Autor Thema: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?  (Gelesen 37837 mal)

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Syssi

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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #225 am: 12. Februar 2019, 14:11:53 »
Aus gut informierten Kreisen: Seine Freiläufigkeit besuchte heute das örtliche Amt der Finanzen. Er wude chauffiert.

Wie nu, issa jetzt da um doch Steuern zu zahlen? Ein Sinneswandel im Rahmen der Haftersparnis?

Leider dürfen die Quellen hierzu keine Auskunft geben.

Ganz klar: Das Finanzamt tritt auf Anregung der StA und dem freilassenden Gericht mitsamt denselben dem KRD bei und sie haben über die Überlassung von Immobilien verhandelt.
 
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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #226 am: 12. Februar 2019, 14:16:47 »
Die BaFin wird den Teufel tun. Die sind mit weitaus wichtigeren Dingen befasst als mit provinziellen Kleinkriminellen. Und nach dem Aufwand, den sie betreiben mussten, um eine völlig verschlafene Staatsanwaltschaft aufzuwecken, die das Verfahren dann so in den Sand setzt, spricht absolut nichts für eine Wiederholung. Zumal die Staatsanwaltschaft nach ihren heroischen Bemühungen den Kopf sowieso schon längst wieder in den Sand gesteckt hat.


Ich weiß, ich bin einer von diesen unbelehrbaren "linksgrünversifften Nazi-Kommunisten-Gutmenschen" aber wäre die BaFin nicht verpflichtet, einzuschreiten, wenn einer unerlaubte Bank- und Versicherungssgeschäfte betreibt und könnte sich nicht wie die StA einfach aus der Verantwortung stehlen?  :scratch:
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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #227 am: 12. Februar 2019, 14:22:31 »
Zumindest im Bezug auf die "königliche Reichsbank" hat es gewisse Änderungen gegeben.

http://krb.koenigreichdeutschland.org/de/antrag-euro-konto.html

Man kann keine Konten mehr eröffnen.

Es ist alles nur noch Fassade.
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Aldebaraner

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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #228 am: 12. Februar 2019, 14:36:34 »
Man faßt es nicht.

Aber in diesem so genannten REechtsstaat wundert mich gar nichts mehr. Wenn man nur darauf bauen könnte mit ner Mio unterschlagenem Geld so wegzukommen, mache ich auch ein eigenes Königreich auf. Allerdings fehlt mir wohl die Chuzpe dazu, in dem Metier erfolgreich zu sein

Aber jede Straßenverkehrs-OWi verfolgen, das kann er, der Staat. Aber das bringt ihm ja auch Knete und ansonsten kostet Rechtsstaat ja nur Geld ...

 
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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #229 am: 12. Februar 2019, 15:27:45 »
Zitat
Die Eröffnung eines Euro-Sparkontos wird vorübergehend nicht angeboten. Aktuell prüft die Königliche Reichsbank neue gemeinwohlorientierte Projekte. Sobald die Königliche Reichsbank neue gemeinwohlorientierte Projekte fördert, werden auch wieder Euro-Sparbücher durch die Königliche Reichsbank angeboten.

Ich übersetze:

Wir überlegen derzeit noch, mit welcher Betrugsmasche wir rückgratlosen Lakaien unseren dummen und (vielleicht) gutgläubigen "Opfern" am besten das Geld aus der Tasche ziehen können, um es unserem  Führer in den @rsch zu blasen damit er weiterhin ein faules und sorgenfreies Leben führen kann, ohne sofort wieder die BaFin auf den Plan zu rufen so dass diese womöglich wieder die StA dazu nötigt, ihre Arbeit zu machen und weitere Verfahren zu eröffnen!
Bei 4 Stunden "Arbeit" / Woche kann das noch dauern.
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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #230 am: 12. Februar 2019, 15:39:27 »
Aber jede Straßenverkehrs-OWi verfolgen, das kann er, der Staat. Aber das bringt ihm ja auch Knete und ansonsten kostet Rechtsstaat ja nur Geld ...

Richtig, "Rechtsstaat" kostet Geld!

Auf die Gefahr, mich jetzt bei Dir unbeliebt zu machen: Aber ich glaube dennoch nicht, daß das Eintreiben einer OWi etwas mit Rechtsstaat zu tun hat.

Denn unter einem Rechtsstaat versteht man, wenn der einzelne Bürger sich gegen übegriffiges Verhalten des Staates wirksam zur Wehr setzen kann.

Rechtsstaat ist eben nicht (wie Freisler es formulierte), wenn es im Staat Gesetze gibt. Deshalb war auch die DDR kein Rechtsstaat. Sondern - wie gesagt - trifft das nur zu, wenn der Bürger ein wirksames (!) Mittel hat, sich gegen den Staat zu wehren.

Der Begriff "Rechtsstaat" kommt also bei der OWi erst dann zur Geltung, wenn ein Bürger mit geringem Einkommen (Auszubildender, H4er etc.) vor Gericht einen Minderung der Zahlung erreichen kann.

Ansonsten wird der Begriff des Rechtsstaates derzeit in den Medien mißbraucht und verwendet, wenn eigentlich "Staat" oder "Bürokratie" die besseren Begriffe wären.

So ist es bei Peterle auch: Zum einem weiß ich viel zu wenig, um die Entscheidung  als abgrundtief falsch beurteilen zu können. Da ich kein Jurist bin, fehlt mir schon von daher die Befähigung, und dann kennen wir die Begründung nicht.

Das Ergebnis ist für uns unbefriedigend, keine Frage.
Aber ich denke mir, es wird schon irgendwie zu vertreten sein, sonst wäre es nicht gemacht worden. Klingt halt etwas platt. Ja, kann sein, daß die StA, die dafür zuständig ist, zu überprüfen, ob es vertretbar ist, keine besondere Lust verspürt. Aber die Entscheidung scheint nicht kraß rechtswidrig zu sein, sonst würde die StA dagegen vorgehen..

Der demokratische liberale Rechtsstaat ist vermutlich nicht das beste aller Systeme. Nur hat bisher noch niemand etwas Besseres erfunden.

Menschen sind eben Menschen und machen Fehler. Bis hin zu der Lust, etwas einfach "vom Schreibtisch" zu haben.

In einer Monarchie (also einer echten) steht der Monarch als Souverän über dem Gesetz und ist nur Gott verpflichtet und verantwortlich.

Ein König hätte kurz nach Kenntnis der Entscheidung das Peterle wieder in den Knast geschickt und den Richtern einen Rüffel erteilt.

Dieses System befriedigt zwar im Moment, hat aber andere - noch viel größere - Unwägbarkeiten in sich. Weswegen die verbliebenen Monarchien - zumindest in Europa - eigentlich keine Monarchien sind, sondern präsidiale Demokratien. Nur daß der Präsident ein erblicher König ist ohne viel Möglichkeiten.

Mir stoßen auch sauer auf solche Vorgänge wie am LG Neubrandenburg, wo ein Beihelfer zum Holocaust angeklagt werden sollte und die gesamte Kammer (!) die Angelegenheit derart lange verschleppt, daß sie schließlich im vergangenen Jahr komplett, also die ganze Kammer (!) für befangen erklärt wurde. Ist offenbar einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik. Inzwischen ist die Sache wohl verjährt und der ehemalige SS-Mann kann nicht mehr angeklagt werden.
Man fühlt sich an Zustände der alten Bundesrepublik in den 50er Jahren erinnert, die man längst überwunden glaubte.

Dennoch meine ich, insgesamt arbeitet die Justiz in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle ordentlich und sauber.
Man kriegt halt von allem, was ordnungsgemäß läuft, nicht allzuviel mit.
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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #231 am: 12. Februar 2019, 16:52:52 »
Off-Topic:
Die Situation mit der Ruhe um Peterchens Freilassung past grad ganz gut auf nen Song den ich grad höre.

https://www.youtube.com/watch?v=zLLzAquxfiU
Spoiler
He looks around but something's missing
Where did they go, was there a reason to leave him alone?
He doesn't know what is happening
Just realizes that he's now on his own

He only sees a face covered with steel
No, no, it can’t be true

He’s been so blind to believe him
But all his friends will come they won't ever let him fall
He's so sure they will save him
But no one comes around to free him at all

And all he used to hear all he used to know
Falsehood and deceit, their rhapsody in lies

The jester came alone and stole all he used to have
Took away his dignity and took away the crown
Now he is all alone and thinks about what he did wrong
No comfort is in sight and he is on his own

And the jester is still smiling sitting on the throne
Satisfied he's laughing as he puts on the crown


And all he used to hear all he used to know
Falsehood and deceit, their rhapsody in lies
[close]

Gruselig... Der Narr ist ganz eindeutig Opperman der Große Abwickler!
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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #232 am: 12. Februar 2019, 17:14:04 »
Mir stoßen auch sauer auf solche Vorgänge wie am LG Neubrandenburg, wo ein Beihelfer zum Holocaust angeklagt werden sollte und die gesamte Kammer (!) die Angelegenheit derart lange verschleppt, daß sie schließlich im vergangenen Jahr komplett, also die ganze Kammer (!) für befangen erklärt wurde. Ist offenbar einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik. Inzwischen ist die Sache wohl verjährt und der ehemalige SS-Mann kann nicht mehr angeklagt werden.

Das war in der Tat ein Justizskandal. Verjährt ist da aber nichts - wie auch, Mord verjährt nicht; das Verfahren wurde schließlich aufgrund der fortgescheittenen Demenz des Angeklagten wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #233 am: 12. Februar 2019, 17:19:00 »
Verjährt ist da aber nichts

Stimmt natürlich.

das Verfahren wurde schließlich aufgrund der fortgescheittenen Demenz des Angeklagten wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt.

Stimmt, so lange haben sie es hinausgezögert.
Was sie vermutlich von Anbeginn an vorhatten.
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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #234 am: 12. Februar 2019, 17:23:09 »
Der Eindruck drängte sich auf. Einstellen durften es dann allerdings die Richter, welche das Verfahren von den abgelehnten "geerbt" hatten.
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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #235 am: 12. Februar 2019, 17:25:28 »
das Verfahren wurde schließlich aufgrund der fortgescheittenen Demenz des Angeklagten wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt.

Stimmt, so lange haben sie es hinausgezögert.
Was sie vermutlich von Anbeginn an vorhatten.

Demenz ist auch Grund zur Haftunfähigkeit. Selbst wenn eine Verurteilung stattgefunden hätte, wäre mit eintritt der Demenz die Haft aufgehoben worden.

Die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe ist aufzuschieben, wenn der Verurteilte in Geisteskrankheit verfällt.
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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #236 am: 12. Februar 2019, 17:29:29 »
@Reichsschlafschaf Ich gebe Dir, was die Verwendung des Begriffs "Rechtsstaat" anbelangt, Recht. Man sollte besser von "Staatsversagen" sprechen, wobei es natürlich durchaus einen Zusammenhang zwischen einem funktionierenden Staat und einem Rechtsstaat gibt, denn die Rechte seiner Bürger schützen kann letztlich nur ein funktionierender Staat.

Inzwischen hat übrigens ein Helge Schwarzlose den MDR-Beitrag über Fatzkes Freilassung auf der KRD-VK-Seite verlinkt.
Dies ist bisher die erste "Reaktion" überhaupt, die irgendwie von Seiten KRD erfolgte, was angesichts des Mimimi im Januar erstaunt.
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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #237 am: 12. Februar 2019, 17:32:56 »
Mir geht gerade eine Frage durch den Kopf: Ist es in Deutschland rein rechtlich gesehen möglich, dem Fuselzar eine Bewährungsauflage reinzuwürgen, wonach er während der Bewährungszeit nicht "Ich bin 'n Staat und die können mir gar nix, weil es legal ist" schwurbeln darf?

 :think:
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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #238 am: 12. Februar 2019, 17:40:33 »
Der MDR faßt aktuell zusammen (zarte Gemüter, bitte überlesen!)


Zitat
"König von Deutschland" Das juristische Wirrwarr um Peter Fitzek

Der Wittenberger Peter Fitzek beschäftigt die Justiz seit Jahren. Der gelernte Koch- und Karatelehrer hatte im Jahr 2012 auf dem Gelände eines früheren Krankenhauses in Wittenberg sein "Königreich" ausgerufen. Als "König von Deutschland" stellt er seine eigenen Gesetze auf – und verstößt damit gegen geltendes Recht. Mehrfach wurde er zu Haftstrafen verurteilt, blieb dabei aber lange auf freiem Fuß, weil er gegen die Urteile juristisch vorging. Ein Überblick.



Welche Verfahren hat es gegen Peter Fitzek gegeben?

Fitzek hält die Gerichte schon länger auf Trab. Vor dem Landgericht Halle musste sich Fitzek wegen Untreue und unerlaubter Bankgeschäfte verantworten. Am Landgericht Dessau-Roßlau hat es gleich mehrere Prozesse gegeben, in denen es um Fahren ohne Fahrerlaubnis ging. Außerdem wurde in einem Berufungsverfahren am Landgericht Dessau-Roßlau um einen Verstoß Fitzeks gegen das Versicherungsaufsichtsgesetz verhandelt.

Über einen Verein hat Fitzek mehrere Jahre lang ohne die nötige Erlaubnis eine Krankenkasse betrieben. Das Amtsgericht hatte ihn deswegen zuvor zu einer Geldstrafe verurteilt. Da Staatsanwaltschaft und auch Fitzek  – wie er es in anderen Verfahren auch tat – Berufung einlegten, musste letztendlich das Landgericht entscheiden.

Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalts hatte zudem im September 2015 entschieden, dass Fitzek seinen amtlichen Führerschein endgültig los ist. Es hatte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle bestätigt. Fitzek hatte seinen amtlichen Führerschein im September 2012 im Landratsamt zurückgegeben. Laut Gerichtsentscheidung hat er damit auf die Erlaubnis zum Autofahren verzichtet.

Spoiler

Weswegen saß Fitzek im Gefängnis?

Der selbsternannte Monarch wurde wegen mehrfachen Fahrens ohne Führerschein sowie nicht genehmigter Krankenversicherungsgeschäfte vom Landgericht Dessau-Roßlau im August 2017 zu insgesamt zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Fitzek war gegen das Urteil in Revision gegangen. Im Mai 2018 hat das Oberlandesgericht (OLG) in Naumburg die Revision Fitzeks schließlich verworfen, womit das Urteil schließlich rechtskräftig war.

Doch freiwillig begab sich Fitzek nicht ins Gefängnis. Der schriftlichen Ladung zum Haftantritt war er nicht gefolgt. Seine Haftstrafe saß er erst seit November 2018 in der JVA Halle ab, nachdem er am Reformationstag in einer Gaststätte in Wittenberg festgenommen wurde.



Warum wurde er so schnell wieder  freigelassen?

Dreieinhalb Monate saß Fitzek nach seiner Festnahme hinter Gittern, dann kam er wieder frei. Wie der Dessauer Staatsanwalt Olaf Braun erklärte, wurde Fitzek die Zeit, die er zuvor bereits in Untersuchungshaft verbracht hatte, auf die Strafe angerechnet. In U-Haft saß Fitzek als Verfahren wegen Untreue und unerlaubter Bankgeschäfte gegen ihn liefen, kam aber nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs frei.

Welches Verfahren wurde nun eingestellt und warum?

Fitzek muss sich nicht mehr wegen Untreue und unerlaubter Bankgeschäfte vor dem Landgericht Halle verantworten. Dieses Verfahren ist dem Gericht zufolge eingestellt worden.

Ursprünglich war Fitzek wegen dieser  Vorwürfe am 15. März 2017 in Halle zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er jahrelang unerlaubt Bankgeschäfte betrieb und 1,3 Millionen Euro von rund 550 Anlegern veruntreute. Fitzek legte gegen das Urteil Revision ein. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab dieser statt und verwies das Verfahren zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts Halle.

Bis zur Entscheidung des BGH saß Fitzek aufgrund dieses Verfahrens in Untersuchungshaft. Das Verfahren wurde schließlich auf Antrag der Staatsanwaltschaft am 29. November 2018 eingestellt. Ein Gerichtssprecher in Halle erklärte, die zu erwartenden Strafe würde in Hinblick auf die bereits rechtskräftige Verurteilung Fitzeks nicht beträchtlich ins Gewicht gefallen.

Ist Peter Fitzek ein Reichsbürger?

Fitzek hat im Jahr 2012 in Wittenberg auf dem Gelände eines ehemaligen Krankenhauses das "Königreich Deutschland" ausgerufen, am 16. September 2012 ließ er sich zum Staatsoberhaupt küren. Der Verfassungsschutz rechnet Fitzek der Personengruppe der sogenannten Reichsbürger zu. Fitzek selbst streitet dieses vehement ab.

Reichsbürger leugnen die Existenz der Bundesrepublik und deren Gesetze und weigern sich Steuern, Sozialabgaben und Bußgelder zu zahlen. So hatte Fitzek bei Rückgabe seiner Fahrerlaubnis im Landratsamt erklärt, er wolle einen eigenen Staat gründen und keine Geschäftsbeziehungen mehr mit der Bundesrepublik unterhalten. Für seine selbst geschaffene Monarchie bastelte er sich schließlich einen eigenen Führerschein.
[close]
https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/dessau/wittenberg/fragen-und-antworten-zu-peter-fitzek-100.html
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« Antwort #239 am: 12. Februar 2019, 17:58:18 »
Kann mir jemand juristisch bewandertes das

Zitat
Bis zur Entscheidung des BGH saß Fitzek aufgrund dieses Verfahrens in Untersuchungshaft. Das Verfahren wurde schließlich auf Antrag der Staatsanwaltschaft am 29. November 2018 eingestellt. Ein Gerichtssprecher in Halle erklärte, die zu erwartenden Strafe würde in Hinblick auf die bereits rechtskräftige Verurteilung Fitzeks nicht beträchtlich ins Gewicht gefallen.

erklären?
Meint der Gerichtssprecher die Gesamtstrafenbildung?
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
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