Autor Thema: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer  (Gelesen 40828 mal)

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dtx

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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #270 am: 28. Oktober 2018, 11:27:52 »
Keine Frage, jeder hat ein Recht auf einen Verteidiger. Ich persönlich würde bestimmte Mandate nicht annehmen, es ist aber völlig legitim sowie richtig und wichtig, dass es Anwälte gibt, die unabhängig vom jeweiligen Tatvorwurf die Verteidigung übernehmen.

Bei Nahrath ist insoweit auch nicht das Problem, dass er die Schäfer verteidigt, sondern (für mich), dass er eine ähnliche Gesinnung hat.

Das wäre dann aber in einem Faden über Nahrath zu thematisieren, wenn man zu der Meinung käme, daß er Anlaß für eine dauerhafte "Geschäftsbeziehung" bietet.

Die schon angesprochenen Sturm, Stahl und Heer sind da ein anderes Kaliber - ...

Zu diesen Personen selbst wollte ich gar nichts sagen - die dienten mir nur als Beispiel dafür, daß man ein Pflichtmandat nicht so ohne weiteres los wird. @Noldor s Vorschlag, "der Anwalt könnte ja auch sagen, so können wir nicht zusammenarbeiten", scheint in der Praxis auch dann nicht zu funktionieren, wenn der Anwalt auf das Mandat gut und gerne verzichten kann. RA Hoenig in Berlin hatte sich in seinem Blog mal zu dem Thema ausgelassen, unter welchen Umständen sich ein Anwalt von einem Mandat trennen kann.
 
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #271 am: 28. Oktober 2018, 11:39:14 »
@Reichsschlafschaf: Das kann gut sein, dennoch bin ich überzeugt, dass Tschäpe sie nicht (nur) deshalb ausgewählt hat.

@dtx: Sobald eine Beiordnung erfolgt ist, wird man Mandate wirklich nur schwer wieder los. Das ist auch im Zivilrecht so, wenn man im Rahmen von Prozesskostenhilfe beigeordnet wird. So etwas ist sehr nervig...
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #272 am: 28. Oktober 2018, 11:55:01 »
Es gibt Fälle der notwendigen Verteidigung. Diese sind grob gesagt jene, in denen jemand in Haft sitzt, seine Recht nicht selbst oder nicht ausreichend wahrnehmen kann oder eine bestimmte Mindeststrafe droht. (Die besondere Schwierigkeit der Sache kann man getrost beiseite lassen.) Alle diese Bedingungen sind zumindest bei Alfred Schaefer erfüllt (ebenso waren sie es bei Zschäpe). In solchen Fällen muss dem oder der Angeklagten ein Verteidiger beigegeben werden, falls nicht bereits ein Anwalt beauftragt worden ist. Selbst wenn ein Verteidiger bereits bestellt wurde, kann es vorkommen, dass zusätzlich ein Pflichtverteidiger bestellt wird, nämlich wenn die Vertretung durch den Wahlverteidiger nicht ausreichend erscheint. (So etwa bei Zündel, der zeitweise vier Wahlverteidiger und zwei Pflichtverteidiger hatte, wenn ich mich recht erinnere.)
Gibt es keinen Grund, sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen, kann der bzw. die Angeklagte frei über die eigene Verteidigungsstrategie entscheiden. Ob das gut ist, bleibe dahin gestellt. Erscheint dem Gericht die Fähigkeit zur eigenen Verteidigung eingeschränkt, muss es ggf. einen Pflichtverteidiger einsetzen, vgl. oben.
Allerdings bleibt der bzw. die Angeklagte Subjekt im Prozess und wird nicht zum bloßen Objekt des Verfahrens gemacht. Das bedeutet, dass der bzw. die Angeklagte selbstständig agieren kann, etwa auch eigene Beweisanträge stellen oder Rechtsmittel einlegen.
Das bedeutet, dass die Möglichkeit gegeben ist, dass die Verteidigungsstrategien von Angeklagten und deren Verteidigern unterschiedlich, ja sogar gegensätzlich sein können. Das ist eine grundlegende gesetzliche Entscheidung.
Im Fall Ursache konnte man sehen, welche Folgen diese grundlegende gesetzliche Entscheidung haben kann: Zeitweise verfolgte Ursache eine gänzlich andere Verteidigungsstrategie als seine Verteidiger, deren Strategie er durch seine eigene sogar torpedierte.
Nun gibt es keine Pflicht, dass ein Angeklagter sich selbst belasten muss. Wenn er aber aus eigenen Stücken eine Verteidigung wählt, mit der er sich erst recht in den Schlammassel reitet, ist ihm dies auch nicht verwehrt. Wer den guten Rat von Gericht und Pflichtverteidigung in den Wind schlägt, ist dafür ganz allein verantwortlich.

Bei den Schaefers sieht die Sache nun ja noch einmal ein wenig anders aus, hätten sie doch sicher in Kanada sitzen und von dort aus ihre "Meinung" elektronisch verbreiten können. Nach Deutschland zu reisen, wo ihnen ein Strafverfahren drohte, war allein ihre Entscheidung. Vor Gericht ein "letztes Wort" vorzutragen, das im Grunde gleich nochmals die Beweise für eine Verurteilung lieferte, war ebenso allein Alfred Schaefers Entscheidung.
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #273 am: 28. Oktober 2018, 12:01:09 »
@Reichsschlafschaf: Damit meine ich die Namenskonstelalltion von Sturm, Stahl und Heer selbst und der Außenwirkung dieser Namenskonstellation, nicht die späteren Verteidiger. Ich gehe doch sehr stark davon aus, dass Tschäpe sich die drei wegen ihrer Namen ausgesucht hat und nicht wegen ihrer juristischen Reputation. Wobei die - soweit mir bekannt - durchaus gute Juristen sind.

Das denke ich nicht. Die drei haben unter Strafverteidigern einen ausgesprochen guten Ruf, nach dem, was ich so hörte. Ich denke das Tschäpe schon die Hoffnung hatte, das glimpflicher davonzukommen. Das sie sich später mit ihren Anwälten überworfen und am Ende des Verfahrens 5 Anwälte hatte, war da ja nicht abzusehen.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #274 am: 28. Oktober 2018, 12:31:20 »
Das denke ich nicht.
Wenn sich ein Nazi von Sturm, Stahl und Heer verteidigen lässt, hat das nach meinem Dafürhalten schon eine gewisse Symbolik. Ist aber letztlich auch egal, klären können wir das ohnehin nicht...
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #275 am: 28. Oktober 2018, 12:57:43 »
Sachlich richtig, bis auf:

...So etwa bei Zündel, der zeitweise vier Wahlverteidiger und zwei Pflichtverteidiger hatte, wenn ich mich recht erinnere. ...

Nach § 137 Abs. 1 S. 2 StPO sind nur 3 Wahlverteidiger zulässig.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #276 am: 28. Oktober 2018, 13:57:02 »
Sachlich richtig, bis auf:

...So etwa bei Zündel, der zeitweise vier Wahlverteidiger und zwei Pflichtverteidiger hatte, wenn ich mich recht erinnere. ...

Nach § 137 Abs. 1 S. 2 StPO sind nur 3 Wahlverteidiger zulässig.
Das ist aber eine vergleichsweise neue Entwicklung aufgrund der RAF-Prozesse. Die damals Angeklagten haben u.a. durch die Bestellung vieler Verteidiger versucht, die Prozesse zu verzögern. Die Begrenzung der Anzahl Wahlverteidiger war die Reaktion.
Ich weiß aber gerade nicht, wann der Zündel-Prozess war...

Was die drei Anwälte von Beate Zschäpe (sic!) angeht: Die Namen, so martialisch sie auch klingen mögen, sind tatsächlich eher Zufall. Und entgegen einer weit verbreiteten urbanen Legende hat sie die wohl nicht nach den Namen aus dem Telefonbuch ausgesucht.

Stattdessen berichtet zumindest einer der Anwälte, er habe die beiden anderen dazugeholt. Es gibt über die drei eine sehr sehenswerte Doku in der ARD. Ich recherchiere beizeiten mal, ob die noch abrufbar ist...
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #277 am: 28. Oktober 2018, 14:19:51 »
Stattdessen berichtet zumindest einer der Anwälte, er habe die beiden anderen dazugeholt. Es gibt über die drei eine sehr sehenswerte Doku in der ARD. Ich recherchiere beizeiten mal, ob die noch abrufbar ist...

Die Doku ist bis zum 11.072019 hier zu sehen. Oder über den Mediathekviewer herunterzuladen.
Und ich kann zustimmen, das sie sehenswert ist.

Edith sagt, das der WDR sie auch bei Youtube zur Verfügung stellt, siehe unten im Spoiler.

Spoiler
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #278 am: 28. Oktober 2018, 14:33:16 »
Das ist aber eine vergleichsweise neue Entwicklung aufgrund der RAF-Prozesse. Die damals Angeklagten haben u.a. durch die Bestellung vieler Verteidiger versucht, die Prozesse zu verzögern. Die Begrenzung der Anzahl Wahlverteidiger war die Reaktion.
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #279 am: 29. Oktober 2018, 11:22:18 »
Nun auch im Spiegel, in den Bayern 1 Nachrichten gab es ebenfalls eine kurze Erwähnung. Dort wurde noch gesagt dass A. Schaefer sogar im Gerichtssaal den Hitlergruss gezeigt hat. Mehr Mehrtürer geht wohl nicht...
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/muenchen-holocaustleugner-alfred-s-zu-haftstrafe-verurteilt-a-1235621.html

Damit wird wohl auch dem Mantra "Die Lügenpresse schweigt das tot" der Boden entzogen.
« Letzte Änderung: 29. Oktober 2018, 11:25:54 von Rolly »
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #280 am: 29. Oktober 2018, 15:53:17 »
3 Jahre - viel zu wenig für diesen unverbesserlichen Nazi
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #281 am: 29. Oktober 2018, 15:58:59 »
3 Jahre - viel zu wenig für diesen unverbesserlichen Nazi

Es ist ein Anfang. Je nachdem, wie er sich in der Haft verhält, muss er die Strafe auch komplett absitzen, ich denke, die Chancen dafür sind nicht klein. Und er wird danach natürlich nicht aufhören, je nach weiterer Tat wird er als einschlägig vorbestrafter und unverbesserlicher Täter halt weitere Strafen kassieren.
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #282 am: 29. Oktober 2018, 16:04:54 »
Er hat ja auch schon weitere Anklagen am Hals...
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #283 am: 29. Oktober 2018, 16:05:41 »
Zitat
Die Richter folgten weitgehend der Anklage. Die Videos hätten das Gericht fassungslos gemacht, begründete der Richter das harte Urteil und sprach von "tiefen Abgründen". Alfred S. zeige keinerlei Reue. Außerdem ist er einschlägig vorbestraft, wurde im Mai in Dresden wegen Volksverhetzung verurteilt.

Das Folgende geht runter wie Honigseim:
Zitat
Alfred S. könnte derweil schon bald wieder vor Gericht stehen: Die Staatsanwaltschaft München hat wegen des Hitlergrußes bereits im Juli ein Ermittlungsverfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisation gegen ihn eingeleitet.
Bei seinem Verhalten vor Gericht könnte man versucht sein, von Dreistigkeit zu sprechen.
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #284 am: 29. Oktober 2018, 16:17:19 »
na, dann kriegt er halt nochmal drei Monate. Vielleicht nicht mal die. Ist alles viel zu wenig nach meinem Empfinden.
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