Autor Thema: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?  (Gelesen 37853 mal)

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Offline Gelehrsamer

Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #435 am: 23. Februar 2019, 11:13:15 »
Ich zitiere mal aus den Feststellungen des BGH zum Sachverhalt in dem Revisionsverfahren "Bankgeschäfte / Untreue" die mE im Zusammenhang mit den Maßnahmen der Behörden zentralen Sätze (mit Hervorhebungen von mir):

Zitat
" ... Um das benötigte Geld beschaffen zu können, entwickelte der Angeklagte spätestens im Jahr 2007 die Idee, Gelder von Unterstützern entgegenzunehmen, denen er dafür ein „Sparbuch“ ... aushändigte. In der Folge warb der Angeklagte Einzahlungen auch über das Internet ein, wobei er nunmehr den Namen „Kooperationskasse“ verwendete.

Im Juni 2009 konfrontierte die Deutsche Bundesbank den Angeklagten mit dem Vorwurf, ohne Erlaubnis Einlagegeschäfte zu betreiben. Der Angeklagte kündigte an, die Einnahmen der „Kooperationskasse“ auf eine schriftliche Vertragsbasis zu stellen, die eine qualifizierte Nachrangabrede enthalte, wodurch die Gelder nicht als unbedingt rückzahlbar und daher nicht als Bankgeschäfte im Sinne des KWG einzustufen seien. Einen vom Angeklagten vorgelegten Vertragsentwurf verwarf die Bundesbank als dafür ungeeignet und leitete ihren Vorgang an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weiter.

... Obwohl dem Angeklagten .. bewusst war, dass es sich um erlaubnispflichtige Einlagegeschäfte handelte ..., betrieb er die „Kooperationskasse“ ... weiter ...

Die Einzahlungen unterlegte der Angeklagte mit schriftlichen Verträgen, die er zuvor weder der Bundesbank noch der BaFin vorgelegt hatte.

...

Im Rahmen eines im Juli 2011 geführten Schriftwechsels bestätigte die BaFin dem Angeklagten, dass auf der Grundlage dieses Vertrags ein erlaubnispflichtiges Betreiben eines „Einlagegeschäfts“ im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG „derzeit nicht ersichtlich“ sei.

...

Ab 2009 bis zum 25. April 2013 zahlten insgesamt 492„Kapitalüberlasser“ rund 2,4 Millionen Euro in die „Kooperationskasse“ ein. Davon brachten in der Zeit zwischen dem 20. April 2011 und dem 12. November 2012 – dem vom Landgericht angenommenen Tatzeitraum – insgesamt 38 „Kapitalüberlasser“ jeweils mehr als 10.000 Euro (insgesamt rund 1,47 Millionen Euro) auf. ... Verschenken oder spenden wollten sie das Geld nicht.
...

Die „Sparbücher“ und die Bestandsliste der „Kooperationskasse“ wurden akribisch geführt.

...

In der Zeit von Januar 2011 bis November 2012 hob der Angeklagte vom Bankkonto der „Kooperationskasse“ rund 1,35 Millionen Euro ab, von denen er 350.000 Euro wieder auf das Konto zurückzahlte. Im selben Zeitraum wurden aus der „Kooperationskasse“ insgesamt 186.721,62 Euro als „mildtätige Gaben“ an die Mitglieder der Gemeinschaft ausbezahlt. Für die Anschaffung eines Fabrik- und eines Krankenhausgeländes wurden (Teil-)Zahlungen in Höhe von insgesamt 148.000 Euro erbracht. Außerdem erfolgten Zahlungen für Sanierungs- und Renovierungsarbeiten an Gebäuden in unbekannter Höhe. Der von der BaFin bestellte Abwickler stellte ein Kontoguthaben von rund 34.000 Euro und weitere Vermögenswerte von knapp 3.000 Euro sicher.
   

Also: Die Geschäfte wurden ab 2007 getätigt und ab 2009 offenbar intensiviert. Der "Tatzeitraum" war 2011 bis 2012. Auch nach den Feststellungen des BGH hatte es zuvor (unzulässige) Einlagegeschäfte gegeben. Diese Geschäfte lagen aber außerhalb des vom Landgericht und dem BGH behandelten Tatzeitraums, der dadurch gekennzeichnet war, dass dero Fragwürdigkeit ab einem nicht exakt bekannten Termin mit "qualifizierten Nachrangabreden" operierte. EinE Gewerbeanmeldung lag nicht vor (das Formular wird in dem Video zerrissen), notwendige Auskünfte wurden nicht erteilt.

Angesichts des überheblichen Auftretens seiner Dümmlichkeit ist die mangelnde Sachverhaltsaufklärung durch das LG Halle ebenso bedauerlich, wie die (nicht zwingend gewesene) Anrechnung der U-Haft. Woraus sich hier angesichts des neuesten Schreibens eine Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung rechtfertigen soll, erschließt sich endgültig nicht; dero Gnaden sitzen offensichtlich weiter auf einem zu hohen Ross und sind erkennbar unbelehrbar. Allerdings ist wohl nicht zweifelhaft, dass die Nichtverurteilung für einen Zeitraum von anderthalb Jahren (April 11 bis November 12) keinesfalls des Schluss rechtfertigt, Maßnahmen der BAFin im Zusammenhang mit der Entgegennahme von Einzahlungen Dritter seien derart rechtswidrig gewesen, dass diese aufgrund einer entsprechenden Ermessensreduzierung aufgehoben werden müssten. Dafür gibt es schlicht keine Anhaltspunkte.
« Letzte Änderung: 23. Februar 2019, 11:17:33 von Gelehrsamer »
 
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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #436 am: 23. Februar 2019, 12:04:30 »
@Gelehrsamer Deine Einschätzung der Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung teile ich. Nach dem, was bekannt geworden ist, namentlich nach den Schrieben des Möchtegern-Königs, spricht m. E. allein schon seine mangelnde Tateinsicht gegen diese Entscheidung. Aber wie ich bereits weiter vorn schrieb: Vertretbar wird diese Entscheidung gewiss sein, ich kenne deren Begründung nicht. Am Ende kommt man eben immer wieder auf solche Punkte wie Ermessen, Einschätzung u. dgl.

Streng genommen binden Urteile der Strafjustiz nicht die Verwaltung(sgerichtsbarkeit) und umgekehrt. Man kann auch die Frage stellen, ob ein Strafgericht besser beurteilen könne, ob Bankgeschäfte vorliegen, als die BaFin es kann. Die Sachverhalte des Kreditwesengesetzes und des Strafgesetzbuches sind auch nicht völlig exakt gleich umschrieben.
Davon abgesehen, hat der BGH ja eben gerade nicht gesagt, dass keine Bankgeschäfte betrieben wurden. Letztlich hat er diese Frage ausdrücklich offen gelassen und dem LG zur Neubeurteilung zurückgereicht. Dass die StA dazu keine Lust hatte, steht auf einem anderen Blatt.

Wegen unerlaubter Versicherungsgeschäfte ist Fatzke aber sehr wohl verurteilt worden, ebenso wegen mehrerer Fälle von Fahrens ohne Fahrerlaubnis und - der Vollständigkeit halber - wegen Urkundenfälschung. Das ist übrigens nicht der erste Fall eines Urkundendelikts, unter seinen Vorstrafen findet sich bereits Urkundenunterdrückung.
Dieses Urteil ist nun wirklich sattelfest. Es hat nicht nur die Berufung überstanden, sondern auch die Revision zum OLG, diese sogar zweimal (man erinnert sich: Anhörungsrüge, liegen gebliebene Akten). Zudem sah auch das BVerfG keinen Grund, sich mit dem Fall zu befassen. Also: mehrere Amtsgerichte, ein Landgericht, ein Oberlandesgericht und das Bundesverfassungsgericht haben die Verurteilungen bestätigt. Was will man mehr?

@Wittenberger Dass es Gründe gibt, zornig zu sein, wenn man Fatzkes Verhalten und die verblüffend geringe Strafe, die er tatsächlich absitzen musste, betrachtet, kann ich nachvollziehen. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass er eben wegen unerlaubter Versicherungsgeschäften verurteilt wurde und dass die Hinweise auf diese richtig waren.
Zorn ist nach meiner Erfahrung übrigens ein schlechter Ratgeber. Und ich glaube, darüber mit den besten Gründen etwas schreiben zu dürfen. Ich bin nämlich von Natur aus jähzornig, sehr jähzornig und wohl einer der jähzornigsten Menschen, die je geboren wurden. Ich habe viele Jahrzehnte gegen den Jähzorn angekämpft, und zwar darum, weil ich selbst einsehen musste, dass mein Jähzorn viel Schaden angerichtet hat, insbesondere für mich selbst. Wenn ich daher schreibe: Zorn ist nach meiner Erfahrung ein schlechter Ratgeber, dann glaube ich, das schreiben zu dürfen mit den besten Gründen, die ein Mensch für eine solche Behauptung haben kann. Aber selbstredend ist dies nur eine völlig unverbindliche Empfehlung, an die sich niemand zu halten braucht.
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Offline lobotomized.monkey

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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #437 am: 23. Februar 2019, 12:25:44 »
Nachdem es deutlich weniger als 743 Seiten Umfang hat, glaube ich noch nicht mal, dass es wirklich vom Zopfträger stammt. Mit weniger als 2...3 Leitzordnern gibt der sich doch gar nicht zufrieden. Von den 743 Seiten natürlich 740 Seiten Mimimi und Geschwurbel und 3 Seiten Sachbeiträge, aber letztere selbstverständlich nicht fundiert.

Ich hatte auch kurz darüber sinniert, ob es allein, d.h. ohne Absegnung vom Verwirrten, von den Pudeln stammt. Das macht meiner Meinung nach wenig Sinn. Entweder machen die Pudel etwas ohne ihren spirituellen Führer, dann verließen sie ihre passive, wartende Rolle. Weiterhin wäre es fraglich, was sie damit erreichen wollen? Bei der BaFin nichts (wenn es nicht vom Verwirrten stammt), für sich selbst auch nicht (weil es nicht ihrem König hilft), noch dürfte die mögliche, verzweifelte Lüge der Pudel-Vasallen an das gemeine Volk der Pudel, dass der König immer noch für sie kämpft, eben nicht auf lange Sicht zu einem sichtbaren Erfolg führen.

Wenn es von den Pudeln ohne herschafftlichen Segen stammt, dann versuche einige Pudel das Erbe des Versifften anzutreten.

P.S.: Ich bitte meine Wortwahl für Peter aus der Familie Fitzek zu entschuldigen, aber ich halte ihn einfach für einen A.r.s.c.h.. Da möchte ich nicht wirklich nett sein,
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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #438 am: 23. Februar 2019, 13:23:04 »
Das macht meiner Meinung nach wenig Sinn.
Es spricht auch nichts dafür. Vielmehr steckt seine Horstheit in einer schweren kreativen Krise. Von den versprochenen Büchern ist keines fertig, und selbst eine anständige Schwurbelei bringt er nicht mehr zustande.

« Letzte Änderung: 23. Februar 2019, 14:12:15 von Königlicher Hofnarr »
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 

Offline Autsch !

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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #439 am: 23. Februar 2019, 13:49:36 »
Ich wüsste vor allem gerne einmal, was genau Fitzek überhaupt will. Ich lese da viel (vermutlich haftempfindlichkeitsinduziertes) "Mimimi, ihr seid alle so gemein zu mir, dabei bin ich doch König Fuselbart mimi"-Gestammel, aber er wird an keiner Stelle konkret.

Er will Geld (ach!):
Zitat von: Neuer Erguss vom F.tzek
Somit sind an die BaFin bereits geleistete Zahlungen zurückzuerstatten.

Und er hat Angst, dass die BaFin noch Geld will:
Zitat von: Neuer Erguss vom F.tzek
Somit sind im Bereich KWG sämtliche offenen Forderungen zurückzunehmen, gleich welcher Art sie sind. Dazu gehören ev. "Zwangsgelder", "Gebühren" oder auch "Mahn- und Säumniskosten".
...

Das, von wem auch immer verfasste, Geschwurbel bezieht sich auf ein Geschäftszeichen
Zitat
GZ: ZII 2-AF 5200-61015579-2013/0001 2018/2727712
der BaFin.

Nach Sichtung einiger älterer Fitze-BaFin Schriftwechsel (hinsichtlich Methodik der Generierung von GZ durch die BaFin), bin ich mir ziemlich sicher, dass der Schreiber auf einen Vorgang aus 2013 Bezug nimmt, der 2018 erneut Gegenstand eines Schriftwechsels wurde.
 :spekulatius:
Das Geschwurbel beginnt mit:
Zitat
... hiermit werden Sie aufgefordert, die unter o.g. Geschäftszeichen aufgeführten Verwaltungsakte wegen Rechtswidrigkeit ... zurückzunehmen ...
und deutet damit den Eingang eines Schreibens "GZ: ZII 2-AF 5200-61015579-2013/0001 2018/2727712" an, zu dessen Inhalt eine Auflistung, vermutlich aus dem Jahr 2013 stammender, älterer Verwaltungsakte gehört.
Warum ein Schreiben der Bundesanstalt aus 2018 solch eine Auflistung enthält kann natürlich viele Gründe haben. Fitze könnte bereits in 2018, mit uns unbekannten Schreiben, sein "Geld-Zurück"-Gequengel betrieben und unter "GZ: ZII 2-AF 5200-61015579-2013/0001 2018/2727712" Antwort erhalten haben.

Sollte dem nicht so sein, fällt mir als Anlass für eine 2018 vom Bundesamt erstellte und auf Vorgänge aus 2013 Bezug nehmende Auflistung nur einer ein:
Die Vorgänge sind nicht abgeschlossen.
Fitze bzw. dem Schreiber geht es nicht um den Rückerhalt bereits geleisteter Zahlungen, die Liste war Bestandteil einer Zahlungserinnerung.

« Letzte Änderung: 23. Februar 2019, 14:06:06 von Autsch ! »
Die Mainstreampresse lügt immer. Das Königreich Deutschland und auch alles, was aus dem Königreich kommt und mit ihm zu tun hat, ist wahrhaftig. (KRD Website)
 
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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #440 am: 23. Februar 2019, 17:29:59 »
Was die Authentizität des Schriebs angeht, brauchen wir wohl nicht zu spekulieren: Seit der ersten Verhaftung ist es ja ständig so gewesen, dass Fatzke etwas (während seiner Zeit in Haft meist von Hand) schrieb, das dann mit viel Verspätung vom KRD abgetippt und veröffentlicht wurde. Auch bei Vorlagen, die zweifellos als elektronisches Dokument vorhanden waren, wurde ja immer mal etwas abgeschnitten, gelöscht (oder eben auch nicht ...) usw. Dass Anlagen fortgelassen werden, ist auch nicht neu. Der Text nennt immerhin drei Anlagen, die aber nicht mitgeliefert werden. Kurz: Das, was veröffentlicht wurde, ist natürlich nicht das Original, auch keine Kopie, sondern ein Transskript.

Am Rande bestätigt der Schrieb m. E. auch, was längst vermutet worden war: Der "Kehnich" wohnt nicht bei seinen "Untertanen" in der "Konserve". Andernfalls wäre ja auch die Bezeichnung eines Zustellungsbevollmächtigten nicht angezeigt. Vielleicht will Fatzke auch wieder das Spiel "Abtauchen" spielen, das ihm gegenüber der BaFin schon in der Vergangenheit nichts gebracht hat.
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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #441 am: 24. Februar 2019, 11:15:17 »
Off-Topic:
Warum nur musste ich da sogleich an den "Kehnich" denken?  :whistle:
Zitat
KEYSTONE/GAETAN BALLY
(sda-ats)
Der Regionalpolizei Zurzibiet [Zurzi=Zurzach, P. S.] ist diese Woche ein spezieller Coup gelungen: Ihr ging ein Mann ins Netz, der nach eigenen Angaben während 48 Jahren ohne Führerschein auf Schweizer Strassen unterwegs gewesen ist.
Angehalten wurde der Mann anlässlich einer Verkehrskontrolle in Kleindöttingen AG. Der Automobilist aus der Region war sofort geständig, wie es in einer Mitteilung vom Sonntag heisst. Die Weiterfahrt wurde verhindert. Der Mann wurde an die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach zur Anzeige gebracht.
Ach ja, angeblich ist seine Minorität ja in die Schweiz verzogen ...
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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #442 am: 24. Februar 2019, 13:10:59 »
Off-Topic:
Warum nur musste ich da sogleich an den "Kehnich" denken?  :whistle:
Zitat
KEYSTONE/GAETAN BALLY
(sda-ats)
Der Regionalpolizei Zurzibiet [Zurzi=Zurzach, P. S.] ist diese Woche ein spezieller Coup gelungen: Ihr ging ein Mann ins Netz, der nach eigenen Angaben während 48 Jahren ohne Führerschein auf Schweizer Strassen unterwegs gewesen ist.
Angehalten wurde der Mann anlässlich einer Verkehrskontrolle in Kleindöttingen AG. Der Automobilist aus der Region war sofort geständig, wie es in einer Mitteilung vom Sonntag heisst. Die Weiterfahrt wurde verhindert. Der Mann wurde an die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach zur Anzeige gebracht.
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Off-Topic:
Könnte vong Region her direkt auch unser kleiner Marcel sein (gut, etwas zu jung ist er schon, aber jede Wette: Die kennen sich)
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Offline comsubpac

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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #443 am: 24. Februar 2019, 15:05:27 »
Nein, PETER hätte sich in Rauch aufgelöst und wäre durch die Klimaanlage entschwunden!
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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #444 am: 24. Februar 2019, 16:18:31 »
Nein, PETER hätte sich in Rauch aufgelöst und wäre durch die Klimaanlage entschwunden!
Und wenn das wider Erwarten nicht funktioniert hätte, dann wäre er umgehend in den üblichen Schwurbelmodus verfallen, um die nächste Behörde lahmzulegen bzw. es zu versuchen.
 
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Offline Pantotheus

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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #445 am: 24. Februar 2019, 17:08:00 »
Übrigens: Gestern war doch Staatshörigenprüfung. Hat diese stattgefunden? War er dabei?

Augenblicklich sind auf der KRD-HP keine neuen Termine angekündigt.
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Offline Königlicher Hofnarr

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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #446 am: 24. Februar 2019, 18:02:52 »
Wahrscheinlich muss er jetzt besonders viele Prüfungen machen, um wieder den grünen Führerschein des Königreichs zu bekommen. Aber wer soll einen König prüfen, das kann ja nur sein VATER sein.
« Letzte Änderung: 24. Februar 2019, 18:16:16 von Königlicher Hofnarr »
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 
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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #447 am: 25. Februar 2019, 00:09:53 »
Er übt schon mal. Noch hat er nicht alle Hütchen erwischt, aber ist ja klar, hat ja eine längere Pause gehabt.
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Offline comsubpac

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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #448 am: 25. Februar 2019, 12:48:01 »
Ich lese gerade Uriella ist vielleicht/wahrscheinlich gestorb... äh aufgestiegen. Von ihr scheint der Peter einiges gelernt zu haben...

"Nach einem Reitunfall im Jahr 1973, bei welchem sie schwere Kopfverletzungen erlitten hatte, behauptete sie, hellsehend zu sein."
Ich bin mir sicher bei Peter war es auch etwas in der Art. Vielleicht ein Badeunfall während seiner Tätigkeit als Hasselhoffverschnitt.

"Am Weihnachtstag 1975 soll sie im «Lichtzentrum Bethanien» in der Schweiz in Tieftrance eine erste Offenbarung empfangen haben."
Ja, das ist Peter im Suff doch auch mehrfach passiert und ein "Lichtzentrum" hat er doch auch gegründet, oder?

"Nachdem ihr erster Mann gestorben war, gründete sie in Egg ZH (Schweiz) ein Heiligtum als Mittelpunkt ihrer Anhänger, die sich dort versammelten. Hier trat sie das erste Mal als «Uriella» in Gottesdiensten auf. "
Bei ihm ist die Frau weggelaufen und sein Heiligtum liegt in Wittenberg. Sein Name ist auch weniger kreativ aber Gottesdienst in seltsamen Verkleidungen hat es auch gegeben.

"Sie verstand sich als direktes Sprachrohr Jesu Christi und gab ihre Offenbarungen weiter. Der Erzengel Uriel betreue neben Jesus Christus auch sie selbst und wäre ihr schon viele Male in ihrem Wohnzimmer erschienen."
Beim Peter war es nicht nur sein unfähiger Halbbruder sondern Gott/Horst selbst, dem er als Sprachrohr diente und "Uriel" genannt "Transdimensionale" sind ihm auch regelmäßig erschienen und haben ihm sogar eine ganze Verfassung eingetrichtert...

Ganz ehrlich, man kann den ganzen Wikipediaartikel so durchgehen.  :facepalm:
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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #449 am: 25. Februar 2019, 14:06:26 »
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