Autor Thema: Neues aus dem Königreich- Ausgabe 12/2018. Kein offenes Türchen für Fitzek  (Gelesen 31790 mal)

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Offline Knallfrosch

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x war schneller!
Auf Seite 1 lassen sich mit der gleichen Methodik die Namen der 3 Anwälte sichtbar machen. Ich sehe jetzt aber an dieser Stelle von einer Veröffentlichung ab.
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Offline Neubuerger

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im Namen der Agentur x bedanke ich mich bei der geliebten Staatsführung für die uns zur Verfügung gestellte Analysetechnik! Nachfolgend dürfen wir den zensierten Teil des Schreibens bekannt geben:

Ok, die Pudel sind wirklich zu blöde für alles. Nichtmal ein PDF können sie ordentlich schwärzen (und ja liebe Pudel, das ist jetzt zu spät, wir haben das auch gesichert).

Zitat
Soweit die Verteidigerin durch hiervon
abweichende Angaben den Eindruck erueckt, dass sie ein rechtsstaatliches Gerichtswesen
nicht anerkennen möchte, bleiben Zweifel, ob das an das Gericht adressierte Schreiben mit
der notwendigen Ernsthaftigkeit verfasst wurde. Diese Zweifel gehen dann zu Lasten der
Verteidigerin, was sich aber im konkreten Fall nicht weiter auswirkte, weil kein eigenes
Antragsrecht bestand."

Da gilt dann wieder das oben gesagte: Wer sich benimmt wie ein Idi*ot, wird auch so behandelt.

Übrigens zeigt diese Entscheidung (die sich ja nun an die Gesetze hält, die der Befitzte ablehnt), das es sich eben doch um einen Rechtsstaat handelt, sonst würde man den Bepilzten einfach weiter einsperren.
« Letzte Änderung: 18. Dezember 2018, 13:23:48 von Neubuerger »
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline Knallfrosch

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Nur noch eine Frage: Warum hat die fehlende Aktivlegitimation der Anwältin im ersten Durchlauf der ersten Instanz niemand bemerkt bzw. gerügt?
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Müll Mann

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Nur noch eine Frage: Warum hat die fehlende Aktivlegitimation der Anwältin im ersten Durchlauf der ersten Instanz niemand bemerkt bzw. gerügt?
Weil die da gar nicht beteiligt war. Mal abgesehen davon, dass der Begriff der Aktivlegitimation aus dem Verwaltungsprozessrecht stamm und im Strafrecht nicht verwendet wird, höchstens ausnahmsweise noch im Zivilprozessrecht.
« Letzte Änderung: 18. Dezember 2018, 13:28:09 von Müll Mann »
 

Offline mork77

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Dann muss man sich jetzt aber mit der Räumung von Rheinsdorf beeilen. Wenn der Zopf wieder da ist, dann wird das nichts!

Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 
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Offline Wilki

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Ob Peter nun sitzt oder nicht spielt da keine Rolle. Die Vergangenheit hat gezeigt, wird es ernst und kommt es hart auf hart, dann versteckt sich der souveräne Oberzopf und kommt erst wieder hervor, wenn alles vorbei ist. Dann aber meckernd und schimpfend: "Wer ich nur da gewesen. Den hätte ich es gezeigt. Die hätten sozusagen beispielsweise null Chance gehabt..."
 
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Offline SchlafSchaf

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Der Fönich mit der Halbglatze ist echt wie ein Herpesbläschen, das kommt auch immer wieder  :doh: :doh: :doh:
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Der Fönich mit der Halbglatze ist echt wie ein Herpesbläschen, das kommt auch immer wieder  :doh: :doh: :doh:

Ich bin mir nur noch nicht sicher, welches ich sympathischer finde, aber ich glaub, das Herpesbläßchen könnte knapp gewinnen.

Aber Spaß beiseite, ich glaube es könnte fast gut sein, wenn das Fitzelchen bei der Räumung dabei wäre. Erstens, würden die paar verbliebenen Pudel dann sehen, dass auch Peter der Mindergroße da mal grad gar nichts dran ändern kann, zweitens dürfte das für ihn die ultimative Niederlage werden. Und dann können solche Leute mal so richtig auszucken, und auch wenn er auf zweidrittel raus kommt, steht er dann unter Bewährung, was ihn umgehend zurück in Haft befördern dürfte.
Wer von den Pudeln es dann noch nicht gerafft hat, dem ist ohnehin nicht mehr zu helfen.
 
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Offline Tuska

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Eben. Der harte Kern der Sektentruppe hat schon erlebt, wie Fitzek einkassiert wurde, wie die Wortmarkenbüttelei sich mit Bolzenschneider und Presslufthammer Zugang zum "Staat" verschafft hat, wie die Steuerfahndung dem Haftempfindlichen die Tür eingetreten hat und und und ...

Sitzek macht dann fix einen Stuhlkreis und schwurbelt "Jetzt aber wirklich!" und die kleinen Amtmännchen können wieder ruhig schlafen. Auch der Ginzel, der Blaul und die Staatsflotte stecken viel zu tief drin; die merken goanix mehr.
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Müll Mann

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ich glaub, das Herpesbläßchen könnte knapp gewinnen
Gegen das Herpesbläschen gibt es Aciclovir.

Spannen wird, ob die Staatsflotte in ihrer eigenen Bude bleibt, ob König Zopf dann beispielsweise dort enzieht oder sie im Prinzip in die Konservenfabrik zurück muss.

Und beachtet, wenn Pluralpeter frei kommt, dann steht er noch unter Bewährung. Allerdings ist zu befürchten, dass ihm das a) schnutz egal ist und b) die Staatsgewalt in Sachsen-Anhalt ihn eh nicht wieder einbuchten würde, wenn er den selbstgebastelten Eintagesführerschein aus Paraguay spazieren fährt.
 
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Offline Sandmännchen

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Die rechtskräftige Verurteilung erleichtert aber die Beschlagnahme des Fahrzeugs erheblich.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Müll Mann

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Die rechtskräftige Verurteilung erleichtert aber die Beschlagnahme des Fahrzeugs erheblich
Nö. Da war ja nie das Problem, ob er nicht doch eine Fahrerlaubnis hat, sondern das die Autos anderen Leuten gehört haben. An dieser Konstellation wird sich auch zukünftig nix ändern.
« Letzte Änderung: 18. Dezember 2018, 15:06:13 von Müll Mann »
 

Offline Spielkind

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Sicher, der ganz harte Kern wird da nicht mehr raus kommen, schon alleine, weil sie dann zugeben müssten, dass sie sich all die Jahre in absoluten Schwachsinn verrannt haben. Dieses Maß an Selbstreflexion traue ich keinem der genannten zu, weder von der sittlichen Reife, noch von der geistigen Kapazität her.
Mir ging es eher um die offenbar immer noch vorhandenen Mitläufer, die das Königreich scheinbar immer noch mit Geldmitteln unterstützen. Auch wenn es da gewohnt mau aussieht, irgendwas muss da ja noch tröpfeln, ich kann mir nicht vorstellen, dass die Staatsflotte sich da hinstellt und für die verbliebenen Pudel  von ihrem Gehalt kocht.
 
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Offline Sandmännchen

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Nö. Da war ja nie das Problem, ob er nicht doch eine Fahrerlaubnis hat, sondern das die Autos anderen Leuten gehört haben. An dieser Konstellation wird sich auch zukünftig nix ändern.

Bitte lies doch nochmal § 21 Abs. 3 Punkt 3 StVG. Bleibst Du bei Deiner Meinung?
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Bleibst Du bei Deiner Meinung?
Ja, weil gemäß Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke Rn. 15 die EInziehung als Nebenstrafe nur gegenüber dem Eigentümer des Fahrzeugs zulässig ist. Als Sicherungsmaßnahem ist der Dritteigentümereinzug dagegen zulässig, muss aber gegen dden wirtschaftlichen Wert und die Vorwerfbarkeit gegenüber dem Dritteigentümer abgewogen werden.

Nach Haus/Krumm/Quarch Rn. 71 ist die Einziehung gegen den Halter nur zulässig, wenn dieser vorsätzlich das Führen des Fahrzeugs ohne Fahrerlaubnis zugelassen hat.

 
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