Autor Thema: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018  (Gelesen 28376 mal)

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Offline Pirx

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Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #210 am: 14. August 2018, 16:34:08 »
Im Königreich scheint man unzufrieden mit der BILD-Berichterstattung zu sein.
http://koenigreichdeutschland.org/de/neuigkeit/bildzeitung-koenig-bleibt-frei.html
Spoiler
Bildzeitung: "König bleibt frei"

09.08.2018

Am 02. August 2018 erkannte auch BILD, daß die erneute Inhaftierung von Peter nach einem Urteil, welches ohne Substanz getroffen wurde, nicht mehr zu erwarten ist.

An diesem Artikel möchten wir gerne einmal deutlich machen, mit welchen Mitteln in den Medien versteckte Botschaften transportiert werden. Der sachliche Inhalt ist oft schon nach wenigen Stunden nicht mehr im Wachbewußtsein abrufbar. Sachlich sind in dem Geschriebenen nur zwei Fehler vorhanden. Die emotionale Botschaft - hervorgerufen beispielsweise durch die Wortwahl - ist das, was beim Leser auch noch Wochen und Monate später als Inhalt abrufbar bleibt.

Hier nun die besonders offensichtlich manipulative Wortwahl und ihre Wirkung:

„Möchtegern“

Die Fakten: Peter hat mit dem Königreich Deutschland eine beispiellose Alternative für neue, menschenwürdige und allgemeinwohlfördernde Strukturen initiiert. Den Titel „König“ gab ihm die Presse von der Staatsgründung an. Peter bezeichnet sich als „Oberster Souverän“ und arbeitet ohne eigene Bereicherung 12 – 16 Stunden und mehr am Tag, um diese Verbesserungen  für alle verfügbar zu machen.

„Möchtegern“ dient immer der Lächerlichmachung. Es spricht per se die Kompetenz für etwas ab. Außerdem ist es ein Wort, welches Schadenfreude beim Leser hervorrufen soll für einen hochnäsigen Anspruch. Überlegt selbst einmal, wen Ihr mit Möchtegern bezeichnen würdet und welche Gefühle es hervorrufen würde, wenn Euch jemand Eure Kompetenz mithilfe dieser Bezeichnung absprechen würde.

„Justizpanne“

Die Fakten: Peter hat zu jeder Zeit rechtmäßig und auch nach sog. geltendem BRep. Recht gehandelt.
Innerhalb der Justiz wurde und wird - möglicherweise vorsätzlich -  die Aufnahme und Weitergabe von Fakten so manipuliert, daß ein für die Justiz passendes Ergebnis herauskommt. Dieses Ergebnis wäre mit sachlicher Beurteilung und daraus folgender Recht-Sprechung nicht zu erreichen gewesen.

Hier wird suggeriert, es sei eine „Panne“ innerhalb der Justiz passiert. Die Information, die in dieser Wortwahl verpackt ist, lautet: „Sonst säße Peter da, wo er hingehört“.
Eine Panne ist immer etwas, was jemandem unbeabsichtigt passiert. Eine Autopanne, eine Panne bei einer Live-Aufnahme, das sind Dinge, für die die Betroffenen unser Mitgefühl haben.
Damit einher geht die manipulierte Schlußfolgerung „Nur wegen einer Justizpanne ist Peter noch frei, nicht, weil er rechtmäßig und richtig gehandelt hat“

„Verpatzter“ Haftantritt

Die Fakten: Tatsächlich ist Peter auf freiem Fuß, weil die objektive Sichtweise auf das, was er getan hat, keinen Zweifel an seiner Schuldfreiheit läßt.
Es ist nicht so, daß der Haftantritt gewollt und versehentlich „verpatzt“ wurde, sondern er ist nach der Rechtskraft des Urteils juristisch möglich und wird offensichtlich bewußt nicht gefordert. Das wiederum aus dem Grund, weil Peters Begründung, weshalb er so handelte, wie er es tat, bisher nicht berücksichtigt wurde - und die Berücksichtigung zu einem Freispruch von den vorhandenen Anschuldigungen führen würde. Auch der Justiz ist es offenbar wichtiger, hier sachliche Klarheit zu schaffen, anstatt Peter, der bereits 22 Monate ohne Verurteilung in Haft war, nochmals unschuldig zu inhaftieren.

Diese Sachlage wird im Artikel weder emotional noch inhaltlich thematisiert.

Das Wort „verpatzt“ wird genutzt, um die Information „Peter hat nur Glück gehabt...“ zu vermitteln und wieder Unsicherheit auszulösen.

„an der Nase zog“

Die Fakten: Peter zeigt den Gerichten in seinen Berufungs- und Revisionsbegründungen – und nun auch in seiner Gehörsrüge - wo die Richter fehlerhaft ermittelt oder geurteilt haben. Da er mit seinen Hinweisen richtig liegt, müssen die Richter ihre Urteile revidieren.

Die Redewendung „jemanden an der Nase ziehen“ gibt es nicht. Richtig heißt es: „jemanden an der Nase herumführen“, also jemanden etwas weismachen, was nicht stimmt.  Bei ungewohnten Veränderungen völlig geläufiger Redewendungen kommt beim Leser allerdings emotional sofort die gewohnte Nachricht an. Hier wird suggeriert, Peter würde etwas sagen, was nicht wahr sei und die Richter "an der Nase herumführen".

„sollte Peter Fitzek (52) eigentlich längst hinter Gittern sitzen...“

Die Fakten: Wären die Anschuldigungen gegen Peter gewissenhaft recherchiert und rechtmäßig beurteilt worden, wäre längst ein Freispruch erfolgt. Das hätte aber Peter ermöglicht, seine systemalternativen Angebote ohne weitere juristische Verfolgung umzusetzen. Eine so weitreichende Entscheidung darf im juristischen Gefüge kein „kleines“ Gericht treffen. Aus den ausreichend guten Ermittlungen der unteren Instanzen wurden also fehlerhafte Schlüsse gezogen und Akten offensichtlich zurückgehalten, um so durch Berufung und Revision die Entscheidung an die oberen, entscheidungsbefugten Instanzen weiterreichen zu können. Das Eisen ist jedoch heiß, keiner möchte es anfassen und sich den Unmut der mächtigen Kartelle des Systems zuziehen. Deshalb gibt es dieses Ping-pong-Spiel, die anstehende endgültige juristisch haltbare Entscheidung wird hochgespielt und wieder zurückgeworfen. Dadurch wird eine tragfähige Entscheidung verhindert.

„sollte längst hinter Gittern sitzen“: Wessen Meinung ist das? Ein stark wertendes und aufgrund der fehlenden – oder nicht einbezogenen - Recherche ziemlich unverschämtes Statement der Presse.

Ist schon klar geworden, wie Meinung in der Presse manipuliert wird? Wir machen hier jetzt ein Experiment und schreiben den Artikel in zwei neuen Versionen.

Version 1 ist das Original.

Version 2 gibt sachlich, ohne emotionalisierende Worte, den Inhalt wieder.

Version 3 zeigt, wie der Artikel aussähe, und welche Empörung er hervorrufen würde, wenn man die wertende Wortwahl neu verteilte.

Sachlich sind in dem Artikel zwei Fehler vorhanden:

    Die Revisionsbegründungen sind nicht beide von Peter. Eine der offensichtlich nicht berücksichtigten Revisionsbegründungen hat sein Pflichtverteidiger eingereicht.

    Nicht die Anwälte, sondern Peter selbst reichte die Anhörungsrüge ein. Auf die Nachfrage von Peter bei seinen Anwälten, welche Möglichkeiten er habe, gegen die falsche Beurteilung vorzugehen, bekam er von seinem Pflichtverteidiger die Antwort, es sei nun halt nichts mehr zu machen, er müsse die Verurteilung akzeptieren, ein anderer Anwalt gab ihm den Hinweis auf die Möglichkeiten der Anhörungsrüge und Verfassungsbeschwerde.
[close]
Nebenbei: Das Datum stimmt wieder nicht, heute ist der 14. und nicht der 9.
« Letzte Änderung: 14. August 2018, 16:43:06 von Pirx »
 
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Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #211 am: 14. August 2018, 16:44:55 »
Die Fakten: Tatsächlich ist Peter auf freiem Fuß, weil die objektive Sichtweise auf das, was er getan hat, keinen Zweifel an seiner Schuldfreiheit läßt.

Nein, liebes F.tzek - Du wurdest mitnichten freigesprochen, auch wenn Du das gern hättest (so wegen Würde und Führerschein und so). Du bist auf freiem Fuß, weil in einem Rechtsstaat - anders als in einem Stuhlkreis - bis zum endgültigen Urteil eben die Unschuldsvermutung gilt. Auch für Dich. Wir hören sicherlich wieder von Dir, wenn dieses Urteil gesprochen wurde. Bis dahin: Einfach mal Fresse halten.
 
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Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #212 am: 14. August 2018, 16:53:14 »
Zumindest einen sachlichen Fehler finde ich in der Darstellung des KRD auch: Laut viel zitiertem Aktenvermerk des Vorsitzenden Richters des zuständigen Senats des OLG Naumburg lagen diesem beide Revisionsbegründungen beider Verteidiger vor, nur jene Fatzkes nicht.
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Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #213 am: 14. August 2018, 16:59:55 »
Zumindest einen sachlichen Fehler finde ich in der Darstellung des KRD auch: Laut viel zitiertem Aktenvermerk des Vorsitzenden Richters des zuständigen Senats des OLG Naumburg lagen diesem beide Revisionsbegründungen beider Verteidiger vor, nur jene Fatzkes nicht.

Und ich finde sogar etwas sachlich richtiges: dass die Schreibweise der BILD manipulativ ist. Ja, das ist sie. Das war sie schon immer. Und das wird sie wohl leider auch bleiben. Nur hat er sich doch  - ganz die Öffentlichkeitsh*re, die er nun einmal ist - genau dieser BILD aufgedrängt. Wer sich in Gefahr begibt ...
 
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Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #214 am: 14. August 2018, 17:07:10 »
Zitat
Peter zeigt den Gerichten in seinen Berufungs- und Revisionsbegründungen – und nun auch in seiner Gehörsrüge - wo die Richter fehlerhaft ermittelt oder geurteilt haben.

Warum in aller Welt hat er das Gehör gerügt?
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Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #215 am: 14. August 2018, 17:29:14 »

Nebenbei: Das Datum stimmt wieder nicht, heute ist der 14. und nicht der 9.

Da waren wohl die 4 Stunden wieder um bevor sie das Datum ändern konnten!
Das wird sicher nächste Woche noch geändert!  ;D
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Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #216 am: 14. August 2018, 17:48:08 »
Zitat
Die Fakten: Peter zeigt den Gerichten in seinen Berufungs- und Revisionsbegründungen – und nun auch in seiner Gehörsrüge - wo die Richter fehlerhaft ermittelt oder geurteilt haben.
Richter machen zwar gar manches, aber sie ermitteln nicht, selbst der "Ermittlungsrichter" ermittelt entgegen seiner Bezeichnung nicht selbst, sondern entscheidet nur über bestimmte "Weichenstellungen" im Ermittlungsverfahren.

Zitat
Da er mit seinen Hinweisen richtig liegt, müssen die Richter ihre Urteile revidieren.
Bisher haben zwei Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit übereinstimmend entschieden, dass Fatzke keine gültige Fahrererlaubnis mehr hat. Diese Entscheidungen sind übrigens endgültig. Für weitere rechtskräftige Urteile zu seinen Ungunsten darf ich an die hier und im Wiki enthaltenen Listen seiner Vorstrafen und Prozesse erinnern.
In Sachen Versicherungsgeschäfte, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung haben die Amtsgerichte, das Landgericht als Berufungsgericht und das OLG Naumburg jeweils Schuldsprüche gefällt. Die Revision des Angeklagten, also Fatzkes, gegen das Berufungsurteil wurde vom OLG verworfen. Die Anhörungsrüge ist nur deswegen noch nicht vom Tisch, weil anscheinend tatsächlich eine von drei Revisionsbegründungen nicht dem OLG vorlag.
In der Regel revidieren Gerichte ihre Urteile nicht, sondern ein höheres Gericht hebt eine Entscheidung eines unteren Gerichts auf (in der Regel unter Zurückverweisung an einen anderen Spruchkörper jenes Gerichts) oder ändert es ab. Auf die Unterschiede zwischen Berufung, Revision, Rechtsbeschwerde usw. will ich jetzt gar nicht eingehen, zumal "revidieren" hier offenbar nicht im rechtstechnischen Sinn gebraucht wurde. Nur in einigen klar umrissenen Fällen kommt es dazu, dass ein Gericht einen eigenen Entscheid abändert und in diesem Sinne "revidiert".

Zitat
Eine so weitreichende Entscheidung darf im juristischen Gefüge kein „kleines“ Gericht treffen.
Wenn das KRD sich als Stilexperte betätigt, will ich das auch tun und darauf hinweisen, dass man im Deutschen Entscheidungen fällt und nicht trifft (jedenfalls wenn man auf guten Stil hält). Es gibt in der Justiz auch nicht kleine und große Gerichte, sondern einen klar geregelten Instanzenzug bzw. Rechtsweg und in diesem Sinne untere und obere oder höhere und ggf. oberste oder höchste Gerichte, wobei die Unterscheidung von erster, zweiter und ggf. dritter Instanz sinnvoller ist als die Einteilung in "untere" und "obere" Gerichte. (Ein Landgericht kann z. B. je nach dem "oberes" Gericht als zweite Instanz oder "unteres" als Eingangs-  bzw. erste Instanz sein.) Es gibt auch kein "juristisches Gefüge", sondern die Justiz als Gesamtheit und innerhalb derselben die fünf Rechtswege der fünf Gerichtsbarkeiten (ordentliche Gerichtsbarkeit, Arbeitsgerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit). Hier hat offenkundig jemand geschrieben, der keine auch nur grundlegende Ahnung von Recht und Rechtspflege hat.

Zitat
Aus den ausreichend guten Ermittlungen der unteren Instanzen wurden also fehlerhafte Schlüsse gezogen und Akten offensichtlich zurückgehalten, um so durch Berufung und Revision die Entscheidung an die oberen, entscheidungsbefugten Instanzen weiterreichen zu können.
Nochmal: Gerichte ermitteln nicht, sie urteilen und beschließen gestützt auf die ihnen vorgetragenen Beweise. Berufung und Revision sind Rechtsmittel, die von den Parteien eingelegt werden müssen, bei Ausbleiben eines Rechtsmittels erwachsen die Entscheide eines Gerichts in Rechtskraft. Kein Gericht wird fehlerhaft entscheiden oder Akten zurückhalten, um Verfahren an ein übergeordnetes Gericht zu bringen. Obere Gerichte sind genau so sehr oder so wenig entscheidungsbefugt wie untere Gerichte, nämlich genau im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten.
Was danach folgt, ist nur noch Wortgeklingel ohne jegliche Substanz.
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Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #217 am: 14. August 2018, 18:00:12 »
Ich fürchte, dass bei den Pudeln die 4 Stunden bei weitem nicht reichen werden, um das zu kapieren!  ;D
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dtx

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Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #218 am: 14. August 2018, 18:16:47 »
Ich frage mich demgegenüber, weshalb sich der Fuselzar an deutsche und nicht an polnische Gerichte wendet, wenn er denen schon seine Kohle anvertraut.
 
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Jean Dark

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Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #219 am: 14. August 2018, 18:40:32 »

Zitat
Eine so weitreichende Entscheidung darf im juristischen Gefüge kein „kleines“ Gericht treffen.
Wenn das KRD sich als Stilexperte betätigt, will ich das auch tun und darauf hinweisen, dass man im Deutschen Entscheidungen fällt und nicht trifft (jedenfalls wenn man auf guten Stil hält). Es gibt in der Justiz auch nicht kleine und große Gerichte, sondern einen klar geregelten Instanzenzug bzw. Rechtsweg und in diesem Sinne untere und obere oder höhere und ggf. oberste oder höchste Gerichte, wobei die Unterscheidung von erster, zweiter und ggf. dritter Instanz sinnvoller ist als die Einteilung in "untere" und "obere" Gerichte. (Ein Landgericht kann z. B. je nach dem "oberes" Gericht als zweite Instanz oder "unteres" als Eingangs-  bzw. erste Instanz sein.) Es gibt auch kein "juristisches Gefüge", sondern die Justiz als Gesamtheit und innerhalb derselben die fünf Rechtswege der fünf Gerichtsbarkeiten (ordentliche Gerichtsbarkeit, Arbeitsgerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit). Hier hat offenkundig jemand geschrieben, der keine auch nur grundlegende Ahnung von Recht und Rechtspflege hat.

Danke, @Pantotheus - mich hatte es auch schon überaus amüsiert, dass ausgerechnet die Stielblüten aus der KRiD GmbH sich jetzt als Stielexperten aufspülen ...

Und weiterhin amüsiert mich das erneute Mimimi um die Bezeichnung als "König".
Also noch einmal aufgemerkt, wertes F.tzek: Dein von der KRiD GmbH gedruckter Reisepass ist aufgestellt auf einen gewissen Peter I., „König von Deutschland“,  siehe hier.

Mein Spekulatius zur Empfindlichkeit des Bepilzten bei diesem Thema: Es wäre halt ein Spoiler, wenn er jetzt schon zu erkennen gibt, dass er davon ausgeht, die Wahl zum König zu gewinnen.
 
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Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #220 am: 14. August 2018, 18:47:48 »
Und nochmal zum "König":
Heißt es Königreich Deutschland oder Reich des deutschen obersten Souveräns?

Oder anders: Welchen Titel dürfte wohl der Anführer in einem Königreich tragen?
A König
B oberster Souverän
C Menschensohn
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Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #221 am: 14. August 2018, 18:59:00 »
Da lasse ich doch mal den König Fitz himself antworten:

Spoiler
Sowohl als auch! :rotfl:
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Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #222 am: 14. August 2018, 20:57:20 »

Zitat
Nochmal: Gerichte ermitteln nicht, sie urteilen und beschließen gestützt auf die ihnen vorgetragenen Beweise.

Das stimmt meines Erachtens so allgemein nicht. Vielmehr gilt bei den Strafgerichten und den Verwaltungsgerichten der Amtsermittlungsgrundsatz...
 
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Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #223 am: 14. August 2018, 22:12:24 »
Amtsermittlungsgrundsatz gibt es zwar, dieser bedeutet aber nicht, dass Gerichte oder Richter selbst ermitteln, etwa Spuren sammeln, Beweise sichern, Verdächtige observieren u. dgl. Dazu gibt es Staatsanwaltschaft, Polizei und weitere Organe (z. B. Zoll) sowie ggf. Gutachter. Die Gerichte sorgen im Rahmen des Amtsermittlungsgrundsatzes nur dafür, dass die zuständigen Organe in alle Richtungen ermitteln, dass die Beweise umfassend vorgelegt werden, dass Zeugen befragt und Gutachter gehört werden usw. Ausdruck des Amtsermittlungsgrundsatzes kann auch sein, dass ein Strafgericht bei der Prüfung einer Anklage die Staatsanwaltschaft zu Nachermittlungen verpflichtet.
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Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #224 am: 14. August 2018, 22:59:36 »
Auf der Webseite des KRD versucht man jetzt den Artikel in der Bildzeitung auseinanderzunehmen und zu analysieren und beschwert sich über die "unsachliche und manipulative" Presse. Ich würde sagen: Selber schuld, wer sich mit der "Bild" einlässt, wird auch durch sie Ärger haben. Da wäre der Bezopfte wahrlich nicht die erste Person, der solches widerfährt. Am Ende veröffentlichen sie noch ein Bild des Artikels, ich habe den hier mal gesichert. Auch die im Text genannten Versionen 1-3 sind im Anhang zu finden. Gerade diese Texte sind spannend, zeigen sie doch das sich der Bezopfte für unschuldig hält (und wer sonst hat wohl den Text geschrieben) und denkt, niemand könne ihm was.

Weiterhin gehen sie am Ende auf die Fehler in der Berichterstattung hinsichtlich der Revision/Anhörungsrüge ein. Ich hoffe ja, das sehr bald die ablehnende Entscheidung des OLG bekannt wird...

Zitat von: KRD
Bildzeitung: "König bleibt frei"

09.08.2018

Am 02. August 2018 erkannte auch BILD, daß die erneute Inhaftierung von Peter nach einem Urteil, welches ohne Substanz getroffen wurde, nicht mehr zu erwarten ist.

An diesem Artikel möchten wir gerne einmal deutlich machen, mit welchen Mitteln in den Medien versteckte Botschaften transportiert werden. Der sachliche Inhalt ist oft schon nach wenigen Stunden nicht mehr im Wachbewußtsein abrufbar. Sachlich sind in dem Geschriebenen nur zwei Fehler vorhanden. Die emotionale Botschaft - hervorgerufen beispielsweise durch die Wortwahl - ist das, was beim Leser auch noch Wochen und Monate später als Inhalt abrufbar bleibt.

Hier nun die besonders offensichtlich manipulative Wortwahl und ihre Wirkung:

„Möchtegern“


Die Fakten: Peter hat mit dem Königreich Deutschland eine beispiellose Alternative für neue, menschenwürdige und allgemeinwohlfördernde Strukturen initiiert. Den Titel „König“ gab ihm die Presse von der Staatsgründung an. Peter bezeichnet sich als „Oberster Souverän“ und arbeitet ohne eigene Bereicherung 12 – 16 Stunden und mehr am Tag, um diese Verbesserungen  für alle verfügbar zu machen.

„Möchtegern“ dient immer der Lächerlichmachung. Es spricht per se die Kompetenz für etwas ab. Außerdem ist es ein Wort, welches Schadenfreude beim Leser hervorrufen soll für einen hochnäsigen Anspruch. Überlegt selbst einmal, wen Ihr mit Möchtegern bezeichnen würdet und welche Gefühle es hervorrufen würde, wenn Euch jemand Eure Kompetenz mithilfe dieser Bezeichnung absprechen würde.

„Justizpanne“


Die Fakten: Peter hat zu jeder Zeit rechtmäßig und auch nach sog. geltendem BRep. Recht gehandelt.
Innerhalb der Justiz wurde und wird - möglicherweise vorsätzlich -  die Aufnahme und Weitergabe von Fakten so manipuliert, daß ein für die Justiz passendes Ergebnis herauskommt. Dieses Ergebnis wäre mit sachlicher Beurteilung und daraus folgender Recht-Sprechung nicht zu erreichen gewesen.

Hier wird suggeriert, es sei eine „Panne“ innerhalb der Justiz passiert. Die Information, die in dieser Wortwahl verpackt ist, lautet: „Sonst säße Peter da, wo er hingehört“.
Eine Panne ist immer etwas, was jemandem unbeabsichtigt passiert. Eine Autopanne, eine Panne bei einer Live-Aufnahme, das sind Dinge, für die die Betroffenen unser Mitgefühl haben.
Damit einher geht die manipulierte Schlußfolgerung „Nur wegen einer Justizpanne ist Peter noch frei, nicht, weil er rechtmäßig und richtig gehandelt hat“

„Verpatzter“ Haftantritt


Die Fakten: Tatsächlich ist Peter auf freiem Fuß, weil die objektive Sichtweise auf das, was er getan hat, keinen Zweifel an seiner Schuldfreiheit läßt.
Es ist nicht so, daß der Haftantritt gewollt und versehentlich „verpatzt“ wurde, sondern er ist nach der Rechtskraft des Urteils juristisch möglich und wird offensichtlich bewußt nicht gefordert. Das wiederum aus dem Grund, weil Peters Begründung, weshalb er so handelte, wie er es tat, bisher nicht berücksichtigt wurde - und die Berücksichtigung zu einem Freispruch von den vorhandenen Anschuldigungen führen würde. Auch der Justiz ist es offenbar wichtiger, hier sachliche Klarheit zu schaffen, anstatt Peter, der bereits 22 Monate ohne Verurteilung in Haft war, nochmals unschuldig zu inhaftieren.

Diese Sachlage wird im Artikel weder emotional noch inhaltlich thematisiert.

Das Wort „verpatzt“ wird genutzt, um die Information „Peter hat nur Glück gehabt...“ zu vermitteln und wieder Unsicherheit auszulösen.

„an der Nase zog“


Die Fakten: Peter zeigt den Gerichten in seinen Berufungs- und Revisionsbegründungen – und nun auch in seiner Gehörsrüge - wo die Richter fehlerhaft ermittelt oder geurteilt haben. Da er mit seinen Hinweisen richtig liegt, müssen die Richter ihre Urteile revidieren.

Die Redewendung „jemanden an der Nase ziehen“ gibt es nicht. Richtig heißt es: „jemanden an der Nase herumführen“, also jemanden etwas weismachen, was nicht stimmt.  Bei ungewohnten Veränderungen völlig geläufiger Redewendungen kommt beim Leser allerdings emotional sofort die gewohnte Nachricht an. Hier wird suggeriert, Peter würde etwas sagen, was nicht wahr sei und die Richter "an der Nase herumführen".

„sollte Peter Fitzek (52) eigentlich längst hinter Gittern sitzen...“


Die Fakten: Wären die Anschuldigungen gegen Peter gewissenhaft recherchiert und rechtmäßig beurteilt worden, wäre längst ein Freispruch erfolgt. Das hätte aber Peter ermöglicht, seine systemalternativen Angebote ohne weitere juristische Verfolgung umzusetzen. Eine so weitreichende Entscheidung darf im juristischen Gefüge kein „kleines“ Gericht treffen. Aus den ausreichend guten Ermittlungen der unteren Instanzen wurden also fehlerhafte Schlüsse gezogen und Akten offensichtlich zurückgehalten, um so durch Berufung und Revision die Entscheidung an die oberen, entscheidungsbefugten Instanzen weiterreichen zu können. Das Eisen ist jedoch heiß, keiner möchte es anfassen und sich den Unmut der mächtigen Kartelle des Systems zuziehen. Deshalb gibt es dieses Ping-pong-Spiel, die anstehende endgültige juristisch haltbare Entscheidung wird hochgespielt und wieder zurückgeworfen. Dadurch wird eine tragfähige Entscheidung verhindert.

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Version 1 ist das Original.

Version 2 gibt sachlich, ohne emotionalisierende Worte, den Inhalt wieder.

Version 3 zeigt, wie der Artikel aussähe, und welche Empörung er hervorrufen würde, wenn man die wertende Wortwahl neu verteilte.

Sachlich sind in dem Artikel zwei Fehler vorhanden:

    Die Revisionsbegründungen sind nicht beide von Peter. Eine der offensichtlich nicht berücksichtigten Revisionsbegründungen hat sein Pflichtverteidiger eingereicht.

    Nicht die Anwälte, sondern Peter selbst reichte die Anhörungsrüge ein. Auf die Nachfrage von Peter bei seinen Anwälten, welche Möglichkeiten er habe, gegen die falsche Beurteilung vorzugehen, bekam er von seinem Pflichtverteidiger die Antwort, es sei nun halt nichts mehr zu machen, er müsse die Verurteilung akzeptieren, ein anderer Anwalt gab ihm den Hinweis auf die Möglichkeiten der Anhörungsrüge und Verfassungsbeschwerde.

« Letzte Änderung: 14. August 2018, 23:02:20 von Neubuerger »
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Pantotheus, Wildente