Autor Thema: Gutefrage (2)  (Gelesen 60025 mal)

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Offline Richard Sharpe

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #150 am: 3. Oktober 2014, 19:07:02 »
KenanKilliad scheint größere Verständnisprobleme zu haben als angenommen. (Seine Zitate stammen hierher: http://www.gutefrage.net/frage/warum-ploetzlich-zoll-an-der-haustuer-bezahlen)
Da das Ganze nichts mehr mit der usprünglichen Frage zu tun hat, habe ich meine Kommentare nur hier gepostet:
Zitat
„Die Gesellschaft, deren alleiniger Gesellschafter die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen, ist, erfüllt Aufgaben bei der Haushalts- und Kassenfinanzierung des Bundes. Diese Aufgaben wurden zuvor dezentral vom Bundesministerium der Finanzen, der Deutschen Bundesbank und der Bundeswertpapierverwaltung wahrgenommen. An den Finanzmärkten tritt die Finanzagentur ausschließlich im Namen und für Rechnung des Bundes auf. „

Das besagt nichts anderes als das was ich gesagt habe, nämlich dass das Bundesministerium für Finanzen das ehemals als Gesellschafter gleichzeitig mit der Bundesbank für Fehler der Geschäftsführer gehaftet hätte, jetzt alleine haftet, da es nunmehr als alleiniger Geschäftsführer agiert.
Die Bundesbank also nicht mehr haftbar gemacht werden kann, sondern nur das Bundesfinanzministerium als alleiniger Gesellschaftlicher Geschäftsführer. GmbH Gesetz. :-)
Ein Schelm wer schlechtes jetzt denkt. :-)
Doch, das besagt etwas völlig anderes, nämlich dass die Finanzagentur Aufgaben übernommen hat, die zuvor von verschiedenen anderen Institutionen, u.a. der Bundesbank,  erledigt wurden.Mit Haftungsrecht hat das überhaupt nichts zu tun. Die Finanzagentur haftet wie jede andere GmbH für die Geschäfte, die sie macht, und für nichts weiter.
Zitat
Es sei denn, dass das Bundesfinanzministerium für dich die BRD darstellt.
Das Bundesfinanzministerium ist eine oberste Behörde und somit ein Organ der Bundesrepublik. Das sollte man eigentlich wissen.
Zitat
Wäre dann nur noch zu klären, an wen die Finanz GmbH als Geschäftsführender Vertreter[?], deren alleiniger Besitzer die BRD ist, die Märchen, Gewerbe und Unsatzsteuer abführt und evtl. Gewinne ausschüttet. :-)
Die Finanzagentur hat überhaupt nichts mit der Erhebung von Steuern zu tun, das erledigt die Bundesfinanzverwaltung sowie die Finanzverwaltungen der Bundesländer, im Fall der Gewerbesteuer die Steuerämter der Kommunen. 'Märchensteuer' wird manchmal die Mehrwertsteuer genannt. Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer ist ein und dasselbe. Gewinne der Finanzagentur werden an den Eigentümer ausgeschüttet – also an die Bundesrepublik.
Zitat
Warum werden dann diese Unternehmen gegründet, wenn Stattdessen der Staat als Eigentümer mit einer unbeschränkten Haftung und gleichzeitig als Exekutiv-organ auftreten könnte?.
Die Haftung des Staats ergibt sich aus Artikel 34 Grundgesetz. Die Gründung von Staatsunternehmen hat nichts damit zu tun, dass sich der Staat vor einer Verantwortung drücken will, sondern damit, dass bestimmte Aufgaben besser von privatrechtlich organisierten Unternehmern als von Behörden erledigt  werden können.
Zitat
Nach deiner Interpretation sind hoheitliche Aufgaben was?
Zu den hoheitlichen Aufgaben gehört z.B. die Erhebung von Steuern.
Der Handel mit Wertpapieren ist keine hoheitliche Aufgabe, und das ist eine der Aufgaben der Finanzagentur.
Zitat
Der Bundespräsident erfüllt hoheitliche Aufgaben, hat aber kein Bestimmungsrecht, nur die Möglichkeit eines Veto,s.
Die BRD kann demnach keine gültige oder eigenständige Regierung haben, denn jeder Präsident eines Landes würde einen Lachanfall bekommen, würde man ihm sagen, sorry Mr. Preäsident, stehen sie Stramm, aber ansonsten reicht es wenn sie zu allem ja und Amen sagen.
Die Bundesrepublik ist keine Präsidialrepublik. Dass der Bundespräsident relativ wenig Einfluss auf die Politik hat, hat historische Gründe. Man wollte damit die Machtfülle vermeiden, die der Reichspräsident hatte und die mit zum Untergang der Weimarer Republik geführt hat. Die Schlussfolgerung, deshalb könne die Bundesrepublik keine gültige oder eigenständige Regierung haben, ergibt keinen Sinn.  In der Bundesrepublik bestimmt der Bundeskanzler die Richtlinien der Politik (Artikel 65 Grundgesetz).
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Offline Richard Sharpe

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #151 am: 4. Oktober 2014, 13:18:14 »
KenanKilliads Abschiedsworte:
Zitat
Ich weis das es nichts mehr mit der ursprünglichen Frage zu tun hat, deshalb beende ich meine Kommentare auch mit meinen letzen Bemerkungen.

Artikel 34

Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.

Eine GmbH unterliegt keiner Amtspflicht, sie unterliegt den GmbH Gesetzen. Der Gesellschafter oder Geschäftsführer einer GmbH übt kein öffenliches Amt aus, weil er eines in seiner darübergestellten Funktion eines inne hat. Also nix mit Staatshaftung, es haftet ausschließlich die GmbH mit ihrem Stammkapital.

Die Gründung einer GmbH hat wenig damit zu tun, dass bestimmte Aufgaben besser von privatrechtlich organisierten Unternehmern als von Behörden erledigt werden können. Man umgeht geschickt die Staatshaftung, indem man die "öffentliche Amtsarbeit einer Behörde" als Aufgaben, einer GmbH übertragt.

Warum, wieso und weshalb ein Bundespräsident wenig Macht hat ist mir bekannt, aber die Tatsache das der Bundeskanzler (Parteivorsitzende der rigierenden Partei) laut Art. 65 des Grundgesetz, die Richtlinien der Politik bestimmt, heist nicht das es eine Bundesrepublik gibt.

Aber wie dem auch sei, ich verabschiede mich hiermit aus dieser Diskussion.

Ich sagte nie das es keine BRD gibt, ich sagte, ich bin mir gar nicht so sicher das es eine BRD gibt.

Ich frage mich bloß, ob er es nicht verstehen will oder nicht verstehen kann.
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Offline Richard Sharpe

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #152 am: 12. Oktober 2014, 17:42:44 »
Mal wieder die Finanzagentur:

Zitat
Stimmt es, dass die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH die ganzen Schulden von Deutschland verwaltet? Sie soll eine Mindesteinlage von 25.000 € haben.

http://www.gutefrage.net/frage/stimmt-das---bundesrepublik-schulden-in-einer-gmbh

Immerhin behauptet der Fragesteller nicht, sie wäre mit der Bundesrepublik identisch.
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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #153 am: 14. Oktober 2014, 14:37:29 »
Bei gutefrage gibt es ein eigentlich selten genutztes Forum. Da seine erste Frage anscheinend gelöscht wurde, hat der User "LincolnReturns" dort gepostet und dann in seiner zweiten Frage auf diesen Beitrag verlinkt:
Zitat
Wie könnte ich die Bundesrepublik Deutschland anklagen?

Da sie über hunderte Gesetze verstößt... [sic]

Ihr MÜSST unbedingt Artikel 146 im Grundgesetz lesen! http://dejure.org/gesetze/GG/146.html Glaubst ihr mir nicht, das Deutschland eine GmbH ist??? Nur ein STAAT kann eine Verfassung haben

Aber selbst bei keinem Polizisten, Lehrer, Finanzbeamten wird man kein Amtausweis finden können, sondern nur einen Dienstausweis. Die Schulbücher kommen demnach nicht vom Staat, sondern von einer GmbH und weder Polizisten noch Lehrer haben die Legitimation zu verhaften/ Gewalt auszuführen, oder zu unterrichten/ belehren. Und das mit der Demokratie möchte ich euch auch sagen, es ist eine Repräsentative Demokratie, d.h. ist es alles andere als Demokratie, weil wir Personal wählen, die nicht von uns, sondern von der Partei ausgestellt wurden und diese lediglich wieder dann Befehle bekommen. Nicht von uns, denn Demokratie bedeutet Herrschaft des Volkes und das ist keine Demokratie. Vielleicht "indirekte" Demokratie, oder eben Repräsentative Demokratie. Wenn es Denokratie wäre, musste es demnach auch nur so heißen.
Jaja, habe schon viel erzählt, doch Artikel 146 des Grundgesetzes ist Beweis genug und wenn ihr mir immernoch nicht glaubt dann kann ich euch auch nicht mehr retten :D Spaß bei Seite, wie gesagt nur ein Staat hat eine Verfassung. Z.B. hat die USA eine Verfassung, ist ja auch ein Staat, aber denen geht es auch nicht besser^^ Wie dem auch sei, wir haben das Grundgesetz eben, weil wir kein Staat sind.
http://www.gutefrage.net/forum/thread/3385413/wie-koennte-ich-die-bundesrepublik-deutschland-anklagen/1

Etwas wirr (wie üblich).

Die Frage findet man hier: http://www.gutefrage.net/frage/wie-koennte-man-die-brd-verklagen-kommt-man-nur-mit-einer-demokratie-gegen-den-staat#answer137098109


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Müllmann

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #154 am: 14. Oktober 2014, 14:46:32 »
Zitat
... weder Polizisten noch Lehrer haben die Legitimation zu verhaften/ Gewalt auszuführen, oder zu unterrichten/ belehren ...

Das Reichsdeppentum scheint bei Schülern zum Glück noch nicht so verbreitet zu sein. Zumindest habe ich noch von keinem Schüler gehört, der vom Lehrer den Amtsausweis oder die Bestallungsurkunde sehen wollte und dann die Klassenarbeit verweigert hat mit der Begründung "Sie sind ja gar kein Lehrer".

Aber die Idee ist gut. Funktioniert nur in Berlin leider nicht, weil hier gibt es kaum noch beamtete Lehrer.

Werd mal dem neuen Freund meiner Tochter einen Tip geben, das ist eh der Klassenclown/terrorist, vielleicht macht er was draus.
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #155 am: 14. Oktober 2014, 20:10:51 »
Anscheinend ist da ein Fröschlein nicht mit meiner Antwort zufrieden:
Zitat
@Patrik laasen
Du hast mitnichten jemals in deinem Leben ein Grundgesetz gelesen ....oder sonst viel gelesen .
Deutschland hatte nicht mal eine Souveränität ...seit 45** nicht mal einen Friedensvertrag in der Tasche** ,das ist der Grund warum ihr heute die Vasallen von Amerika seid und** nichts anderes**mehr ..
Das sagt dein Minister Schäuble sogar offen ..heraus :
Tja, Waldfrosch, leider alles kalter Kaffee. Wenn man als einzige Informationsquelle YouTube benutzt, ist das nicht verwunderlich.
http://www.gutefrage.net/frage/wie-koennte-man-die-brd-verklagen-kommt-man-nur-mit-einer-demokratie-gegen-den-staat
« Letzte Änderung: 14. Oktober 2014, 20:16:30 von Richard Sharpe »
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Offline aargks

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #156 am: 14. Oktober 2014, 20:28:14 »
@Richard Sharpe

offtopic: Wie um alles in der Welt schaffst Du es, Dir auf dieser Website seit Jahren ständig diesen Mist zu geben? Ich bewundere Dich für Deine Unermüdlichkeit!  :clap:
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Gutefrage (2)
« Antwort #157 am: 14. Oktober 2014, 21:06:44 »
@Richard Sharpe

offtopic: Wie um alles in der Welt schaffst Du es, Dir auf dieser Website seit Jahren ständig diesen Mist zu geben? Ich bewundere Dich für Deine Unermüdlichkeit!  :clap:

Das habe ich mich auch schon gefragt. Da tummeln sich die Hirnis, die so strunzdumm sind, daß sie die Wege zu den fachspezifischen Foren nicht finden. Oder dort wegen ihrer Dämlichkeit bereits rausgekegelt wurden.
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #158 am: 14. Oktober 2014, 21:54:41 »
Wahrscheinlich eine Art von Masochismus.  ;) Ernsthaft: Bei Gutefrage dürfte das Durchschnittsalter bei 14 oder 15 liegen, und ich möchte nicht, dass Jugendliche den Unfug der Reichsdeppen für bare Münze nehmen.
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Offline Richard Sharpe

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #159 am: 16. Oktober 2014, 13:43:03 »
Früher war der Support bei guefrage anscheinend nicht so auf Draht, deshalb blieben Fragen wie diese stehen:
Zitat
Was ist der Unterschied zwichen Staatlicher selbstverwaltung und einer Personenstandserklärung?!

Ich bin heute noch mal auf diese Frage gestoßen und war erstaunt über diesen relativ neuen Kommentar:
Zitat
Kommentar von DachlatteFN DachlatteFN 27.03.2014 - 13:02
Servus, dass mit der natürlichen person muss ich dir wohl oder übel wiedersprechen: Siehe Personenstandgesetz § 15 Eintragung in das Eheregister - (2) Zum Eheeintrag wird hingewiesen ... 4. ...auf das Sachrecht (!!!), dem die Namensführung der Ehegatten unterliegt.

Wenn man einen Paragrafen aus einem Gesetz herausssucht, dass mit dem eigentlichen Thema nichts zu tun hat und dann noch Probleme hat, den Begriff 'Sachrecht' zu verstehen, kann man natürlich zu merkwürdigen Schlüssen kommen.

http://www.gutefrage.net/frage/was-ist-der-unterschied-zwichen-staatlicher-selbstverwaltung-und-einer-personenstandserklaerung#answer29256537
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Offline kairo

Re: Gutefrage (2)
« Antwort #160 am: 16. Oktober 2014, 15:00:59 »
Wenn man einen Paragrafen aus einem Gesetz herausssucht, dass mit dem eigentlichen Thema nichts zu tun hat und dann noch Probleme hat, den Begriff 'Sachrecht' zu verstehen, kann man natürlich zu merkwürdigen Schlüssen kommen.

Tja, der Unterschied zwischen Sachrecht und Sachenrecht ist ja auch gar nicht so einfach zu begreifen. Musste vastehn.
 

Offline kairo

Re: Gutefrage (2)
« Antwort #161 am: 16. Oktober 2014, 15:12:37 »
An dieser Stelle wird auch mal wieder behauptet, die USA seien eine Firma, und das stünde sogar im Gesetz:

Zitat
An dieser Stelle kann ich als Argument FÜR diesen Zustand "The Act of 1871" anbringen.

UNITED STATES CODE, Title 28, § 3002 (15) (A) (B) (C): (15) “United States” means— (A) a Federal corporation; (B) an agency, department, commission, board, or other entity of the United States; or (C) an instrumentality of the United States.

Glücklicherweise macht sich keiner die Mühe, mal ins Gesetz zu schauen, obwohl man die USC leicht findet, wenn man will. In diesem Titel geht es um die Frage, wer die USA in Prozessen vertreten darf, in denen es um schuldrechtliche oder ähnliche Fragen geht. Das dürfen eben die im Zitat genannten Körperschaften. Die Folgerung, die USA seien selbst eine davon, entsteht durch sinnentstellende Zitierweise. Die Worte werden total aus dem Zusammenhang gerissen.
 

Offline Das Chaos

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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #162 am: 16. Oktober 2014, 16:17:43 »
....
Tja, der Unterschied zwischen Sachrecht und Sachenrecht ist ja auch gar nicht so einfach zu begreifen. Musste vastehn.

Kann ja nicht jeder Internationales Privatrecht (wieder so ein Rothschild-Begriff) studieren (und dann auch noch verstehen).
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline Richard Sharpe

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« Antwort #163 am: 17. Oktober 2014, 06:42:11 »
Noch ein relativ neuer Kommentar zu einer recht alten Frage:
Zitat
Kommentar von TricksterCuckoo TricksterCuckoo 09.02.2014 - 1:29

Ja, allerdings wurden erstens, der die Unterschrifen der Vertreter der USA nicht ratifiziert, zweitens, haben etwas seltsame, sogenannte "Vertreter" den Vertrag unterschrieben (unter anderem ein Verkehrsminister, in wie weit ist der berechtigt, das Volk zu repräsentieren?!), drittens war die Weimarer Verfassung schon is sich Blödsinn. Die wurde eben NICHT vom Volke beschlossen. Sie widerspricht sich außerdem an allen Ecken und Kanten, und ratifiziert obendrein den Versailler Vertrag noch vor Abschluss. Das kann eine Verfassung nicht. Viertens, die "Vertreter" weigerten sich bis zuletzt, den Vertrag zu unterschreiben. Lediglich unter Androhung der Einmarschierung ins Deutsche Reich wurde dann der Vertrag unterschrieben. Dies ist ein Völkerrechtsbruch, da ein Friedensvertrag nicht unter Androhung von Gewalt geschlossen und/oder unterschrieben werden kann. Dazu kommt die Abgabe Posens und Danzigs u.s.w. an Polen? Die hatten nicht einmal etwas zu melden, geschweige denn waren Kriegsparteien gewesen, haben also genau wie auch nach dem 2. Weltkrieg keinerlei Ansprüche auf irgendetwas. Der einzige, der einen Friedensvertrag hätte unterzeichnen können, wäre unser Deutscher Kaiser gewesen.
Zitat
Und die BRD ist eben nicht souverän, egal was Wikipedia sagt. Es wurde bis heute kein völkerrechtlich gültiger Friedensvertrag geschlossen. Die Beweislage hierfür ist erdrückend, aber nur einmal ein einziges Beispiel: Ein Friedensvertrag muss mit allen betroffenen Kriegsparteien geschlossen werden. Selbst wenn der 2+4 Vertrag also denn Gültigkeit hätte, und die BRD nicht lediglich eine Finanzagentur wäre, und alle möglichen förmlichen Fehler bei der Ausführung und Schließung eben jenes Vertrages begangen worden wären, und das Bundesverfassungsgericht nicht 1991 den Einigungsvertrag für nichtig erklärt hätte, und inzwischen für die ZPO, und, und, und der Geltungsbereich aufgehoben worden wäre, so fehlen dennoch die Unterschriften der restlichen 45 Staaten, die dem Deutschen Reich den Krieg erklärt hatten. Es herrscht lediglich Waffenruhe, und Deutschland hat ledlglich ein Besatzungsstatut, das durch die BRD auf Teilen des Bodens des Deutschen Reiches (jedoch ohne Geltungsbereich) verwaltet wird. Die einzig gültige Verfassung ist daher die es Deutschen Reiches von 1871 mit Änderung vom 28. Oktober 1918, und genau das gleiche gilt für die territorialen Grenzen Deutschlands.
http://www.gutefrage.net/frage/egmr-7552901-urteil-der-beweis
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Re: Gutefrage (2)
« Antwort #164 am: 17. Oktober 2014, 08:21:35 »
Der User scheint ja recht aktiv gewesen zu sein, und er lässt keinen Reichsdeppen-Blödsinn aus:
Zitat
Leider wieder falsch. Die Passfarben haben ihre Bedeutung. Ist alles schlüssig nachvollziehbar. Und die BRD war (und ist heute noch weniger) nicht souverän, geschweige denn ein Staat (oder Teilstaat). Die BRD war eine von den Alliierten erstellten Verwaltungseinheit mit dem Bonner Militärgrundgesetz - ein Provisorium, was die damalige Passfarbe (grün) auch zeigt. Heute ist die BRD in die Treuhandverwaltung übergeben worden, bis die Deutschen Völker sich wieder konstituieren, als Souveräne aus der Verwaltung austreten, oder diese aufheben, und ihre letzte völkerrechtlich annerkannte Verfassung annehmen, um als Einheit mit den 51 Kriegsgegnern einen Friedensvertrag zu schließen. Die DDR war insofern souverän, alsdass hier eine neue Diktatur übergestülpt wurde. Und solange das Ius ad Bellum gegeben ist (was in der BRD ja nicht der Fall war und ist), ist auch das höchste Maß an Souveränität eines Staates nach außen hin gegebe
http://www.gutefrage.net/frage/wieso-ist-die-brd-identisch-mit-dem-deutsches-reich-aber-nicht-dessen-rechtsnachfolger
« Letzte Änderung: 17. Oktober 2014, 08:27:07 von Richard Sharpe »
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