Autor Thema: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer  (Gelesen 40829 mal)

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Offline Danny black

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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #240 am: 26. Oktober 2018, 18:45:00 »
Zitat
Bloß nicht. Der soll vollumfänglich zur Rechenschaft gezogen werden.

Deshalb ja gerade. Der sitzt die fast 4 Jahre ab, macht dann weiter. Mit §63 ist der aber wahrscheinlich viel länger aus dem Verkehr gezogen, zudem würde der Märtyrer-Status dann abgeschwächt werden. Wenn sich einer so diffus von Juden verfolgt fühlt, dann ist es meiner Ansicht nach mit Gewalt auch nicht weit. 
 
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #241 am: 26. Oktober 2018, 18:59:51 »
Im Nachhinein ist es immer besser, jemanden für verrückt zu erklären.
Auch wenn der "gesunde Menschenverstand" dieses in diesem Falle geradezu zu diktieren scheint, wäre das von vornherein nicht sachdienlich.
 ;D
Nie geraten die Deutschen so außer sich, wie wenn sie zu sich kommen wollen. (Tucholsky)
Manchmal ist etwas leiser schon viel lauterer als laut.(G.H.)
 
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #242 am: 26. Oktober 2018, 19:07:08 »
Der sitzt die fast 4 Jahre ab, macht dann weiter. Mit §63 ist der aber wahrscheinlich viel länger aus dem Verkehr gezogen...

Nicht für diese Delikte. Nach § 63 wird eine Unterbringung angeordnet, " wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, daß von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist."

Anderenfalls muß die Allgemeinheit damit leben, daß solche Leute weiter frei rumlaufen und, jawohl, auch weiter Straftaten unterhalb dieser Schwelle begehen.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Danny black

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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #243 am: 26. Oktober 2018, 21:10:33 »
Die CBC brachte es zuerst:

https://www.cbc.ca/news/canada/edmonton/monika-schaefer-holocaust-denial-alberta-germany-1.4880175


Kurz und knapp: Alfred Schäfer 3 Jahre und 2 Monate, Monika Schäfer 10 Monate jetzt aber frei (wegen langer U-Haft)

Offline Gutemine

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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #244 am: 26. Oktober 2018, 21:19:18 »
Was sie betrifft ist das viel zu wenig. Aber, dann gibt es die nächsten Tage sicher ein Interview mit dem Volksleerer. Vieleicht reicht es ja für das nächste Verfahren. 
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #245 am: 26. Oktober 2018, 22:01:19 »
Vermutlich werden die Schäfers ohnehin Revision erklären.
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #246 am: 26. Oktober 2018, 22:14:14 »
Vermutlich werden die Schäfers ohnehin Revision erklären.

Nennt sich das in deren Kreisen nicht Zurückweisung?
 
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #247 am: 27. Oktober 2018, 00:08:44 »
Hatten wir schon die Strafforderung der Staatsanwaltschaft? Insb. Monika Schäfer ist ja wirklich gut weggekommen mit ihren durch die U-Haft abgegoltenen 10 Monaten… Ich wäre durchaus amüsiert, würde auch die Staatsanwaltschaft Revision hinsichtlich der Strafhöhe herbeiführen.

Off-Topic:
Der übliche Dreisatz der Holocaustleugner ist doch:
Erstens gab es den Holocaust nicht,
zweitens waren es die Juden selbst und
drittens hatten sie's verdient!

Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #248 am: 27. Oktober 2018, 00:20:05 »
Die "Heimkehr" behauptet, die StA hätte für Monika 13 Monate und fortdauernde Inhaftierung sowie für ihren Mann "3,7 Jahre" gewollt. Ferner sollten die bei der Durchsuchung sichergestellten Sachen eingezogen werden. Andere Quellen scheint Google nicht zu finden.
 
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #249 am: 27. Oktober 2018, 01:35:03 »
Vermutlich werden die Schäfers ohnehin Revision erklären.

Es würde mich schwer wundern, wenn nicht. Wird er dann jetzt freigelassen? Dann können bis dahin fleißig weitere Taten erfolgen, zurückhalten wird er sich wohl eher nicht.

Was sie betrifft ist das viel zu wenig. Aber, dann gibt es die nächsten Tage sicher ein Interview mit dem Volksleerer. Vieleicht reicht es ja für das nächste Verfahren. 

Wir beobachten es und erstatten ggfs. Anzeige.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #250 am: 27. Oktober 2018, 07:44:25 »
@dtx , Monika ist Alfreds Schwester. Die Staatsanwältin HAT für sie 13 Monate gefordert, was auch bedeutet hätte dass sie nicht sofort auf freien Fuß gesetzt worden wäre sondern noch ein paar Monate hätte absitzen müssen. Mit den vom Gericht verhängten 10 Monaten kam sie nach Anrechnung der Uhaft sofort frei  :(.
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=9uZLrHiCMhQ
 
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #251 am: 27. Oktober 2018, 09:42:01 »
Die Staatsanwältin HAT für sie 13 Monate gefordert
Die Differenz zwischen 13 und 10 Monaten sagt mir, dass dass die StA wohl nicht wg. der Höhe der Strafe in Revision gehen wird.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #252 am: 27. Oktober 2018, 13:12:10 »
Der vom Vorsitzenden Richter als Oberleerer bezeichnete hat ja auch ein Video über den Prozessausgang gefertigt: Das Urteil im Schäferprozeß | AKTIVISMUS.

Das Leerergesabbel ist hier weniger interessant, eher das Interview mit RA Nahrath am Ende. Natürlich weiß dieser besser als alle anderen, insbesondere das Gericht, dass Monika nicht vom Hass zerfressen ist, schließlich war er während des Verfahrens ganz nah dran an ihr.

Nach Auffasung von Nahrath haben Begrifflichkeiten wie "rechtsextrem, rechtsradikal, Rassist, Antisemit" in einem Strafverfahren nichts zu suchen, das sind alles Begrifflichkeiten der politischen Kampfsprache, die nicht justiziabel sind, aber dennoch Eingang bei den Strafgerichten finden. Eigentlich dienen diese Begriffe aber nur dazu, die Angeklagten in ein schlechtes Licht zu rücken. Als wären die Schäfers verurteilt worden, weil sie "rechtsextrem, rechtsradikal, Rassist, Antisemit" sind, was für sich genommen keine strafrechtliche Relevanz aufweist, und nicht weil sie eben einen Straftatbestand erfüllt haben.

Dann meckert Nahrath noch darüber, das der § 130 Abs. 3 StGB - der die allgemein etwas ungenau als Holocaustleugnung bezeichnete Strafbarkeit begründet - rechtsgeschichtlich und rechtpolitisch ein Anachronismus sei. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass dieser Absatz erst 1994 eingefügt wurde, die Bundesrepublik jedoch 40 Jahre gut auch ohne ausgekommen sei, ohne dass es Progrome oder Hasstiraden gab, die größere Massen erfasst hätten.

Diese Vorschrift würde jeden Richter normativ befangen machen, da es nicht mehr darauf ankommt, ob jemand zu bestrafen ist, sondern nur noch, mit welchem Strafmaß. Aha... das Gericht muss also nicht mehr prüfen, ob jemand Handlungen der Nationalsozialisten überhaupt gebilligt, verleugnet oder verharmlost hat und dies auch noch in einer Weise, die den öffentlichen Frieden stört? Monika war doch nicht die erste Holocaustleugnerin, die Nahrath verteidigt hat, hat er denn noch nie in einen Kommentar zum StGB oder ins StGB selbst geschaut? Anscheinend nicht, denn er hält den Absatz 3 überdies für verfassungswidrig.

Keine Frage, der Absatz 3 war und ist durchaus umstritten. Festzuhalten sind aber zwei Dinge: 1. war die Holocaustleugnung schon vor 1994 strafbar, wenn auch nur als Beleidigung. Geändert hat sich prinzipiell durch § 130 Abs. 3 StGB nur das Strafmaß. Vor allem aber wurde § 130 StGB um den Abs. 3 ergänzt, nachdem ausgerechnet das BVerfG 1994 entschieden hat, dass die Holocaustleugnung gerade nicht der Meinungsfreiheit unterfällt und dementsprechend keine schutzwürdige Meinung darstellen kann. Dem Nahrath bleibt es unbelassen, den Abs. 3 doof zu finden, verfassungswidrig ist er angesichts dessen aber gerade nicht.

Nur am Rande: Nörling findet den Abs. 3 natürlich auch doof, er würde gerne unbeschwert forschen und mit Menschen sprechen können. So weiß er gar nicht, was er forschen oder fragen darf... Sorry, Nörling, aber Deine Forschungen sind bereits in nicht von 130 Abs. 3 StGB bedrohten Bereichen derart dürftig, da geht der Wissenschaft nichts verloren.

Nahrath sieht das aber auch so, da dieses Gesetz derart unbestimmt ist, und bis 1994 war die die Forschung ja auch völlig frei. Nö, war sie nicht, da - wie schon angemerkt - die Holocaustleugnung schon vorher justiziabel war. Unabhängig davon bin ich mir relativ sicher, dass keine Veruteilung erfolgen würde, würde einer belastbare Forschungsergebnisse vorlegen, die tatsächlich beweisen, dass es keinen Holocaust gegeben hat. Das hat aber noch keiner der forschenden Sabbelköppe geschafft, soweit mir bekannt, wurde bisher alles widerlegt... und dennoch wird noch immer mit Leuchter und anderen ollen Kamellen argumentiert.

Immerhin ist Nahrath aber der Meinung, dass Deutschland ein Rechtsstaat ist und das Grundgesetz - auch wenn es keine Verfassung im klassischen Sinne ist ( ::) ) - gar nicht so schlecht ist. Allerdings sei das Grundgesetz nicht für alle Welt gemacht, sondern für Deutsche, nur deshalb kann es beanspruchen, eine Verfassung zu sein. Will er damit sagen, dass das Grundgesetz, soweit es Rechte nicht ohnehin ausdrücklich nur für deutsche Staatsbürger einräumt, grundsätzlich nur  Rechte für deutsche Staatsbürger einräumt? Vielleicht bin ich aber ja nur kleinlich.

Abgesehen davon lobpreist er in diesem Zusammenhang auch Carlo Schmid und sagt, das Grundgesetz kann beanspruchen eine Verfassung zu sein, "für diese... für diesen Staat sage ich jetzt mal." Auch da mag ich kleinlich sein, aber die Benennung des (reichsbürgerisch missbrauchten) Schmid und die Formulierung könnte durchaus viele unserer Kunden glücklich machen. Wollte er diese GmbH sagen? Die Leugnung dieses - ich sage mal - Staates - wäre ja aber ja schädlich für seine Zulassung gewesen. Dabei gehe ich nicht davon aus, dass Nahrath wirklich so denkt, aber vielleicht will er sich ja neue Tätigkeitsfelder erschließen. Womöglich bin ich aber tatsächlich zu kleinlich.

Btw erinnert mich Nahrath im Profil irgendwie an den hier. Weiß auch nicht warum... https://sc.mogicons.com/c/194.jpg
Früher war "Internet for Porn". Heute scheint "Internet for rechte Verschwörungstheoretiker" zu sein. Ich will das Früher zurück...
 

Offline Fitzelchen der 1.

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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #253 am: 27. Oktober 2018, 13:33:26 »
Dieser RA ist sehr stolz darauf, dass er das Wort ,,Anachronismus" beherrscht, so oft wie er es gebraucht.
Und er ist sehr stolz drauf, den Herr Maler verteidigt zu haben.. Zumindest lässt er das so süffisant unterschwellig vom Stapel. Vllt auch etwas Überzeugung bei ihm dabei, wahrscheinlich ist es aber sicher nur ein groooooßer Zufall :naughty:

Ja das fand ich auch er amüsant, dass der liebe Herr Nerling, der ja auch nur Frieden will blablablupp, sich von diesem Paragraphen persönlich bedroht fühlt. Er will doch einfach nur ein bisschen leugenen ergebnisoffen forschen, menno... Diese Aussage ist so entlarvend.
Die Kommentare unter dem Video sind auch gruselig.
« Letzte Änderung: 27. Oktober 2018, 13:37:56 von Fitzelchen der 1. »
 
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #254 am: 27. Oktober 2018, 14:20:13 »
Das Problem eines Anwalts ist es zuweilen, auch Mandanten, die eindeutig und unbestritten einen Straftatbestand verwirklicht oder eine Zivilrechtsverletzung begangen haben, verteidigen bzw. vertreten zu müssen - erstens, weil auch diese Leute ein Anrecht  auf rechtlichen Beistand haben und zweitens, weil eine Kanzlei nicht auf das Honorar aus ungewinnbaren Fällen verzichten kann. Und der Mandant erwartet vom rechtliche Beistand auch mehr, als der ihm bei Gericht Gesellschaft leistet und ansonsten die Zeit verstreichen läßt, um sich den Honoraranspruch zu ersitzen. Letztlich wäre dann jede Aktion diskutabel, die nicht darin besteht, den Mandanten die Schuld einzugestehen bzw. den Anspruch der Gegenseite anerkennen zu lassen. Damit bleibt man aber nicht lange im Geschäft.
 
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