Im Königreich scheint man unzufrieden mit der BILD-Berichterstattung zu sein.
Spoiler
Bildzeitung: "König bleibt frei"
09.08.2018
Am 02. August 2018 erkannte auch BILD, daß die erneute Inhaftierung von Peter nach einem Urteil, welches ohne Substanz getroffen wurde, nicht mehr zu erwarten ist.
An diesem Artikel möchten wir gerne einmal deutlich machen, mit welchen Mitteln in den Medien versteckte Botschaften transportiert werden. Der sachliche Inhalt ist oft schon nach wenigen Stunden nicht mehr im Wachbewußtsein abrufbar. Sachlich sind in dem Geschriebenen nur zwei Fehler vorhanden. Die emotionale Botschaft - hervorgerufen beispielsweise durch die Wortwahl - ist das, was beim Leser auch noch Wochen und Monate später als Inhalt abrufbar bleibt.
Hier nun die besonders offensichtlich manipulative Wortwahl und ihre Wirkung:
„Möchtegern“
Die Fakten: Peter hat mit dem Königreich Deutschland eine beispiellose Alternative für neue, menschenwürdige und allgemeinwohlfördernde Strukturen initiiert. Den Titel „König“ gab ihm die Presse von der Staatsgründung an. Peter bezeichnet sich als „Oberster Souverän“ und arbeitet ohne eigene Bereicherung 12 – 16 Stunden und mehr am Tag, um diese Verbesserungen für alle verfügbar zu machen.
„Möchtegern“ dient immer der Lächerlichmachung. Es spricht per se die Kompetenz für etwas ab. Außerdem ist es ein Wort, welches Schadenfreude beim Leser hervorrufen soll für einen hochnäsigen Anspruch. Überlegt selbst einmal, wen Ihr mit Möchtegern bezeichnen würdet und welche Gefühle es hervorrufen würde, wenn Euch jemand Eure Kompetenz mithilfe dieser Bezeichnung absprechen würde.
„Justizpanne“
Die Fakten: Peter hat zu jeder Zeit rechtmäßig und auch nach sog. geltendem BRep. Recht gehandelt.
Innerhalb der Justiz wurde und wird - möglicherweise vorsätzlich - die Aufnahme und Weitergabe von Fakten so manipuliert, daß ein für die Justiz passendes Ergebnis herauskommt. Dieses Ergebnis wäre mit sachlicher Beurteilung und daraus folgender Recht-Sprechung nicht zu erreichen gewesen.
Hier wird suggeriert, es sei eine „Panne“ innerhalb der Justiz passiert. Die Information, die in dieser Wortwahl verpackt ist, lautet: „Sonst säße Peter da, wo er hingehört“.
Eine Panne ist immer etwas, was jemandem unbeabsichtigt passiert. Eine Autopanne, eine Panne bei einer Live-Aufnahme, das sind Dinge, für die die Betroffenen unser Mitgefühl haben.
Damit einher geht die manipulierte Schlußfolgerung „Nur wegen einer Justizpanne ist Peter noch frei, nicht, weil er rechtmäßig und richtig gehandelt hat“
„Verpatzter“ Haftantritt
Die Fakten: Tatsächlich ist Peter auf freiem Fuß, weil die objektive Sichtweise auf das, was er getan hat, keinen Zweifel an seiner Schuldfreiheit läßt.
Es ist nicht so, daß der Haftantritt gewollt und versehentlich „verpatzt“ wurde, sondern er ist nach der Rechtskraft des Urteils juristisch möglich und wird offensichtlich bewußt nicht gefordert. Das wiederum aus dem Grund, weil Peters Begründung, weshalb er so handelte, wie er es tat, bisher nicht berücksichtigt wurde - und die Berücksichtigung zu einem Freispruch von den vorhandenen Anschuldigungen führen würde. Auch der Justiz ist es offenbar wichtiger, hier sachliche Klarheit zu schaffen, anstatt Peter, der bereits 22 Monate ohne Verurteilung in Haft war, nochmals unschuldig zu inhaftieren.
Diese Sachlage wird im Artikel weder emotional noch inhaltlich thematisiert.
Das Wort „verpatzt“ wird genutzt, um die Information „Peter hat nur Glück gehabt...“ zu vermitteln und wieder Unsicherheit auszulösen.
„an der Nase zog“
Die Fakten: Peter zeigt den Gerichten in seinen Berufungs- und Revisionsbegründungen – und nun auch in seiner Gehörsrüge - wo die Richter fehlerhaft ermittelt oder geurteilt haben. Da er mit seinen Hinweisen richtig liegt, müssen die Richter ihre Urteile revidieren.
Die Redewendung „jemanden an der Nase ziehen“ gibt es nicht. Richtig heißt es: „jemanden an der Nase herumführen“, also jemanden etwas weismachen, was nicht stimmt. Bei ungewohnten Veränderungen völlig geläufiger Redewendungen kommt beim Leser allerdings emotional sofort die gewohnte Nachricht an. Hier wird suggeriert, Peter würde etwas sagen, was nicht wahr sei und die Richter "an der Nase herumführen".
„sollte Peter Fitzek (52) eigentlich längst hinter Gittern sitzen...“
Die Fakten: Wären die Anschuldigungen gegen Peter gewissenhaft recherchiert und rechtmäßig beurteilt worden, wäre längst ein Freispruch erfolgt. Das hätte aber Peter ermöglicht, seine systemalternativen Angebote ohne weitere juristische Verfolgung umzusetzen. Eine so weitreichende Entscheidung darf im juristischen Gefüge kein „kleines“ Gericht treffen. Aus den ausreichend guten Ermittlungen der unteren Instanzen wurden also fehlerhafte Schlüsse gezogen und Akten offensichtlich zurückgehalten, um so durch Berufung und Revision die Entscheidung an die oberen, entscheidungsbefugten Instanzen weiterreichen zu können. Das Eisen ist jedoch heiß, keiner möchte es anfassen und sich den Unmut der mächtigen Kartelle des Systems zuziehen. Deshalb gibt es dieses Ping-pong-Spiel, die anstehende endgültige juristisch haltbare Entscheidung wird hochgespielt und wieder zurückgeworfen. Dadurch wird eine tragfähige Entscheidung verhindert.
„sollte längst hinter Gittern sitzen“: Wessen Meinung ist das? Ein stark wertendes und aufgrund der fehlenden – oder nicht einbezogenen - Recherche ziemlich unverschämtes Statement der Presse.
Ist schon klar geworden, wie Meinung in der Presse manipuliert wird? Wir machen hier jetzt ein Experiment und schreiben den Artikel in zwei neuen Versionen.
Version 1 ist das Original.
Version 2 gibt sachlich, ohne emotionalisierende Worte, den Inhalt wieder.
Version 3 zeigt, wie der Artikel aussähe, und welche Empörung er hervorrufen würde, wenn man die wertende Wortwahl neu verteilte.
Sachlich sind in dem Artikel zwei Fehler vorhanden:
Die Revisionsbegründungen sind nicht beide von Peter. Eine der offensichtlich nicht berücksichtigten Revisionsbegründungen hat sein Pflichtverteidiger eingereicht.
Nicht die Anwälte, sondern Peter selbst reichte die Anhörungsrüge ein. Auf die Nachfrage von Peter bei seinen Anwälten, welche Möglichkeiten er habe, gegen die falsche Beurteilung vorzugehen, bekam er von seinem Pflichtverteidiger die Antwort, es sei nun halt nichts mehr zu machen, er müsse die Verurteilung akzeptieren, ein anderer Anwalt gab ihm den Hinweis auf die Möglichkeiten der Anhörungsrüge und Verfassungsbeschwerde.
Nebenbei: Das Datum stimmt wieder nicht, heute ist der 14. und nicht der 9.