Autor Thema: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?  (Gelesen 37850 mal)

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Offline Gelehrsamer

Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #420 am: 22. Februar 2019, 21:27:19 »
Da ich mit meinen Jura-Kenntnissen nicht einmal die Aufnahmeprüfung an der YouTube-Universität schaffen würde ...
kann mir einer der bewanderteren Sonnenstaatler das gute Wochenend-Gefühl geben, dass das F.tzek damit auf keinen Fall durchkommen wird?

Never say never. Aber darauf, dass da Geld fließt, würde ich nicht mal 'nen Euro wetten.

1. Immerhin: Es findet sich ein (!) zutreffender Satz in dem Elaborat seiner Fragwürdigkeit:

Zitat
Die sog. "Bestandskraft" hindert die Rücknahme nicht.

Ein Verwaltungsakt ("Bescheid") wird bestandskräftig (das ist etwa sowas wie "rechtskräftig"), wenn er nicht fristgemäß (meistens ein Monat) mit einem Rechtsbehelf (soweit zulässig Widerspruch, sonst Klage) angegriffen wird. Und dann kann man nichts mehr dagegen tun, auch wenn der Bescheid falsch sein sollte (also "rechtswidrig" ist). Deshalb muss man auf diese Fristen ein Auge haben.

Allerdings kann die Behörde etwas machen. Sie ist nämlich berechtigt, einen Bescheid nachträglich aus der Welt zu schaffen. Und dem steht dann (natürlich) die Bestandskraft nicht entgegen. Ab hier wird es dann aber kompliziert. Denn das Verwaltungsverfahrensgesetz unterscheidet an dieser Stelle nicht nur fein zwischen rechtswidrigen und rechtmäßigen Verwaltungsakten, sondern auch noch zwischen begünstigenden und belastenden Verwaltungsakten (begünstigend ist zB ein Subventionsbescheid, belastend eine Abrissverfügung). Es gibt daher vier denkbare Konstellationen.

Hier beruft sich seine Fragwürdigkeit auf die Regelung über die Rücknahme von rechtswidrigen belastenden Bescheiden (§ 48 VwVG): "(1) Ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden".

Die in Rede stehenden Verfügungen, also Zwangsgeldfestsetzungen, müssten also rechtswidrig gewesen sein. Dafür ist aber nichts ersichtlich. Dass illegale Versicherungsgeschäfte getätigt wurden, steht aufgrund der einschlägigen Verurteilung fest. Wegen der Bankgeschäfte ist es zwar nicht zu einer Verurteilung gekommen. Da nur eine Einstellung (kein Freispruch) vorliegt, kann man aber nicht einfach behaupten, dass insoweit zulässige Geschäfte vorlagen.

Selbst wenn dem so wäre, wäre damit aber noch nicht gesagt, dass Zwangsgeldfestsetzungen - aus welchem Grunde sie auch immer erfolgt sind - unzulässig waren. Hierfür reicht nämlich ggf. aus, dass jemand Mitwirkungspflichten verletzt, die bestehen, damit die Zulässigkeit bestimmter Geschäfte durch die Aufsichtsbehörde geprüft werden kann.

Also: Zunächst ist nicht ersichtlich, dass rechtswidrige Bescheide vorliegen.

2. Selbst wenn das der Fall wäre, ist die Behörde aber nicht verpflichtet, die Bescheide zurück zu nehmen. Das steht vielmehr in ihrem pflichtgemäßen Ermessen. Damit ist bei gezahlten Zwangsgeldern aber nicht zu rechnen, da der Rechtsgrund für die Zahlung mit der Rücknahme entfiele und das Zwangsgeld zu erstatten wäre.

3. Weitere Leistungen gibt es auch im Falle einer Rücknahme nicht. Die in dem Schreiben angesprochene Regelung in § 48 Abs. 3 VwVfG ist hier nicht einschlägig, denn sie bezieht sich auf begünstigende Verwaltungsakte, die keine Geldleistung zum Gegenstand haben (insbesondere Genehmigungen). Und Entschädigungen gibt es generell nicht, wenn ein Betroffener es unterlassen hat, einen Bescheid mit einem Rechtsbehelf anzugreifen. Man kann nicht erst einen Bescheid bestandskräftig werden lassen und dann für den "Schaden" auch noch Ersatz verlangen. Vielmehr muss man gegen den Bescheid vorgehen. Und tut man das nicht, ist man selber Schuld (kein "Dulde und liquidiere").

Offline Brüllaffe

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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #421 am: 22. Februar 2019, 21:54:27 »
Also es ist eigentlich Freitagabend und für einen Leipziger ist es da unabdingbare Pflicht sich am Nachtleben zu beteiligen, deswegen bitte keine Haue wenn mir ein Fehler unterläuft, aber meiner Meinung nach, hat sich durch die (wenn sie den so gefallen sind) letzten Entscheidungen der VA der Bafin schlicht und einfach wegen einer Änderung der Sach- und Rechtslage erledigt. Nach § 113 I Satz 4 VwGO könnte ein Verwaltungsgericht diese Tatsache feststellen, wenn der fönich ein entsprechendes Interesse (also objektiv gesehen) daran hat. Ansonsten hat die Bafin aufgrund der Erledigung gar nix zurückzunehmen. So meine kurze Einschätzung zwischen Tür und Angel...
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Offline Sandmännchen

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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #422 am: 22. Februar 2019, 22:11:28 »
Trotzdem muss man den Antrag auf Rücknahme ja behandeln.

§ 10 BGebG (scheint mir anwendbar):

Zitat
Für die Rücknahme oder den Widerruf eines Verwaltungsaktes ist, soweit der Adressat dies zu vertreten hat, eine Gebühr bis zu der Höhe der für den Erlass des Verwaltungsaktes im Zeitpunkt der Rücknahme oder des Widerrufs vorgesehenen Gebühr zu erheben.

Nachdem Fitzek alles mögliche gerne zurückgenommen haben möchte, kann das ganz schon in den Geldbeutel gehen.
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P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 

Offline Brüllaffe

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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #423 am: 22. Februar 2019, 22:18:58 »
Na dann hoffen wir mal, dass er sich das Geld für einen kompetenten Verwaltungsrechtler spart!😂😂😂
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Offline Chemtrail-Fan

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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #424 am: 22. Februar 2019, 22:24:09 »
Ich halte das Schreiben für nicht ernstgemeint. Es fehlt eine Unterschrift, Stempel und Siege seiner Hoheit; zusätzlich wirkt das Schreiben ein wenig lustlos.
Meiner Meinung nach ist das lediglich eine Nebelkerze für die Pudel und nicht wirklich zum Abschicken an die BaFin gedacht.

Nachdem es deutlich weniger als 743 Seiten Umfang hat, glaube ich noch nicht mal, dass es wirklich vom Zopfträger stammt. Mit weniger als 2...3 Leitzordnern gibt der sich doch gar nicht zufrieden. Von den 743 Seiten natürlich 740 Seiten Mimimi und Geschwurbel und 3 Seiten Sachbeiträge, aber letztere selbstverständlich nicht fundiert.
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 

Offline Wittenberger

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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #425 am: 22. Februar 2019, 23:44:45 »
Zitat
Durch Ihre umfassenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmeaktivitäten in den Jahren 2013 und 2014 haben
Sie zweifellos feststellen können, daß auch sämtliche, gegen das Königreich Deutschland durchgeführten
Handlungen (z.B. Zwangsgelder, Beschlagnahmeaktionen, Räumungen usw.) rechtswidrig waren, was ja nun
auch gerichtlich bestätigt wurde, da es keine unerlaubten Bankgeschäfte als auch keine unerlaubten
Versicherungsgeschäfte
im Königreich Deutschland gab und gibt, die in ihre Zuständigkeit fallen und ein
"Einschreiten" erforderlich machen würden. Das hatten Wir Ihnen auch immer mitgeteilt.
Genau wegen dieser Straftat ist er auf Bewährung draußen ...

Nein!

Herr Fitzek saß rechtskräftig wegen Verkehrsdelikten ein, ein völlig anderes Verfahren. Diese Strafe wurde auf Bewährung erlassen. Konkrete Bewährungsauflagen wurden öffentlich nicht bekannt.

Das von Dir erwähnte Verfahren "Versicherungsgeschäfte" wurde von der 2. Instanz zurück an die 1. Instanz verwiesen, woraufhin die dort zuständige Staatsanwaltschaft dem Gericht erklärte, dass sie keine Lust habe, neu anzuklagen. Daraufhin stellte das Gericht das Verfahren ein.

Es ist möglich (aber nicht öffentlich bekannt), dass es Bewährungsauflagen auch in Sachen Versicherungs-Reichs-Spinnereien gab.

Soweit zur Klarstellung.
 

Offline Tuska

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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #426 am: 22. Februar 2019, 23:57:25 »
Doch!

Wie ich immer so schön zu sagen pflege: Lest unser Wiki. Du Verwechselst die Versicherung mit der KWG/Untreue Geschichte am LG Halle.

https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/Peter_Fitzek#Liste_von_Fitzeks_Strafprozessen

Spoiler
Landgericht Dessau-Roßlau
- zusammengefasste Berufungsverhandlung
  der Verfahren 7, 9 und 11
[close]

https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/dessau/wittenberg/koenigreich-deutschland-fitzek-freiheitsstrafe-rechtskraeftig-100.html
https://web.archive.org/web/20171206210615/https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/dessau/weitere-haftstrafe-fuer-fitzek-100.html

Spoiler
Peter Fitzek muss wieder ins Gefängnis. Das teilte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg, Klaus Tewes, MDR SACHSEN-ANHALT mit. Eine zweieinhalbjährige Freiheitsstrafe gegen den selbsternannten König von Deutschland sei nun rechtskräftig. Die Strafe gegen den Wittenberger wurde wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Erlaubnis in zehn Fällen und unbefugten Betreiben eines Versicherungsgeschäfts verhängt.
[close]
« Letzte Änderung: 23. Februar 2019, 00:00:17 von Tuska »
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #427 am: 22. Februar 2019, 23:59:54 »
Zitat
Durch Ihre umfassenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmeaktivitäten in den Jahren 2013 und 2014 haben
Sie zweifellos feststellen können, daß auch sämtliche, gegen das Königreich Deutschland durchgeführten
Handlungen (z.B. Zwangsgelder, Beschlagnahmeaktionen, Räumungen usw.) rechtswidrig waren, was ja nun
auch gerichtlich bestätigt wurde, da es keine unerlaubten Bankgeschäfte als auch keine unerlaubten
Versicherungsgeschäfte
im Königreich Deutschland gab und gibt, die in ihre Zuständigkeit fallen und ein
"Einschreiten" erforderlich machen würden. Das hatten Wir Ihnen auch immer mitgeteilt.
Genau wegen dieser Straftat ist er auf Bewährung draußen ...

Nein!

Herr Fitzek saß rechtskräftig wegen Verkehrsdelikten ein, ein völlig anderes Verfahren. Diese Strafe wurde auf Bewährung erlassen. Konkrete Bewährungsauflagen wurden öffentlich nicht bekannt.
Doch!

Herr Fitzek saß rechtksräftig unter anderem wegen Verkehrsdelikten ein, aber eben auch wegen unerlaubter Versicherungsgeschäfte, eine völlig andere Deliktsgruppe.

Die Übersicht in unserem Wiki (warum machen wir uns diese Arbeit eigentlich?) verweist auf eine dahingehend recht deutliche Quelle.

Das von Dir erwähnte Verfahren "Versicherungsgeschäfte" wurde von der 2. Instanz zurück an die 1. Instanz verwiesen, woraufhin die dort zuständige Staatsanwaltschaft dem Gericht erklärte, dass sie keine Lust habe, neu anzuklagen. Daraufhin stellte das Gericht das Verfahren ein.
Das waren die Bankgeschäfte.

:tta: Unterschied!

Soweit zur Klarstellung.
Exakt. Soweit zur Klarstellung.

P.S.: Sehe gerade, der geschätzte Kollege @Tuska war schneller. Egal.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #428 am: 23. Februar 2019, 00:01:18 »
Das von Dir erwähnte Verfahren "Versicherungsgeschäfte" wurde von der 2. Instanz zurück an die 1. Instanz verwiesen, woraufhin die dort zuständige Staatsanwaltschaft dem Gericht erklärte, dass sie keine Lust habe, neu anzuklagen. Daraufhin stellte das Gericht das Verfahren ein.

Soweit bekannt, sind die Versicherungsgeschäfte und die Verkehrsdelikte miteinander verbunden und nach Zurückweisung der Revision durch das OLG Naumburg rechtskräftig geworden.

Zitat
https://www.volksstimme.de/sachsen-anhalt/gerichtsurteil-koenig-von-deutschland-muss-hinter-gitter

Das Verfahren wird auf der KRD-Seite als "VAG-Verfahren" geschildert. Die Verfahrenseinstellung bezieht sich hingegen auf Bankgeschäfte.

Edit: Dritter!
« Letzte Änderung: 23. Februar 2019, 00:02:58 von Gelehrsamer »
 
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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #429 am: 23. Februar 2019, 06:13:18 »
Doch!

Wie ich immer so schön zu sagen pflege: Lest unser Wiki. Du Verwechselst die Versicherung mit der KWG/Untreue Geschichte am LG Halle.

Meinen Zorn auf Deinen sowie der Beiträge der weiteren Redner kann ich nur sehr mühsam im Zaume halten. Ja, Bankgeschäfte bis 2012. Ich machte einen Vokabelfehler. Bankgeschäfte.

Zu dem Thema, wie das mit den kriminellen Geschäften nach 2012 ist, komme ich gelegentlich. Oder sagen wir so: Ihr habt mir ja schon erklärt, warum das nicht weiter verfolgt wird.

Ich halte euch drei -mit dem Ausdruck des allergrößtem Respekts- für Vertreter eurer Zunft: Bis gestern habt ihr noch erklärt, warum Fitzek nicht frei kommt, da deutete ich schon an, dass er frei ist und ihr euch noch wundern werdet. Ihr erinnert euch an meine diesbezüglichen Beiträge, damals gern kritisiert?

Und nun kommt die Rechtsverehrerzunft und erklärt mir, das das so ist und sowieso völlig folgerichtig ist.

Ganz im Ernst:
Es mag ja euer Berufsbild sein, jeden Tag eine neue Fahne in den Wind zu hängen. Und immer auf der Seite derer zu sein, die schon vorher genau genau wussten, wie es später ausging.

Ich habe damit allerdings schon ein Problem. Die Einschätzung einer Rechtssituation kann man nicht nachträglich so zurecht biegen, dass sie zur Realsituation passt. Entweder hat man sich vorher geirrt. Oder man ist eine Nutte.

Mehr Spielraum scheint mir nicht gegeben.
 
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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #430 am: 23. Februar 2019, 07:24:27 »
Doch!

Wie ich immer so schön zu sagen pflege: Lest unser Wiki. Du Verwechselst die Versicherung mit der KWG/Untreue Geschichte am LG Halle.

Meinen Zorn auf Deinen sowie der Beiträge der weiteren Redner kann ich nur sehr mühsam im Zaume halten. Ja, Bankgeschäfte bis 2012. Ich machte einen Vokabelfehler. Bankgeschäfte.
Das war kein Vokabelfehler. Die sind verzeihlich. Das war ein Methodenfehler. Und die verzeihe ich nicht so schnell.

Du lässt doch immer mal wieder zwischen den Zeilen durchblicken, dass Du Uniformträger kennst. Frag die mal, was die Regel "denken-drücken-sprechen" bedeutet (ja, neuerdings muss man da auch schlucken). Die hast Du nämlich verletzt. Du hast erst gedrückt. Dann gesprochen. Und ob Du gedacht hast, bin ich nicht sicher.

Du hast nicht einfach "Banken" und "Versicherungen" durcheinander geworfen. Sondern Du hast die Fakten nicht geprüft, bevor Du jemandem (in Fettschrift) Fehlverhalten vorgeworfen hast.

Ich halte euch drei -mit dem Ausdruck des allergrößtem Respekts- für Vertreter eurer Zunft: Bis gestern habt ihr noch erklärt, warum Fitzek nicht frei kommt, da deutete ich schon an, dass er frei ist und ihr euch noch wundern werdet. Ihr erinnert euch an meine diesbezüglichen Beiträge, damals gern kritisiert?

Und nun kommt die Rechtsverehrerzunft und erklärt mir, das das so ist und sowieso völlig folgerichtig ist.
Erstens: Hast Du mich gerade Anwalt genannt? :fire:
Zweitens: Zeig mir bitte, wo ich Dir erklärt haben soll, dass Fitzefatze nicht freikäme.

Off-Topic:
Oder man ist eine Nutte.
Bekanntermaßen ist die Anwaltschaft das zweitälteste Gewerbe der Welt und enstandt ursprünglich, weil Nutten für Geld eben nicht alles machen. ;)
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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #431 am: 23. Februar 2019, 08:16:16 »
Es geht hier um Zwangsmittel?
Diesbezüglich möchte ich noch einen weiteren Aspekt beleuchten.
Ausgehend von den Zwangsmitteln der Abgabenordnung sind Zwangsmittel, deren Ziel erreicht ist, nicht mehr zu vollstrecken. Es braucht keine Aufhebung, sie dürfen nur trotzdem nicht mehr vollstreckt werden. Ist es bei diesen Zwangsmitteln ähnlich, so geht es ihm bei seinem Schreiben nur um einen billigen Punkt, mit dem er bei seiner Anhängerschaft protzen kann, auch wenn die Adressaten gar nicht reagieren. Logischerweise stellen sie aus den Zwangsmitteln keine weiteren Forderungen mehr und Peter schreit :  "Seht Ihr Ungläubigen, was meine göttlichen Schreiben bewirken. Die BaFin getraut sich weder mir zu antworten noch sonst etwas zu tun."
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #432 am: 23. Februar 2019, 09:38:20 »
@hair mess

Man würde bei näherem Hinsehen wohl bezweifeln müssen, daß das Ziel der Zwangsmittel erreicht wurde.
 

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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #433 am: 23. Februar 2019, 10:00:12 »
Oooch, Kinners! Lasst doch mal Eure persönlichen Angriffe. Und kaum jemand liebt es, wenn er in seiner Berufsehre angegriffen wird. Das sind doch völlig sinnlose Streitereien, am Ende stehen wir alle auf der gleichen Seite und wollen dasselbe. Über die Sachfragen kann man sich doch viel freundlicher streiten.

Und zu den Sachfragen will ich zurück.

Die Frage ist die, ob die Zwangsmittel rechtswidrig verhängt wurden oder nicht.

Nun ist Fitzek den Nachweis dafür, dass die Bescheide der BaFin rechtswidrig waren, schuldig geblieben; und auch wenn der BGH im Strafverfahren meint, dass der LG Halle nicht genau untersucht hat, ob denn nun aus der Perspektive der konkreten Kundschaft eine überraschende Klausel vorliegt, liegt der Auftrag der BaFin ja nun eher darin, das allgemeine Publikum zu schützen. Und dafür kommt es nicht darauf an, ob irgendwelche verstrahlten Esotheriker gerne und wissentlich ihr Geld Fitzek in den Rachen schmeißen, sondern darauf, welchen Eindruck der Produktname "Sparbuch" beim allgemeinen Publikum erweckt - wobei ich hier ehrlich gesagt den BGH nicht verstehe. Jedenfalls zieht die Einstellung im Strafprozess nicht automatisch die Rechtswidrigkeit der BaFin-Bescheid nach sich, und den Nachweis wäre im Streitfall Fitzek schuldig.

Aber nehmen wir doch mal für eine wochenendliche Gedankenspielerei an, dass Fitzek Recht hätte und das auch nachweisen könnte.

Wäre die Verhängung von Zwangsmittel rechtens, wenn der zugrundeliegende Bescheid, der mit den Zwangsmitteln durchgesetzt wird, zwar rechtskräftig und unanfechtbar, aber halt trotzdem rechtswidrig wäre?
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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #434 am: 23. Februar 2019, 10:36:37 »
Vielleicht noch mal zurück auf Anfang

Siehe hier ab 26:45, ab ca 27:45 zählt der freundliche Herr von der BaFin einen Teil der Gelder auf.

Das war 2012, meine ich.

Entweder Fitzek versucht, seiner schwindenden Anhängerschaft Sand in die Augen zu streuen, oder er glaubt wirklich, dass eine Verfahrenseinstellung das Gleiche wie ein Freispruch ist. Vermutlich beides.

Es wird mal wieder fitzen.

Aber so wird es wenigstens  nicht langweilig!

Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 
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