Ja, das könnte passieren. Zu Gunsten der Errichtung des Europäischen Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (und dort spezifisch des Europäischen Haftbefehls) wurde nämlich vor einiger Zeit
Art. 16 Abs. 2 GG (Verbot der Auslieferung Deutscher) derart angepasst, dass an einen EU-Mitgliedsstaat ausgeliefert werden darf, wenn dort rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt bleiben. Da hier schon angemerkt wurde, dass Haftstrafen laut BGH 1:1 anzurechnen sind, darf man davon insgesamt wohl ausgehen (wenn shcon die Vollstreckung gleichwertig zu uns ist, dann ist das Verfahren vermutlich auch halbwegs brauchbar).
Eine solche Regelung muss aber gem. Art. 16 GG durch Gesetz getroffen werden.
Dieses Gesetz ist das
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG). Die genauen Voraussetzungen und Umstände sind
in den §§ 80 ff. IRG geregelt. Ohne jetzt tief einsteigen zu wollen: Könnte klappen. Slowenien müsste dazu dann ein Rechtshilfeersuchen stellen und zusichern, dass der Möchtegernkönig seine Strafe auf Verlangen auch in einer Anstalt der BRD verbüßen darf. Ist das gegeben, ist es gut möglich, dass die deutsche Wortmarke ihn einsackt und nach Slowenien verschubt.
Problematisch könnte es nur werden, wenn die deutschen Behörden eine signifikant andere Auffassung zur Strafbarkeit der Verwendung von Fantasiepapieren bei der Einreise hat. Es könnte also ggf. dazu kommen, dass der Umfang der Strafverfolgung beschränkt wird. Z.B. auf das Fahren ohne Fahrerlaubnis, was nach deutschem Recht ja auch klar strafbar ist. Die Taten müssten dann noch in Slowenien mit einer Höchststrafe von mindestens 1 Jahr Haft bedroht sein (wenn am Ende eine Geldstrafe rauskommt, ist das egal, entscheidend ist, dass zumindest im Prinzip und beispielsweise auch ein Jahr möglich ist).
Aber im Prinzip könnte Slowenien das machen und den Möchtegernkönig dann beispielsweise von Deutschland verhaften lassen.
Edit: Gerichtsreporter war schneller - aber nicht besser!