@Gelehrsamer Deine Einschätzung der Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung teile ich. Nach dem, was bekannt geworden ist, namentlich nach den Schrieben des Möchtegern-Königs, spricht m. E. allein schon seine mangelnde Tateinsicht gegen diese Entscheidung. Aber wie ich bereits weiter vorn schrieb: Vertretbar wird diese Entscheidung gewiss sein, ich kenne deren Begründung nicht. Am Ende kommt man eben immer wieder auf solche Punkte wie Ermessen, Einschätzung u. dgl.
Streng genommen binden Urteile der Strafjustiz nicht die Verwaltung(sgerichtsbarkeit) und umgekehrt. Man kann auch die Frage stellen, ob ein Strafgericht besser beurteilen könne, ob Bankgeschäfte vorliegen, als die BaFin es kann. Die Sachverhalte des Kreditwesengesetzes und des Strafgesetzbuches sind auch nicht völlig exakt gleich umschrieben.
Davon abgesehen, hat der BGH ja eben gerade nicht gesagt, dass keine Bankgeschäfte betrieben wurden. Letztlich hat er diese Frage ausdrücklich offen gelassen und dem LG zur Neubeurteilung zurückgereicht. Dass die StA dazu keine Lust hatte, steht auf einem anderen Blatt.
Wegen unerlaubter Versicherungsgeschäfte ist Fatzke aber sehr wohl verurteilt worden, ebenso wegen mehrerer Fälle von Fahrens ohne Fahrerlaubnis und - der Vollständigkeit halber - wegen Urkundenfälschung. Das ist übrigens nicht der erste Fall eines Urkundendelikts, unter seinen Vorstrafen findet sich bereits Urkundenunterdrückung.
Dieses Urteil ist nun wirklich sattelfest. Es hat nicht nur die Berufung überstanden, sondern auch die Revision zum OLG, diese sogar zweimal (man erinnert sich: Anhörungsrüge, liegen gebliebene Akten). Zudem sah auch das BVerfG keinen Grund, sich mit dem Fall zu befassen. Also: mehrere Amtsgerichte, ein Landgericht, ein Oberlandesgericht und das Bundesverfassungsgericht haben die Verurteilungen bestätigt. Was will man mehr?
@Wittenberger Dass es Gründe gibt, zornig zu sein, wenn man Fatzkes Verhalten und die verblüffend geringe Strafe, die er tatsächlich absitzen musste, betrachtet, kann ich nachvollziehen. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass er eben wegen unerlaubter Versicherungsgeschäften verurteilt wurde und dass die Hinweise auf diese richtig waren.
Zorn ist nach meiner Erfahrung übrigens ein schlechter Ratgeber. Und ich glaube, darüber mit den besten Gründen etwas schreiben zu dürfen. Ich bin nämlich von Natur aus jähzornig, sehr jähzornig und wohl einer der jähzornigsten Menschen, die je geboren wurden. Ich habe viele Jahrzehnte gegen den Jähzorn angekämpft, und zwar darum, weil ich selbst einsehen musste, dass mein Jähzorn viel Schaden angerichtet hat, insbesondere für mich selbst. Wenn ich daher schreibe: Zorn ist nach meiner Erfahrung ein schlechter Ratgeber, dann glaube ich, das schreiben zu dürfen mit den besten Gründen, die ein Mensch für eine solche Behauptung haben kann. Aber selbstredend ist dies nur eine völlig unverbindliche Empfehlung, an die sich niemand zu halten braucht.