Nun, in der Vergangenheit gab es diverse gerichtliche Auseinandersetzungen, in denen gegenteilige Entscheidungen getroffen wurden. Daß dem Besitzer des KFZ-Briefes das Fahrzeug zugesprochen wurde, und das nach vielen Jahren sowie ohne Berücksichtigung eventueller wertsteigernder Maßnahmen und/oder vorheriger -nun vermeintlicher- Eigentumsübertragungen, sprich Weiterverkäufen. Und es handelte sich nicht um gestohlene Fahrzeuge.
Ich könnte mir vorstellen, dass es sich dabei um Fälle handelt, in denen der Eigentumsnachweis anders nicht möglich war, z.B. weil der Kaufvertrag nicht mehr auffindbar ist oder es nur einen mündlichen Kaufvertrag gab oder weil es sich um eine Schenkung zwischen Verwandten handelte. Dann steht ggfs. Aussage gegen Aussage, und dann hat derjenige bessere Karten, dessen Name in der Zulassungsbescheinigung steht.
Mal als Beispiel: Vater schenkt Sohn ein Auto, Vater wird als Halter eingetragen, Vater und Sohn verkrachen sich und der Vater fordert das Auto zurück - wie will der Sohn die Schenkung nachweisen, denn wegen einer derartigen Schenkung geht wahrscheinlich niemand zum Notar?
Dass Banken bei Finanzierungen die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Kfz-Brief) einbehalten, liegt daran, dass ohne Zulassungsbescheinigung eine Ummeldung nicht möglich ist und niemand ein Auto kauft, dass er nicht auf seinen Namen zulassen kann.