Nachdem mein Beitrag auf mysteriöse Art und Weise verschwunden ist, versuche ich mich hier noch mal zu wiederholen... Gegen eine Entschädigung von 40000 Karma, oder Wahlweise 313 Feinunzen Gold, verzichte ich auf eine Klage beim Internationalen Seegerichtshof
Also es ging im Wesentlichen um meinen Vorwurf gegen die Verteidiger Ursaches...
Ich weiß nicht, woraus du das herausliest. Im Artikel steht es jedenfalls nicht.
Dieser Eindruck ist bei mir aufgrund vorangegangener Berichte entstanden.
Die Verteidigung versuchte bereits relativ früh eine Schuldumkehr
Am Vormittag bereits hatte die Verteidigung beantragt, das eingestellte Ermittlungsverfahren gegen verschiedene SEK-Beamte wieder aufzunehmen.
Im Raum stehe der Verdacht auf gemeinschaftlich begangenen versuchten Totschlag.
Bericht
Würde dieser Argumentation der Verteidigung gefolgt, wäre das Verhalten von Ursache Notwehr.
Im weiteren Verlauf wurde versucht, der Polizei die Eskalation zuzuschreiben
„Wir sollten nur für Sicherheit sorgen“, sagt der Beamte Nummer ST 326. Ihnen sei mitgeteilt worden, dass es am Vortag „aggressiven Widerstand“ gegen die Polizei gegeben habe. Das stimmt nicht, stärkte aber Kampfgeist und Einsatzwillen.
Schon als Ursache und seine Frau am Morgen des Tattages mit dem Auto von der Schule zurückkehren, wo sie ihre beiden Söhne abgeliefert haben, werden beide auf Schritt und Tritt beobachtet. Man hätte das Ehepaar einfach festnehmen können. Halt, Stopp, Polizei, steigen Sie bitte aus, wir haben hier einen Haftbefehl.
Ein Routineeinsatz, den drei, vier Beamte abwickeln. Stattdessen lässt die Einsatzleitung die „Hauptzielperson“ zurück dorthin fahren, wo eine der Polizei zu diesem Zeitpunkt unbekannt hohe Zahl an Unterstützern gerade den Frühstückstisch deckt. Dann kommt der Einsatzbefehl und die SEK-Männer stürmen mit gezogenen Waffen los. Vier Minuten später fällt der erste Schuss.
Bericht
Dass eine freiheitsentziehende Maßname auf der Straße aller Wahrscheinlichkeit nach unzulässig gewesen wäre, wurde bereits im anderen Thread behandelt.
Weiterhin wird gesagt:
Oder, wie Adrian Ursache behauptet, bereits alle Steuerungsfähigkeit verloren hatte und sich ein Schuss aus seinem Revolver löste, als er zusammenbrach.
Bericht
und
dann im Zustand einsetzender Ohnmacht, nachdem er von zwei Kugeln schwer verletzt worden war.
Es wird also deutlich betont, dass sich kein Schuss auf der Seite von Ursache gelöst hätte, wenn die Polizei nicht geschossen hätte.
Weiterhin wurde bereits die Frage aufgeworfen, ob der Schuss einen Reflex ausgelöst haben könnte. Der Vollständigkeithalber sei erwähnt, dass allerdings nicht hervorgeht, ob die Frage seitens der Verteidigung aufgeworfen wurde.
Ausschließen wollte Marko Weber auch nicht, dass der Treffer, der Ursaches Unterarm glatt durchschlug, einen sogenannten monosynaptischen Reflex ausgelöst haben könnte, der zur Betätigung des Abzuges führte. Er zweifle jedoch an, dass diese körperliche Reaktion, die einen Reiz aufs Rückenmark übertrage und von dort aus sofort zu einer Fingerbewegung führe, genug Kraft mobilisiere.
Bericht
Die Aussage kann ja auch durchaus zu Ungunsten von Ursache gewertet werden. Wer weiß, wieviele solcher Aussagen, bisher nicht veröffentlicht wurden.
Aber ich sehe das [...] als valide Verteidigungsstrategie, die man im Interesse des Mandanten wählen kann.
Ich muss zugestehen, dass die Strategie juristisch gesehen, im Wesentlichen zulässig ist (das war aus meinem jetzten Post nicht zu erkennen, mein Fehler!). Was den Vorwurf des Todschlags angeht, ist in meinen Augen diskussionswürdig. Da aber keine Konsequenzen erfolgt sind, lassen wir denen das mal durchgehen.
Dennoch empfinde ich diese Argumentationsweise, gleich der Argumentation "Sie wollte es doch auch"! und ist daher im höchsten Maße unethisch.
Da je nach Revolver eine Trommel ggf. durch einen Schlag o. dgl. auch unabhängig von der Mechanik des Revolvers gedreht werden kann, ist jedenfalls nicht grundsätzlich davon abzusehen, dass die Stellung der Trommel sich z. B. beim Aufschlagen der Waffe auf dem Boden verändert haben kann. Mangels genauer Kenntnis des verwendeten Modells kann dazu aber auch nichts Sicheres gesagt werden. Nur allgemein kann jedenfalls nicht ausgeschlossen werden, dass es für die angeblich "falsche" Stellung der Trommel eine andere Erklärung geben kann als jene der Verteidigung.
Ich habe das Video von der Schießerei nicht gesehen. Die Frage ist auch, was die SEK'ler nach dem Schusswechsel gemacht haben. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass die Trommel durch die Beamten geöffnet wurde, um sicherzustellen, dass sich kein Schuss mehr löst.
Auf einem anderen Papier steht die mangelnde geistige und juristische reife der journaille.
Stimmt. Die ist im Prozess ein Problem. Ich habe auch inzwischen den Eindruck, dass Könau auch nicht damir klar kommt, dass sich ein Gutachter in der Regel nicht auf ein Genaues festlegt, sonder darauf verweist, dass etwas für eine bestimmte Annahme spricht. Dadurch kann bei unverständiger Betrachtung der Eindruck entstehen, dass der Gutachter keine Ahnung hat.
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Ich meine mich zu erinnern, dass er als mögliche Erklärung von Ursaches Verhalten - er stand nämlich weiter aufrecht - in einer sehr hohen Adrenalinausschüttung zu finden sein könnte.
Das kann sehr gut sein. Bei dem tödlich verlaufenden Polizeieinsatz am Neptunbrunnen wurde Manuel F. aus kurzer Distanz in den Oberkörper geschossen. Er ist danach noch 8 Sekunden gestrauchelt und dann erst über ein Zierlement gestolpert.
Von daher kann es gut sein, dass Ursache noch länger stand.