Autor Thema: Neues aus dem Königreich- Ausgabe 12/2018. Kein offenes Türchen für Fitzek  (Gelesen 31793 mal)

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Müll Mann

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Ist Peter an Weihnachten wieder in Freiheit?
Nein liebe Pudel. Peter sitzt wegen dem VAG und nicht wegen dem KWG. Das Gericht in Halle hat nur keinen Bock, sich das Gesabbel von Eurem obersten Zopfträger anzutun und wählt daher den einfachen Weg. Aber es sind ja noch genug andere Verfahren offen, um für eine Verlängerung des Kuraufenthaltes zu sorgen.

Das ist auch kein Freispruch.

Wir erfahren bei der Gelegenheit auch, dass Peter diesmal gar nicht im Roten Ochsen wohnt sondern in der Nebenstelle. Laut Luftbild gibt es dort aber auch Basketballkörbe.
« Letzte Änderung: 18. Dezember 2018, 11:13:30 von Müll Mann »
 
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Offline Neubuerger

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Laut Luftbild gibt es dort aber auch Basketballkörbe.

Noch.


;D
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline Tuska

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Der link ist bei mir tot. :scratch: Kann jemand die PDF im Forum hochladen? :innocent:
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Offline Anti Reisdepp

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Müll Mann

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Büdde.
 
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Au Backe! Da hat der Obersouveräne aber eine gewaltige Weihnachtsamnestie geschenkt bekommen. Auch wenn es einigermaßen nachvollziehbar ist, dass die Staatsanwaltschaft und das Gericht sich nicht noch ein ewiges Verfahren antun wollten bei dem dann absehbar nicht sehr viel mehr herausgekommen wäre als durch die Untersuchungshaft schon zu zwei Dritteln abgesessen.

Mich treibt allerdings die Befürchtung um, dass auch bei einer Vielzahl der weiteren Verfahren gegen den obersten Hallodri eine "Ach, was soll's"-Mentalität durchschlagen könnte. Und dann würde es gar nicht mehr so lange dauern bis seine Unwürdigkeit wieder mit "die können mir gar nüscht" durch die Lande zieht.
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Gab es nicht letztes Weihnachten ein ähnlichen Text. Auch wenn ich jetzt nur die Überschrift gelesen habe. Hat ein Pudel etwa den Text vom letzten Jahr hochgeladen? Und kein König da zum Ohrenlangziehen!
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Guten Morgen, liebe mitlesenden KRD-Deppen. Zwei Fragen an euch:
1. Was hat das mit der derzeitigen Haftdauer zu tun?
2. Was an dem Wörtchen "vorläufig" habr ihr nicht verstanden?
 
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Offline Tuska

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Die Untreue ist aber schon noch im Spiel, oder?
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Müll Mann

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Und dann würde es gar nicht mehr so lange dauern bis seine Unwürdigkeit wieder mit "die können mir gar nüscht" durch die Lande zieht.

Darauf baue ich. Dann können wir noch einmal sein Kartoffelhaus-Gesicht sehen, wenn er zwecks Absitzen des restlichen Strafdrittels nach Widerruf der Bewährung am Reformationstag 2021 abgeholt wird.

Die Untreue ist aber schon noch im Spiel, oder?
Stümmt, da steht nur Einstellung wegen KWG. Dazu passt aber nicht die Begründung mit den "ausschließlich vernünftigen geschäften". Bedenklicher stimmt aber, dass die Staatsanwaltschaft wohl tatsächlich eine Anrechnung der Untersuchunghaft im KWG-Verfahren auf die Strafhaft in Sachen VAg in Erwägung zieht und es einen entsprechenden Antrag bei der Strafvollstreckungskammer gibt. Dann kann der Monarch uns tatsächlich "bald", ich schätze mal so um Ostern, wieder auf der Nase rumtanzen.
« Letzte Änderung: 18. Dezember 2018, 11:30:56 von Müll Mann »
 
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Wieder einmal zeigen die Zwerge und ihre "Obersouverän", dass sie nicht lesen können. Trifft das eigentlich auch auf den Anwalt zu?

Sie übersehen wohl völlig:
a) vorläufig
b) in anderer Sache bereits rechtskräftig verurteilt
c) keine Entschädigung für Untersuchungshaft (wollte der Bezopfte da nicht Millionen einfordern?  :scratch: )
d) keine Anrechnung der Untersuchungshaft auf die aktuelle Strafhaft oder sonstiges...

Das wird wohl nüx mit Weihnachten bei der Staatsflotte und seinen Zwergen.  ;D ;D

Dafür haben wir jetzt aber die Entscheidung des BGH in voller Länge

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/17/4-408-17.php
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Offline BlueOcean

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Guten Morgen, liebe mitlesenden KRD-Deppen. Zwei Fragen an euch:
1. Was hat das mit der derzeitigen Haftdauer zu tun?

Die dürften sich daran hochziehen, dass in dem Beschluss von der etwaigen Anrechenbarkeit der Untersuchungshaft die Rede ist. Das Gericht erklärt zwar, dass es dafür nicht zuständig sei und wer dafür zuständig ist. Aber die reine Erwähnung der Möglichkeit ist aus Sicht des KRD schon beinahe der Erfolg.
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Offline x

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Jetzt stellen sie das PDF-Dokument wieder ein und liefern noch einen allerliebsten erläuternden Text nach:

Zitat
Ist Peter an Weihnachten wieder in Freiheit?

18.12.2018



Ist Peter ist vor Weihnachten wieder in Freiheit?

Die Untersuchungshaft, in der Peter unschuldig 22 Monate verbracht hat, wird auf die aktuelle Haftstrafe angerechnet. Damit erlangt Peter eventuell noch vor Weihnachten, sicher aber zu Beginn des neuen Jahres, seine Freiheit zurück!

Was genau ist passiert?

Der Richter des KWG-Verfahrens bekam von der Staatsanwaltschaft Halle bereits am 2. November 2018 das Angebot, das Verfahren um die angeblichen Bankgeschäfte einzustellen. Wir haben hier über das gesamte KWG-Verfahren berichtet. Es endete damit, daß der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Halle vollumfänglich aufhob, da Peter weder das überlassene Kapital seiner Unterstützer veruntreut, noch unerlaubte Bankgeschäfte betrieben hat.

1:0  für Peter!

Der Bundesgerichtshof verwies das Verfahren zurück an das Landgericht Halle und gab ihm damit die Möglichkeit, das Verfahren erneut aufzunehmen und das Urteil zu berichtigen. Es geschah aber nichts. Ein wenig sieht es so aus, als wollte dieses Verfahren, das für die Staatsanwaltschaft nicht zu gewinnen ist, niemand haben. Es ruhte also – wie andere Verfahren, die Peter führt und in denen sich die Gerichte bisher vor den endgültigen Entscheidungen drücken.   

Am 29. November 2018 wurde das KWG-Verfahren nun mit Peters Zustimmung vorläufig eingestellt. Dadurch wird die Zeit, die Peter unschuldig in Untersuchungshaft saß, auf seine gegenwärtige Haftzeit angerechnet. Nach der üblichen 2/3-Regel für Häftlinge, die zuvor noch nicht inhaftiert waren (U-Haft zählt natürlich nicht!) wird er nun wieder in Freiheit für seine Überzeugungen einstehen können.

Das aktuelle Urteil im VAG-Verfahren, aufgrund dessen Peter so publikumswirksam in der Wittenberger Innenstadt festgenommen und inhaftiert wurde, ist abgeschlossen, was den bundesrepublikanischen Rechtsweg  betrifft. Wir wissen aber, daß hier kein Recht gesprochen wurde. Die Unterstellung, Peter hätte auf seine Fahrerlaubnis verzichtet ist ebenso an den Haaren herbeigezogen, wie die angebliche Totalfälschung seines paraguayischen Touristen-Führerscheins, der ihm rechtmäßig in Paraguay ausgestellt wurde. Hier hatte man sich noch nicht einmal die Mühe gemacht herauszufinden, wer eigentlich die angebliche Totalfälschung erstellt haben soll. Ebenso sehen wir in der Beurteilung der Absicherung im Krankheitsfall noch Berichtigungsbedarf.

Der letzte gerichtlich mögliche Weg ist hier der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Da Peter von den bundesrepublikanischen Gerichten bis in die höchsten Instanzen offensichtlich mit Absicht mißverstanden oder gar nicht gehört wird und keines seiner Vorbringen und Beweismittel in irgendeiner Weise berücksichtigt wurde, wird er dort einen Antrag wegen „nicht gewährten Gehörs vor den bundesrepublikanischen Gerichten“ stellen. Dies ist ein weiterer Versuch von Peter, den Menschen hier die Freiheit zu ermöglichen, die innerhalb des bundesrepublikanischen Rechtssystems nicht zu erreichen ist. Wir wünschen Peter, daß er dort das Gehör findet, das ihm zusteht und sein Vorbringen endlich der Sachlage entsprechend gewürdigt wird.

Euch wünschen wir mit diesen guten Nachrichten eine wundervolle Weihnachtszeit, entspannte Tage zwischen den Jahren und einen gelungenen Übergang in das Neue Jahr 2019!
Quelle: http://koenigreichdeutschland.org/de/neuigkeit/ist-peter-zu-weihnachten-wieder-in-freiheit.html, 18. Dezember 2018, 11:31 Uhr
« Letzte Änderung: 18. Dezember 2018, 11:47:08 von x »
Kommen wir nun zu etwas völlig anderem.
 
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Müll Mann

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Ja, aber mit der Begründung, dass die Strafvollstreckungskammer darüber befinden wird. Der Drops ist also noch nicht gelutscht.

 
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 :scratch:

Peter und Pudel haben in seiner kurzen Interimsfreiheit schon wieder alle möglichen Hebel gezogen. Ausgerechnet ihm die Hälfte seiner Taten durchgehen zu lassen, weil man keinen Bock hat, ist echt das Letzte. Was soll denn da auf den Täter einwirken, wenn die Justiz ihm ständig das Gefühl gibt, dass sie seine Taten billigt? Und so wird es in seinem Kopf ankommen.

Das ist ein erstklassiger Anreiz für andere, es ihm gleichzutun. Auf eine Straftat feste immer noch was draufsetzen, den Rechtsweg ausschöpfen und die Verfahren maximal in die Länge ziehen, dann stehen die Chancen gut, dass ein großer Teil wieder eingestellt wird.

Gerade mit Reichsbürgern erreicht man so sicher keine Einsparung der Arbeitsbelastung.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.