@Tuska Gut, dass Du mich daran erinnerst. In jenem Interview hat Fatzke alle Zeichen von Großmannssucht und Großsprecherei gezeigt. Da sind zunächst seine völlig übertriebenen Vorstellungen von Schadensersatz. Dass ihm mangels Klageberechtigung keinerlei Ersatzanspruch zusteht, hat er mal "großzügig" unter den Tisch gewischt. Dem KRD kann mangels Rechtspersönlichkeit und daher mangels Klagefähigkeit ein solcher Anspruch ebenfalls nicht zukommen.
Einen Anspruch könnten allein diejenigen geltend machen, die erfolgreich gegen die Räumung geklagt haben. Dabei können die Summen, die Fatzke vorschweben, allerdings nicht herausschauen. (Ob und ggf. wie viel zusammen kommen könnte, haben wir anderswo schon besprochen. Viel dürfte es nicht sein, zumal da evtl. Gegenansprüche, notfalls zur Aufrechnung, des Abwicklers bestehen dürften.)
Natürlich leistet er sich dann kein normales Gebäude, sondern ein Schloss, nein, gleich drei Schlösser. Weniger wäre einfach unter seiner Würde. (Dass der denkbare Schadensersatz gar nicht ihm zustünde, hat er dabei schon "großzügig" übersehen.)
Der nächste kritische Punkt ist dann gleich seine Ankündigung, er werde nicht auf Herausgabe des Grundstücks in Apollensdorf klagen, da er ja viel mehr Schadensersatz erhalten könne, von dem er sich eben gleich Schlösser statt kranker Häuser leisten könne. Auch da sehe ich allerdings gewisse Schwierigkeiten rechtlicher Art. Wenn jemand einen Anspruch auf Herausgabe eines Gegenstandes hat, hat er nämlich nicht die freie Wahl zwischen dessen tatsächlicher Herausgabe oder einer entsprechenden Geldleistung. Es gibt natürlich Unterschiede je nach Art des Gegenstands usw., aber grob gesagt besteht zunächst einfach nur ein Anspruch auf die Sache selbst. Nur wenn eine tatsächliche Herausgabe nicht möglich ist, kann auf den Gegenwert geklagt werden. Zu sagen: "Ich will mein Haus zurück, nein, ich hätte doch lieber den Kaufpreis dafür", ist ausgesprochen unlauter und wird vom Recht nicht geschützt.
Endlich folgt eins meiner Lieblingsmotive: der Kauf. Irgendwie erinnert mich Fatzke da an Oprah Winfrey, der in einer Boutique an der Bahnhofstrasse in Zürich angeblich eine teure Tasche vorenthalten wurde, worauf sie kurz überlegt habe (so jedenfalls ihre Aussage), einfach gleich die Boutique zu kaufen.
Das Motiv, wenn man etwas nicht bekommt, gleich die gesamte Liegenschaft zu kaufen, kenne ich aus Romanen und Filmen. Aus der Praxis kenne ich dies bisher nicht. Wie es möglich sein soll, eine ganze Boutique zu kaufen, wenn deren Inhaberin gar nicht anwesend ist, man also gar keinen Kontakt zu der einzigen Person, die einen solchen Verkauf überhaupt durchführen könnte, hat, vermag ich nicht nachzuvollziehen. Davon abgesehen sind z. B. auch in der Schweiz Grundstückskäufe nur gültig, wenn ein Notar am Kaufvertrag mitgewirkt hat und die Eintragung ins Grundbuch erfolgt ist. Das dauert einige Tage. Grundstückkäufe durch Ausländer sind dort übrigens bewilligungspflichtig. (Mal davon abgesehen, dass die meisten Geschäfte an der Bahnhofstrasse in Zürich nur ein Lokal gepachtet haben dürften, die Grundstücke befinden sich fast alle in festen Händen.) Auch die Übertragung eines Unternehmens bedarf verschiedener förmlicher Schritte und der Eintragung ins Handelsregister. Kurz: Zu sagen, man hätte gleich den ganze Laden kaufen wollen, ist reine Rhetorik, aber so gar nicht durchführbar.
Zudem lässt dies außer Acht, dass Verträge immer zwischen zwei Parteien geschlossen werden, also beide Seiten zustimmen müssen. Aber in den erwähnten Romanen und Filmen wie auch bei Oprah Winfrey und Fatzke stellt dies kein Problem dar: Man geht einfach zu X und legt ihm einen Haufen Bargeld auf den Tisch, worauf er natürlich ohne Zögern dem Verkauf von Y an einen zustimmt. Dummerweise verhalten sich in der Wirklichkeit Menschen aber nicht so. Wenn irgend ein Unbekannter zu ihnen kommt und ihnen sagt, sie sollten ihm X oder Y verkaufen, hier habe er den Kaufpreis, dann weisen normale Menschen im normalen Leben dem Unbekannten in der Regel die Tür.
Genau hier haben wie aber wiederum die narzisstische Selbstüberhebung: Widerspruch eines Anderen ist einfach nicht vorgesehen, natürlich kuscht er.