Autor Thema: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 4 Ns 394 Js 27999/44 - ab dem 21.8.2019  (Gelesen 41651 mal)

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Edith fallen Fragen ein:
Ist jemandem bekannt, wann und wo die Verhandlung in Slowenien stattfinden soll? Die typische "Transparenz" des KRD hilft in solchen Fragen ja wiedermal nicht weiter.
Hintergrund: Wenn man terminlich etwas flexibel ist, bekommt man Hin- und Rückflug nach und von Ljubljana für knapp 200 Euro.
Datum ist der 26.11., Ort und Zeit sind nicht bekannt. Gemäß des Tatortprinzip müsste das  verfahren bei dem Gericht stattfinden, in dessen Bezirk die Grenzsstation liegt, bei der Peter die Einreise mit dem Yps-Ausweis versucht hat.

Ein Besuch der Verhandlung ohne Sprachkenntnisse dürfte jedoch nur von begrenztem Erkenntnisgewinn sein. Je nach Akustik des Saals verstehst Du dann nicht mal Fitzeks Geschwalle, weil der das ja nur dem Dolmetscher und nicht dem gericht erzählen muss. Die Übersetzungen des Dolmetschers verstehst Du dann eh nciht, der flüstert die Fitzek ins Ohr. Falls es ein modernes gericht ist, dann geht das alles sogar nur über Headset. (wobei die Zuschauer keines kriegen)

Weitere Fragen:
Bekommt der Angeklagte im Ausland kostenlos einen Dolmetscher gestellt?
Kommen der Dolmetscher und das slowenische Gericht überhaupt mit Pluralis Majestatis zurecht?
Vermutlich nicht. Ich fände es aber geil, wenn der Dolmetscher den Peter darauf aufmerksammachen würde, dass er falsches Deutsch spricht.

Hat Fitzek den Quatsch mit "Wir" und "Uns" in Dessau mangels Publikum, dem die ja nur Show gilt, überhaupt aufrechterhalten?
Nein, jedenfalls nicht durchgehend. Er hatte immer mal wieder Anfälle von "wir", aber wie es um sein Ego und den großen Verfolgungsdruck ging, da war es "ich".

Am Verfahrensgegenstand sieht man auch schön die Wirkung, wenn der "Aufwand zum Erhalt des Fleisches" von 10.000 EUR im Monat auf 350 EUR im Monat gesenkt wird. 2016 bei der Verhandlung am AG Wittenberg standen die Maskenmänner des SEK vor dem Saal und gestern saß nur der Justizwachtmeister im Saal, der Fitzeks legendäre Flucht vor Richter R damals auf den Treppenstufen des Ag dessau-Roßlau durch Wedeln mit den Handfesseln stoppte.
« Letzte Änderung: 12. November 2019, 09:04:38 von Gerichtsreporter »
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Interessant währe ja noch zu wissen, ob wenn "WIR" Mittelmäßigkeit in Slowenien zur Gerichtsverhandlung einreist, dann einen richtigen Pass hat, oder ob dann gleich das nächste Verfahren ansteht  ;D Sollte der Richter eigentlich gleich mal überprüfen.
Schade, dass vermutlich das Ergebnis aus Slowenien im KRD totgeschwiegen oder höchstens "umdefiniert" wird.
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wenn "WIR" Mittelmäßigkeit in Slowenien zur Gerichtsverhandlung einreist, dann einen richtigen Pass hat, oder ob dann gleich das nächste Verfahren ansteht
Das ist EU und Schengen, da braucht er keinen Pass. Den Pass hat er damals gebraucht, weil er aus Richtung Kroatien kam und Kroatien noch kein volles Mitglied des Schengen-Abkommens ist.
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Als Identifikationsnachweis braucht er aber trotzdem einen gültigen Identifikationsnachweis und keinen Betrugsversuch. Jetzt könnte Seine Wirigkeit noch über die Verhältnismäßigkeit von Verlangen von Identifikationsnachweisen an Grenzen [und ggf. durch andere Organe bei anderen Stellen] fabulieren, aber wie weit er dabei käme, ist fraglich.
« Letzte Änderung: 12. November 2019, 09:27:15 von Anmaron »
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Offline hair mess

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@Gerichtsreporter
 :facepalm: Danke. Da hab ich doch einfach ohne Recherche geschrieben. Sorry!
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Richtig fesch wäre es, wenn man die slowenischen Behörden entsprechend informieren könnte. So wie der "Horstsohn" zwischenzeitlich auch hier wieder Auto fährt, ist damit zu rechnen, dass er spätestens nach Grenzübertritt wieder ganz glücklich und natürlich offiziell fahren wird. Schließlich hat er ja dort kein Fahrverbot oder gar erst gar keinen Führerschein. Er hat ja seinen eigenen und ist ja bekanntlich der einzig wahre Meister im Straßenverkehr.  :facepalm:

Aber gut, entsprechende Kontrollen wären auch im Großraum Dessau/Wittenburg bei der An- und Abreise zu den Gerichtsterminen wünschenswert. Allerdings hat die Polizei wohl keine so wahre Lust dazu bzw. keine Lust mit seiner Bepilztheit zu diskutieren.  :o
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Peter vor Gericht gibt es jetzt auch als Cartoon (stimmt nicht, weil "Klageschrift" Zivilrecht ist, aber das gezeigte verhalten entspricht doch dem des Möchtegern-Monarchen)

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Kannst Du von einem Juristen nicht erwarten, der Unterschied zwischen der Vorsilbe Tera und dem lateinischen Namen für die Erde Terra zu kennen.
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Offline Pirx

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Ich hätte noch eine Was-wäre-wenn-Frage:
Was würde geschehen, wenn Fitzek in Slowenien zur Verhandlung einfach nicht auftauchte?
Wird er dann irgendwann auf Bitten der slowenischen Behörden von deutschen Beamten aus dem Kartoffelhaus begleitet und nach Slowenien überführt werden?
 
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Wird er dann irgendwann auf Bitten der slowenischen Behörden von deutschen Beamten aus dem Kartoffelhaus begleitet und nach Slowenien überführt werden?
Wenn die Slowenen einen europäischen Haftbefehl deswegen ausstellen, dann ja.
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Ja, das könnte passieren. Zu Gunsten der Errichtung des Europäischen Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (und dort spezifisch des Europäischen Haftbefehls) wurde nämlich vor einiger Zeit Art. 16 Abs. 2 GG (Verbot der Auslieferung Deutscher) derart angepasst, dass an einen EU-Mitgliedsstaat ausgeliefert werden darf, wenn dort rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt bleiben. Da hier schon angemerkt wurde, dass Haftstrafen laut BGH 1:1 anzurechnen sind, darf man davon insgesamt wohl ausgehen (wenn shcon die Vollstreckung gleichwertig zu uns ist, dann ist das Verfahren vermutlich auch halbwegs brauchbar).

Eine solche Regelung muss aber gem. Art. 16 GG durch Gesetz getroffen werden.

Dieses Gesetz ist das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG). Die genauen Voraussetzungen und Umstände sind in den  §§ 80 ff. IRG geregelt. Ohne jetzt tief einsteigen zu wollen: Könnte klappen. Slowenien müsste dazu dann ein Rechtshilfeersuchen stellen und zusichern, dass der Möchtegernkönig seine Strafe auf Verlangen auch in einer Anstalt der BRD verbüßen darf. Ist das gegeben, ist es gut möglich, dass die deutsche Wortmarke ihn einsackt und nach Slowenien verschubt.

Problematisch könnte es nur werden, wenn die deutschen Behörden eine signifikant andere Auffassung zur Strafbarkeit der Verwendung von Fantasiepapieren bei der Einreise hat. Es könnte also ggf. dazu kommen, dass der Umfang der Strafverfolgung beschränkt wird. Z.B. auf das Fahren ohne Fahrerlaubnis, was nach deutschem Recht ja auch klar strafbar ist. Die Taten müssten dann noch in Slowenien mit einer Höchststrafe von mindestens 1 Jahr Haft bedroht sein (wenn am Ende eine Geldstrafe rauskommt, ist das egal, entscheidend ist, dass zumindest im Prinzip und beispielsweise auch ein Jahr möglich ist).

Aber im Prinzip könnte Slowenien das machen und den Möchtegernkönig dann beispielsweise von Deutschland verhaften lassen.

Edit: Gerichtsreporter war schneller - aber nicht besser!
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 

Offline califix

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Ich vermute, die Mühe wird sich niemand machen, da es sich nicht um ein Kapitalverbrechen handelt. Der Zopf landet dann im dortigen Fahndungsregister und sollte er bei einer Kontrolle auftauchen, darf er etwas länger die staatliche Obhut in Anspruch nehmen. Es ist aber gut möglich, dass Seine Bezopfheit in Ihrer Unermesslichen Verblendung geruhen, der Justiz dort Königliche Nachhilfe in internationalem Recht und Staatsrecht gewähren zu wollen. Wenn das erwartungsgemäß fitzt, könnten sich schon unangenehme Folgen einstellen, die auch den Fortgang des hiesigen Verfahrens betreffen.
 
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