Autor Thema: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer  (Gelesen 40825 mal)

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Offline Gregor Homolla

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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #285 am: 29. Oktober 2018, 16:28:49 »
na, dann kriegt er halt nochmal drei Monate. Vielleicht nicht mal die. Ist alles viel zu wenig nach meinem Empfinden.

Da kommt schon noch etwas mehr zusammen, denn er hat ja nicht nur Handzeichen gegeben, sondern auch der freien Rede gefröhnt.
 ;)
Nie geraten die Deutschen so außer sich, wie wenn sie zu sich kommen wollen. (Tucholsky)
Manchmal ist etwas leiser schon viel lauterer als laut.(G.H.)
 
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Offline Rolly

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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #286 am: 29. Oktober 2018, 16:35:02 »
Und das im Angesicht des Richters. Das macht bestimmt einen guten Eindruck  :clap:
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=9uZLrHiCMhQ
 
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Der viereckige Trompeter

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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #287 am: 29. Oktober 2018, 17:33:09 »
Ich habe zu diesem Fall zwei Fragen, die ich hoffe von den hier anwesenden Fachleuten beantwortet zu bekommen.

1.) Wie hoch ist der Strafrahmen für den Straftatbestand, für den Schäfer verurteilt wurde. Mich interessiert das, weil ich rein gefühlsmäßig finde, dass er gemessen an seinem Auftritt vor Gericht recht billig davon gekommen ist.

2.) Werden in Deutschland Haftstrafen für einzelne Straftaten addiert oder muss nur die längste der einzelnen Haftstrafen abgesessen werden?

zB:

Straftat A -> 10 Jahre Haft
Straftat B -> 3 Jahre Haft
Straftat C -> 2 Jahre Haft

Der Delinquent muss also

a) 15 Jahre absitzen
b) 10 Jahre absitzen
c) weder - noch, sondern .... weil ....



 
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Offline Tuska

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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #288 am: 29. Oktober 2018, 17:40:58 »
In Deutschland gilt das Asperationsprinzip (geregelt in § 54 StGB). Es gibt (in Deutschland) keine mathematische Formel für die Berechnung einer Gesamtfreiheitsstrafe, aber Die Faustformel "Die höchste Einzelstrafe plus die Hälfte vom Rest" gibt eine gute Orientierung .

In deinem Beispiel also:

Gesamtfreiheitsstrafe ≈ A + (B+C)*0,5

Edit:

Ich verfolge den Fall nur am Rande und weiß daher nicht, was genau dem Schaefchen vorgeworfen wurde, aber beispielsweise § 130 Abs. 3 StGB bestimmt:

Zitat
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.


« Letzte Änderung: 29. Oktober 2018, 17:45:20 von Tuska »
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
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Offline Pantotheus

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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #289 am: 29. Oktober 2018, 17:52:25 »
Ad 1: §130 StGB sieht fünf Jahre als Höchststrafe vor. §86a sieht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor.

Ad 2: Es gilt die Gesamtstrafenbildung. Dabei wird die höchste Einzelstrafe genommen und "angemessen" erhöht. Dafür gibt es keine feste Regel, wohl aber ein paar "Faustregeln". Zu berücksichtigen sind jeweils auch die Strafmilderungs- und -verschärfungsgründe. Eine Gesamtstrafenbildung könnte z. B. so gehen: Nach Auffassung des Gerichts ist für die begangene Volksverhetzung (§130) eine Strafe von 3 Jahren angemessen. Für das Verwenden eines Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation (§86a) erscheinen 3 Monate angemessen. Nun wird nicht einfach zusammengezählt, sondern die höhere Strafe wird genommen und ein Teil der geringeren Strafe hinzugefügt. In diesem Beispiel also 3 Jahre plus 3 Monate, wobei die 3 Monate noch angemessen zu mildern sind. Nach "Faustregel" würde diese Strafe halbiert, also ergäben sich 3 Jahre 1,5 Monate. Nach Ansicht des Gerichts erscheint aber diese Strafe als zu milde, da der Täter keine Reue gezeigt und sich besonders dreist benommen hat. Daher wird "aufgerundet" auf  3 Jahre 2 Monate. Angesichts der Länge der Freiheitsstrafe ist Aussetzung zur Bewährung nicht möglich.
Wie viel davon muss nun abgesessen werden? Das kommt auf die Umstände an. Befand sich der Verurteilte bereits in Haft (Untersuchungshaft, Auslieferungshaft o. dgl.), ist deren Dauer auf die Strafe anzurechnen. Nehmen wir an, dass sich der Angeklagte 10 Monate in Untersuchungshaft befand, so müssten zehn Monate auf 3 Jahre und 2 Monate angerechnet werden. Damit blieben zwei Jahre und 4 Monate als Höchstdauer der Strafe. Ob nun eine vorzeitige Entlassung zur Bewährung möglich ist, entscheidet sich, wenn es soweit ist. Je nach Führung des Häftlings wird diese gewährt oder verweigert. Einen Automatismus gibt es dabei grundsätzlich nicht. Ist der Gefangene uneinsichtig, namentlich ein "Tatleugner", wird er alles absitzen müssen.
Somit ist keine genaue Vorhersage möglich, wie lange jemand dann auch wirklich einsitzen wird.

Dies nur zur Erläuterung des grundsätzlichen Vorgehens. Andere hier können das aber viel besser erklären.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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Der viereckige Trompeter

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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #290 am: 29. Oktober 2018, 17:56:47 »
Vielen Dank @Tuska und @Pantotheus für eure schnelle Antwort! 
 
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Offline Rolly

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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #291 am: 29. Oktober 2018, 18:00:36 »
Beim Stöbern bei den einschlägigen Seiten bin ich über dieses Beispiel von Schaefers Hetze gestolpert:
https://endederluege.blog/2018/04/27/alfred-schaefer-inquisition/
Es dreht sich um den Prozess in Dresden, von dem @Neubuerger ja ganz am Anfang berichtet hat. Insgesamt nichts inhaltlich neues, aber in dieser geballten Form wirklch für mich bisher einmalig und (fast) unerträglich. Besonders das "Widerlegen" von Themen die nie jemand wirklich behauptet hat (Vergasungen in Dachau, Verbrennung von 5000 am Tag in einem Ofen, ...) ist echt widerlich.

Nach lesen dieses Textes bin ich auch der Meinung von @Reichskasper Adulf Titler , er ist zu billig weg gekommen. Ich hoffe er holt sich in den Folgeprozessen noch mal ordentlich einen ab und erlebt die Freiheit nie wieder!

Nachtrag: Den oben genannten Link hat der geschätzte @Neubuerger bereits zum Anfang dieses Threads im Nachgang zu seinem Prozessbericht veröffentlicht. Und ich habe das damals sogar selbst kommentiert. Ich bitte den Doppelpost zu entschuldigen, aber es war mir zum Unterstreichen der Ansicht von @Reichskasper Adulf Titler noch mal wichtig aufzuzeigen wessen Geistes Kind Schaefer ist...

Zweiter Nachtrag (an die Rechtsgelehrten unter uns): Kann man Hafenmayer für seinen Blog nicht irgendwie dran kriegen? Der tritt ja sogar öffentlich auf, war auch dokumentiert in Nürnberg dabei...

dritter Nachtrag: Hafenmayer wurde bereits verurteilt (1 Jahr auf 3 Jahre Bewährung), der Text der dazu geführt hat ist aber immer noch im Blog verfügbar!
https://endederluege.blog/2017/07/13/brd-gegen-hafenmayer/
https://endederluege.blog/2017/05/02/die-selbstanzeige/
« Letzte Änderung: 29. Oktober 2018, 19:51:55 von Rolly »
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #292 am: 29. Oktober 2018, 19:37:49 »
Horst Mahler hat es mit ähnlichen Auftritten vor Gericht zu immerhin zehn Jahren Gesamtfreiheitsstrafe gebracht; da ist also noch Luft nach oben für den Alfred. Und die hohle Hoffnung dieser Mehrtürer, dass irgendein Volk sich für ihre Hetzefreiheit erheben würde, ist schlichtweg irrig.
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #293 am: 29. Oktober 2018, 19:51:05 »
erhoben hat sich das Volk im Schiffssaal, sonst wohl kaum jemand.
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #294 am: 29. Oktober 2018, 20:23:38 »
dritter Nachtrag: Hafenmayer wurde bereits verurteilt (1 Jahr auf 3 Jahre Bewährung), der Text der dazu geführt hat ist aber immer noch im Blog verfügbar!

Dann sollten wir uns bei Gelegenheit diesem Typen mal etwas intensiver widmen und dafür sorgen, dass auch er das bekommt, was er für seine Taten verdient. Ich merks mir mal vor, auch wenn ich den Mist nicht wirklich lesen will.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline Gutemine

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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #295 am: 2. November 2018, 11:52:40 »
Der "Störungsmelder" berichtet jetzt auch über den Schäferprozess. Dass zumindest Schäfer wirklich zur Reichsbürgerszene gehört, hat man da aber nicht ganz auf dem Schirm, er agiert nur "im Stil der Reichsbürger".


Spoiler
Der kurze Weg vom Zweifler zum Neonazi
2. November 2018 um 11:40 Uhr   
 

So wird aus Verschwörungsglauben Vernichtungswahn: Einst war Alfred S. ein Linker. Dann verfiel er kruden Theorien. Heute macht der Holocaustleugner vom Starnberger See bei München Nazipropaganda, sogar vor Gericht.

Von Sebastian Lipp

Alfred S. hebt seinen Arm zum Hitlergruß, als er seine Schwester und Mitangeklagte im Gerichtssaal am Münchner Landgericht begrüßt. Niemand greift ein. Er wirft seinen Unterstützern im Publikum einen triumphierenden Blick zu, dann senkt Alfred S. den Arm wieder. Seit der Prozess gegen ihn Anfang Juli begann, macht der 63-Jährige auf diese Weise unmissverständlich klar, wofür er heute steht.

Alfred S. war nicht immer so. Einst stand er grünen und linken Ideen nahe. Zu dem linken Intellektuellen Noam Chomsky sah er auf, bezeichnete ihn sogar als seinen „Guru“. Doch dann begann der Deutschkanadier, sich mit den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA zu beschäftigen. In wenigen Jahren wurde aus einem Zweifler ein Radikaler, aus einem ehemaligen Anhänger der Grünen ein Rechtsextremist und Holocaustleugner.

Alfred S. wuchs als eines von vier Geschwistern in Kanada auf, wohin seine Eltern nach dem Zweiten Weltkrieg ausgewandert waren. Schon als junger Mann verließ Alfred S. Kanada, um die Welt zu bereisen. Als Rucksacktourist zog er einige Jahre durch Afrika und Europa. Ende der 70-ziger Jahre, „nachdem ich viel unterwegs war, kam die Erkenntnis, dass ich langsam was Gescheites mit meinem Leben anfangen sollte“, sagte er vor Gericht.

Ein bürgerliches Leben

Mit Mitte 20 bewarb sich Alfred S. beim Technologiekonzern IBM in München. Er wurde eingestellt und ließ sich in Tutzing nieder. „​Ich fühlte mich nicht als Deutscher. Damals ich fühlte mich als Kanadier“, sagt Alfred S. heute. Dennoch ließ er sich nach einigen Jahren einbürgern. Den kanadischen Pass behielt er. Als Elektroingenieur machte der 63-Jährige Karriere bei IBM und sagt von sich selbst, er habe sich ein ansehnliches Vermögen erwirtschaftet. Das habe ihm ermöglicht, teure Hobbies zu finanzieren. Alfred S. ist leidenschaftlicher Segler und Drachenflieger.

Ein gutbürgerliches Leben wie viele. Doch dann kam ein Einschnitt, der mit diesem Leben eigentlich zunächst nicht viel zu tun hatte. Terroristen steuerten Flugzeuge in das World Trade Center in New York und das Verteidigungsministerium in Washington. Tausende Menschen starben. Alfred S. wollte wissen, wie es dazu kommen konnte.

„Nur Fragen“

Am Anfang habe er „nur Fragen gestellt“, sagt Alfred S. vor Gericht. Doch befriedigende Antworten will er nicht erhalten haben. Dann stieß er auf Verschwörungstheorien, die sich um den 11. September 2001 ranken. In solchen Theorien meinte Alfred S. jene Antworten zu finden, nach denen er gesucht hatte. Je mehr er sich in die Theorien vertiefte, desto mehr verengte sich alles auf eine einzige Antwort: „Es sind die Juden gewesen.“ Das wiederholt Alfred S. bis heute immer wieder.

Alfred S. deckte sich mit „Enthüllungsliteratur“ zum 11. September ein und versuchte sein Umfeld von seinen Theorien zu überzeugen. Nie verließ er das Haus, ohne entsprechende Flugblätter mitzunehmen. Als erstes zog er seine Schwester Monika in seinen Bann, die er regelmäßig in Kanada besuchte. „Monika hat es gleich begriffen und die richtigen Fragen gestellt.“ Damals engagierte sie sich in der Grünen Partei Kanadas, an deren Gründung sie beteiligt gewesen sein will, und kandidierte mehrfach für öffentliche Ämter. Nachdem sie auch innerhalb der Partei mit massiv antisemitischen Positionen auffiel, wurde ihre Mitgliedschaft beendet.

Erste Videos

Im Jahr 2014 veröffentlichte Alfred S. sein erstes Video auf Youtube. So wollte er noch mehr Menschen erreichen. In dem mehr als einstündigen Clip zeichnet er eine Verschwörungstheorie, nach der „zionistische Juden“ für die Anschläge verantwortlich seien. Zudem relativiert Alfred S. die nationalsozialistische Terrorherrschaft, indem er sie mit dem „faschistischen Polizeistaat“ Israel gleichsetzt. Allerdings scheint er sich damals noch nicht sicher gewesen zu sein, wie er das Naziregime bewerten sollte. Er habe „noch geglaubt, der Nationalsozialismus und Adolf Hitler seien böse“. So sagt er es selbst aus, so geht es auch aus dem Video hervor.

Nur ein halbes Jahr später veröffentlichte Alfred S. den nächsten Clip. Nun behauptete er, der Holocaust sei eine Erfindung „der Juden“. Im Nazi-Duktus sprach er schon kurz darauf in einem dritten Video davon, dass „der Parasit“, also die Juden, die Menschheit „versklavt“ hätte. In weiteren Videos breitete Alfred S. seine antisemitische Weltsicht weiter aus, nach der „der Jude“ für eine allumfassende Verschwörung verantwortlich sei, um die „weiße Rasse zu vernichten“. Die „Hippiebewegung“, Migration, Mondlandung, Kalter Krieg, Kennedy-Mord, der 11. September – im ganzen Weltgeschehen glaubte Alfred S. ein Komplott gegen „seine Rasse“ zu erkennen.

Rasante Radikalisierung

So wurde der Verschwörungsglauben um den 11. September der sogenannten Truther-Szene für Alfred S. der Einstieg in eine rasante Radikalisierung zum Neonazi. Diese Weltsicht will Alfred S. um jeden Preis weitergeben. Zuerst zog er einen Teil seines Umfelds in seinen Bann, dann eröffneten ihm seine Videos Zugriff auf ein breiteres Publikum. Er produzierte die Clips auf deutsch und englisch. Später ließ er Videos mit russischen Untertiteln versehen. Auch seine Schwester trat in manchen der Videos auf und leugnete den Holocaust.

In der rechtsextremen Szene machte sich Alfred S. im Laufe der Jahre einen Namen und trat als Referent und Kundgebungsredner auf rechtsradikalen Demonstrationen auftrat. Zum Beispiel im vergangenen Jahr am Mahnmal des ehemaligen Kriegsgefangenenlagers „Feld des Jammers“ bei Bretzenheim in Rheinland-Pfalz. Die Einrichtung war Teil der sogenannten Rheinwiesenlager, in denen die Alliierten nach dem Zweiten Weltkrieg Kriegsgefangene untergebracht hatten.

Vernichtungswahn

Rund drei Jahre nach dem ersten Video zeigt diese Rede, dass Alfred S. nun den Vernichtungswahn der Nationalsozialisten verinnerlicht hatte. „Heute sind wir hier versammelt, um unseren Ahnen zu Gedenken, um zu trauern und sie zu ehren“, begann Alfred S. seine Rede. Auch sein Vater sei in den „Todeslagern“ inhaftiert gewesen, habe aber fliehen können, bevor er nach Kanada auswanderte.

Heute, so fuhr Alfred S. fort, würden die Deutschen „mit ekelhafter Greuelpropaganda dazu gebracht, am Boden zu kriechen“, und deutete den Zweiten Weltkrieg zum „Völkermord“ an den Deutschen um. Um „Europa zu knechten“ hätte man zuerst die Deutschen als „Herz“ der „europäischen Völker“ „auslöschen“ müssen. „Denn sie stehen dem Monster, das die Welt beherrschen will im Wege“, sagte Alfred S. Gemeint sind wie immer „die Juden“. Dagegen beschwor er einen apokalyptischen Endkampf der „weißen Rasse“, der „auf Leben und Tod“ zu führen sei. Am Ende hob er den rechten Arm zum Hitlergruß.

Hausdurchsuchungen

Die Polizei zeichnete den Auftritt auf und übergab das Video an die Staatsanwaltschaft, die ein Verfahren wegen des Hitlergrußes einleitete. B’nai Brith Canada, eine jüdische Bürgerrechtsorganisation, entdeckte Alfred S.s Videos im Netz und übergab den deutschen Behörden Informationen zu den Urhebern. Alfred S. sieht darin abermals ein Beispiel für den von ihm ersonnen Komplott der Juden gegen die Welt. Die jüdische Organisation, die er als Geheimdienst bezeichnet, habe „der Staatsanwaltschaft den Befehl erteilt, mich auszuschalten“, behauptete er später.

Auch aus dem privaten Umfeld von Alfred S. gingen Anzeigen ein. Daraufhin durchsuchte die Polizei seine Wohnung und nahm die Geräte mit, mit denen der Elektrotechniker seine Videos produziert hatte. Schließlich klagte die Staatsanwaltschaft die Geschwister S. wegen Volksverhetzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor dem Landgericht München II an. Doch der notorische Holocaustleugner ließ sich nicht beirren. Er rüstete sich wieder aus und provozierte mit weiteren Onlinevideos einen weiteren Polizeieinsatz.

Im Januar besuchte Monika S. ihren Bruder in Deutschland. Die Behörden nutzten die Gelegenheit und verhafteten die Kanadierin.

Drohungen gegen Richter

Die rechtsradikale Szene reagierte. In Nürnberg versammelten sich 200 Demonstranten zu einem Solidaritätsmarsch für für Monika S. und weitere teils inhaftierte Holocaustleugner – wenige Tage bevor der Gerichtsprozess gegen Alfred und Monika S. beginnen sollte. Auc Alfred S. trat dort als Redner auf. Er drohte, die Richter würden „hängen am Hals bis zum Tode, wenn sie uns hier schuldig sprechen.“ Weiter sagte der Deutschkanadier, in den USA würden die Stimmen immer lauter, die sagten, dass „Zeit sei die Juden auszurotten“.

Am ersten Gerichtstag, die Richter hatten den Prozess noch nicht eröffnet, hob Alfred S. abermals zu einer solchen Rede an und zeigte den Hitlergruß. Er stilisierte sich selbst als Märtyrer, der der „Wahrheit“ ans Licht helfe und nannte das Gericht „Inquisition“. Im Stile der Reichsbürger stellte er sich selbst dar „als Angehörigen des Deutschen Reiches außerhalb der Gerichtsbarkeit der BRD“. Der Gerichtssaal sei für ihn eine „Bühne“ um seiner „Wahrheit“ zum Durchbruch zu verhelfen.

Mehr als vier Monate lang befasste sich das Gericht mit der Ideologie von Alfred S., hörte immer wieder stundenlange Erklärungen des Angeklagten an. Mehrfach ermahnte ihn der Richter, dass er auch im Prozess nicht berechtigt sei, weitere Straftaten zu begehen. Doch davon ließ sich Alfred S. nicht beirren und leugnete auch im Prozess immer wieder den Holocaust.

Ende Oktober fiel nun das Urteil gegen das Geschwisterpaar. Alfred S. wurde zu drei Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Weitere Verfahren laufen bereits. Seine 59-jährige Schwester hat die zehnmonatige Strafe für ihre Beteiligung an manchen der Videos in Untersuchungshaft schon abgesessen.

Ein neuer Star der radikalen Szene

„Es hat uns fast den Magen umgedreht, wenn wir diesen rassistischen und antisemitischen Äußerungen folgen mussten“, begründete der Vorsitzende Richter das noch nicht rechtskräftige Urteil. Die Angeklagten seien „vom Hass zerfressen“, ihre Propaganda sei „rassistischer Dreck“ und eine „Bedrohung für den öffentlichen Frieden“.

Doch auch wenn Alfred S. nun erst einmal ins Gefängnis muss, wird seine Propaganda weiter wirken. Denn die organisierte rechtsradikale Szene ist längst auf ihn aufmerksam geworden. Alfred S. wird vom Szeneanwalt Frank Miksch verteidigt, für seine Schwester setzte sich Rechtsanwalt Wolfram Nahrath ein. Nahrath war einst Bundesführer der verbotenen Wiking-Jugend. Mehrfach mischte sich der wegen seiner Aktivitäten als „Volkslehrer“ gekündigte Grundschullehrer Nikolai N. unter das Prozess-Publikum. Er hat eine Entwicklung hinter sich, die Parallelen zu der von Alfred S. aufweist. Am Tag der Urteilsverkündung nahm schließlich auch Karl-Heinz Statzberger auf den Besucherbänken Platz. Der Münchner Neonazikader stand unter anderem wegen seiner Verwicklung in die Planung eines Sprengstoffanschlags auf die Grundsteinlegung des jüdischen Kulturzentrums in München vor Gericht.
[close]
https://blog.zeit.de/stoerungsmelder/2018/11/02/der-kurze-weg-vom-zweifler-zum-neonazi_27474
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #296 am: 29. März 2019, 11:16:14 »
Der Schaefer mal wieder.

"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #297 am: 12. April 2019, 15:25:36 »
Kurze Ansprache vom Schaefer.

"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #298 am: 27. Mai 2019, 14:31:44 »
Neues zur Verhaftung von Sylvia Stolz aus der Schweiz! Ein gewisser Fabio kommentiert. Ist bekannt, wer das ist? Kann @Helvetia als zuständiger Regionalleiter vielleicht den Typen zuordnen?

"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #299 am: 27. Mai 2019, 14:38:56 »
Neues zur Verhaftung von Sylvia Stolz aus der Schweiz! Ein gewisser Fabio kommentiert. Ist bekannt, wer das ist? Kann @Helvetia als zuständiger Regionalleiter vielleicht den Typen zuordnen?
Schweizer Adolf-Fan:
https://www.belltower.news/shoahleugnung-ns-verherrlichung-in-nuernberg-mit-ansage-48738/
 
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