomat »
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Und Fitzek ist zu dumm, es zu begreifen oder zu dumm, sein Verhalten der Realität anzupassen und zu ändern.

Weder, noch. Fitzek hat sich mit solch haltlosen Behauptungen eine Einnahmequelle erschlossen und fände es eine Dummheit, die ohne wirkliche Not aufzugeben.
 

Offline echt?

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Ich bremse nicht für Nazis!
 

Offline Reichsschlafschaf

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Die Lügenpresse:

Zitat

„König von Deutschland“ 
Darum tritt ein Richter als Zeuge gegen Peter Fitzek auf

Von Ilka Hillger 

Peter Fitzek bekommt keine vier Stunden Schreibpause in der Gerichtsverhandlung.
Und ein Richter muss als Zeuge aussagen.
Wittenberg/Dessau -

Ein Richter im Zeugenstand – das kommt nicht oft vor, aber bei Verhandlungen mit Peter Fitzek als Angeklagtem passieren häufig Dinge, die es in normalen Prozessen nicht gibt. Am zweiten Verhandlungstag vor der 4. Strafkammer des Dessauer Landgerichtes sah der Angeklagte am Montag also jenen Mann wieder, den er in einer Strafsache in erster Instanz beleidigte. „Sie sind ein faschistischer Richter. Hier geht es zu wie im Dritten Reich“, soll Fitzek damals gesagt haben und streitet dies auch nicht ab.


Ein Richter im Zeugenstand, das kommt nicht oft vor, aber bei Verhandlungen mit Peter Fitzek als Angeklagtem passieren häufig Dinge, die es in normalen Prozessen nicht gibt. Am zweiten Verhandlungstag vor der 4. Strafkammer des Dessauer Landgerichtes sah der Angeklagte am Montag also jenen Mann wieder, den er in einer Strafsache in erster Instanz beleidigte.

„Sie sind ein faschistischer Richter. Hier geht es zu wie im Dritten Reich“, soll Fitzek damals gesagt haben und streitet dies auch nicht ab.Neben dieser Beleidigung ist der selbst ernannte „König von Deutschland“ aktuell noch des Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 27 Fällen angeklagt. Im März 2017 hatte ihn das Amtsgericht Wittenberg wegen all dieser Fälle zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Gegen dieses Urteil waren sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen. Richter Ronald Waltert, der sich im Februar 2016 derart beleidigt sah, berichtete im Landgericht kurz und knapp davon, wie es zur derartigen Äußerung kam. Fitzek habe Beweisanträge gestellt, die abgelehnt wurden. "Dann kam die Bemerkung und ich habe weiterverhandelt", so Waltert.

Was der Angeklagte damals sagte, wurde zu Protokoll genommen. Der Zeuge führte zudem aus, dass er an jenem Tag gegen den Angeklagten auch ein Ordnungsgeld verhängt habe, das dieser sofort in bar zahlte und dem Gericht noch 50 Euro Trinkgeld gab.

"Bei ihm sind die Sachen anders gelagert. Alles dient ihm dazu, die Autorität des Gerichts herunter zu ziehen", sagte Richter Ronald Waltert.Die Möglichkeit, dem Zeugen Fragen zu stellen, nutzte der Angeklagte diesmal nur kurz. Er stellte wieder grundsätzlich das richterliche Selbstverständnis in Frage, weil man in erster Instanz seiner Ansicht nach nicht ernsthaft der Frage nachgegangen sei, ob sein "Königreich Deutschland" befugt war, Führerscheine auszustellen.

Richter Thomas Knief verweigerte dem Angeklagten für diesen Tag, eine Erklärung zu verfassen, die dieser zum Zeugen abgeben wollte. Fitzek hatte vorgeschlagen, die Verhandlung dafür vier Stunden zu unterbrechen, um diese schriftlich formulieren zu können. "Erklärungen werden mündlich gegeben", stellte Knief klar. Dazu sah sich der Angeklagte jedoch auf die Schnelle nicht in der Lage, auch weil er seine Äußerungen zu veröffentlichen plane. An seinen Sätzen feilen kann der 54-Jährige nun bis zum nächsten Verhandlungstermin, dem er beiwohnen wird. Dieser wird im Dezember sein, ein weiterer Ende November findet ohne den Wittenberger statt, da dieser dann in Slowenien einen Gerichtstermin hat.

Zu einem längeren Vortrag setzte diesmal Richter Knief an, als er das jüngste Urteil des Landgerichtes verlas, das im Sommer vor zwei Jahren gegen Peter Fitzek ergangen war. Das mehrseitige Papier beschäftigte sich mit dem gesetzwidrigen Führen einer Gesundheitskasse und ebenso wie diesmal mit Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Das Verlesen der Akte geschah vor allem vor dem Hintergrund, dass dieses bislang in Teilen vollstreckte Urteil bei einer möglichen Gesamtstrafenbildung herangezogen werden würde. Peter Fitzek kündigte im Anschluss daran an, einen Antrag um Wiederaufnahme dieses alten Verfahrens zu stellen.
https://www.mz-web.de/wittenberg/-koenig-von-deutschland--darum-tritt-ein-richter-als-zeuge-gegen-peter-fitzek-auf-33450994
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Offline hair mess

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Früher war er Koch oder hat Jeans verkauft. Da geht es ihm jetzt doch Gold dagegen.
Vor allem hat er mit aehnlich unmessbarem Erfolg esoterische Literatur verkauft und sich aus dieser in den dem Erfolg reziproken Pausen ein Weltbild zusammengebastelt, das ihn ohne eigenen Einfluss genau hierhin gesteuert hat. In Verbindung mit seiner Struktur reichte die nur durchschnittliche Intelligenz an keiner Stelle zu einer Abweichung. Der zeitweise wirtschaftliche Erfolg auf dem Rücken noch einfacherer Zeitgenossen ließ ihm keine andere Möglichkeit als irgendwann mit voller Wucht, uns zum Vergnügen.
Man verzeihe mir die geschwurbelte Aneinanderreihung, aber ich wollte unbedingt vermeiden, dass er mich versteht.
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Offline Goliath

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