Autor Thema: Gute Frage  (Gelesen 53012 mal)

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Offline Noldor

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Re: Gute Frage
« Antwort #90 am: 1. Januar 2014, 21:55:38 »
Zitat
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§ 3 Folgen der Aufhebung


Rechte und Pflichten, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, bleiben von der Aufhebung unberührt und bestehen nach Artikel 2 Abs. 1 Satz 1 des Ersten Teils des Überleitungsvertrages fort. Durch die Aufhebung werden weder frühere Rechtszustände wiederhergestellt noch Wiederaufnahme-, Rücknahme- oder Widerrufstatbestände begründet. Tatbestandliche Voraussetzungen von Besatzungsrecht, die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht erfüllt worden sind, können nicht mehr erfüllt werden. Aufgehobene Rechtsvorschriften bleiben auch für die Zukunft auf Tatbestände und Rechtsverhältnisse anwendbar, die während der Geltung der Rechtsvorschriften erfüllt waren oder entstanden sind. Die Aufhebung von Besatzungsrecht lässt Verweisungen hierauf unberührt.

http://www.buzer.de/gesetz/7963/index.htm

Da steht aber etwas mehr drin als die Deppen zu Untermaerung ihres Stumpfsinnes rauskopieren.
 

Offline kairo

Re: Gute Frage
« Antwort #91 am: 1. Januar 2014, 22:28:15 »
Typischer Fall von selektiver Auslassung, um einen falschen Eindruck zu erzeugen.
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Gute Frage
« Antwort #92 am: 8. Januar 2014, 08:45:31 »
Eine besonders 'intelligente' Frage:

Zitat
Usa Gendarm für Deutschland oder Besatzungsmacht
Frage von lehcier47 lehcier47 05.01.2014 - 21:07

Der Osten Deutschlands ist frei von seiner Besatzungsmacht, warum gibt es die in den alten BRD- Ländern noch, traut man uns Deutschen nicht?

Und eine besonders 'intelligente' Antwort dazu:
Zitat
Antwort von MobileObjectors MobileObjectorsMobileObjectors 07.01.2014 - 7:27: Ohne Friedensvertrag bleiben wir auch unter besetzung [sic]...Und trauen tut man uns sicher nicht...Hat man auch früher nicht getan...


http://www.gutefrage.net/frage/usa-gendarm-fuer-deutschland-oder-besatzungsmacht
« Letzte Änderung: 8. Januar 2014, 08:48:23 von Richard Sharpe »
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
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Offline Richard Sharpe

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Re: Gute Frage
« Antwort #93 am: 22. Januar 2014, 17:39:12 »
Ein Reichsdepp und das SGB:
Das hier war seine Frage:
Zitat
Kann mir jemand sagen ob die Möglichkeit sowas wie eine Unterlassungsklage gegen Jobcenter zu stellen auf Grund von permanenten Zwangandrohungen durch nichtige Verwaltungsakte (manigfaltige Grundrechtsverletzungen / Verstoß gegen das Zitiergebot im SGBII / verfassungswidrige Sanktionen) usw.

Interessant wurde es dann bei seinen Kommentaren:

Zitat
u. a. Amtsanmaßung, Rechtsbeugung, Nötigung und aller rechtlichen Gründe!Jobcenter sind keine Behörden sondern Firmen und haben keine hoheitliche Gewalt auf Menschen auszuüben. Ich habe bis heute keine notariell beglaubigte Bestallungsurkunde von den gezeigt bekommen. Firmenrecht ist priatrechtlich, also Zivilrecht wenn ich mich nicht irre.
Zitat
Hoheitliche Rechte kann nur vergeben wer welche inne hat und damit haben die schon das nächste Problem an der Backe
Zitat
Sie konnten mir auch nicht belegen, von wem Sie Rechte übertragen bekommen haben !

http://www.gutefrage.net/frage/kann-man-gegen-die-jobcenter-unterlassungklage-stellen

Da ich von Natur aus neugierig bin, habe ich mal nach gegraben und eine seiner älteren Fragen gefunden. Auch sehr interessant:

Zitat
Ich habe einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt weil ja lt. Passgesetz der Personalausweis die Deutsche Staatsangehörigkeit nicht bestätigt, siehe z.B. Wiki:
Seine Kommentare sprechen auch hier wieder Bände:
Zitat
Weil niemandem die Staatsangehörigkeit weggenommen werden darf. Das ist auch Gesetz. Und in meinem Perso steht deutsch als Staatsangehörigkeit, was meiner Meinung nach eindeutig eine Täuschung im Rechtsverkehr darstellt. Deutsch kann nur die Staatszugehörigkeit sein was de jure rechtlich anders gestellt ist.
Zitat
Mein Ziel ist aus der Wohnhaft der BRD auszutreten und meinen Wohnsitz in meiner Heimat einzunehmen. Den Perso bekommen die von mir zurück wegen Falschangaben und das lass ich mir dann auch quittieren ! Dann gilt DEUTSCHES Recht für mich BGB 1900 und nicht das Handelsrecht für BRD-Personal. Werde auch so wieder zur natürlichen Person. Dann gelten auch HLKO und Menschenrechte, was ich als Bunzelbürger nicht in Anspruch nehmen kann.
http://www.gutefrage.net/frage/wie-lange-dauert-die-ca-ausstellung-eines-deutschen-staatsangehoerigkeitsausweises

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Offline Richard Sharpe

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Re: Gute Frage
« Antwort #94 am: 22. Januar 2014, 20:43:31 »
Noch so ein 'Meisterstück' desselben Users. Dass Reichsdeppen Probleme mit UPIK und DUNS-Nr. haben ist bekannt, aber das folgende ist wirklich völlig lächerlich:
Zitat
Geh einfach mal auf www.upik.de und suche nach dem Anwalt seiner D U N S Nummer. Wenn er dort eingetragen ist, ist er nur ein privatrechtlich handelndes Unternehmen. Also nach Zivielrecht hat er dir nur ein Angebot geschickt.

http://www.gutefrage.net/frage/rechtsanwalt-ratenzahlung-zu-hoch#answer101032062
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Marty McFly

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Re: Gute Frage
« Antwort #95 am: 22. Januar 2014, 22:18:37 »
Noch so ein 'Meisterstück' desselben Users. Dass Reichsdeppen Probleme mit UPIK und DUNS-Nr. haben ist bekannt, aber das folgende ist wirklich völlig lächerlich:
Zitat
Geh einfach mal auf www.upik.de und suche nach dem Anwalt seiner D U N S Nummer. Wenn er dort eingetragen ist, ist er nur ein privatrechtlich handelndes Unternehmen. Also nach Zivielrecht hat er dir nur ein Angebot geschickt.

http://www.gutefrage.net/frage/rechtsanwalt-ratenzahlung-zu-hoch#answer101032062

Angel scheint wirklich weiblich zu sein (Backen, Regelschmerzen und Stricken kann kein Täuschungsmanöver sein) und ist Expertin zum Thema Hartz4  :cyclops:
 

Offline kairo

Re: Gute Frage
« Antwort #96 am: 22. Januar 2014, 22:55:23 »
Zitat
Geh einfach mal auf www.upik.de und suche nach dem Anwalt seiner D U N S Nummer. Wenn er dort eingetragen ist, ist er nur ein privatrechtlich handelndes Unternehmen. Also nach Zivielrecht hat er dir nur ein Angebot geschickt.

Was, ein Rechtsanwalt ist keine Behörde? Schkandal! Das ist ja ein regelrechtes Zuvielrecht!
 

Offline hair mess

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Re: Gute Frage
« Antwort #97 am: 22. Januar 2014, 23:03:16 »
Das weiß man ja aus der ZPO (Zuvielprotestordnung).
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Gute Frage
« Antwort #98 am: 28. Januar 2014, 12:56:21 »
'Angel941 mal wieder. Diesmal geht es um den Rundfunkbeitrag. Die Antwort hört sich noch relativ vernünftig an, 'schwurbelig' wird es, wenn man auf den angegebenen Link klickt: http://mywakenews.files.wordpress.com/2013/02/beitragsservice-ard-unterlassung-allg-2013.pdf

Ich bezweifele, dass sich der Beitragsservice damit abspeisen läßt.  :)

http://www.gutefrage.net/frage/frage-zu-rundfunkbeitrag#answer113919252
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Offline Richard Sharpe

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Re: Gute Frage
« Antwort #99 am: 29. Januar 2014, 08:57:20 »
Das musste ja kommen - die alte Leier, das GG sei keine Verfassung.

Zitat
Eigentlich müßte es richtigerweise Bundesgrundgesetzgericht heißen, da das Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland keine Verfassung ist. Die BRD hat keine Verfassung (s. Art. 146 GG). Das GG hat allenfalls Verfassungcharakter.
http://www.gutefrage.net/frage/bundesverfassungsgericht-als-hueter-der-verfassung#answer114042960

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Offline kairo

Re: Gute Frage
« Antwort #100 am: 29. Januar 2014, 10:27:03 »
Das musste ja kommen - die alte Leier, das GG sei keine Verfassung.

Zitat
Eigentlich müßte es richtigerweise Bundesgrundgesetzgericht heißen, da das Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland keine Verfassung ist. Die BRD hat keine Verfassung (s. Art. 146 GG). Das GG hat allenfalls Verfassungcharakter.
http://www.gutefrage.net/frage/bundesverfassungsgericht-als-hueter-der-verfassung#answer114042960

Und als Reaktion auf deine Antwort kommt dann die gute alte Lüge mit dem Creifeld's (!) - die Jungs könnten sich wirklich mal was Originelles ausdenken.
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Gute Frage
« Antwort #101 am: 29. Januar 2014, 14:11:21 »
Es wird noch besser. Als ich den User darauf hinwies, dass diese Definition des Begriffs 'Grundgesetz' nicht im Creifelds' steht (einschließlich eines Links zum entsprechenden Blogartikel von Reichling), kam dieser Kommentar:
Zitat
Das war eine Quellenangabe und keine Behauptung meinerseits. Immer schön bei der Wahrheit bleiben gelle!

Immer schön bei der Wahrheit bleiben? Interessante Wortwahl für Leute, deren Argumente aus verkürzten. gefälschten oder frei erfundenen  Texten bestehen.
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Offline dieda

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Re: Gute Frage
« Antwort #102 am: 29. Januar 2014, 15:42:14 »
Immer schön bei der Wahrheit bleiben? Interessante Wortwahl für Leute, deren Argumente aus verkürzten. gefälschten oder frei erfundenen  Texten bestehen.

Hi @Richard,

Ja, fragt sich eben nur wessen "Wahrheit".

Übrigens durch diese ganzen Diskussionen zur eingeschänkten Reichdeppenlogik hier in diesem Forum fiel mir unlängst wieder etwas ein:
Ich hatte vor etlichen Jahren einmal das zweifelhafte Vergnügen, durch unglückliche Umstände einen Menschen in meinem Leben rumspringen zu haben, den ich aus heutiger Kenntnis als hochgradig psychopathisch wenn nicht sogar als echten Kernpsychopathen eintakten würde und der mir und meiner Familie sehr viel Leid angetan hat, was natürlich aus seiner extrem selbstgerechten und selbstüberschätzenden Sicht natürlich "richtig", "völlig normal" und vollkommen "gerechtfertigt" zu sein schien. Alle Diskussionen zwecklos, nur sein eigener Zeck heiligt alle die Mittel und den § 238 StGB gabs leider damals noch nicht, kurz: er es war Horror auf zwei Beinen.

Auf eine direkte Konfrontation mit seinen dreisten Lügen und rachsüchtigen Verleumdungen bei Gott und aller Welt, nachdem man ihn endlich erfolgreich vor die Tür setzen konnte, brachte dieser Mensch seine ganze krude Lebenswirklichkeit in unglaublich treffender Kürze und Präzision auf den Punkt:

"Wahr ist, was mir nützt."
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Gute Frage
« Antwort #103 am: 29. Januar 2014, 18:54:30 »
Angels Abschiedsworte (?):

Zitat
Von wegen obsolet. Das sehen namhafte Staatsrechtler aber ganz anders als Du und die Obrigkeiten der BRD. Klar ist die BRD in der UN. Ist ja auch nicht Deutschland!Ich wünsche Dir weiterhin noch viel Spaß hier mit Deinem unhaltbaren Gegenstellungen :D

Welche 'namhaften Staatsrechtler' ihrer Meinung nach die Feindstaatenklausel in der UN-Charta nicht für obsolet halten, werde ich wohl nie erfahren. Ich befürchte jedoch, sie meint solche Koniferen Koryphäen wie Alexander Singendonk oder Peter Frühwald.  >:D
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Re: Gute Frage
« Antwort #104 am: 30. Januar 2014, 12:02:22 »
Zu früh gefreut - es geht weiter. Mit dem Thema der Frage (http://www.gutefrage.net/frage/bundesverfassungsgericht-als-hueter-der-verfassung) hat das zwar überhaupt nichts mehr zu tun, aber das macht ja nichts. Zu den hervorstechenden Eigenschaften der Reichies gehört es bekanntlich, dass man nicht bei einem Thema bleiben oder auf Argumente eingehen kann.

Zitat
Schon wieder falsch. Es exisiert ein Deutschland als Ganzes (Deutsches Reich in den Grenzen v. 1937) und es existiert eine BRD auf einem Teilgebiet von Deutschland als Ganzes. Die BRD ist das vereinte Wirtschaftsgebiet Tri/Bizone und lt. GG tritt der Bund in die Rechte und Pflichten des vereinten Wirtschaftsgebietes.Damit auch Du weißt wo Du lebst!

Und damit ich wirklich weißt, wo ich lebe, gab es dann noch einen Link zu einem YT-Video - allerdings diesmal etwas anderes als die üblichen.

https://www.youtube.com/watch?v=24zmxUw6dcQ
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